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Der Pflegegrad 1 ist einer von 5 Pflegegraden in den pflegebedürftige Personen eingestuft werden können. Die Pflegegrade lösten 2017 die bis damals geltenden Pflegestufen ab.

Die konkreten Voraussetzungen und Bedingungen für die Pflegeleistungen im Pflegegrad 1 erläutert dieser Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf umfangreiche Pflegeberatung entsprechend der persönlichen Umstände
  • Sie können halbjährlich eine Beratung durch eine Pflegefachkraft in eigenem Zuhause wahrnehmen
  • Mit Pflegegrad 1 besteht ein Versorgungsanspruch auf Pflegehilfsmittel oder auf Zuschuss zu barrierefreien Einbauten
  • Pflegende Angehörige können an kostenfreien Pflegekursen teilnehmen und haben Anspruch auf Leistungen bei Pflegezeit
  • Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege durch ambulante Pflegedienste oder im Pflegeheim von bis zu 125 € monatlich
  • Digitale Pflegeanwendungen von bis zu 50 €

Änderungen Pflegereform 2024

Art der Änderung
Ausgangslage vor der Änderung
Ausgangslage nach der Änderung
Pflegegelderhöhung
(5 %)
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 316 €
Pflegegrad 3: 545 €
Pflegegrad 4: 728 €
Pflegegrad 5: 901 €
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 332 €
Pflegegrad 3: 572 €
Pflegegrad 4: 764 €
Pflegegrad 5: 946 €
Erhöhung der Pflegesachleistungen
(5 %)
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 724 €
Pflegegrad 3: 1363 €
Pflegegrad 4: 1693 €
Pflegegrad 5: 2095 €
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 760 €
Pflegegrad 3: 1431 €
Pflegegrad 4: 1778 €
Pflegegrad 5: 2200 €
Erhöhung der Leistungszuschläge
für die vollstationäre Pflege
0 bis 12 Monate: 5 %
13 bis 24 Monate: 25 %
25 bis 36 Monate: 45 %
über 36 Monate: 70 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %

Weitere Änderungen

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige 

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.

Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.

Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung

Die Pflegereform 2024 hat eine wichtige Erneuerung für pflegende Angehörige im Gepäck. Sie betrifft Menschen, die berufstätig sind und sich außerdem um ein Familienmitglied kümmern. Diese können im Ernstfall dem Arbeitsplatz bis zu zehn Tage fernbleiben, um beispielsweise bei einem plötzlichen Pflegefall wichtige Regelungen zu treffen. Für diesen Zeitraum steht das Pflegeunterstützungsgeld zur Verfügung – anders als bisher ist es nun jährlich und nicht mehr einmalig pro Pflegebedürftigen abrufbar.

Pflegeperson in Rehabilitation – Mitaufnahme von Pflegebedürftigen nun einfacher

Steht bei pflegenden Angehörigen ein Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung an, ist die Sorge um die pflegerische Versorgung des Familienmitglieds meist groß. Durch die Pflegereform 2024 gestaltet sich die Mitaufnahme von Menschen mit einem Pflegegrad nun einfacher. Sie können entweder in derselben Einrichtung, einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder vollstationär untergebracht werden. Für die Kosten kommt dann die Pflegekasse des Pflegebedürftigen auf.

Gut zu wissen!

Ab Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige mehr Transparenz vonseiten ihrer Pflegekasse. Dort können Sie sich über bisher verbrauchte Leistungen und abgerechnete Leistungen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, erkundigen.

Was ist Pflegegrad 1?

Der Pflegegrad 1 wurde zum 1. Januar 2017 eingeführt, um auch Personen mit einer geringen Beeinträchtigung Unterstützung zukommen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage bietet das Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Demnach haben Pflegebedürftige bzw. Angehörige auch bei leichten Einschränkungen einen Anspruch auf Leistungen und/oder finanzielle Unterstützung.

Ist man mit Pflegegrad 1 pflegebedürftig?

