AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: Kontaktdaten und Leistungen der Pflegekasse im Überblick
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist eine regional geöffnete Krankenkasse und gehört als eine von elf selbstständigen Mitgliedern dem bundesweiten AOK-Verbund an. In den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland ist die AOK der größte Krankenversicherer und betreut insgesamt rund 1,2 Millionen Versicherte.
Die AOK wird von dem Verwaltungsrat, der durch ehrenamtliche Mitglieder aus dem Versichertenkreis und Arbeitgebern besteht, und das hauptamtliche Management geleitet. Vorstandsvorsitzende ist seit 2018 Dr. Martina Niemeyer.
Inhalt dieser Seite
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Adresse und Kontakt
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Pflege und Pflegeleistungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
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Pflegegrad beantragen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Pflegekasse
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Verhinderungspflege beantragen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Pflegekasse
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Reha und Kur beantragen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
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Kurzzeitpflege beantragen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
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Pflegegeld beantragen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
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Pflegehilfsmittel beantragen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
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Besondere Pflegeleistungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
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Mitglied werden
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Adresse und Kontakt
Hauptsitz
Virchowstraße 30
67304 Eisenberg
Telefonnummer
06351 403-0
E-Mail
Über das Kontaktformular
Website
www.aok.de/pk/rps
Termine
Möchten Sie einen persönlichen Termin in einer Geschäftsstelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ausmachen, können Sie dafür das Onlineformular zur Terminvereinbarung nutzen. Nachdem Sie das Thema Ihres Anliegens, den Ort und den Wunschtermin eingetragen haben, erhalten Sie von der AOK eine Terminbestätigung und können so lange Wartezeiten vermeiden.
Beschwerden über Kasse
Kritik hilft der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Verbesserungen anzustoßen und den Service im Sinne ihrer Versicherten zu optimieren. Damit Ihre Anmerkungen auch schnell und zielgerichtet bearbeitet werden können, hat die AOK ein spezielles Kontaktformular für Lob und Kritik eingerichtet.
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Angebot
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat
Wer krank oder pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern nicht nur die Pflege, sondern sorgen auch für eine spürbare Erleichterung im Alltag der Betroffenen.
Pflege und Pflegeleistungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Wird ein Mensch pflegebedürftig, ist das für ihn und die Angehörigen oft nicht nur mit einer seelischen sondern auch mit einer finanziellen Belastung verbunden. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt ihre Versicherten deshalb mit verschiedenen Pflegeleistungen. Die Höhe dieser Leistungen ist abhängig vom sogenannten Pflegegrad. Er gibt Auskunft darüber, wie stark die pflegebedürftigen Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
Gut zu wissen:
Für die Anerkennung eines Pflegegrades muss absehbar sein, dass die Beeinträchtigung für mindestens 6 Monate besteht.
Folgende Leistungen bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland an:
Leistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 55 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | – | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
| Pflegesachleistungen, häusliche Pflege | – | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
| Teilstationäre Pflegeleistungen | – | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
| Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 € Zuschuss | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
| Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege | – | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
| Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
| Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr | – | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
| Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr | – | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
| Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
| Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
| Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
| Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderung | – | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) |
Pflegegrad beantragen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Pflegekasse
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss als erstes ermittelt werden, wie hoch der pflegerische Aufwand ist. Dieser wird durch den standardisierten Pflegegrad in den Stufen von 1 bis 5 dargestellt, wobei 5 der maximalen pflegerischen Unterstützung entspricht. Da der Pflegegrad jedoch nicht automatisch vergeben wird, muss er bei der Pflegekasse der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beantragt werden.
Wir erklären Ihnen, welche fünf Schritte für die Beantragung eines Pflegegrades nötig sind:
- Am Anfang füllen Sie den Online-Antrag Pflegeleistungen aus. Beachten Sie, dass Sie hierfür alle wichtigen Dokumente bereit gelegt haben:
- Name, Adresse und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Name und Adresse der Pflegeperson, des Pflegedienstes bzw. -einrichtung
- Bankverbindung
- falls bereits Pflegeleistungen bezogen werden: Name, Adresse und Aktenzeichen weiterer Leistungsträger
- falls Beihilfeansprüche bestehen: Beihilfsbescheid in digitaler Form
- Nachdem Sie den Antrag online verschickt haben, beauftragt die AOK den Medizinischen Dienst (MD), eine Pflegebegutachtung durchzuführen. Mitarbeitende des MD werden sich bei Ihnen melden, um einen Termin für einen Hausbesuch bzw. einen Besuch in Ihrer Pflegeeinrichtung zu vereinbaren.
