Die Pflegestufen wurden eingerichtet, um den individuellen Hilfsbedarf abbilden zu können. Im Jahr 2017 wurden die Pflegestufen von den Pflegegraden abgelöst. Wir geben Ihnen an dieser Stelle einen Überblick zu der ehemals bestehenden Pflegestufe 1 und welcher Pflegebedürftigkeit sie heute entspricht.

Pflegestufe 1 – Definition

Die Pflegestufe 1 lag dann vor, wenn eine erhebliche Pflegebedürftigkeit bestand. Im Alltag konnte der Hilfsbedarf daran abgelesen werden, dass mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege in Anspruch genommen wurden. Zu der Grundpflege gehören die Bereiche Ernährung, Körperpflege und Mobilität. Darüber hinaus war der Pflegebedürftige auch auf eine Unterstützung im Haushalt angewiesen, und das mehrmals wöchentlich. Bei der Pflegestufe 1 wurde der zeitliche Aufwand mit mindestens 90 Minuten täglich bemessen, wobei ein Minimum von 46 Minuten auf die Grundpflege entfiel.

Achtung:

Heute kommen keine Pflegestufen mehr zum Einsatz. Das alte System wurde am 1. Januar 2017 auf Pflegegrade umgestellt. Dadurch kam es auch zu Anpassungen, die Sie in Ihrem Pflegealltag besser unterstützen. Die entscheidenden Informationen zu dem Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt. Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten, sind wir Ihnen ebenfalls mit den nötigen Informationen behilflich.

Welchem Pflegegrad entspricht Pflegestufe 1?

Die Pflegereform hat sich dafür eingesetzt, dass das System der Pflege maßgeblich verändert wird. Eine nötige Konsequenz war, dass die Pflegestufen in Pflegegrade transformiert wurden. Die gesetzliche Grundlage können Sie im § 140 Sozialgesetzbuch 11 (GB XI) nachlesen. Nun werden mit Blick auf die Pflegebedürftigkeit insgesamt 5 Pflegegrade unterschieden. Die Pflegestufe 1 entspricht nun dem Pflegegrad 2.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 1 und Pflegegrad 2?

Die Pflegegrade haben einige Vorteile. Mithilfe vom Pflegegrad 2 kann zum Beispiel auch eine eingeschränkte Alltagskompetenz, bei der keine körperlichen aber geistige Einschränkungen bestehen, besser berücksichtigt werden. Somit kann bedürfnisorientierter gepflegt werden und Leistungen lassen sich gerechter verteilen. Die Einführung der Pflegegrade bedeutet auch eine Abkehr von der zeitlichen Betrachtung. Ab nun steht die Selbstständigkeit im Mittelpunkt und nicht der zeitlich bemessene Pflegeaufwand.

Unterschiede im Überblick:

  • Menschen, die geistig eingeschränkt sind, zum Beispiel Demenzpatienten oder Personen mit einer psychischen Störung, erhalten ebenfalls angemessene Pflegeleistungen.
  • Die zeitliche Komponente rückt in den Hintergrund, die Selbstständigkeit in den Vordergrund.
  • Pflegegrad 2 sieht deutlich mehr Leistungen als Pflegestufe 1 vor.

Pflegestufe 1 – Leistungen

Die Pflegeleistungen sind ein ganz wichtiger Aspekt. Schließlich unterstützen sie Ihren Alltag als Pflegebedürftiger und sind eine wertvolle Hilfe für pflegende Angehörige. Mit dem Übergang in die Pflegegrade können Sie sich über zielgerichtete Leistungen freuen, die jeder pflegebedürftigen Person, ob geistig oder körperlich eingeschränkt, zur Verfügung stehen.

Gut zu wissen!

Pflegestufe 1 ist jetzt Pflegegrad 2.

Leistungen bei Pflegestufe 1 – Tabelle

In der folgenden Tabelle können Sie nachvollziehen, welche Leistungen Ihnen früher mit Pflegestufe 1 (ohne Demenz) zugestanden haben und welche Sie nun mit Pflegegrad 2 ausschöpfen können.