Pflegebedürftig besteht nach dem Pflegebedürftigkeitsbegriff, wenn Personen ihren Alltag nicht mehr vollständig alleine und / oder uneingeschränkt beschreiten können. Dazu werden Personen in einen der 5 Pflegegrad (früher Pflegestufen) eingestuft. Folglich liegt auch bei Pflegegrad 1 eine Pflegebedürftigkeit vor, selbst wenn es sich nur um leichte Einschränkungen handelt.

Abgrenzung Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 0 und 2

Pflegegrade unterscheiden sich voneinander. Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad ist abhängig davon, wie hoch der individuelle Pflegebedarf einer Person ist.

Mit jedem höheren Pflegegrad erhöhen sich auch die Leistungen, die zur Verfügung stehen. Diese Leistungen können zum Beispiel ambulante oder stationäre Pflege, Pflegehilfsmittel, Pflegekurse und Betreuungsleistungen umfassen.

Allgemein kann man sagen, dass die Pflegegrade sich in der Intensität des Pflegebedarfs unterscheiden. Ein höherer Pflegegrad bedeutet in der Regel einen höheren Bedarf an Hilfe und Unterstützung im Alltag.

Gibt es einen Pflegegrad 0?

Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber die Pflegegrade eingeführt. Davor gab es sogenannte Pflegestufen. Menschen mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz, beispielsweise aufgrund einer Demenzerkrankung oder geistigen Behinderung, bekamen die als umgangssprachlich bezeichnete Pflegestufe 0. Für diese Pflegestufe gab es keine gesetzliche Regelung, trotzdem wurde sie von der Pflegekasse anerkannt. Die frühere Pflegestufe 0 entspricht heute dem Pflegegrad 2. Pflegebedürftige Menschen können, je nach Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, einen Pflegegrad von 1-5 erhalten – ein Pflegegrad 0 existiert nicht.

→ Voraussichtlichen Pflegegrad berechnen

Wie komme ich von Pflegegrad 1 in Pflegegrad 2?

Um einen höheren Pflegegrad zu erhalten, muss der Pflegebedarf zugenommen haben. Während Menschen mit Pflegegrad 1 eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen, liegt bei Pflegegrad 2 eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. Personen mit Pflegegrad 1 meistern ihren Alltag demnach noch recht selbstständig. Sie benötigen womöglich Hilfe beim Treppensteigen oder beim Haarewaschen.

Bei Pflegegrad 2 ist der Pflegebedarf deutlicher ausgeprägt. Betroffene brauchen regelmäßig Unterstützung. Das kann beispielsweise bei einer vorliegenden Demenzerkrankung der Fall sein. Haben Sie den Eindruck, dass die Pflegebedürftigkeit bei Ihnen zugenommen hat, können Sie eine Höherstufung bei der Pflegekasse beantragen. Ist der Antrag eingegangen, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst damit, die Einschränkungen der Selbstständigkeit erneut zu prüfen. Erreichen Sie bei der Pflegebegutachtung zwischen 27 und unter 47,5 Punkte, erhalten Sie Pflegegrad 2

→ Mehr erfahren im Ratgeber zur Höherstufung Pflegegrad

Leistungsunterschiede zwischen Pflegegrad 1 und 2

Pflegegrad
Pflegegeld
Pflegesach-
leistungen
Verhinderungs-
pflege
Kurzzeit-
pflege
1 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro
2 332 Euro/Monat 760 Euro/Monat 1.612 Euro/Jahr 1.774 Euro/Jahr

Leistungen und Geld 2024 bei Pflegegrad 1 

Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie Unterstützung erfahren. Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick darüber, auf welche Leistungen Sie Anspruch haben.

Leistung (Pflegegrad1)
Betrag
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Pflegegeld) 125 Euro
Pflegegeld 0 Euro
Pflegesachleistung 0 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 Euro
Hausnotruf max. 25 Euro
Anpassung Wohnumfeld 4.000 Euro
Wohngruppenzuschuss 214 Euro
Beratungsangebote kostenfrei
Pflegekurse für Angehörige kostenfrei

Neu: Digitale Pflegeanwendung (DiPA)
Um eine digitale Pflegeanwendung von der Pflegekasse erstattet zu bekommen, muss sie in das digitale Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden sein. Nur die dort aufgelisteten DiPAs werden erstattet. Wer eine DiPA nutzen will, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, damit die Kosten übernommen werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu 50 Euro im Monat für eine digitale Pflegeanwendung.

