Im Alter lassen die Kräfte allmählich nach. Außerdem können Erkrankungen die körperlichen und/oder kognitiven Fähigkeiten einschränken. Doch damit müssen Sie sich nicht einfach abfinden. Hilfsmittel unterstützen die Selbstständigkeit und vereinfachen den Alltag. Wir geben Ihnen heute einen Überblick über die Hilfsmittel und erklären Ihnen, wer für die Kosten aufkommt. Mit unserem cleveren Verzeichnis können Sie sich außerdem gezielt und eingehend über die verschiedenen Alltagsbegleiter informieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt.
  • Pflegehilfsmittel sind ebenfalls im Hilfsmittelverzeichnis enthalten, hier ist allerdings die Pflegekasse der Kostenträger.
  • Krankenkassen übernehmen dann die Kosten für Hilfsmittel, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.
  • Um ein Hilfsmittel bei der Krankenkasse zu beantragen, benötigen Versicherte eine ärztliche Verordnung, in bestimmten Fällen kann eine Pflegefachkraft alternativ eine Empfehlung aussprechen.

Was sind Hilfsmittel?

Lassen Sie uns einen Blick in den § 33 SGB V werfen. Dieser Teil des Sozialgesetzbuches beschäftigt sich ausschließlich mit den Hilfsmitteln. Demnach handelt es sich bei Hilfsmitteln um Produkte, die zum Einsatz kommen, um den Erfolg einer Krankenhausbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Hilfsmittel sind echte Allrounder: Sie unterstützen beispielsweise die Genesung und die Teilhabe körperlich eingeschränkter Menschen am gesellschaftlichen Leben. Insbesondere chronisch Kranken oder älteren Menschen verhelfen Hilfsmittel wieder zu mehr Unabhängigkeit. Hilfsmittel sind übrigens für den privaten Zweck gedacht und kommen beispielsweise bei der häuslichen Pflege zur Anwendung. Nur wenige Beispiele sind Hörhilfen oder Beinprothesen.

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln?

Wenn Sie sich mit Hilfsmitteln beschäftigen, kommen Sie meist automatisch mit dem Begriff „Pflegehilfsmittel“ in Berührung. Wie der Begriff bereits andeutet, handelt es sich hierbei um Produkte, die auf die Pflege ausgerichtet sind. Konkret sind das Geräte oder Sachmittel zur Erleichterung der häuslichen Pflege. Die übergeordneten Ziele sind hierbei die Selbstständigkeit trotz Pflegegrads bestmöglich zu erhalten und die Hygiene im Pflegeumfeld zu unterstützen. Waschsysteme, Notrufsysteme oder Desinfektionsmittel sind nur wenige Beispiele für Pflegehilfsmittel. Allerdings unterscheiden sich Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel nicht nur mit Blick auf ihre Ausrichtung. Ein weiterer Unterschied ist, dass bei den Alltagsbegleitern unterschiedliche Kostenträger involviert sind. Während sich die Krankenkasse um Hilfsmittel kümmert, ist die Pflegekasse für die Übernahme von Pflegehilfsmitteln zuständig. Achtung: Bei den doppelfunktionalen Hilfsmitteln sind beide Kostenträger gefragt.

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Das Hilfsmittelverzeichnis: Schirmherr aller Hilfsmittel

Obwohl Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel viele Unterschiede aufweisen, sind sie doch an einer Stelle vereint: dem Hilfsmittelverzeichnis. Herausgegeben vom GKV-Spitzenverband handelt es sich dabei um ein umfangreiches Verzeichnis, das alle grundsätzlich übernahmefähigen Produkte auflistet. Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis finden Sie von der Kategorie 1 bis 38 zunächst die Hilfsmittel, danach erhalten Sie Einblick in die Pflegehilfsmittel, die sich von Produktgruppe 50 bis 54 erstrecken. Durch die klare Aufteilung können Sie auf einen Blick erkennen, was in den Aufgabenbereich der Krankenkasse und was in den Aufgabenbereich der Pflegekasse fällt.

Gut zu wissen!