- Während des Termins begutachtet der MD den Grad Ihrer Selbstständigkeit. Mithilfe eines standardisierten Katalogs werden sechs Lebensbereiche untersucht: z.B. Mobilität, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte und kognitive Fähigkeiten.
Tipp:
Um den Termin vorzubereiten, halten Sie wichtige Unterlagen, wie Medikamentenpläne oder Arztberichte, bereit.
- Der MD erstellt als nächstes einen Bericht, in dem die Beobachtungen des Hausbesuchs dokumentiert werden und gegebenenfalls die Empfehlung für einen Pflegegrad ausgesprochen wird.
Die finale Entscheidung, ob und welcher Pflegegrad erteilt wird, trifft jedoch die Pflegekasse. - Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland teilt Ihnen schriftlich ihre Entscheidung mit. Aus dem Schreiben geht hervor, welcher Pflegegrad anerkannt wird und welche Leistungen sich daraus ergeben.
Gut zu wissen:
Sind Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, bis zu einem Monat nach Erhalt des Bescheids Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen.
Pflegegrad beantragen – Antrag, Begutachtung & Tipps
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Verhinderungspflege beantragen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Pflegekasse
Verhinderungspflege kommt immer dann zum Einsatz, wenn die private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Umstände verhindert ist. Um die häusliche Pflege auch in diesem Zeitraum sicherzustellen, unterstützt die AOK Versicherte finanziell. Mithilfe dieser Leistung (bis zu 1.612 € für insgesamt maximal 42 Tage im Jahr) kann ein Pflegedienst oder eine andere private Betreuung zur Überbrückung beauftragt werden.
Besonderheiten
- Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 beantragt werden
- bevor die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, muss die häusliche Pflege seit mindestens 6 Monaten bestehen
- springen nahe Angehörige für die Pflegeperson ein, ist mit einer geringeren Kostenerstattung zu rechnen
- Mittel aus der Kurzzeitpflege können mit maximal 806 € für die zusätzliche Finanzierung herangezogen werden
Formular
Den Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege finden Sie online. Sie können ihn dort direkt ausfüllen oder erst ausdrucken und die Informationen von Hand eintragen.
Schicken Sie den Antrag im Anschluss per Post an die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Pflegekasse. Bei Fragen steht Ihnen rund um die Uhr die AOK Servicenummer 0800 4772000 zur Verfügung.
Antrag VerhinderungspflegeReha und Kur beantragen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Während einer Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme soll die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten verbessert oder wiederhergestellt werden. Dafür kommen meistens medizinische Anwendungen, Bewegungstherapien oder Entspannungstechniken zum Einsatz.
Sollen bei einer Kur darum chronische Erkrankungen gelindert oder gar präventiv behandelt werden, so wird während einer Reha hingegen die Gesundheit der Versicherten verbessert und die Selbstständigkeit nach einer Erkrankung oder einem Unfall wiedererlangt.
Je nach Therapieziel kann die Dauer der Maßnahmen sehr variieren. Stationäre Vorsorgekuren umfassen in der Regel 3 Wochen, ambulante Rehaleistungen hingegen maximal 20 Tage.
Besonderheiten
- Für alle, die ein Familienmitglied pflegen, gibt es ein spezielles Angebot: Während einer Kurs für pflegende Angehörige können die Pflegepersonen wieder neue Kraft tanken und lernen, wie sie auch im anspruchsvollen Pflegealltag auf ihre Gesundheit achten können
- für einen stationären Aufenthalt müssen Versicherte einen Eigenanteil von 10 € pro Tag leisten
- beachten Sie, dass nicht in allen Fällen die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für Ihren Antrag zuständig ist. Soll mit der Maßnahme Ihr Wiedereinstieg in den Beruf gefördert werden, schicken Sie den Antrag an die Rentenversicherung
Formular
Um eine Kur oder eine Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Gemeinsam besprechen Sie mögliche Therapien und ob ein ambulanter oder stationärer Aufenthalt für Ihre Situation das Beste ist.
In der Praxis erhalten Sie auch das Antragsformular, das Sie zusammen ausfüllen und um weitere Dokumente zur Darstellung Ihres Krankheitsbildes ergänzen können.
Schicken Sie das Formular gemeinsam mit den anderen Unterlagen an Ihre AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Sollte ein anderer Träger für die Genehmigung zuständig sein, wird Ihr Antrag dorthin weitergeleitet.
Kurzzeitpflege beantragen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Der Begriff Kurzzeitpflege beschreibt eine vorübergehende stationäre Betreuung von pflegebedürftigen Menschen. Sie kann nötig werden, wenn z.B. Umbaumaßnahmen in der Wohnung durchgeführt werden müssen oder die Pflegeperson kurzzeitig verhindert ist.
