Stationäre Pflege: bundeseinheitlicher Personalschlüssel kommt

Wie viele Pflegekräfte in einer Einrichtung arbeiten, variiert von Pflegeheim zu Pflegeheim. Der Gesetzgeber verfolgt seit 2023 das Konzept eines bundeseinheitlichen Personalschlüssels. Ein neu entwickeltes Personalbemessungsverfahren hilft dabei, seither den Personalbedarf für jedes Heim zu berechnen – ausschlaggebend ist hier die Bewohnerstruktur, insbesondere die vorliegenden Pflegegrade. Schon seit dem 1. Januar 2021 können Pflegeheime mit diesem neuen Konzept 20.000 Pflegehilfskräfte zusätzlich anstellen. Seit dem 01. Juli 2023 erhalten Pflegeheime dann bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen, mit denen sie weiteres Personal einstellen können. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet der § 113 c SGB XI. 

Besonderheiten bei dem bundeseinheitlichen Personalschlüssel:

  • Der Gesetzgeber sieht lediglich Personal-Höchstgrenzen vor.
  • Höhere Personalschlüssel können dennoch bestehen, zum Beispiel mit Blick auf den Bestandsschutz, einem triftigen Grund oder durch Rahmenverträge.3
  • Neukonzipierte Rahmenverträge sollen künftig Mindestgrenzen und die genaue Verteilung abstecken.3
  • Die Pflegeassistenten werden stärker in den Mittelpunkt gerückt.3

Folgende Personal-Höchstgrenzen sind laut § 113 c SGB XI für Pflegeheime geplant:

Pflegegrad
Hilfspersonal
(keine Ausbildung)
Hilfspersonal mit
Helfer- oder
Assistenzausbildung
(min. 1.Jahr)
Pflegefachkraft
1 0,0872 0,0564 0,077
2 0,1202 0,0675 0,1037
3 0,1449 0,1074 0,1551
4 0,1627 0,1413 0,2463
5 0,1758 0,1102 0,3842

Stationäre Pflege: zusätzliche Entlastung seit 2022

Die neue Pflegereform sieht eine Entlastung für Pflegebedürftige vor, die in vollstationären Einrichtungen leben. Sie erhalten seit dem 01. Januar 2022 den sogenannten Leistungszuschlag. Damit reduziert sich der Eigenanteil der Pflegekosten um bis zu 70 %.

Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 bekommen folgenden Leistungszuschlag:

  • 5% des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
  • 25% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate in der Einrichtung leben.
  • 45% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate in der Einrichtung leben.
  • 70% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monate in der Einrichtung leben.

Wichtig: Auch weiterhin beteiligen sich die Pflegekassen nicht an den Aufwendungen für die Verpflegung, die Unterkunft und die Investitionen.

Gut zu wissen!

Sie müssen den Leistungszuschlag nicht gesondert beantragen. Ihre Pflegekasse informiert die Pflegeeinrichtungen über die bisherige Bezugsdauer der vollstationären Leistungen.

Die stationäre Pflege, häufig vollstationäre Pflege, in Pflegeheimen,  ist ein wichtiger Baustein der Pflege in Deutschland. Sie bildet dabei den Gegenpol zur ambulanten Pflege, also der häuslichen Pflege. Stationäre Pflege richtet sich in der Regel an Personen mit einem höheren Pflegegrad. Sie findet zumeist als Form der Langzeitpflege oder Intensivpflege statt. Stationäre Pflege wird an verschiedenen Orten, Einrichtungen oder Wohnanlagen angeboten und unterscheidet sich je nach stationärer Pflegeeinrichtung sowohl beim pflegerischen Angebot, als auch bei den jeweiligen Zusatzleistungen und der individuellen Wohnsituation.

Was ist stationäre Pflege?

