Wenn die Mobilisation schwerfällt, helfen Gehhilfen aus. Sie können aus einer Vielzahl an Modellen wählen und so Ihren Bewegungsradius erweitern. Doch Vorsicht: Nicht alle Ausführungen eignen sich gleichermaßen für die vorliegende Pflegesituation – wir zeigen Ihnen, welche Gehhilfen zu welcher Einschränkung passen. Außerdem verraten wir Ihnen, unter welchen Umständen sich die Pflegekasse beteiligt und wie Sie einen Antrag stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • es gibt verschiedene Gehhilfen für jeden Bedarf
  • bei der Auswahl sollte die körperliche Beeinträchtigung Beachtung finden
  • an Gehhilfen kann sich die Krankenkasse oder die Pflegekasse beteiligen
  • viele Gehhilfen sind gleichzeitig Pflegehilfsmittel
  • es gibt manuelle und elektrisch bedienbare Gehhilfen

Was sind Gehhilfen?

Gehhilfen sind Hilfsmittel, die zum einen die Gelenke entlasten und zum anderen die Mobilität steigern. Auf dem Markt gibt es eine große Anzahl an Gehhilfen. Die verschiedenen Ausführungen eignen sich für alle Menschen, die eine körperliche Einschränkung haben. Sei es durch eine Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Behinderung. Gehhilfen können auch zeitweise die Mobilität unterstützen, beispielsweise im Anschluss an eine Operation oder Verletzung. Senioren greifen ebenfalls gerne auf einen Gehstock, Rollator und Co. zurück. Eine sichtbare körperliche Einschränkung muss dabei nicht zwangsläufig vorliegen. Manchmal sehnen sich Senioren auch nach mehr Sicherheit, beispielsweise bei vorliegender Gleichgewichtsstörung oder häufigen Schwindelgefühlen.

Folgende Gehhilfen sind erhältlich:

  • Gehstock
  • Gehbock 
  • Krücken 
  • Rollator 
  • Rollstuhl 
  • Elektromobil 

Mobilität, Sturzprophylaxe und Co. – Gehhilfen sind echte Allrounder

Eine Gehhilfe ist für Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine wichtige Alltagshilfe. Sie können damit Ihren Bewegungsradius erweitern und so Ihre Selbstständigkeit unterstützen. Ihnen fällt es schwer, längere Strecken zu bewältigen, deshalb vermeiden Sie den Weg zum Einkaufsladen oder ein Treffen mit Freunden? Ein Rollator, ein Gehstock oder ein Elektromobil verleiht Ihnen mehr Mobilität und die nötige Sicherheit. Apropos Sicherheit: Gehhilfen eignen sich hervorragend für die Sturzprophylaxe, also um Stürzen vorzubeugen.

Gehhilfen: rechtliche Grundlagen und Kostenübernahme

Gehhilfen zählen rechtlich gesehen zu Hilfsmitteln und gehören der Produktgruppe 10 „Gehilfen“ im Hilfsmittelverzeichnis an. Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen bzw. bezuschusst, auch wenn Versicherte das Hilfsmittel im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit benötigen. Pflegehilfsmittel unterliegen dem Pflegehilfsmittelverzeichnis und untergliedern sich in 4 Produktgruppen. Diese Unterscheidung ist für die spätere Kostenübernahme sehr wichtig, da es vor allem sogenannte „technische Pflegehilfsmittel“ leicht Verwirrung über den korrekten Leistungsträger stiften können.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Handelt es sich um ein Hilfsmittel, das für den Anwender medizinisch notwendig ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung. Die rechtliche Grundlage für den Anspruch bildet der § 33 SGB V

Bei Personen, die sich in häuslicher Pflege befinden, kann leicht der Eindruck entstehen, eine Gehhilfe, wie etwa ein Rollator, dient dazu, eine selbständigere Lebensführung zu erleichtern, wie es bei Pflegehilfsmitteln per Definition der Fall ist. Die Pflegekassen sind allerdings nur Kostenträger, wenn es sich um Produkte handelt, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgelistet sind. Den gesetzlichen Anspruch behandelt der § 40, Abs.1 SGB XI. Gehhilfen fallen unter Hilfsmittel. Somit muss der Antrag auf Zuzahlung oder Kostenerstattung, auch bei bestehender Pflegebedürftigkeit an die Krankenkassen gerichtet werden.

Gut zu wissen!

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Gehhilfe selbst anzuschaffen. Die Preise variieren hier stark, in Abhängigkeit von dem Modell und dem Hersteller. Wir raten Ihnen dazu, nicht nur auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern auch auf die Seriosität des Anbieters zu achten.