Die Produktentwicklung schreitet stetig voran und auch die Bedürfnisse der Erkrankten bzw. Pflegebedürftigen ändern sich. Darauf nimmt das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes Rücksicht. Im Jahr 2023 wurde das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis zuletzt überarbeitet – der gesamte Katalog umfasst seither mehr als 37.000 Produkte.

Pflegehilfsmittel: Produkte, die den Pflegealltag bereichern

Wer pflegebedürftig ist, stößt im Alltag oft an seine Grenzen – entweder kognitiv oder körperlich. Pflegende Angehörige und ambulante Pflegedienste leisten nun einen wertvollen Beitrag. Sie können auf Pflegehilfsmittel setzen, um die Pflege entscheidend zu erleichtern.

Die Pflegekasse unterscheidet zwei verschiedene Pflegehilfsmittelarten:

In der Regel kommen Pflegehilfsmittel täglich zum Einsatz. Eine ärztliche Verordnung benötigen Sie für die Beantragung eines technischen Pflegehilfsmittels übrigens nicht – Sie stellen den erforderlichen Antrag einfach direkt bei der Pflegekasse. Interessieren Sie sich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel, sollten Sie in jedem Fall die Pflegehilfsmittelpauschale beanspruchen. Diese beträgt bis zu 40 Euro pro Monat – entscheiden Sie sich für die Sanubi Pflegehilfsmittelbox, übernehmen wir die Bürokratie mit der Pflegekasse für Sie.

Diese Pflegehilfsmittel unterscheidet das Hilfsmittelverzeichnis

Wenn Sie das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes fast bis zum Ende „durchblättern“, gelangen Sie zu den Pflegehilfsmitteln.

Dazu zählen:

Sie möchten mehr über Pflegehilfsmittel erfahren? Dann informieren Sie sich mit unserem umfangreichen Pflegehilfsmittel-Ratgeber.

Hilfsmittel: Produkte, die unterstützen und begleiten

Manchmal können schon kleine Alltagshilfen einen entscheidenden Unterschied machen – beispielsweise dann, wenn es um Selbstbestimmtheit, Mobilität, Körperpflege oder Kommunikation geht. Die Krankenkasse kann Ihnen verschiedene Hilfsmittel bewilligen, um Ihnen im Krankheitsfall oder beim Ausgleich von Behinderungen zur Seite zu stehen. Die Hilfsmittel nehmen den weitaus größten Teil im Hilfsmittelverzeichnis ein. Sie kommen bei unterschiedlichen Einschränkungen und an verschiedenen Körperstellen zum Einsatz. Genauso wie die Pflegehilfsmittel sind auch sie für den häuslichen Umgang gedacht – die Hilfsmittel sind also so konzipiert, dass Sie die Produkte nach einer Einweisung selbst anwenden können. Für die Beantragung eines Hilfsmittels benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Welche Hilfsmittel gibt es?

Das Hilfsmittelverzeichnis startet direkt mit den Hilfsmitteln. Sie erstrecken sich von Produktgruppe 1 bis 38. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Hilfsmittel geben. Mit einem Klick auf die Kategorie können Sie sich eingehend über die Produktgruppe informieren.

