Auch wenn die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für sehr viele Leistungen rund um Ihre Gesundheit und Pflege aufkommt, sind in der Regel gewisse Zuzahlungen zu leisten. Dies betrifft unter anderem verschreibungspflichtige Medikamente oder stationäre Klinikaufenthalte.

Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche. Sie sind meist bis zum 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit.

Liegen Ihre Ausgaben für Zuzahlungen pro Jahr über einer gewissen Belastungsgrenze, können Sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen. Wie hoch die Belastungsgrenze für Sie ist, können Sie mithilfe des Zuzahlungsrechners bequem online ermitteln.

Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung können Sie online ausfüllen und dann per Post an Ihre AOK schicken.