In 3 Schritten zur optimalen Gehhilfe

Sie besitzen einen Pflegegrad und benötigen die Gehhilfe als Pflegehilfsmittel? Dann empfehlen wir Ihnen, gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme haben. Damit Sie ein Modell erhalten, das zu Ihren Bedürfnissen passt und Sie langfristig gut im Alltag unterstützt, raten wir Ihnen zu einem gezielten Vorgehen.

  1. Lassen Sie sich in einem Sanitätshaus beraten: Wenn Sie sich auf dem Markt umschauen, werden Sie schnell feststellen, dass es eine große Anzahl an Gehhilfen gibt. Die Mitarbeiter in einem Sanitätshaus wissen genau, welches Modell, bei welchen Einschränkungen hilfreich ist. Sie stellen Ihnen gerne Gehhilfen vor, die im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind. Lassen Sie sich am besten genau mitteilen, was auf dem ärztlichen Attest stehen sollte.
  2. Machen Sie einen Arzttermin: Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen im Anschluss eine ärztliche Verordnung für die Gehhilfe ausstellen. Das erhöht Ihre Chancen auf die Kostenübernahme. Hier ist es wichtig, dass der Arzt die Gehhilfe möglichst genau beschreibt. Steht beispielsweise nur „Rollator“ auf der Verordnung, erhalten Sie in der Regel ein Standardmodell.
  3. Stellen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse: Reichen Sie die ärztliche Verordnung gemeinsam mit dem Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein. Nun ist Warten angesagt – die Pflegekasse hat bis zu drei Wochen Zeit, Ihren Antrag zu prüfen. Falls ein Gutachten notwendig ist, sogar 5 Wochen. Erhalten Sie einen positiven Bescheid, informiert Sie die Pflegekasse gleichzeitig, wo Sie Ihre Gehhilfe bekommen.

Gehhilfen im Überblick: Welches Modell passt zu Ihnen?

Mit der großen Auswahl an Gehhilfen gehen Hersteller auf die verschiedenen Bedürfnisse der Anwender ein. Personen, die sich nur ab und an unsicher auf den Beinen fühlen, haben schließlich andere Anforderungen an eine Gehhilfe als Menschen, denen selbst kurze Strecken sehr schwerfallen. In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen die verschiedenen Gehhilfen vorstellen. Hier verraten wir Ihnen auch, ob es sich dabei um ein Pflegehilfsmittel handelt und ob Sie mit einem neuen Modell rechnen können.

Gehstock als Gehhilfe: Anwendung und Nutzen

Gehstöcke bestehen aus einem ergonomisch geformten Handgriff und einer Gummikapsel bzw. einem Gummistopper für eine sichere Anwendung. Vor allem beim Handgriff gibt es viele unterschiedliche Ausführungen. Sie können sich beispielsweise für einen Rundgriff, einen Knauf oder einen Derbygriff entscheiden. Wer möglichst viel aus dem Gehstock herausholen möchte, für den sind Spezialstöcke geeignet. Sie bieten eine Notsitzgelegenheit, lassen sich falten oder in der Höhe verstellen. Eine besonders sichere Variante des Gehstocks ist die Mehrfußgehhilfe, die aus vier Standfüßen besteht.

Vorteile Gehstock:

  • eignet sich bei leichten Gangunsicherheiten
  • im Sanitätshaus oder online schnell verfügbar
  • je nach Ausführung selbst bei unwegsamem Gelände oder im Innenbereich anwendbar
  • ist optimal für die Mitnahme auf Reisen geeignet

Nachteile Gehstock:

  • nicht bei ausgeprägter körperlicher Einschränkung empfehlenswert
  • bei ständigem Einsatz können der Gleichgewichtssinn und das Koordinationsvermögen nachlassen
  • kann zur Stolperfalle für Anwender werden

Ist der Gehstock die richtige Gehhilfe für mich?

Der Gehstock ist dann für Sie geeignet, wenn Sie leichte Koordinationsprobleme haben und sich eine simple Unterstützung bei der Mobilisation wünschen. Die Ergonomie ist hier besonders wichtig. Lassen Sie sich am besten in einem Sanitätshaus oder Fachhandel beraten, welcher Griff und welche Stockhöhe in Ihrem Fall empfehlenswert ist.

Handelt es sich bei dem Gehstock um ein Pflegehilfsmittel?

Im Hilfsmittelverzeichnis ist der Gehstock in „Gruppe 10 – Gehhilfen“ aufgeführt. Damit ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Erfüllung der Voraussetzungen möglich. Ihre Kasse entscheidet selbst, ob sie die Gehhilfe zur Leihgabe herausgibt oder eine Kostenerstattung anbietet. Somit kann ein Gehstock bei leichter Pflegebedürftigkeit zum Einsatz kommen. Um Pflegehilfsmittel im Sinne des Wortes handelt es sich dabei jedoch nicht.

