Die hkk Krankenkasse (Pflegekasse), auch bekannt als Handelskrankenkasse oder kurz hkk, ist eine der zehn größten bundesweit geöffneten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland. Gegründet wurde sie bereits 1904 als eingeschriebene Hilfskasse von Klein- und Großhändlern in Bremen. Heute ist die hkk Mitglied im Verband der Ersatzkassen. Sie betreut derzeit über 880.000 Versicherte, davon mehr als 680.000 beitragszahlende Mitglieder (Stand Juni 2022). Als selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts untersteht die hkk der Aufsicht der Länder bzw. des Bundes.

Ihren Hauptsitz hat die hkk in Bremen. In den nordwestlichen Bundesländern Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen betreibt sie insgesamt 14 Geschäftsstellen. Hinzu kommen bundesweit ca. 2100 Servicepunkte des Kooperationspartners LVM (Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster).

Den Vorstand der hkk bilden Michael Lempe und Lutz Trey (stellvertretender Vorstand), Vorsitzender des Verwaltungsrates ist Ronald-Mike Neumeyer.

Adresse & Kontakt

Hauptsitz (Achtung: Hierbei handelt es sich nicht um die Postanschrift!)
hkk Krankenkasse
Martinistraße 26
28195 Bremen

Postanschrift
hkk Krankenkasse
28185 Bremen
(Hinweis: Die zentrale Postfachadresse der hkk ist auch ohne Angabe der Straße gültig.)

Telefonnummer
hkk Krankenkasse: 0421 3655-0 sowie 0800 2 555444
hkk Pflegekasse: 0421 3655-1799

E-Mail
info@hkk.de oder Pflegeversicherung@hkk.de

Website
www.hkk.de

Servicecenter
Hier finden Sie die nächstgelegene Geschäftsstelle der hkk sowie die Servicepunkte des Kooperationspartners LVM.

Termine

Falls Sie eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, finden Sie die Öffnungszeiten der jeweiligen Geschäftsstellen hier.
Vereinbaren Sie Ihren Termin am besten telefonisch, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, oder nehmen Sie die telefonische Beratung unter 0800 – 2555 444 in Anspruch.

Beschwerden über Kasse

https://www.hkk.de/kontakt/kritik-und-anregungen oder telefonisch unter 0800 – 1455 255

Pflege und Pflegeleistungen der hkk Krankenkasse

Wird eine versicherte Person für voraussichtlich mindestens 6 Monate pflegebedürftig, dann kann sie Leistungen der hkk Pflegekasse in Anspruch nehmen. Art und Höhe der Leistungen hängen dabei vom festgestellten Pflegegrad ab.

Seit 1. Januar 2024 gelten für die ambulanten und stationären Pflegeleistungen der hkk die folgenden Höchstbeträge:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen, häusliche Pflege - 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflege - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege - 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege - 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr - 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderung - max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Quelle: https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/leistungen-der-pflegeversicherung-1/

Pflegegrad beantragen bei der hkk Pflegekasse

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung hängen vom Pflegegrad des Versicherten ab: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld- oder Sachleistungen stehen dem Pflegebedürftigen zu. Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie bei der hkk einen Antrag stellen. Gehen Sie dabei so vor:

1. Füllen Sie das Antragsformular auf Leistungen der Pflegeversicherung aus. Sie finden es hier kostenlos zum Herunterladen:
https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-leistungen/pflege/antraege-pflegeversicherung
Sie können das Formular gleich am Computer ausfüllen oder zuerst ausdrucken. In jedem Fall sollten Sie nicht vergessen, es zu unterschreiben! Senden Sie das Antragsformular anschließend per Post an die hkk. Alternativ können Sie es auch per E-Mail an Pflegeversicherung@hkk.de schicken oder im Kundenportal „Meine hkk“ hochladen. Sie benötigen das Antragsformular übrigens auch, wenn Sie einen Wiederholungsantrag stellen, einen höheren Pflegegrad beanspruchen möchten oder stationäre Pflegeleistungen beantragen.

2. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes wird nun im Auftrag der hkk das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit ermitteln. Dabei spielen nicht nur die Erkrankungen der pflegebedürftigen Person eine Rolle. Entscheidend ist, wie sehr sie im Alltag eingeschränkt ist und wie viel an pflegerischer Unterstützung nötig ist.

