Inhalations- und Atemtherapiegeräte haben unter anderem die Aufgabe, Schleim in den Atemwegen zu lösen – das Abhusten von Sekret fällt so einfacher. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gibt es eine eigene Kategorie für Inhalations- und Atemtherapiegeräte. Hier sind alle Geräte für den häuslichen Gebrauch aufgeführt. Patienten mit Erkrankungen der Atemwege wie Asthma profitieren von dem Einsatz der Hilfsmittel.
Wir verraten Ihnen, welche Inhalations- und Atemtherapiegeräte es gibt, wie sie funktionieren und wer die Kosten dafür übernimmt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Inhalations- und Atemtherapiegeräte unterstützen die oberen und unteren Atemwege.
  • Die Hilfsmittel werden bei Erkrankungen oder Schädigungen der Atemwege eingesetzt.
  • Inhalations- und Atemtherapiegeräte zählen zu den Hilfsmitteln und sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.
  • Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für entsprechende Geräte, wenn eine hinreichende Diagnose und eine ärztliche Verordnung vorliegen.
  • Inhalations- und Atemtherapiegeräte werden von Leistungserbringern wie einem Sanitätshaus ausgehändigt.
  • Pflegebedürftige und pflegende Angehörige erhalten vom Leistungserbringer eine Einweisung.

Was sind Inhalations- und Atemtherapiegeräte?

Inhalations- und Atemtherapiegeräte zielen auf die oberen und unteren Atemwege ab. Die Atemwege erfüllen einen wichtigen Zweck – durch sie strömt beim Einatmen und Ausatmen Luft. Zu den oberen Atemwegen zählen die Nase, die Nasennebenhöhlen und der Rachenraum. Die unteren Atemwege bestehen aus dem Kehlkopf, der Luftröhre, den Bronchien und der Lunge.[1] Hilfsmittel wie druckluftbetriebene Düsenvernebler, Atemgasbefeuchter und Beatmungsinhalationsgeräte sind Bestandteil ärztlicher Behandlungskonzepte.

  • Inhalationsgeräte: Sie führen dem Körper beispielsweise gezielt Medikamente zu. Entzündete Atemwege und die Lunge erhalten so Substanzen, die ihren Wirkbereich ohne eine Inhalationshilfe nicht oder nur unvollständig erreichen würden. Verzichten Patienten auf ein entsprechendes Gerät, werden die Arzneimittel in den oberen Atemwegen abgegriffen, teilweise werden sie auch verschluckt. Um ihre Wirkung voll zu entfalten, müssen die Medikamente in der Regel jedoch die Lunge erreichen.[2]
  • Atemtherapiegeräte: Diese speziellen Geräte mobilisieren Sekret – sie leisten also einen Beitrag dazu, Schleim in den Atemwegen zu lösen und abzutransportieren.[3] Entsprechende Hilfsmittel werden beispielsweise Patienten mit Mukoviszidose verschrieben. Dabei handelt es sich um eine angeborene Stoffwechselerkrankung. Zäher Schleim setzt dabei lebenswichtigen Organen wie der Lunge zu.[4]

Inhalations- und Atemtherapiegeräte: Hilfsmittel im Überblick

Wenn Sie sich das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ansehen, stellen Sie schnell fest, dass es eine große Anzahl an Inhalations- und Atemtherapiegeräten gibt. Diese sind nach Atmungsorganen gelistet. Wir geben Ihnen an dieser Stelle einen Überblick über die verschiedenen verschreibungspflichtigen Hilfsmittel.