Leistungen
Pflegestufe 1
Pflegegrad 2
Pflegegeld 244 € 316 €
Pflegesachleistungen 468 € 760 €
Tages- und Nachtpflege 468 € 724 €
Vollstationäre Pflege 1064 € 770 €, zzgl. Leistungszuschlag

Pflegestufe 1 – Leistungsarten

Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit verschiedenen Leistungsarten, um den Pflegealltag ermöglichen und optimieren zu können. Hier sind finanzielle Unterstützungen und Sachmittel vorgesehen.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist besonders wichtig für die häusliche Pflege. Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, hängt von Ihrer vorliegenden Pflegestufe bzw. Ihrem Pflegegrad ab.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 1?

Früher waren für Personen, die Pflegestufe 1 zugesprochen bekommen haben, 244 Euro monatlich vorgesehen. Der Betrag erhöhte sich auf 316 Euro, sofern eine Demenz diagnostiziert wurde. Da Sie nun dem Pflegegrad 2 angehören, stehen Ihnen ab jetzt 316 Euro zur Verfügung, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wird das Pflegegeld bei Pflegestufe 1 ausgezahlt?

Sowohl bei der Pflegestufe 1 als auch beim Pflegegrad 2 ist die Pflegekasse für die Überweisung verantwortlich. Mithilfe einer monatlichen Zahlung wird die häusliche Pflege maßgeblich unterstützt.

Wer bekommt das Pflegegeld bei Pflegestufe 1 ausgezahlt?

Das monatliche Pflegegeld wird stets an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Haben Sie also Einschränkungen und deshalb einen Pflegegrad, können Sie die Zahlung auf Ihrem Konto nachhalten. Übrigens: Das Pflegegeld steht Ihnen zur freien Verfügung. Grundsätzlich ist es allerdings als finanzielle Wertschätzung für pflegende Angehörige gedacht.

Wird das Pflegegeld bei Pflegestufe 1 mit Pflegesachleistungen verrechnet?

Die Kombinationsleistung, auch Kombinationspflege genannt, bietet die Möglichkeit, Pflegesachleistungen und Pflegegeld zu kombinieren. Das hat den Vorteil, dass Sie beide Leistungen, ganz nach Ihren Bedürfnissen, flexibel einsetzen können. In der Praxis sieht das so aus, dass Sie sich Pflegesachleistungen, die Sie nur anteilig oder gar nicht nutzen, als anteiliges Pflegegeld auszahlen lassen können. Die Höhe der Auszahlung wird von der Inanspruchnahme der Pflegesachleistung und dem Pflegegrad bestimmt.

Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegestufe 1?

Pflegesachmittel werden häufig mit Gegenständen gleichgesetzt. Ein näherer Blick verrät allerdings, dass es sich dabei um die Leistung professioneller Pflegekräfte handelt, die sich im häuslichen Umfeld für Ihre Pflege einsetzen. Damit das gelingt, sieht die Pflegeversicherung ein bestimmtes Budget vor. Da Sie bei Pflegestufe 1 eine erhebliche Pflegebedürftigkeit aufweisen, werden die Ansprüche an medizinische Pflegemaßnahmen erfüllt. Sollten Sie darüber hinaus auch demenziell erkrankt sein, sind natürlich auch dahingehende Leistungen möglich. Der heutige Pflegegrad 2, ehemals Pflegestufe 1, orientiert sich ebenfalls an einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Körperliche Defizite, eine eingeschränkte Alltagskompetenz oder eine Kombination aus beidem, können den Pflegegrad 2 nötig machen.