  • PG 01 – Absauggeräte: Die Produkte helfen mittels Unterdruck, Flüssigkeiten und Sekret aus den Atemwegen zu befördern. Sie eignen sich beispielsweise für Menschen mit einer Schluckstörung (Dysphagie) oder ausgeprägten Schwäche.
  • PG 02 – Adaptionshilfen: Personen, die einen Funktionsverlust der Hände aufweisen, können mit den Produkten wieder selbstständig schreiben, trinken oder essen.
  • PG 03 – Applikationshilfen: Produkte in dieser Kategorie unterstützen bei der Verabreichung von Arzneimitteln. Infusionspumpen, Spritzen und Spülsysteme zählen zu den Applikationshilfen – Diabetiker können beispielsweise darauf angewiesen sein.
  • PG 04 – Bade- und Duschhilfen: Badewannenlifter, Sicherheitsgriffe und mehr zählen zu dieser Kategorie. Sie bieten sich für Personen mit körperlichen Einschränkungen zur Körperpflege an.
  • PG 05 – Bandagen: Dabei handelt es sich um orthopädische Hilfsmittel, die bei Verschleißerscheinungen oder nach Unfällen und Operationen zum Einsatz kommen.
  • PG 06 – Bestrahlungsgeräte: An dieser Stelle führt das Hilfsmittelverzeichnis Lichtkämme auf. Patienten können sie bei Hauterkrankungen wie Schuppenflechte oder Neurodermitis
  • PG 07 – Blindenhilfsmittel: Mechanische Schreibhilfen, Blindenlangstöcke und Systeme zur Schriftumwandlung gehören in diese Gruppe. Sie helfen Blinden und hochgradig Sehbehinderten bei der Orientierung und Informationsaufnahme.
  • PG 08 – Einlagen: Den Fuß entlasten, ruhigstellen, korrigieren oder dämpfen – genau diese Aufgaben haben orthopädische Einlagen. Sie bieten sich unter anderem für Menschen mit Fußfehlstellungen an.
  • PG 09 – Elektrostimulationsgeräte: Diese Produkte sind sehr vielseitig. Sie können Schmerzen reduzieren, Muskelgruppen aktivieren und bei einer Inkontinenz hilfreich sein.
  • PG 10 – Gehhilfen: Die zu dieser Produktgruppe gehörenden Hilfsmittel wie Rollator, Gehstock, Rollstuhl und Elektromobil sind sehr gefragte Hilfsmittel bei körperlich eingeschränkten Menschen.
  • PG 11 – Hilfsmittel gegen Dekubitus: Diese Hilfsmittel haben das Ziel, den Druck auf empfindliche Hautpartien zu reduzieren und so einem Druckgeschwür Dekubitus tritt vor allem bei Bettlägerigkeit auf.
  • PG 12 – Hilfsmittel bei Tracheostoma: Entsprechende Produkte wie Kanülen, Ventile oder Tonerzeuger kommen bei einem Tracheostoma, also einer künstlichen Öffnung an der Luftröhre, zum Einsatz.
  • PG 13 – Hörhilfen: Wer Funktionseinschränkungen des Ohres besitzt, kann von Hörhilfen profitieren. Diese sind besser bekannt unter dem Namen Hörgeräte.
  • PG 14 – Inhalations- und Atemtherapiegeräte: Sind die Atemwege erkrankt oder beschädigt, können diese Hilfsmittel unterstützend wirken. Sie transportieren Sekrete ab oder führen Medikamente zu.
  • PG 15 – Inkontinenzhilfen: Menschen mit einer Inkontinenz können Stuhl oder Urin nicht mehr halten. Stuhlauffangbeutel, Urinalbandagen, Katheterlösungen und vieles mehr schaffen dann Abhilfe.
  • PG 16 – Kommunikationshilfen: Es gibt Personen, bei denen die Stimm-, Sprech- oder kognitiv-sprachlichen Funktionen beeinträchtigt sind. Sprachverstärker und Co. können dann die Kommunikation bereichern.
  • PG 17 – Hilfsmittel zur Kompressionstherapie: Entsprechende Produkte wie Kompressionsstrümpfe oder Bandagen helfen dabei, das Venensystem zu entlasten. Außerdem können sie unangenehme Beschwerden, wie Wassereinlagerungen, reduzieren.
  • PG 18 – Kranken-/ Behindertenfahrzeuge: Die Hilfsmittel unterstützen die Mobilität tatkräftig, zum Beispiel in Form von Toilettenrollstühlen, Duschrollstühlen und Schieberollstühlen. Sie kommen insbesondere bei körperlich eingeschränkten Personen zum Einsatz.
  • PG 19 – Krankenpflegeartikel: Hier ist ein bunter Mix an Pflegeartikeln aufgeführt, die bei der häuslichen Krankenpflege unterstützen. Dazu zählen unter anderen behindertengerechte Betten, Bettzurichtungen, Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe.
  • PG 20 – Lagerungshilfen: Nach einem Unfall oder einer Operation kommen Patienten manchmal mit Lagerungshilfen in Berührung. Sie haben die Aufgabe, Arme und Beine zu entlasten.