Leistungsarten im Überblick

Wenn Sie selbst pflegebedürftig sind oder einen Angehörigen pflegen, kommen Sie zweifelsohne mit der Bezeichnung „Leistungsarten“ in Berührung. Damit sind die verschiedenen Leistungen gemeint, die Ihnen bei Vorliegen eines Pflegegrads zustehen. Grob wird hier zwischen Sachleistungen und finanzieller Unterstützung unterschieden.

Gut zu Wissen!

Die Leistungen der Pflegeversicherung decken manchmal nicht die vollen Kosten. Wenn Rente und Pflegegeld nicht ausreichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Das ist eine Form von Sozialhilfe, die einkommensschwachen Pflegebedürftigen nach dem Sozialgesetzbuch (§ 61 – § 66a SGB XII) zusteht.

Pflegegeld bei Pflegegrad 1

Das Pflegegeld stellt eine finanzielle Leistung dar, die von der Pflegeversicherung übernommen wird. Die Auszahlung erfolgt dann, wenn Angehörige sich selbst für die Pflege einsetzen. Das Pflegegeld ist dafür gedacht, wertvolle Pflegeleistungen, die mit Blick auf Haushaltsführung, Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuung erbracht werden, zu ermöglichen.

Neue Regelung für Pflegegrad 1 seit 2022

Leistungen ab Pflegegrad 1 seit 2021/2022
Pflegebedürftige erhalten bei Pflegekassenanträgen Hinweise zur Pflegeberatung
Pflegefachkräfte können Empfehlungen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aussprechen
Kostenerstattungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Pflegebedürftigen geltend gemacht werden
Pflegebedürftige erhalten eine Kostenerstattung für eine digitale Pflegeanwendung

Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1?

Pflegesachleistungen fallen nicht unter die finanzielle Unterstützung. Vielmehr sind es pflegerische Hilfen, die im häuslichen Umfeld erbracht werden. Die ambulante Pflege wird hierbei von professionellen Kräften durchgeführt. Bei Pflegegrad 1 haben Sie jedoch keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen.

Was fällt unter Pflegehilfsmittel?

Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Sachmittel oder Geräte. Sie werden genutzt, um die häusliche Pflege einfacher zu gestalten oder Beschwerden zu lindern. Zudem ermöglichen sie eine selbstständigere Lebensweise. Bei Pflegegrad 1 besitzen Sie einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Insgesamt bis zu 40 Euro im Monat können Sie für entsprechende Artikel ausgeben. Durch die Corona-Pandemie sind die Beschaffungskosten in einigen Bereichen gestiegen. Deshalb standen bis 31.12.2021 60 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Pflegegrad 1 zur Verfügung.

Das fällt unter die Pflegehilfsmittel:

Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 1?

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro ist die einzige finanzielle Unterstützung, die Sie mit Pflegegrad 1 beantragen können. Aus diesem Grund dürfen Sie das Geld auch für Pflegeleistungen verwenden. Der Entlastungsbetrag ist grundsätzlich eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung. Der Betrag soll genutzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit zu fördern.

Folgende Entlastungsleistungen erhalten Sie bei Pflegegrad 1:

  • 125 Euro monatlich

Was gehört zur Grundpflege bei Pflegegrad 1?

Die Grundpflege sieht Unterstützung bei der alltäglichen Lebensführung vor. In der Regel benötigen Menschen, die einen Pflegegrad 1 zugesprochen bekommen haben, kaum Hilfe im Alltag. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro kann allerdings für einen ambulanten Pflegedienst verwendet werden. Die professionellen Pflegekräfte helfen maßgeblich bei der Grundpflege.

Folgende Bereiche fallen unter die sogenannte Grundpflege: 

Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 ist der Pflegeaufwand in der Regel überschaubar. In den meisten Fällen sind die Personen noch recht selbstständig und können sich mit einfachen Hilfestellungen selbst im Alltag versorgen.

Wer zahlt Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1?