Die AOK Rheinlandland-Pfalz/Saarland erstattet ihren Versicherten hierfür bis zu 1774 € der entstehenden Zusatzkosten für bis zu 8 Wochen im Jahr.
Gut zu wissen:
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege unterscheiden sich dadurch, dass bei der Verhinderungspflege die Versorgung weiterhin in den eigenen vier Wänden passiert. Kurzzeitpflege erfolgt aber stationär.
Besonderheiten
- der Anspruch auf Mittel der Kurzzeitpflege besteht ab Pflegegrad 2
- der Betrag aus der Kurzzeitpflege kann mit nicht genutzten Mitteln aus der Verhinderungspflege aufgestockt werden, sodass insgesamt bis zu 3.386 € erstattet werden können
Formular
Den Antrag Kurzzeitpflege können Sie direkt online ausfüllen. Oder Sie laden das Formular herunter, drucken es aus und füllen es danach händisch aus.
Nachdem alle Informationen eingetragen sind, schicken Sie es per Post an Ihre AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, nutzen Sie gerne die Servicenummer der AOK: 0800 4772000.
Antrag auf Kurzzeitpflege
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Angebot
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat
Wer krank oder pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern nicht nur die Pflege, sondern sorgen auch für eine spürbare Erleichterung im Alltag der Betroffenen.
Pflegegeld beantragen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Pflegegeld unterstützt alle Menschen, die mindestens über einen Pflegegrad 2 verfügen und die Zuhause von einer Privatperson, also beispielsweise Angehörigen oder Freunden, gepflegt werden. Das Geld wird dabei oft als eine finanzielle Anerkennung direkt an die Pflegenden weitergereicht. Es kann aber auch dafür genutzt werden, um Pflegekräfte aus dem Ausland zu bezahlen.
Wird die Pflege hingegen von einem ambulanten Pflegedienst geleistet, können sogenannte Pflegesachleistungen beantragt werden. Als Sachleistungen werden dabei die pflegerischen Dienste bezeichnet, die vom Pflegedienst angeboten werden. Dazu gehören beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege und bei der Ernährung aber auch bei der Haushaltsführung.
Gut zu wissen:
Um die Abrechnung der Pflegesachleitungen müssen Sie sich nicht kümmern. Der Pflegedienst erledigt dies direkt mit der AOK Pflegekasse.
Die beiden Leistungen sind auch miteinander kombinierbar.
Folgende Beträge zahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland pro Monat:
Leistungen | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
| Pflegesachleistungen | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Formular
Wenn Sie Pflegegeld beantragen möchten, steht Ihnen dafür der Antrag auf Pflegeleistungen online zur Verfügung. Es ist das gleiche Formular, das auch zum erstmaligen Beantragen oder Ändern eines Pflegegrads benötigt wird. Nachdem der Antrag bei der AOK eingegangen ist, wird der Medizinische Dienst damit beauftragt, während eines angekündigten Hausbesuchs das Maß an benötigter pflegerischer Unterstützung bei Ihnen zu beurteilen. Die AOK fällt dann auf Grundlage dessen ihre Entscheidung über den zu erteilenden Pflegegrad und die daraus resultierenden Leistungen.
Antrag auf PflegeleistungenPflegehilfsmittel beantragen bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Unter Hilfsmittel für die Pflege versteht man allgemein alle Gegenstände und Geräte, die den Alltag von Pflegebedürftigen und Pflegenden erleichtern und für Schutz und Selbstständigkeit sorgen.
Sie werden in zwei Kategorien geteilt:
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Diese Pflegehilfsmittel sind für den Einmalgebrauch gedacht und dienen in erster Linie dem hygienischen Schutz von Pflegeperson und dem oder der Pflegebedürftigen. Das können beispielsweise Einmalhandschuhe und Mundschutzmasken sein.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet Ihnen dabei unabhängig vom Pflegegrad bis zu 40 € für die Anschaffung dieser Pflegehilfsmittel.
Voraussetzungen
- bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf die Kostenerstattung
- die Pflege muss Zuhause und nicht in einer stationären Einrichtung stattfinden
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?
- Einmalhandschuhe
- Fingerlinge
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Desinfektionsmittel für Hände
- Desinfektionsmittel für Flächen
- saugfähige Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Gut zu wissen:
Für die Kostenerstattung von Inkontinenzprodukten wie Einlagen oder Pants ist nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse zuständig.
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag und unterstützen die Pflegebedürftigen in ihrer Selbstständigkeit. Elektrische Pflegebetten, Hausnotrufsysteme und andere medizinische Geräte zählen in diese Kategorie.