Wichtige Informationen zum Thema Pflegesachleistungen:

  • Die Pflegeversicherung übernimmt bei Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen in Höhe von 760 Euro.
  • Die pflegerischen Tätigkeiten übernehmen professionelle Pflegekräfte, die ins häusliche Umfeld kommen.
  • Pflegesachleistungen können mit dem Pflegegeld kombiniert werden (Kombinationspflege).
Was fällt unter Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind entscheidend an der Pflege beteiligt. Sie können dazu beitragen, Ihre Selbstständigkeit zu steigern. Außerdem erleichtern sie den Pflegekräften den anstrengenden Pflegealltag. Pflegehilfsmittel werden grob in zum Verbrauch bestimmte Artikel und nicht zum Verbrauch bestimmte Artikel unterteilt.

Pflegehilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

Gut zu wissen!

Ihnen stehen jeden Monat 40 Euro zur Verfügung, um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch anzuschaffen. Das Ausmaß Ihrer Einschränkung spielt dabei keine Rolle, denn das Budget ist bei jedem Pflegegrad gleich. Da die Corona-Pandemie zu steigenden Kosten bei den Pflegehilfsmitteln geführt hat, wurde der Betrag auf 60 Euro erhöht. Nutzen Sie den Betrag sinnvoll und investieren Sie ihn in eine Pflegebox von Sanubi. Stellen Sie sich jetzt Ihre Pflegebox individuell zusammen. Seit dem 01.01.2022 wurde die Pauschale wieder auf 40 Euro abgesenkt.

Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegestufe 1?

Der Pflegegrad 2, ehemals Pflegestufe 1, bietet Ihnen die Möglichkeit eines Entlastungsbetrags. Unabhängig vom Pflegegrad haben Sie jeden Monat einen Anspruch auf 125 Euro. Allerdings ist dieses Budget zweckgebunden und somit nur für ganz bestimmte Maßnahmen vorgesehen. Diese sollen Ihre Selbstständigkeit fördern oder Ihre pflegenden Angehörigen entlasten.

Mit folgenden Angeboten und dem Entlastungsbetrag können Sie Ihren Alltag neu ausrichten:

Gut zu Wissen!

Ihre pflegenden Angehörigen können sich außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegezeit für die Rente anrechnen lassen.

Was gehört zur Grundpflege bei Pflegestufe 1?

Bei der Pflegestufe 1 liegen körperliche oder geistige Einschränkungen vor. Nicht selten ergibt sich auch eine Kombination. Vielleicht haben Sie eine Gelenkerkrankung, die Sie im Alltag unbeweglicher macht. Das kann sich auch auf die Grundpflege auswirken. Womöglich fällt es Ihnen schwer, zu essen oder sich ausgiebig zu pflegen. Welche Maßnahmen bei Ihnen mit Blick auf die Grundpflege wichtig sind, wird mithilfe des Pflegegutachtens ermittelt. Im Anschluss erhalten Sie, je nach Bedarf, Leistungen, die der Grundpflege angehören.

Dazu zählen:

  • Ernährung (z.B. Hilfe beim Zerkleinern der Speisen und bei der Nahrungsaufnahme)
  • Körperpflege (z.B. Hilfe beim Duschen, Baden oder Zahnpflege)
  • Mobilität (z.B. Hilfe beim Aufstehen, Umhergehen oder Hinsetzen)

Wie viele Stunden Pflege bei Pflegestufe 1?

Früher kam der Betrachtung der Zeitkomponente bei den Pflegestufen eine übergeordnete Rolle zu. So gab es einen täglichen Hilfsbedarf, der in Minuten bzw. Stunden ausgedrückt wurde. Bei Pflegestufe 1 betrug der tägliche Hilfsbedarf 90 Minuten, wobei mindestens 46 Minuten auf die Grundpflege entfielen. Die restliche Zeit wurde für die Unterstützung im Haushalt benötigt. Mit der Umwandlung der Pflegestufen in die Pflegegrade ist jetzt weniger der zeitliche Aufwand, sondern mehr die vorliegende Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen von Bedeutung. Daran angelehnt wird die benötigte Unterstützung ermittelt.

Wer zahlt Haushaltshilfe bei Pflegestufe 1?