Stationäre Pflege, bzw. vollstationäre Pflege ist eine Pflegeform bei der die Pflegebedürftigen an dem Ort, wo sie auch wohnen, gleichzeitig dauerhaft pflegerisch versorgt werden. Diese stationäre Pflege geht dementsprechend mit einer Unterbringung in einer speziell dafür ausgerichteten Wohnanlage einher. Je nach Möglichkeit und Wunsch können Betroffene sowohl in, meist kleineren, Wohnungen, als auch in Zimmern untergebracht werden. Auch bei der Ausstattung der Anlagen gibt es große Unterschiede, welche auch davon abhängen, ob es sich nun um ein Altenheim bzw. Altersheim, Pflegeheim, Seniorenstift, eine Seniorenresidenz oder betreutes Wohnen handelt. Gemeinsam haben diese Einrichtungen jedoch allesamt eines und zwar, dass dort eine herkömmliche vollstationäre Pflege angeboten wird, wo die pflegebedürftigen Personen, ihren Bedürfnissen entsprechend, langfristig und wann immer notwendig versorgt werden. Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Varianten der stationären Pflege. Einerseits ist das die Kurzzeitpflege, worunter man eine vollstationäre Pflege versteht, die grundsätzlich zeitlich begrenzt ist. Das Ziel bei der Kurzzeitpflege ist die Verbesserung des Gesundheitszustands des Patienten, sodass dieser schnellstmöglich wieder in seine gewohnte Umgebung zurückkehren kann. Die andere Option ist die sogenannte teilstationäre Pflege, welche auch als Tagespflege oder Nachtpflege bezeichnet wird. Pflegebedürftige Personen werden in diesem Rahmen tagsüber oder nachts stationär gepflegt und kehren für den Rest des Tages nach Hause oder zu den pflegenden Angehörigen zurück.

Stationäre Pflege: Kostenübersicht

Ein ganz wichtiger Punkt bei der stationären Pflege ist immer die Kostenübersicht. Fakt ist nämlich, vollstationäre Pflege kostet und zwar meist mehr als ambulante Pflege. Wie hoch die Kosten konkret ausfallen, hängt vom jeweiligen Einzelfall bzw. dem Pflegefall ab. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie etwa die Ansprüche die man an eine Wohnanlage stellt, welches Ausmaß an Pflege man benötigt und welche Zusatzleistungen, sowie Angebote, man in Anspruch nehmen möchte. In jedem Fall sollte man sich einmal vor Augen führen, wie sich die Kosten in der stationären Pflege zusammensetzen. Folgende Bestandteile gibt es:

● Pflegekosten

Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich bei den Pflegekosten um die Kosten für die eigentlichen Pflegeleistungen in der Einrichtung. In der Regel umfassen diese den Aufwand für die Grundpflege und mitunter auch den für die Behandlungspflege je nach individueller Situation.

● Hotelkosten

Unter Hotelkosten versteht man die Kosten, die für die Kost und die Logis in einer stationären Pflegeeinrichtung anfallen. Dies beinhaltet die Miete und Reinigung des Zimmers bzw. der Wohnung in der Anlage, sowie die Verpflegung.

● Investitionskosten

Die Investitionskosten umfassen eine Vielzahl von Kostenstellen, die dazu dienen den Betrieb der Pflegeeinrichtung zu finanzieren. Darunter fallen Kosten für die Errichtung notwendiger Gebäude, Kosten für die Instandhaltung von Gebäuden, sowie Mietkosten oder die Pacht, falls es sich bei der stationären Einrichtung um ein Mietgebäude handelt.

Gut zu wissen!

Damit Betroffene in ihrem eigenen zu Hause bleiben können, eignet sich, auch aus Kostengründen, manchmal die 24 Stunden Pflege zu Hause.

Gesetzliche Ansprüche bei stationärer Pflege

Nachdem die Kostenzusammenstellung ausführlich besprochen wurde, stellt sich als nächstes natürlich die Frage, welche gesetzlichen Ansprüche hat man bei stationärer Pflege. Zunächst muss leider gesagt werden, dass die Pflegeversicherung, genauer gesagt die Pflegekasse, lediglich für Pflegekosten aufkommt. Hotelkosten, sprich Logiskosten und Verpflegungskosten, werden genauso wenig übernommen, wie anfallende Investitionskosten und sind im Rahmen eines Eigenanteils selbst zu bezahlen. Für ebenjene Kostenpunkte kommt in der Regel, wenn überhaupt, nur eine private Pflegezusatzversicherung auf. Pflegekosten übernimmt die gesetzliche Pflegekasse, je nach Pflegegrad, in folgender Höhe:

Pflegegrad 1 125 €, als Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 770 €
Pflegegrad 3 1.262 €
Pflegegrad 4 1.775 €
Pflegegrad 5 2.005 €

Wie an der Tabelle schon festgestellt werden kann, hat man zusätzlich die Möglichkeit sich gewisse Leistungen über den zweckgebundenen Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ abzurechnen, auf den alle Menschen mit Pflegegrad monatlich Anspruch haben. Dies geschieht immer im Nachhinein und bedarf dementsprechend einer Vorauszahlung des Pflegebedürftigen. Gleichzeitig ist er jedoch nicht an den jeweiligen Monat gebunden, sondern kann auch pro Kalenderjahr abgerechnet werden. Pflegesachleistungen hingegen können nur bei ambulanter Versorgung beantragt werden.

Zusätzlich erhalten Sie abhängig von der Wohndauer den sogenannten Leistungszuschlag. Je länger Sie in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, desto höher fällt dieser aus und reduziert den Eigenanteil der Pflegekosten damit um bis zu 70 %.

Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 bekommen folgenden Leistungszuschlag:

  • 5% des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
  • 25% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate in der Einrichtung leben.
  • 45% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate in der Einrichtung leben.
  • 70% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monate in der Einrichtung leben.

Stationäre Pflege: Tipps für die Heimwahl

Hat man sich mit den Kosten für die stationäre Pflege ausreichend beschäftigt und einen Finanzierungsplan erstellt, geht es als Nächstes an die Auswahl der richtigen stationären Pflegeeinrichtung. In diesem Zusammenhang hat Sanubi für Sie einige Tipps zur Heimwahl aufgestellt, die Ihnen die Suche erleichtern könnten:

1. Anforderungen klären

Bevor man überhaupt erst einmal anfängt eine stationäre Pflegeeinrichtung, sei es nun Pflegeheim, Altenheim, Seniorenheim, Seniorenresidenz oder gar betreutes Wohnen zu suchen, sollte man genau überlegen welche Anforderungen man an die jeweilige Einrichtung stellt. Dabei können folgende Faktoren eine Rolle spielen:

  • Größe und Ausstattung der Zimmer
  • Speisemöglichkeiten
  • Pflegeangebot
  • Zusatzangebote
  • Geografische Lage der Einrichtung
  • Kosten

Wägen Sie dabei sorgfältig ab, was Ihnen am wichtigsten ist und treffen Sie dann eine erste Vorauswahl.

2. Besichtigungen sind essentiell

Ganz wichtig ist im nächsten Schritt alle Einrichtungen zu besuchen, die in die engere Auswahl gekommen sind. Auch wenn vielleicht die erste Einrichtung schon die richtige zu sein scheint, so sollten Sie keinesfalls darauf verzichten die anderen auch zu besuchen. Nur durch einen umfassenden Vergleich kann man sich am Ende auch sicher sein die richtige Wahl zu treffen. Bei der Besichtigung selbst, sollte man viele Fragen stellen und am Ende erst dann wieder gehen, wenn man alles gesehen und alle Probleme, sowie andere Punkte, besprochen hat. Darüber hinaus sollte man keinesfalls alleine zur Besichtigung gehen. Am besten man lässt sich von Familie oder Freunden begleiten. Diese können einem später durch ihre Einschätzung bei der Wahl der Pflegeeinrichtung helfen.

3. Probe wohnen

Hat man eine Einrichtung ins Auge gefasst sollte man als Nächstes unbedingt die Möglichkeit wahrnehmen dort Probe zu wohnen. Auch wenn man bei der Besichtigung einen perfekten Eindruck bekommen hat, lohnt es sich auf Nummer sicher zu gehen und die Anlage beim Probewohnen auf Herz und Nieren zu testen. Erst danach ist es klug sich endgültig für den Umzug in die stationäre Pflegeeinrichtung zu entscheiden.

4. Keine Entscheidung ist unwiderruflich

Selbst die wohlüberlegteste Entscheidung muss nicht immer die richtige sein. Genau das gilt auch für den Einzug in die stationäre Pflege. Sollte es also am Ende doch nicht passen, aus welchen Gründen auch immer, sollte man keinesfalls zögern und länger in einer unangenehmen Situation verharren, als wirklich notwendig ist. Es gibt immer eine Alternative, am besten man setzt sich in einem solchen Moment noch einmal mit den Angehörigen zusammen und beratschlagt welche Optionen es gibt, um die aktuelle Situation zur Zufriedenheit aller zu verändern.

Stationäre Pflege ist ein essentieller Bestandteil der Pflege

Stationäre Pflege ist ein essentieller Bestandteil der Pflege, der in manchen Fällen schlichtweg unausweichlich ist. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Fälle wo der Umzug in die stationäre Betreuung auch einfach den Wünschen der Betroffenen entspricht und zwar unabhängig davon ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt oder nicht. Stationäre Pflege hat dabei einige Vorteile gegenüber der ambulanten Pflege. Zum einen wird man dort rund um die Uhr von ausgebildeten Pflegefachkräften versorgt, zu anderen ist die Umgebung, sowie die Wohnsituation, ganz genau auf die Bedürfnisse der Bewohner angepasst. In jedem Fall ist es eine Überlegung wert, hängt aber stets auch von den finanziellen Kapazitäten der Betroffenen und anderen Faktoren ab. Wichtig ist, dass man alles gut abwägt und dann eine Entscheidung darauf basierend trifft. In diesem Zusammenhang kann auch die Inanspruchnahme einer Pflegeberatung eine tolle Möglichkeit darstellen.

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