3. Die Begutachtung findet beim Pflegebedürftigen zu Hause statt, denn nur so können Aspekte wie Mobilität, Selbstversorgungsfähigkeit sowie körperliche und geistige Verfassung realistisch eingeschätzt werden. Der Medizinische Dienst wird Ihnen hierfür einen Termin vorschlagen.

4. Bereiten Sie den Termin vor: Fertigen Sie Kopien von wichtigen Dokumenten (wie medizinische Befunde, Medikationsplan) an. Bei der Begutachtung selbst kann eine nahestehende vertraute Person anwesend sein, ebenso wie professionelles Pflegepersonal, falls Sie bereits pflegerische Unterstützung in Anspruch nehmen.

5. Nach dem Termin wird der Medizinische Dienst für die hkk ein Gutachten erstellen, das als Entscheidungsgrundlage für die Einstufung des Pflegegrades dient.

6. Die hkk Pflegeversicherung schickt Ihnen dieses Gutachten gemeinsam mit einem Bescheid zu, auf dem die Einstufung des Pflegegrades sowie Höhe und Dauer der Leistungen vermerkt sind.

Berechnen Sie im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad für eine bessere Vorbereitung auf das MDK Gutachten.

 Pflegegradrechner

Verhinderungspflege beantragen bei der hkk

Auch pflegende Angehörige brauchen einmal Urlaub oder werden krank. Damit die pflegebedürftige Person in dieser Zeit zu Hause gut versorgt ist, gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Pflegende Angehörige können sich so beispielsweise von einem ambulanten Pflegedienst vertreten lassen. Die Pflegeversicherung erstattet Kosten von maximal 1.612 Euro pro Jahr für bis zu 6 Wochen Verhinderungspflege.

Besonderheiten

  • Der Pflegebedürftige muss vor dem Antrag mindestens 6 Monate in den eigenen vier Wänden gepflegt worden sein.
  • Eine weitere Voraussetzung ist ein Pflegegrad von mindestens 2.
  • Falls nahe Angehörige (ersten oder zweiten Grades verwandt) die Verhinderungspflege übernehmen, erhält man maximal das 1,5-Fache des monatlichen Pflegegeldes:

Pflegegrad 2: 474,00 Euro
Pflegegrad 3: 817,50 Euro
Pflegegrad 4: 1.092,00 Euro
Pflegegrad 5: 1.351,50 Euro

  • Die Ersatzpflegeperson kann sich darüber hinaus Zusatzkosten (z.B. für Anreise oder Verdienstentgang) bis zum Höchstbetrag von 1.612 Euro pro Jahr erstatten lassen.

Formular

Das Antragsformular auf Verhinderungspflege kann man entweder herunterladen oder direkt online ausfüllen.

hkk Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der hkk

Es gibt viele Gründe für eine Reha oder Kur: etwa schwere Erkrankungen, Operationen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einem Unfall. Doch was ist der Unterschied zwischen Kur und Reha? Soll ein bestehendes Gesundheitsproblem gelindert werden, spricht man von einer Reha. Eine Kur dagegen hat präventive Zwecke, sie soll möglichen Beschwerden vorbeugen.

Beides, Reha als auch Kur, ist im stationären sowie im ambulanten Rahmen möglich. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten, welche Variante für Sie sinnvoll ist.

Besonderheiten

Manchmal ist nicht die Krankenkasse als Kostenträger verantwortlich, sondern Ihre Rentenversicherung. Das gilt vor allem dann, wenn:

  • die Reha-Maßnahme der beruflichen Wiedereingliederung dient
  • Sie wegen einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls die Reha beantragen

Formular

Weiterführende Informationen zu Kur oder Reha erhalten Sie hier:

Kurzzeitpflege beantragen bei der hkk

Wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend eine stationäre Versorgung benötigt, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, dann greift die Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse erstattet dafür maximal 1.774 Euro für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege.

Besonderheiten

  • Voraussetzung ist ein Pflegegrad von mindestens 2.
  • Hat man die Verhinderungspflege noch nicht voll ausgeschöpft, dann kann man sie mit der Kurzzeitpflege kombinieren. Auf diese Weise bekommt man insgesamt bis zu 3.386 Euro erstattet.