  • PG 21 – Messgeräte für Körperzustände/-funktionen: Das Hilfsmittelverzeichnis listet an dieser Stelle verschiedene Messgeräte auf. Sie ermöglichen das Messen der Vitalfunktionen, des Blutdrucks oder des Gewichtes.
  • PG 22 – Mobilitätshilfen: Wer bewegungseingeschränkt ist, kann von Mobilitätshilfen profitieren. Sie ermöglichen den Positionswechsel und entlasten Angehörige. Aufstehhilfen oder Rampensysteme sind einige Beispiele.
  • PG 23 – Orthesen/Schienen: Diese Produkte sichern die Körperfunktionen. Sie haben stabilisierende, mobilisierende, entlastende, korrigierende und fixierende Eigenschaften. Die Hilfsmittel können Patienten unter anderem nach Unfällen oder Verletzungen unterstützen.
  • PG 24 – Beinprothesen: Nach einer Amputation können Beinprothesen die Funktion des fehlenden Körperteils ersetzen und die Optik wiederherstellen.
  • PG 25 – Sehhilfen: Kontaktlinsen, Brillen, Lupen – das alles sind beispielhafte Hilfsmittel, die die Sehfähigkeit verbessern können. Sie kommen bei Menschen mit einer leichten oder ausgeprägten Sehschwäche zum Einsatz.
  • PG 26 – Sitzhilfen: Personen, die nicht stabil sitzen können oder Fehlhaltungen einnehmen, können eine Sitzhilfe verordnet bekommen. Das kann beispielsweise eine Sitzhilfe oder ein Therapiestuhl sein.
  • PG 27 – Sprechhilfen: Nach einer Kehlkopfentfernung oder durch Stimmbanderkrankungen können Personen ihre Stimme verlieren oder an Sprachvolumen einbüßen. Dann können Sprechhilfen wie Sprachverstärker, Tonerzeuger und Stimmersatzhilfen hilfreich sein.
  • PG 28 – Stehhilfen: Produkte dieser Kategorie helfen Patienten dabei, eine stehende Position zu erreichen. Das gelingt beispielsweise mit Stehständern und Schrägliegebrettern mit Kippvorrichtung. Die Artikel eignen sich für Menschen mit Lähmungen.
  • PG 29 – Stomaartikel: Durch Erkrankungen, Unfälle oder Operationen kann es nötig sein, eine künstliche Körperöffnung (Stoma) zu schaffen, um Körperausscheidungen aufzufangen. Stomaartikel helfen bei der Versorgung des Stomas.
  • PG 30 – Hilfsmittel zum Glukosemanagement: Diese Produkte sind für Menschen gedacht, die ihre Blutzuckerwerte kontrollieren müssen. In der Kategorie sind unter anderem Blutzuckermessgeräte, aber auch Insulinpumpen und Insulinspritzen gelistet.
  • PG 31 – Schuhe: Menschen mit schweren Schädigungen der Knochen, Fußgelenke oder anderen Körperstrukturen können auf spezielle Schuhe angewiesen sein. Dabei kann es sich um orthopädische Maßschuhe oder Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom handeln.
  • PG 32 – Therapeutische Bewegungsgeräte: Dazu zählt eine Vielzahl an Produkten wie Kniebewegungstrainer, aktivierende Fingertrainer oder Rollbretter für Kinder.
  • PG 33 – Toilettenhilfen: Bei einer erschwerten Toilettennutzung, zum Beispiel aufgrund einer eingeschränkten Fähigkeit zum Hinsetzen oder Aufstehen, können Toilettenhilfen unterstützen. In dieser Produktgruppe sind beispielsweise Toilettensitzerhöhungen, Toilettenaufstehhilfen oder WC-Aufsätze mit Wascheinrichtungen aufgeführt.
  • PG 34 – Haarersatz: Kommt es zu einem Verlust des Kopfhaares, kann ein Haarersatz die Optik wiederherstellen. Die Hilfsmittel können Menschen unter anderem nach einer Chemotherapie, Strahlenbehandlung, Operation oder bei Stoffwechselerkrankungen beanspruchen.
  • PG 35 – Epithesen: Diese Hilfsmittel dienen zum ästhetischen Ausgleich und können beispielsweise an den Geschlechtsorganen, am Auge, der Nase oder der Wange zum Einsatz kommen. Die Hilfsmittel unterstützen Personen nach einem Unfall oder bei angeborenen Fehlbildungen.
  • PG 36 – Augenprothesen: Menschen, denen ein Auge fehlt oder Personen, die blind sind, können eine Augenprothese nutzen. Diese besteht aus Glas oder Kunststoff und gilt als anerkanntes Hilfsmittel.
  • PG 37 – Brustprothesen: Durch angeborene Fehlbildungen oder eine Brustkrebserkrankung kann der Einsatz einer Brustprothese sinnvoll sein. Sie beugt Verspannungen vor und dient dem ästhetischen Ausgleich.
  • PG 38 – Armprothesen: Aufgrund einer angeborenen Fehlbildung, eines Unfalls oder einer Erkrankung kann eine Arm-Amputation notwendig sein. Eine Prothese kann dann die Funktionen teilweise ersetzen und einen optischen Ausgleich herstellen.

