Ist ein Pflegefall eingetreten, ist die erste Überlegung oft, ob die Pflege selbst durchgeführt werden kann. Die Pflege von Angehörigen ist nicht immer eine leichte Aufgabe und kann eine physische sowie psychische Belastung sein. Gerade mit Beginn der Pflegebedürftigkeit (Feststellung der Pflegestufe 0, Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 oder Pflegestufe 3) verändert sich viel. Die Betreuung des Pflegebedürftigen muss organisiert und der eigene Alltag an den Pflegeplan angepasst werden. Um pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es verschiedene Ansprüche, die von den verantwortlichen Pflegenden wahrgenommen werden können. Dabei handelt es sich zum einen um die zeitweise Freistellung bzw. Reduzierung der Arbeitszeit, sowie um die soziale Absicherung der pflegenden Angehörigen.

Achtung: Die ursprünglichen Pflegestufen sind seit der Pflegereform 2017 in die entsprechenden Pflegegrade überführt worden.

Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit für pflegende Angehörige

Pflegenden Angehörigen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl, um Beruf und Pflege unter einen Hut zu bekommen. Zu diesem Zweck wird dem pflegenden Angehörigen der Anspruch auf die zeitweise Freistellung bzw. die Reduzierung der Arbeitszeit gewährleistet, um die Pflege zu Hause zu organisieren und durchzuführen.

Auszeit vom Beruf

Pflegende Angehörige können sich für bis zu 10 Tage von der Arbeit befreien lassen, um die Pflege des pflegebedürftigen Angehörigen zu organisieren. Zudem kann bei der jeweiligen Pflegekasse bzw. bei der privaten Pflegeversicherung Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz beantragt werden. Während der Coronapandemie wurde das Pflegeunterstützungsgeld bis März 2022 auf 20 Tage verlängert.

Pflegezeit für Beschäftigte

Damit pflegende Angehörige genug Zeit für die Pflege haben, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine längere Auszeit vom Beruf genommen werden. Die sogenannte Pflegezeit kann für bis zu sechs Monate genutzt werden. Es besteht ein rechtlicher Anspruch, wenn der Betrieb, in dem der pflegende Angehörige arbeitet, mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

Familienpflegezeit

Möchten pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit reduzieren, um sich ausreichend um die pflegebedürftige Person zu kümmern, besteht die Möglichkeit Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen. Pflegende Angehörige können dann ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren, jedoch nur wenn im Betrieb mehr als 25 Mitarbeiter angestellt sind und die wöchentliche Mindestarbeitszeit nicht weniger als 16 Stunden beträgt.

Finanzielle Unterstützung kann im Zeitraum der Pflege durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, kurz BAFzA, bezogen werden (in Form eines zinslosen Darlehens).

Eine weitere finanzielle Entlastung wird durch die Pflegekassen gewährleistet:

Gemäß §40 SGB XI haben Pflegebedürftige mit Pflegestufe, die in häuslicher Umgebung von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, einen monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 €.

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Kuren und Urlaub

In manchen Fällen ist es möglich, dass die zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse pflegenden Angehörigen Kuraufenthalte gewährleistet. Bei diesen speziellen Kuraufenthalten dürfen die Pflegebedürftigen mitreisen. Bei der Bewilligung der Kur durch die Krankenkasse muss die besondere Belastung des pflegebedürftigen Angehörigen berücksichtigt werden. Das gilt nicht nur für Kuren sondern auch für Vorsorgeleistungen.

Neben Kuren können Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen auch kostengünstige Urlaubsangebote von Wohlfahrtsverbänden in Anspruch nehmen. Nicht nur Wohlfahrtsverbände inserieren diese Urlaube, auch spezialisierte Reiseanbieter oder Organisationen der Behindertenhilfe.

Polnische Pflegekräfte

Polnische Pflegekräfte sind mittlerweile ein fester Bestandteil des Pflegealltags in Deutschland geworden. Generell lässt sich unter dem Ausdruck „polnische Pflegekraft“ eine besondere Form der Seniorenbetreuung zusammenfassen. Frauen aus osteuropäischen Ländern wohnen in deutschen Haushalten, um pflegebedürftige Menschen zu betreuen und hauswirtschaftlich zu versorgen. Seit 2005 können polnische Pflegekräfte legal in Deutschland beschäftigt werden. Die Anstellung einer polnischen Pflegekraft bringt viele Vorteile mit sich. Zum einen werden Familienmitglieder entlastet und können sich von dem Gefühl der Hilflosigkeit und Trauer lösen. Pflegebedürftige Personen profitieren von der liebevollen Alternative zur stationären Pflege und können weiterhin in der gewohnten Umgebung bleiben.

Soziale Absicherung pflegender Angehöriger

Für pflegende Angehörige wird die soziale Absicherung teilweise besonders behandelt.

Rentenversicherung

Je nach Pflegestufe und persönlichem Zeitaufwand zahlt die Pflegekasse Zuschüsse zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Alles was pflegende Angehörige dafür tun müssen, ist einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass mehr als 14 Stunden wöchentlich auf die Pflege entfallen.

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Unfallversicherung

Für die Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz, in diesem Fall beitragsfrei. Die gesetzlich gewährleistete Unfallversicherung hängt unmittelbar allen Pflegetätigkeiten zusammen.

Arbeitslosenversicherung

Für pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu bleiben. Jedoch ist diese Möglichkeit an bestimmte Voraussetzungen gebunden. In den letzten 24 Monaten (vor Aufnahme der Pflegetätigkeit) muss der pflegende Angehörige schon mindestens 12 Monate der Versicherungspflicht unterlegen haben bzw. muss der pflegende Angehörige unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit Arbeitslosengeld bezogen oder an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme teilgenommen haben.

Pflegekurse für pflegende Angehörige

In den meisten Fällen bieten Pflegekassen kostenlose Pflegekurse für pflegende Angehörige an. Diese Pflegekurse werden oft in Zusammenarbeit mit der Wohlfahrtspflege, Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen organisiert. Neben praktischen Anleitungen und Informationen bieten diese Kurse eine Beratung und Unterstützung für die oft neue Situation. Des Weiteren bieten diese Kurse eine besondere Austauschmöglichkeit mit anderen pflegenden Angehörigen.

Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige

Für einen intensiven Erfahrungsaustausch eignen sich Angehörigenkreise, Behindertenorganisationen oder Selbsthilfegruppen. Adressen von Gruppen finden Sie ganz einfach übers Internet. In vielen Städten gibt es auch Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände oder Pflegedienste, die Gesprächskreise anbieten.

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