Formular

Um Kurzzeitpflege bei der hkk zu beantragen, nutzen Sie das Formular „Pflegeantrag“. Sie können den Antrag entweder gleich online ausfüllen oder zuvor herunterladen und ausdrucken.

Antrag Kurzzeitpflege der hkk

Pflegegeld beantragen bei der hkk

Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause betreut, dann stehen ihr Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu. Das Pflegegeld steht dem Versicherten frei zur Verfügung. Man kann es an pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn weitergeben oder auch Pflegekräfte aus dem Ausland damit bezahlen.

Pflegesachleistungen dagegen dienen zur Bezahlung eines professionellen ambulanten Pflegedienstes. Die Kosten rechnet die Pflegekasse direkt mit dem Pflegedienst ab.

Abhängig vom Pflegegrad bezahlt die hkk monatlich folgende Beträge:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €

Formular

Um bei der hkk Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu beantragen, nutzen Sie das Formular „Pflegeantrag“.

Nach dem Antrag wird der Medizinische Dienst im Rahmen eines Hausbesuchs den Pflegegrad feststellen. Je nach Pflegegrad stehen dem Versicherten dann unterschiedlich hohe Leistungen zu.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der hkk

Hilfsmittel für die Pflege (auch Pflegehilfsmittel) nennt man Gegenstände oder Geräte, die bei der Pflege zu Hause nützlich sind oder auch die Gesundheit von pflegenden Angehörigen schützen. Man unterscheidet zwei Arten:

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Zur Kategorie Verbrauchshilfsmittel zählen beispielsweise Einweghandschuhe, Mundschutz oder Flächendesinfektionsmittel. Die hkk Pflegekasse erstattet bis zu 40 Euro monatlich für solche Pflegehilfsmittel, und zwar unabhängig vom Pflegegrad (bereits ab Pflegegrad 1). Voraussetzung ist lediglich, dass die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt wird, entweder von der eigenen Familie, von Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst. Für die Kostenübernahme reicht ein formloser schriftlicher Antrag auf Pflegehilfsmittel. Versorgungsdienstleister, wie Sanubi, übernehmen die Formalitäten und stellen den entsprechenden Antrag bei der Kasse für die Versicherten.

Für den Antrag auf Kostenübernahme brauchen Sie zwar kein Rezept, eine ärztliche Verordnung oder schriftliche Empfehlung des Pflegedienstes kann aber hilfreich sein.

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die hkk?

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen

Wichtig!

Für Inkontinenzprodukte wie Pants oder Einlagen ist nicht die Pflegeversicherung zuständig, sondern die Krankenkasse.

Technische Pflegehilfsmittel

Darunter versteht man beispielsweise Pflegebetten, Gehhilfen oder Hausnotrufsysteme. Oftmals werden diese Hilfsmittel nur geliehen, nicht gekauft. Die Kosten übernimmt die Pflegeversicherung, für den Versicherten bleibt lediglich ein Selbstbehalt von 10 Prozent (aber höchstens 25 Euro) zu bezahlen.

Häufig gibt der Medizinische Dienst in seinem Gutachten bereits an, welche Hilfsmittel nötig sind. Bei Ihrem Antrag auf Kostenerstattung können Sie dann einfach darauf verweisen.

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die hkk?

Die Liste der technischen Pflegehilfsmittel ist lang und für Laien schwer zu überblicken. Ein detailliertes Verzeichnis, sortiert nach Therapiezielen, finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbandes:
https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der hkk

Pflegekurse und Online-Schulungen

Pflegekurse sollen pflegenden Angehörigen das nötige Wissen und die praktischen Fertigkeiten vermitteln, um den Pflegealltag in den eigenen vier Wänden gut zu bewältigen. Die hkk bietet in Zusammenarbeit mit dem Portal curendo.de kostenlose Online-Pflegekurse an, die Pflegende zeit- und ortsunabhängig in Anspruch nehmen können. Hinzu kommt eine interaktive Austauschplattform, auf der man sich Unterstützung von Experten holen kann.