Hilfsmittel: Kosten und Kostenübernahme

Wie viel ein Hilfsmittel in Ihrem Fall kostet, können wir nicht pauschal voraussagen. Das liegt daran, dass die Hilfsmittel je nach Produktkategorie und Anfertigungsaufwand mit unterschiedlichen Kosten in Verbindung stehen. Ein Sanitätshaus kann Sie eingehend über die Kosten aufklären. Sollten Sie jedoch eine medizinische Notwendigkeit mitbringen, macht beispielsweise eine Stimmbanderkrankung eine Sprechhilfe notwendig, müssen Sie sich mit den finanziellen Auslagen nicht weiter beschäftigen. In dem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihr Hilfsmittel. Sind Sie sich diesbezüglich unsicher, können Sie einfach Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.

Hilfsmittel beantragen in drei einfachen Schritten

Sie möchten ein Hilfsmittel beantragen? Das ist einfacher als gedacht. Für einen reibungslosen Ablauf haben wir Ihnen die wichtigsten Schritte kurz zusammengefasst.

  1. Lassen Sie sich eine ärztliche Verordnung ausstellen: Häufig kommen Mediziner auf Ihre Patienten zu und schlagen ein Hilfsmittel vor. Haben Sie den Eindruck, dass ein spezielles Hilfsmittel in Ihrem Fall sinnvoll ist, können auch Sie das Gespräch suchen. Ist der Mediziner der Ansicht, dass Sie die medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel erfüllen, stellt er eine ärztliche Verordnung aus.
  2. Händigen Sie die Verordnung einem Leistungserbringer aus: Die Krankenkasse erarbeitet mit einigen Leistungserbringern wie Sanitätshäusern Kooperationsverträge. Entscheiden Sie sich für einen entsprechenden Anbieter, haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Geben Sie die ärztliche Verordnung einfach beispielsweise beim Sanitätshaus ab.
  3. Warten Sie auf Ihr Hilfsmittel: Der Leistungserbringer leitet einen Kostenvoranschlag gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung an Ihre Krankenkasse weiter. Kommt die Kostenzusage, erhalten Sie in der Regel in wenigen Werktagen Ihr Hilfsmittel. Übrigens: Der Leistungserbringer gibt Ihnen eine Einweisung und steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.

Gut zu wissen!

Seit dem Jahr 2022 ist die Versorgung mit Hilfsmitteln einfacher. Nun dürfen auch Pflegefachkräfte unter bestimmten Bedingungen Empfehlungen für Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel aussprechen. Kombiniert mit einem entsprechenden Antrag, kann die Pflegekasse Ihrem Wunsch nach einem Hilfsmittel somit ganz ohne ärztliche Verordnung entsprechen.

FAQ: häufige Fragen zu Hilfsmitteln