Gehbock als Gehilfe: Für wen ist er geeignet?

Einen Gehbock kennen Sie vielleicht besser unter dem Namen Gehgestell oder Gehrahmen. Diese Alternativbezeichnungen verraten bereits, wie das Hilfsmittel aussieht. Bei der Mobilitätshilfe gibt Ihnen ein Gestell ein großes Maß an Sicherheit. Auch hier haben Sie verschiedene Auswahlmöglichkeiten: Sie können sich für ein Standardgestell entscheiden. Dieses verfügt über einen starren Rahmen und einen rutschfesten Griffbereich. Alternativ steht ein Gehbock mit zwei Rollen zur Wahl. Die Modelle verfügen über rutschfeste Gummikappen unter den Standfüßen.

Vorteile Gehbock:

  • eignet sich zur Mobilitätsförderung und zum Gehtraining
  • bietet auch bei schweren Koordinationsstörungen Sicherheit
  • rutschfest dank Gummikappen an den Standfüßen

Nachteile Gehbock:

  • die Mobilisation ist bei rollenfreien Modellen recht mühsam
  • benötigt in nicht faltbarer Ausführung recht viel Platz

Ist der Gehbock die richtige Gehhilfe für mich?

Der Gehbock ist in Ihrem Fall geeignet, wenn Sie zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder einer langen Bettlägerigkeit mit der Mobilisation beginnen möchten. Außerdem gibt die Gehhilfe Ihnen Sicherheit, wenn Sie das Gefühl von wackeligen Beinen oder Schwindel haben. Pflegebedürftige empfinden die Fortbewegung mit dem Gehbock im Vergleich zu anderen Gehhilfen oft als beschwerlich. Wenn Sie sich selbst als kraftlos beschreiben würden, sollten Sie daher unbedingt auf ein Modell mit Rollen oder eine andere Gehhilfe zurückgreifen.

Handelt es sich bei dem Gehbock um ein Pflegehilfsmittel?

Auch der Gehbock ist im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 10 „Gehhilfen“ aufgeführt. Unser Tipp: Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse ab, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Das ist der Fall, wenn die Gehhilfe medizinisch notwendig ist. Die Kasse gibt den Gehbock meist als Leihgabe heraus.

Krücken als Gehhilfe: Anwendung und Nutzen

Krücken, auch Unterarmgehstützen oder Gehstützen genannt, sind immer gleich aufgebaut. Sie bestehen aus einer massiven länglichen Stütze, einem Handgriff und einer Schale, in der Anwender ihren Unterarm sicher ablegen können. Eine alternative Ausführung ist die Achselkrücke, die unter den Achseln Halt findet. Am Ende jeder Krücke ist ein rutschfestes Abschlussteil angebracht, dass für die nötige Sicherheit bei der Bewegung sorgt. Ausgewählte Modelle verfügen über Reflektoren, die eine sichere Mobilisation im Außenbereich ermöglicht.

Vorteile Krücke:

  • Im Fachgeschäft oder online schnell erhältlich
  • zuverlässiger Halt auf vielen Oberflächen dank rutschfester Ausstattung

Nachteile Krücke:

  • eignet sich nur bei bestimmten körperlichen Einschränkungen
  • belastet die Muskulatur stark, dadurch kann es zu Schmerzen kommen
  • das Gangbild kann sich durch die Anwendung verändern

Ist die Krücke die richtige Gehhilfe für mich?

Die Krücke ist bei vorübergehenden Verletzungen oder für einen rudimentären Einsatz gut geeignet. Benötigen Sie tatkräftige Unterstützung über längere Strecken oder sind Sie körperlich schwer eingeschränkt, ist eine andere Gehhilfe womöglich empfehlenswerter für Sie. Passende Modelle stellt Ihnen ein Sanitätshaus gerne vor.

Handelt es sich bei der Krücke um ein Pflegehilfsmittel?

Wenn Sie sich im Hilfsmittelverzeichnis umsehen, finden Sie die Unterarmstütze in der „Gruppe 10 – Gehhilfen“. In vielen Fällen ist die Krankenkasse der zuständige Kostenträger, denn Krücken werden vorrangig bei medizinischer Indikation genutzt. Den Einsatz als technisches Pflegehilfsmittel können Sie mit Ihrer Pflegekasse klären. Auch hier gilt: Sie müssen einen Pflegegrad besitzen und die Gehhilfe muss die Pflege vereinfachen oder die Selbstständigkeit fördern. In der Regel gibt die Kasse die Unterarmstütze leihweise an die Anwender heraus.

Rollator als Gehhilfe: Wann ist er notwendig?