1. Aerosol-Inhalationsgeräte

Entsprechende Geräte stellen aus Lösungen oder Suspensionen feine Tröpfchen her – diese können Patienten dann einatmen. Das sogenannte Aerosolgemisch besteht aus Lösungsteilchen oder Medikamententeilchen, die entzündungshemmende, schleimlösende, antiallergische, bakterienabtötende oder bronchialerweiternde Eigenschaften besitzen. Je nach Ausführung können auch Lösungsteilchen oder Medikamententeilchen miteinander kombiniert werden. Meist erfolgt die Aufnahme der therapeutischen Wirkstoffe über ein Mundstück. Gegebenenfalls wird dabei eine Maske oder Halsmaske benötigt. Ist eine Behandlung der unteren Atemwege vorgesehen, kommen druckluftgetriebene Düsenvernebler, Ultraschallvernebler oder Membranvernebler infrage. Es gibt darüber hinaus Vernebler für spezielle Arzneimittel – sie kommen dann zum Einsatz, wenn ein besonders abgestimmtes Tröpfchenspektrum mit homogenen Eigenschaften gefordert ist. Sogenannte nebenluftgesteuerte Vernebler sind programmierbar – so kann das Gerät Rücksicht auf die individuelle Atemtechnik nehmen. Kammersysteme bzw. Spacer sind ein Abstandshalter in Form einer Röhre oder Kammer und können die Medikamentenverabreichung unterstützen, vor allem bei Kindern.[1]

Gut zu wissen!

Je kleiner die Aerosolteilchen sind, desto tiefer gelangen sie in die Atemwege. Ein angepasstes Medikament und die zugehörige Applikationsart sind für die Therapie besonders wichtig. Achtung: Nicht alle Medikamente eignen sich für die Vernebler – hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten.5

2. Sauerstofftherapiegeräte

16 Stunden täglich – so lange erfolgt im Rahmen einer Langzeitsauerstofftherapie die Anreicherung der Einatemluft mit Sauerstoff. Das ist wichtig, um einen Sauerstoffmangel auszugleichen und drohenden Symptomen wie Konzentrationsschwäche und Müdigkeit entgegenzuwirken. Druckgas-Flaschensysteme, Flüssiggas-Behältersysteme oder Sauerstoffkonzentratoren machen den Sauerstoff verfügbar. Patienten können den Sauerstoff über Nasensonden oder über eine Maske aufnehmen. Eine Alternative ist ein Trachealkatheter. Es gibt Sauerstofftherapiegeräte für den stationären Einsatz und solche, die mitgenommen werden können. Pflegebedürftige können mobile Lösungen unterwegs nutzen, indem sie diese beispielsweise am Rollstuhl befestigen. Elektronische Zusatzgeräte begrenzen die Sauerstoffzufuhr auf die Einatmungsphase – diese Sparventile reduzieren den Sauerstoffverbrauch und eignen sich insbesondere für mobile Sauerstofftherapiegeräte.5

3. Hilfsmittel zur Ohrbelüftung

Hilfsmittel, die in diese Kategorie fallen, dienen dem Zweck, den Druck in den Ohren zu reduzieren und einen Druckausgleich zu ermöglichen. Um das zu erreichen, wird ein Nasenballon aufgeblasen – der erzeugte Druck überträgt sich von der Nase über die Ohrtrompete bis zum Mittelohr. Das Ergebnis ist ein Druckausgleich zwischen Rachenraum und Mittelohr.5

4. Atemtherapie zur Schleimlösung/-elimination

Um gut atmen zu können, ist es erforderlich, dass der Schleim aus den Atemwegen entfernt wird. Die speziellen Hilfsmittel in dieser Kategorie tragen dazu bei, den Schleim zu lösen und zu eliminieren. Das klappt mit sogenannten PEP-Systemen – wenn Patienten ausatmen, erzeugen sie einem positiven Druck in den Atemwegen. Daher der Name Positive Expiratory Pressure (PEP). Für die Anwendung sind Mundstücke oder Masken erforderlich. Die Hilfsmittel eignen sich zur Kombination mit Inhalationsgeräten oder können alleine genutzt werden.5

5. Geräte zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen

Hier werden gleich mehrere Geräte voneinander unterschieden. Zum einen solche, die zur intermittierenden und zur lebenserhaltenden Beatmung beitragen. Zum anderen Geräte, die bei schlafbezogenen Atmungsstörungen zum Einsatz kommen.5