Wenn Sie Pflegegrad 1 besitzen, haben Sie die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag von 125 Euro für eine Haushaltshilfe zu nutzen. Diese kann Sie im Alltag mit Reinigungsarbeiten oder beim Einkaufen unterstützen. Der Pflegedienst kann ohne Umwege mit der Pflegekasse abrechnen. Hierzu ist allerdings eine Abtretungserklärung notwendig. Eine Alternative ist, dass Sie die entsprechende Rechnung bei der Pflegekasse einreichen, die im Anschluss das Geld zurückerstattet. Eine Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Anbieter von der Pflegekasse zertifiziert ist.

Voraussetzungen – Wann bekommt man Pflegegrad 1?

Der Pflegegrad wird mit Blick auf die Selbstständigkeit vergeben. Je mehr Hilfe Sie im Alltag benötigen, desto höher werden Sie eingestuft. Um eine bedarfsorientierte Unterstützung zu ermöglichen, wird ein Punktesystem herangezogen. Für die Ermittlung kommt ein Gutachter zu Ihnen nach Hause und vergibt in verschiedenen Modulen die Punkte. 

Mind. 12,5 Punkte bis 27 Punkte: Anspruch auf Pflegegrad 1

Es gelten also als Voraussetzungen für Pflegegrad 1: leichte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, mindestens 12,5 bis unter 27 Punkte.

Pflegegrad 1 – Beantragung

Der Pflegegrad bestimmt darüber, welche Leistungen Ihnen in Zukunft zustehen. Eine rechtzeitige Beantragung ist empfehlenswert, damit der pflegerische Alltag sinnvoll unterstützt wird. Wir geben Ihnen einen Überblick über das recht komplexe Thema.

Wie / Wo kann man Pflegegrad 1 beantragen?

Damit Sie einen Pflegegrad zugesprochen bekommen, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Hierzu haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie rufen die zuständige Pflegekasse an und teilen Ihren Wunsch mit oder Sie senden einen Brief an die Pflegekasse. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag schriftlich einzureichen. Am besten senden Sie diesen per Einschreiben oder Fax. Im Anschluss erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse ein Formular zurück. Füllen Sie dieses aus und übermitteln Sie das Dokument erneut an die Pflegekasse. Danach wird sich ein Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gutachtertermin zu vereinbaren. Der Gutachter stuft Sie ein, in welchem Umfang die Selbstversorgung, Mobilität, kognitiven Fähigkeiten u.a. selbstbestimmt ausgeführt werden können. Der Gutachtertermin hat einen wesentlichen Einfluss auf die Ermittlung des Pflegegrads. Bei diesem Termin empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson heranzuziehen, welche die Ergebnisse der Befragung protokolliert.

Pflegegrad 1 beantragen – Tipps

Sie können eine reibungslose Ermittlung Ihres Pflegegrads unterstützen. Von entscheidender Bedeutung ist der Gutachtertermin. Mit folgender Checkliste bereiten Sie sich optimal vor.

  1. Pflegetagebuch führen. Darin sind alle häuslichen Pflegeleistungen dokumentiert.
  2. Mediziner informieren und wertvolle Unterlagen zusammentragen (Ultraschallbilder, Röntgenaufnahmen etc.).
  3. Antrag auf Pflegebegutachtung bei der Pflegekasse stellen.
  4. Einen passenden Termin mit dem Gutachter finden.
  5. Auf Wunsch eine Vertrauensperson hinzubitten.

Wie / Wo beantrage ich Erhöhung des Pflegegrades?

Es ist möglich, einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades zu stellen. Wenden Sie sich dafür an Ihre Pflegekasse. Auch hierbei reicht ein Schreiben per Einschreiben oder Fax aus. Im Anschluss prüft die Pflegekasse mithilfe eines Gutachters, ob die Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad erfüllt sind.

Pflegegrad 1 – Feststellung

Damit Sie die Unterstützung erhalten, die Sie im Alltag benötigen, muss ein Pflegegrad zunächst festgestellt werden. Daran sind verschiedene Personen beteiligt, wobei das Pflegegutachten im Mittelpunkt steht.

Wer legt Pflegegrad fest? / Wer erstellt ein Pflegegutachten?