Da die Anschaffungskosten für dieser Mittel oft sehr hoch sind, müssen sie nicht immer gekauft werden – viele werden auch leihweise von der Pflegekasse überlassen. Die Versicherten zahlen in diesem Falle nur einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 €.
Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland?
Die Anforderungen im Pflegealltag sind sehr vielfältig. Genauso vielfältig ist auch die Bandbreite an technischen Hilfsmitteln. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes sind alle Produkte übersichtlich aufgelistet.
Möchten Sie die Kostenübernahme für ein technisches Hilfsmittel bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beantragen, stellen Sie einen formlosen Antrag, der folgende Informationen enthalten sollte:
- Name,
- Geburtsdatum,
- Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- Art und Umfang der benötigten Hilfsmittel
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Angebot
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat
Wer krank oder pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern nicht nur die Pflege, sondern sorgen auch für eine spürbare Erleichterung im Alltag der Betroffenen.
Besondere Pflegeleistungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Familiencoach Pflege
Mit einem Online-Selbsthilfe-Programm möchte die AOK Pflegepersonen helfen, ihre psychische Gesundheit zu stärken. Mithilfe von interaktiven Übungen, Video- und Audiosequenzen lernen Teilnehmende, die seelische Belastung des Pflegealltag zu bewältigen und Überlastungen vorzubeugen.
Das Online-Angebot lässt sich durch einen kurzen Fragenkatalog auch individuell auf Ihre Situation anpassen.
Pflegekurse
Pflegekurse sind besonders für pflegende Angehörige ein gutes Angebot, um neben nützlichen Handgriffen und Tricks zum rückenschonenden Arbeiten, auch die Grundlagen zum Thema häusliche Pflege zu erlernen.
Dabei gibt es sowohl allgemeine Gruppenkurse, in denen sich die Teilnehmenden gleichzeitig austauschen und vernetzen können, als auch spezielle Schulungen, in denen beispielsweise die Pflege von Menschen mit Demenz im Vordergrund steht.
Pflegeschulung
Die AOK bietet auch ganz individuelle Pflegeschulungen an. So können pflegende Angehörige mit einer qualifizierten Pflegefachperson direkt vor Ort über Fragen und Probleme sprechen und gezielt die Pflegesituation verbessern.
Diese Schulung dauert in der Regel zwei Stunden und kann über die AOK-Pflegeberatung vereinbart werden.
Mitglied werden
Möchten Sie Mitglied der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland werden? Dann füllen Sie das Online-Formular aus. Die Kündigung Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die AOK. Sind Sie jedoch privat krankenversichert, müssen Sie Ihre alte Krankenkasse selbst über den Wechsel informieren.
Gut zu wissen:
Mitglied der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland kann nur werden, wer eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- Wohnsitz in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland
- Arbeit oder Studium in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland
- Ehepartner oder -partnerin oder standesamtlich eingetragener Lebenspartner oder -partnerin sind bereits bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland versichert
- Ihre letzte gesetzliche Versicherung war die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Alle, die vor ihrem Wechsel zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland noch Fragen haben, können ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Folgende Beiträge erwarten Sie bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland:
- Allgemein: 14,6 %
- Ermäßigt: 14,0 %
- Zusatzbeitrag: 1,8 %
Berechnung der Krankenkassenbeiträge
Alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland berechnen ihre Beiträge auf Grundlage des beitragspflichtigen Einkommens. Jedoch gibt es hierfür eine Obergrenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2024 bei 62.100 € jährlich. Das bedeutet: Einnahmen, die über diesen Betrag hinaus gehen, werden nicht mehr für die Berechnung der Beiträge herangezogen.
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % wird je zur Hälfte von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bezahlt. Seit 2019 beteiligen sich die Arbeitgeber außerdem auch an dem Zusatzbeitrag.
Arbeitnehmer können mithilfe des Beitragsrechners ihren monatlichen Krankenkassenbeitrag ermitteln.
Zuzahlung
Auch wenn die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für sehr viele Leistungen rund um Ihre Gesundheit und Pflege aufkommt, sind in der Regel gewisse Zuzahlungen zu leisten. Dies betrifft unter anderem verschreibungspflichtige Medikamente oder stationäre Klinikaufenthalte.
Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche. Sie sind meist bis zum 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit.
Liegen Ihre Ausgaben für Zuzahlungen pro Jahr über einer gewissen Belastungsgrenze, können Sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen. Wie hoch die Belastungsgrenze für Sie ist, können Sie mithilfe des Zuzahlungsrechners bequem online ermitteln.
Den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung können Sie online ausfüllen und dann per Post an Ihre AOK schicken.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
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