  • Systeme zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen: Wer beispielsweise unter Schlafapnoe leidet, benötigt unter Umständen ein Gerät, dass die Atemwege pneumatisch unterstützt. Sogenannte CPAP-Geräte (Continuous Positive Airway Pressure) schaffen einen positiven Druck in den Atemwegen. Dadurch werden die Atemwege offengehalten. Pflegebedürftige, die ein System für Zuhause benötigen, erhalten in der Regel eine Ausführung, bei der die Behandlung über die Nase erfolgt. Besondere Geräte stellen verschiedene Druckniveaus zur Verfügung – eines für die Einatmung und eines für die Ausatmung. Auch eine automatische Anpassung des Atemdrucks ist möglich.5
  • Beatmungsgeräte zur intermittierenden und lebenserhaltenden außerklinischen Beatmung: Die intermittierende Beatmung zielt darauf ab, die Spontanatmung des Patienten durch ein Beatmungsgerät zu unterstützen, und das über mehrere Stunden täglich. Die Beatmung erfolgt entweder über eine Maske oder über eine Trachealkanüle. Ein wichtiges Unterscheidungskriterium ist, ob das Gerät ein offenes oder geschlossenes Atemsystem zur Verfügung stellt – ausgewählte Geräte lassen auch die Wahl zwischen den Varianten zu. Patienten, die von einem Beatmungsgerät abhängig sind, benötigen lebenserhaltende Beatmungsgeräte.

6. Masken zur Adaption respiratorischer Systeme

Masken werden mithilfe eines Schlauchsystems mit dem Atemtherapiegerät verbunden. Versicherte erhalten eine Maske bei schlafbezogenen Atmungsstörungen oder bei einer nicht invasiven Beatmung. Für die Patienten wird eine konfektionierte Maske ausgewählt. Hier ist es wichtig, dass sie gut sitzt und so die Atmung unterstützt. Manchmal ist es nicht möglich, eine konfektionierte Maske zu nutzen. Beispielsweise dann, wenn der Patient eine Deformität im Gesicht besitzt oder ein sehr hoher Atemdruck notwendig ist. In diesen Fällen können die Masken auch individuell angefertigt werden.

7. Atemgasbefeuchter

Das Einatmen über die Nase stellt sicher, dass die Atemluft befeuchtet und angewärmt wird. Das Gleiche können Atemgasbefeuchter erledigen. Ein Einsatz kann beispielsweise bei der Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen oder bei einer Langzeitsauerstofftherapie empfehlenswert sein. Wichtig ist hier, dass der Befeuchter mit dem Atemtherapiegerät kompatibel ist – ein Blick in die Herstellerangaben gibt Auskunft darüber.

Indikationen: Dann werden Inhalations- und Atemtherapiegeräte angewendet

Eine Indikation, auch als Heilanzeige bezeichnet, gibt an, warum eine medizinische Maßnahme erforderlich ist.[2] Für den Einsatz von Inhalations- und Atemtherapiegeräten gibt es mehrere Indikationen. Inhalationsgeräte werden oft von Menschen verwendet, die eine Erkrankung der Atemwege aufweisen. Personen mit Asthma bronchiale, einer Lungenschädigung oder einer chronisch-obstruktiven Bronchitis können beispielsweise von einer Inhalation profitieren. Atemtherapiegeräte sind für Patienten vorgesehen, die Unterstützung bei der Atmung benötigen. Das kann der Fall sein, wenn das Atmungssystem geschädigt ist und ohne den Einsatz von Hilfsmitteln ein (lebensbedrohlicher) Sauerstoffmangel entstehen würde.

Werden Inhalations- und Atemtherapiegeräte von der Krankenkasse bezahlt?

Der Anschaffungspreis von Inhalations- und Atemtherapiegeräten variiert je nach Produkt. Sie müssen sich mit den genauen Kosten aber nicht auseinandersetzen, wenn Sie medizinisch auf das Gerät angewiesen sind. In dem Fall übernimmt nämlich die Krankenkasse die Kosten dafür. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes finden Sie Produkte, an denen sich die Krankenkasse beteiligt. Damit Sie der Kostenträger unterstützt, müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Sie bringen eine Diagnose mit, die den Einsatz des Hilfsmittels hinreichend begründet – beispielsweise haben Sie eine Schlafapnoe.
  • Ihr Hausarzt oder Facharzt hat Ihnen eine ärztliche Verordnung über das Hilfsmittel ausgestellt.