Bei gesetzlich Versicherten greift die Pflegekasse auf den Medizinischen Dienst  (MD) zurück, um den Pflegegrad feststellen zu lassen. Wenn Sie privatversichert sind, wird damit die Medicproof GmbH beauftragt.

Wie wird der Pflegegrad festgelegt?

Egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ein Gutachter wird bei Ihnen zu Hause den individuellen Bedarf feststellen. Vor Ort kann er sich ein genaues Bild darüber machen, inwieweit Sie Ihren Alltag noch alleine bewältigen können und wo Sie unter Umständen Hilfe benötigen. Bei der sogenannten Pflegebegutachtung wird das NBA (Neues Begutachtungsassessment) angewendet. Dabei prüft der Gutachter in insgesamt sechs Modulen etwaige Einschränkungen. Im Zuge dessen werden Punkte vergeben, die den Pflegegrad bestimmen.

NBA pflegegrad neues begutachtungsassessment

Wie berechnet sich Pflegegrad 1?

Die Pflegebegutachtung bildet die Basis für die spätere Einstufung in einen Pflegegrad. Insgesamt sechs Lebensbereiche und die jeweilige Selbstständigkeit werden begutachtet. Danach erfolgt die Berechnung anhand einer vorgegebenen Matrix. Damit eine genaue Beurteilung möglich ist, werden Punkte vergeben und Punktwerte zugeordnet. So entsteht eine Gewichtung in den unterschiedlichen Kriterien. Generell gilt: Je geringer Ihre Beeinträchtigung, desto kleiner ist Ihr späterer Punktwert. Unterschreiten Sie eine Marke von 12,5 Punkten, haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen. Der Pflegegrad 1 liegt vor, wenn der MD Ihnen zwischen 12,5 und 27 Punkte Punkten zuweist.

Modul mit Lebensbereichen
Was wird geprüft?
Bewertung der Selbständigkeit
Gewichtung
1 Mobilität Prüfung der Motorik z.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin-und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen 10%
2 Kognitive Fähigkeiten Prüfung von Fertigkeiten z.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen 15%
3 Verhaltensweisen Prüfung des Umgangs und Steuern von Problemen aggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen 15% (der höchste Wert in Modul 2 oder 3 entscheiden)
4 Selbstversorgung Prüfung des Grades der Selbständigkeit bei der Körperpflege, Toilettennutzung, Ernährung, beim An- und Ausziehen, Umgang mit Inkontinenz, beim Essen und Trinken 40%
5 Umgang mit Maßnahmen Prüfung des Grades der selbständigen Umsetzung von ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens Prüfung der Selbständigkeit im Alltag Planung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen 15%

Pflegebegutachtung mit Fallbeispiel für Pflegegrad 1

Die Pflegebegutachtung spiegelt die Selbstständigkeit im Alltag gut wider. So gelingt eine individuelle Einschätzung, die maßgeschneiderte Lösungen für Sie ermöglicht. Im Folgenden möchten wir Ihnen ein Fallbeispiel darlegen, damit Sie die Einstufung besser verstehen.

Insgesamt stehen 100 Gesamtpunkte zur Verfügung. Bei Ihrer Pflegebegutachtung kann ein Ergebnis zwischen 0 und 100 herauskommen. Wenn Sie weniger Punkte haben, ist das ein Anzeichen dafür, dass Ihr Pflegegrad niedriger gewählt werden kann. Bei entsprechend hohen Punkten ist die Selbstständigkeit eingeschränkt und der Pflegegrad fällt höher aus.

Beispiel:

Frau Sommer ist 85 Jahre alt. Nach dem Tod ihres Mannes lebt sie alleine in einer Erdgeschosswohnung. Unterstützung im Alltag war bisher nicht notwendig. Der leichte Schlaganfall, den sie vor zwei Monaten erlitten hat, hinterließ jedoch Spuren. Lähmungserscheinungen in der linken Hand erschweren ihr zunehmend den Alltag. Deshalb hat ihre Tochter mit ihr zusammen einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt. Heute ist der Gutachter zu Besuch und ermittelt folgende Punkte.