Bei Pflegegrad 2, früher Pflegestufe 1, besteht bei Ihnen eine erhebliche Pflegebedürftigkeit. Da die Haushaltsführung erfahrungsgemäß sehr viel Kraft in Anspruch nimmt, kann es sinnvoll sein, sich Unterstützung zu holen. Diese erhalten Sie mit einer Haushaltshilfe. Um die Kosten zu stemmen, können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen. Mit 125 Euro gelingt es Ihnen, sich beim Wäschewaschen, abspülen, Bügeln und Co. Hilfe zu holen. Das entlastet nicht nur Sie, sondern auch Ihre Angehörigen.

Pflegestufe 1 – Voraussetzungen

Gut zu wissen!

Seit dem Jahr 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Der Gesetzgeber hat Pflegegrade eingeführt, um den notwendigen Betreuungs- und Pflegebedarf besser abbilden zu können. Insbesondere bei Menschen mit geistigen Einschränkungen erleichtert sich dadurch die Pflegesituation merklich. Insgesamt sind die Leistungen aber für jeden Pflegebedürftigen vielfältiger gestaltet worden. Pflegestufe 1 entspricht nun dem Pflegegrad 2.

Was ist die Voraussetzung für Pflegestufe 1?

Eine Pflegebedürftigkeit kann sich plötzlich ergeben oder sich lange Zeit ankündigen. Erkrankungen, Unfälle oder schlichtweg das Alter können den Verlust von Fähigkeiten bedeuten. Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Ihnen Leistungen zur Verfügung zu stellen, damit sich der Alltag bewältigen lässt. Um finanzielle Mittel, Dienstleistungen oder Pflegehilfsmittel zu erhalten, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Für eine Beantragung und Prüfung der Voraussetzungen reicht ein formloses Schreiben an Ihre Pflegekasse. Ein Pflegegutachten berücksichtigt ein ausgeklügeltes Punktesystem, mit dem Ihr ganz persönlicher Hilfsbedarf abgebildet werden kann. Steht fest, welche Unterstützung Sie benötigen, werden die Maßnahmen freigegeben.

Voraussetzungen/Informationen für Pflegegrad 2 (früher Pflegestufe 1):

  • erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten“ (laut § 15, Elftes Sozialgesetzbuch – SGB XI) muss vorliegen.
  • Sie müssen in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre Beiträge in die Pflegekasse eingezahlt haben.
  • Die Leistungen werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bewilligt.
  • Haben Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt, setzt sich die Pflegekasse innerhalb von 14 Tagen mit Ihnen in Verbindung. Das Ziel: einen Termin für die Pflegeberatung zu vereinbaren.

Pflegestufe 1 – Punkte Tabelle

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass ab dem Jahr 2017 die Pflegestufen in die Pflegegrade umgewandelt werden. Um die Pflegebedürftigkeit zu ermitteln, wird ein Bewertungssystem (NBA) eingesetzt. Hier werden Punkte in verschiedenen Lebensbereichen vergeben, um so die Selbstständigkeit beurteilen zu können. Grundsätzlich ist es so, dass Sie mit wenigen Punkten einen niedrigen Pflegegrad erhalten und mit vielen Punkten einen hohen. Innerhalb der Pflegebegutachtung wird Ihr Punktestand ermittelt. Um den Pflegegrad 2 zu erreichen, müssen mindestens 27 bis unter 47,5 Punkte vergeben werden.

Die folgende Tabelle liefert Ihnen Informationen zu der Gewichtung in den verschiedenen Lebensbereichen.

Modul mit Lebensbereichen
Was wird geprüft?
Bewertung der Selbstständigkeit
Gewichtung
1 Mobilität Prüfung der Motorik z.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin- und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen 10 %
2 Kognitive Fähigkeiten Prüfung von Fertigkeiten z.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen 15 %
3 Verhaltensweisen Prüfung des Umgangs und Steuern von Problemen aggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen 15 % (der höchste Wert in Modul 2 oder 3 entscheidet)
4 Selbstversorgung Prüfung des Grades an Selbstständigkeit bei der Körperpflege, Toilettennutzung, Ernährung, beim An- und Ausziehen, Umgang mit Inkontinenz, beim Essen und Trinken 40 %
5 Umgang mit Maßnahmen Prüfung des Grades der selbstständigen Umsetzung von ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens Prüfung der Selbstständigkeit im Alltag Planung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen 15 %

Pflegestufe 1 – Beantragung

Gut zu wissen!

