Eine Zuzahlung wird bei der Knappschaft für technische Hilfsmittel, Arzneimittel und weitere Leistungen fällig. Kinder und Jugendliche sind meistens von dieser Regelung ausgenommen. Für Versicherte gibt es eine Belastungsgrenze, die mit einer Zuzahlungsbefreiung verknüpft ist. Dabei zählt das gesamte Familien-Bruttoeinkommen.

Folgende Abschläge werden vom Haushaltseinkommen abgezogen:

  • 5.922 Euro für den ersten Angehörigen
  • 8.388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind

Die Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei 2 % der Bruttoeinkünfte für alle im Haushalt lebenden Menschen pro Jahr. Sind Sie chronisch krank, liegt die Grenze tiefer, nämlich bei 1%. Bei der Knappschaft können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen, indem Sie einen Antrag auf Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen stellen.

KNAPPSCHAFT Onlineantrag