Mobilität

Trotz der linksseitigen Lähmung hat Fr. Sommer nur sehr geringe Probleme beim Aufstehen und Hinsetzen mit ihrer Hand. Dafür erhält sie 3 Punkte, der Punktwert beträgt 2,5.

Beeinträchtigung 0 keine 1 geringe 2 erhebliche 3 schwere 4 schwerste
Punkte 0-1 2-3 4-5 6-9 10-15
Gewichteter Wert 0 2,5 5 7,5 10
Punktwerte Frau Sommer 2,5

Kognitive & kommunikative Fähigkeiten

Beim Sprechen sucht Fr. Sommer hin und wieder nach den passenden Worten. Der Gutachter vergibt dafür 8 Punkte mit einem Gegenwert 7,5.

Beeinträchtigung 0 keine 1 geringe 2 erhebliche 3 schwere 4 schwerste
Punkte 0-1 2-5 6-10 11-16 17-33
Gewichteter Wert 0 3,75 7,5 11,25 15
Punktwerte Frau Sommer 7,5

Verhaltensweisen & psychische Problemlagen

Seit ihrem Schlaganfall ist Fr. Sommer leicht verunsichert, was dem Gutachter auffällt. Dafür vergibt er 2 Punkte mit einem Wert von 3,75. 

Beeinträchtigung 0 keine 1 geringe 2 erhebliche 3 schwere 4 schwerste
Punkte 0 1-2 3-4 5-6 7-65
Gewichteter Wert 0 3,75 7,5 11,25 15
Punktwerte Frau Sommer (3,75)

ACHTUNG!
Im Modul 2 und 3 wird nur der jeweils höhere Wert aus beiden Modulen gezählt, daher zählt nur der Punktwert 7,5 aus dem Modul 2.

Selbstversorgung

Die Einschränkungen von Fr. Sommer beim An- und Ausziehen sind aus Gutachtersicht mit 7 Punkten noch als gering einzustufen. Der Gewichtungswert liegt bei 10 Punkten.

Beeinträchtigung 0 keine 1 geringe 2 erhebliche 3 schwere 4 schwerste
Punkte 0-2 3-7 8-18 19-36 37-54
Gewichteter Wert 0 10 20 30 40
Punktwerte Frau Sommer 10

Bewältigung von und Umgang mit Krankheiten & Therapien

Hier kann der Gutachter keinerlei Probleme erkennen, Fr. Sommer hat ihre Situation gut angenommen und befolgt die ärztlichen Ratschläge und Therapien. Das Ergebnis liegt bei 0 Punkten.

Beeinträchtigung 0 keine 1 geringe 2 erhebliche 3 schwere 4 schwerste
Punkte 0 1 2-3 4-5 5-15
Gewichteter Wert 0 5 10 15 20
Punktwerte Frau Sommer 0

Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte

Da Fr. Sommer weiter guten Kontakt zu Familie und Freunden pflegt und sie ihren Tag ohne Hilfe plant und gestaltet, gibt es nur durch leichte Schlafprobleme geringe Einschränkungen. Dafür vergibt der Gutachter 2 Punkte mit dem Gegenwert 3,75.

Beeinträchtigung 0 keine 1 geringe 2 erhebliche 3 schwere 4 schwerste
Punkte 0 1-3 4-6 7-11 12-18
Gewichteter Wert 0 3,75 7,5 11,25 15
Punktwerte Frau Sommer 3,75

Ergebnis der Berechnung:

Frau Sommer hat im Pflegegutachten 23,75 Punkte nach Gewichtung erreicht. Das ergibt einen Pflegegrad 1.

GUT ZU WISSEN!

Wird der Pflegebedarf bei Kindern untersucht, gelten zum Teil andere Maßstäbe als bei Erwachsenen. Kinder sind bis zu einem gewissen Alter von Natur aus unselbständiger und benötigen mehr Hilfe. Daher werden einzelne Module und Kriterien, abhängig vom Alter, nicht abgefragt. Bei Kindern mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen erfolgt der Vergleich der Selbständigkeit zu Kindern im gleichen Alter

FAQ - Häufige Fragen zum Pflegegrad 1