Häufige Fragen
Ja. Wenn Sie einen Pflegegrad haben übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel. Unser Service ist kostenlos. Es fallen somit keine Kosten für Sie an!
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad (früher Pflegestufe), die privat von Angehörigen zu Hause versorgt werden, haben gemäß §40 Abs. 1 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro / monatlich.
Ja. Sie können Ihre Box mit Pflegehilfsmittel – je nach Bedarf – jeden Monat neu befüllen und Produkte austauschen. Melden Sie sich hierfür einfach in unserem Login-Bereich an:Login
Sie können Ihre Box mit folgenden Produkten füllen:
Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen zum Einmalgebrauch, Mundschutz und Fingerlinge, sowie saugende Bettschutzeinlagen.
Andere, häufig in der Pflege genutzte Verbrauchsartikel(z. B. Vorlagen/Windeln) müssen dagegen vom Arzt rezeptiert und zu Lasten der Krankenversicherung (SGB V) abgerechnet werden.
Ja. Sie haben die Wahl zwischen unserer Standardbox (diese wird am häufigsten bestellt), oder Sie wählen die Produkte – ganz nach Ihren Wünschen – selber aus.
Wir versenden Ihre Pflegehilfsmittel in der Regel am Tag Ihrer Bestellung. Sie erhalten diese normalerweise nach 1-2 Werktagen.
Ja. Wir benötigen Ihre Unterschrift um die Kostenübernahme bei der Pflegekasse sicherzustellen. Sie haben die Möglichkeit direkt online zu unterschreiben (nachdem Sie die Pflegehilfsmittel bestellt haben). Alternativ senden wir Ihnen den Antrag auf Kostenübernahme in der ersten Box zu – diesen müssten Sie unterschreiben und an uns zurücksenden.
ja, natürlich haben auch privat Versicherte Kunden den Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Sie erhalten eine Rechnung von uns, die sie zunächst bezahlen müssen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen können. Nach unserer Kenntnis erstatten praktisch alle privaten Versicherer die Kosten bis zu 40 Euro im Monat.
Die meisten Pflegekassen bewilligen die Kostenübernahme auf unbestimmte Zeit. Andere mindestens für ein Jahr- hier wird nach Ablauf einfach ein neuer Antrag gestellt und die Pflegekassen prüfen, ob der Gesundheitszustand weiterhin eine Unterstützung erfordert.
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