Gut zu wissen!

Über sinnvolle Therapiegeräte tauschen Sie sich am besten mit dem behandelnden Arzt aus. Er hat einen guten Überblick über verschreibungspflichtige Produkte und kennt Ihre medizinischen Bedürfnisse genau.

Inhalations- und Atemtherapiegeräte beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Sie benötigen ein Inhalationsgerät oder ein Atemtherapiegerät? Damit die Krankenkasse bzw. ein Leistungserbringer Sie mit dem Hilfsmittel versorgen kann, müssen Sie einige Schritte durchlaufen – wir verraten Ihnen, wie Sie schnell an das Hilfsmittel gelangen.

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt: Haben Sie tagsüber oder nachts Probleme mit der Atmung, vereinbaren Sie unbedingt einen Termin mit Ihrem Hausarzt. Er stellt Ihnen gegebenenfalls eine Überweisung für einen Facharzt aus, bei dem weitere Untersuchungen gemacht werden. Befinden Sie sich bereits in der Behandlung, schlägt Ihr Mediziner womöglich ein Inhalations- oder Atemtherapiegerät vor. Sie erhalten dann eine ärztliche Verordnung.
  2. Informieren Sie sich über Vertragspartner der Krankenkasse: Bei Ihrer Krankenkasse erfahren Sie, mit wem der Versicherer kooperiert. Viele Krankenkassen stellen mittlerweile auch eine Online-Vertragspartnersuche bereit.
  3. Legen Sie die ärztliche Verordnung beim Leistungserbringer vor: Leistungserbringer wie Sanitätshäuser nehmen die ärztliche Verordnung gerne entgegen. Die Mitarbeiter nehmen Kontakt mit der Krankenkasse auf. Sobald diese eine Genehmigung erteilt, kann der Leistungserbringer das Inhalations- oder Atemtherapiegerät aushändigen.

3 Tipps zur Anwendung von Inhalations- und Atemtherapiegeräten

Die Geräte, die im GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind, eignen sich für den häuslichen Gebrauch. Wir verraten Ihnen, auf was Sie bei der Verwendung achten sollten.

  1. Verfolgen Sie die Einweisung aufmerksam: Geräte, die dem Körper Medikamente zuführen oder die Atmung unterstützen, müssen genau nach Anweisung des Herstellers angewendet werden. Nur so können sie die Therapie sinnvoll bereichern. Bei Fragen können Sie sich vertrauensvoll an den Leistungserbringer wie ein Sanitätshaus wenden. Die Mitarbeiter haben in der Regel viel Erfahrung bei der Anwendung der Hilfsmittel.
  2. Unterstützen Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen: Womöglich benötigt Ihr Familienmitglied Unterstützung bei der Anwendung des Hilfsmittels, zum Beispiel bei der Anbringung der Atemmaske. Im besten Fall sind also auch Sie über die Anwendung informiert und können Ihrem Angehörigen zur Hand gehen. Um die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen zu fördern, raten wir Ihnen dazu, ihm nicht jeden Handgriff abzunehmen, sondern vielmehr dort Unterstützung anzubieten, wo sie nötig ist – dieses Konzept wird auch in der aktivierenden Pflege verfolgt.
  3. Geben Sie auf die Hygiene Acht: Im Pflegeumfeld ist Hygiene besonders wichtig. Vor allem dann, wenn es um immungeschwächte Menschen geht. Erkundigen Sie sich daher unbedingt beim Leistungserbringer, wie das System selbst und Zubehörteile wie eine Maske gereinigt werden können. Unter Umständen empfiehlt sich auch eine Reinigung mittels Flächendesinfektion – hier sollten Sie unbedingt die Herstellerangaben berücksichtigen. Das gilt insbesondere für elektronische Komponenten, die sich an Beatmungsgeräten und Co. befinden.

FAQ: häufige Fragen zu Inhalations- und Atemtherapiegeräten