Im Allgemeinen sind Versicherte dazu verpflichtet, Zuzahlungen für medizinische Leistungen wie Arzneimittel zu leisten. Um finanzielle Überforderungen zu vermeiden, wurde jedoch eine Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen festgelegt (bei chronisch Kranken 1 %). Sollte diese Grenze im laufenden Kalenderjahr überschritten werden, besteht die Möglichkeit, sich von weiteren Zuzahlungen befreien zu lassen.

Der Zuzahlungsrechner der AOK Hessen hilft Ihnen dabei, Ihren persönlichen Zuzahlungsbeitrag zu ermitteln und stellt außerdem das entsprechende Antragsformular für die Zuzahlungsbefreiung bereit.