Der Basiskurs „Grundlagen für die häusliche Pflege“ bietet unter anderem Informationen über Bewegungsabläufe und nützliche Handgriffe in der Pflege, organisatorische Aspekte und Selbstfürsorge für Pflegende. Darüber hinaus gibt es Kurse zu speziellen Themen wie dem Umgang mit demenzkranken Menschen oder der Pflege bei Inkontinenz.

Pflegeanbieter – welcher ist der richtige?

Sie suchen einen passenden Pflegedienst oder möchten sich über Pflegeheime in Ihrer Nähe informieren? Der hkk Pflegelotse hilft bei der Suche nach ambulanten oder stationären Betreuungsangeboten. Auch Haushaltshilfen für Pflegebedürftige lassen sich recherchieren. Die Online-Plattform stellt Angaben über Lage, Ausstattung, Größe und Kosten der verschiedenen Einrichtungen zur Verfügung. Man kann auch nach speziellen Pflegeangeboten suchen – beispielsweise für Demenzkranke oder Wachkoma-Patienten.

Individuelle Pflegeberatung

Gerade wenn ein Pflegefall plötzlich und unerwartet eintritt, sind Angehörige mit vielen praktischen und finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Eine individuelle Pflegeberatung ist in dieser Situation sehr hilfreich: Die unabhängigen Berater*innen informieren über passende Pflegeangebote, unterstützen beim Ausfüllen von Formularen oder Anträgen und geben viele weitere nützliche Tipps.

Über den hkk Pflegelotsen können Sie nach Beratungsstellen und Pflegestützpunkten in der Nähe Ihres Wohnorts suchen.

Pflegestützpunkte in Deutschland – Adresse und Kontakt (pdf)

Eine Alternative ist die telefonische Pflegeberatung unter 0421 – 3655 1799 oder die Beratung per E-Mail (pflegeberatung@hkk.de).

Hospiz- und Palliativversorgung

Die Palliativversorgung ist ein professionelles Betreuungsangebot für Menschen mit schweren oder unheilbaren Erkrankungen. Mithilfe des hkk Hospizlotsen können Betroffene und Ihre Angehörigen nach stationären Hospizen sowie ambulanten Hospizdiensten suchen, die eine umfassende ärztliche und pflegerische Betreuung in der letzten Lebensphase gewährleisten. Die Kosten für die Palliativversorgung werden von der hkk übernommen.

Zuzahlung

An den Ausgaben für Medikamente und viele andere medizinische Leistungen müssen sich gesetzlich Krankenversicherte mit Zuzahlungen beteiligen. Davon ausgenommen sind nur Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Für erwachsene Versicherte gibt es jedoch eine Belastungsgrenze, ab der man von der Zuzahlung befreit wird. Sie liegt derzeit bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen (bei chronisch Kranken 1 Prozent). Die Belastungsgrenze wird für den gesamten Haushalt berechnet. Dabei gelten folgende Freibeträge:

  • 5.922 Euro für den Partner
  • 8.388 Euro für jedes Kind im Haushalt

Ist die Belastungsgrenze überschritten, können Sie sich mit einem Antrag von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Das Formular finden Sie hier:

https://www.hkk.de/leistungen-und-services/hkk-leistungen/befreiung-von-zuzahlungen/befreiungen

Mitglied werden

Um der hkk Kranken- und Pflegeversicherung beizutreten, müssen Sie nur den Onlineantrag ausfüllen und einreichen. Alle weiteren Schritte, einschließlich der Kündigung Ihrer alten Krankenversicherung, übernimmt die hkk.

Folgende Beiträge sind mit Stand Mai 2022 zu bezahlen:

Allgemein: 14,60 %
Ermäßigt: 14,00 %
Zusatzbeitrag der hkk: 0,69 %

Die genaue Höhe des Krankenversicherungsbeitrags errechnet sich auf der Grundlage des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohns. Dabei gilt eine Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro – das darüber liegende Einkommen ist nicht mehr beitragspflichtig. Den allgemeinen Beitragssatz von 14,60 % teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit jeweils 7,30 %.

Ebenso wie Berufstätige zahlen auch Rentner Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein. Bei Betriebsrenten gilt seit 1. Januar 2022 aber ein monatlicher Freibetrag von 164,50 Euro. Erst für den Teil der Betriebsrente, der den Freibetrag überschreitet, muss man Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

hkk Onlineantrag