Pflegestufe 1 entspricht nach der neuen Gesetzgebung Pflegegrad 2. Damit haben Sie nun die Möglichkeit, auf mehr Leistungen zurückzugreifen. Außerdem wird Ihr Hilfsbedarf noch konkreter abgebildet. Das kann im Einzelfall einen entscheidenden Unterschied machen.

Wie / Wo kann man Pflegestufe 1 beantragen?

Dadurch, dass es keine Pflegestufen mehr gibt, kann die Pflegestufe 1 nicht mehr beantragt werden. Stattdessen haben Sie den Anspruch auf die Erteilung eines Pflegegrads. Allerdings wird vorher genau geprüft, ob Sie die Voraussetzungen, zum Beispiel die geforderte Einschränkung der Selbstständigkeit, erfüllen. Die Beantragung eines Pflegegrads funktioniert ganz unkompliziert. Es reicht ein formloses Schreiben an Ihre Pflegekasse oder ein Anruf. Unser Tipp: Gestalten Sie das Anschreiben so, dass die Pflegekasse direkt erkennt, welches Anliegen Sie haben. Im Betreff können Sie beispielsweise: „Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads“ schreiben.

Pflegestufe 1 beantragen – Tipps

Wenn Sie sich gut auf die Beantragung vorbereiten, kann Ihr Fall schnell und reibungslos bearbeitet werden. Der Ablauf ist dabei stets gleich. Zunächst äußern Sie Ihren Wunsch nach Erteilung eines Pflegegrads. Danach setzt sich die Pflegekasse mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für ein Pflegegutachten zu vereinbaren. Der Gutachter besucht Sie zu Hause und ermittelt den Hilfsbedarf mit der Vergabe von Punkten. Im Anschluss wird Ihr Fall intern weiterbearbeitet und Sie bekommen eine Mitteilung, ob und welchen Pflegegrad Sie erhalten.

Der Gutachtertermin führt nicht selten zu Nervosität und Unsicherheit.

Mit folgenden Tipps können Sie sich optimal vorbereiten:

  • Wählen Sie einen Termin, der optimal und stressfrei ermöglicht werden kann.
  • Legen Sie alle wichtigen Dokumente wie Ultraschallbilder, Arztbriefe oder ein Pflegetagebuch bereit.
  • Bitten Sie einen Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson hinzu.

Wie / Wo beantrage ich Erhöhung der Pflegestufe?

Der Pflegebedarf kann sich über die Jahre verändern. Das geschieht zum Beispiel dann, wenn eine Erkrankung voranschreitet oder sich Komplikationen ergeben. Auch mit zunehmendem Alter kann mehr Unterstützung im Alltag notwendig sein. Dann haben Sie die Möglichkeit, die Pflegestufe bzw. den Pflegegrad erhöhen zu lassen. Auch in diesem Fall nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Pflegekasse auf und bitten Sie um eine Überprüfung des Hilfsbedarfs. Damit Ihnen unter Umständen mehr Leistungen zugesprochen werden können, muss Ihre Pflegesituation erneut überprüft werden. Die Mitarbeiter der Pflegekasse leiten die notwendigen Maßnahmen dafür in die Wege.

Pflegestufe 1 – Muster Anträge

Sie wissen nicht genau, wie Sie Ihre Worte zu Papier bringen sollen? Mit unseren Vorlagen gelingt das ganz einfach. Hier müssen Sie nur noch Ihre persönlichen Daten eintragen und Ihrer Pflegekasse die Dokumente zukommen lassen.

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FAQ - Häufige Fragen zum Pflegestufe 1