Besonders beliebt ist der Rollator als Gehhilfe. Der Gehwagen bietet eine zuverlässige Mobilisationshilfe – Anwender können sich mit relativ wenig Kraftaufwand fortbewegen. Das liegt an der einfachen und zugleich cleveren Aufbauweise. Ein stabiles Gerüst und vier angebrachte Räder bringen Sie sicher an Ihr Ziel. Ausgestattet mit einem kleinen Sitzbrett und einem Korb bzw. einem Netz ist der Rollator ein echtes Allroundtalent. Für die nötige Sicherheit sorgen Bremsen, die Sie per Handgriff betätigen.

Vorteile Rollator:

  • unterstützt beim Aufstehen, Hinsetzen und Fortbewegen
  • mit passender Ausstattung auch für den Einkauf geeignet
  • bietet sich für Kurzstrecken und längere Wege an
  • individuell auf die Bedürfnisse anpassbar

Nachteile Rollator:

  • der Umgang mit einem Rollator ist anfangs ungewohnt. Spezielle Rollator-Kurse geben hier Sicherheit.

Ist der Rollator die richtige Gehhilfe für mich?

Der Rollator empfiehlt sich vor allem für Menschen, die besonders viel Wert auf Vielseitigkeit legen und sich stets sicher fühlen möchten. Mit dem integrierten Sitz sind Sie bestens vorbereitet, wenn Ihre Kraft nachlässt. Egal, ob zum Einkauf oder zum Spaziergang im Park, diese Gehhilfe ist der optimale Hilfsmittelpartner. Bereiten Ihnen selbst sehr kurze Wege Probleme? Dann ist unter Umständen das Ausweichen auf einen Rollstuhl oder auf ein Elektromobil sinnvoller.

Handelt es sich bei dem Rollator um ein Pflegehilfsmittel?

Im Hilfsmittelverzeichnis hat der Rollator in „Gruppe 10 – Gehhilfen“ seinen festen Platz. Damit ist die Basis für eine mögliche Kostenübernahme durch die Kasse gelegt. Ist die Anschaffung medizinisch notwendig oder können Sie mit dem Hilfsmittel Ihre Selbstständigkeit bei vorliegendem Pflegegrad fördern, steht einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse fast nichts im Weg. Der Rollator fällt demnach nicht in Kategorie der Pflegehilfsmittel, obwohl er oft bei Pflegebedürftigkeit Anwendung findet. Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Arzt, da Hilfsmittel, wie etwa ein Rollator medizinisch notwendig sein müssen.

Ist ein Rollstuhl eine Gehhilfe?

Kaum eine Gehhilfe bietet so viel Freiheit für stark bewegungseingeschränkte Personen wie ein Rollstuhl. Dennoch gehört ein Rollstuhl nicht zu den Gehhilfen, da er im Sinne seiner Definition keine Unterstützung für das Gehen ist. Da ein Rollstuhl oft in diese Kategorie geworfen wird und er der Mobilität hilft, wird er hier dennoch aufgeführt.

Manuell oder elektrisch bedient, bringt er Sie sicher auf kurzen oder langen Strecken zu Ihrem Ziel. Je nach Ausführung verfügt er über verschieden große Rollen, einen stabilen Sitz, Lehnen für Rücken und Arme sowie einer Stütze für die Füße. Mit einer Schiebestange bzw. mit einem Schiebegriff können Ihnen Pflegekräfte oder Angehörige bei der Fortbewegung helfen. Die Elektrovariante ist übrigens mit einem kräftigen Motor ausgestattet und besonders mühelos zu bedienen. Nicht zu vergessen ist auch der Pflegerollstuhl, der in besonderer Weise auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen eingeht.

Vorteile Rollstuhl:

  • individuell auf die Bedürfnisse des Anwenders anpassbar
  • zuverlässig und sicher
  • fester Sitzplatz
  • gute Transportmöglichkeit, sofern es sich um eine klappbare Variante handelt

Nachteile Rollstuhl:

  • bei manueller Bedienung nach längerer Zeit anstrengend
  • Elektrorollstühle sind vergleichsweise teuer

Ist der Rollstuhl die richtige Gehhilfe für mich?

Ein Rollstuhl eignet sich vor allem für Personen, die körperlich schwer oder schwerst eingeschränkt sind. Die Gehhilfe bietet dann eine zuverlässige und sichere Möglichkeit, aktiv am Leben teilzunehmen. Bewegung ist, unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand, wichtig, daher sollten Sie nur dann auf den Rollstuhl zurückgreifen, wenn andere Gehhilfen unzureichend sind. Alternativ können Sie den Rollstuhl auch nur zeitweise nutzen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich über lange Zeit in einem Rollstuhl aufhalten, kann das zu schmerzhaften Druckstellen führen. Unser Tipp: Wechseln Sie wenn möglich zwischen sitzenden und liegenden Positionen.

Handelt es sich bei dem Rollstuhl um ein Pflegehilfsmittel?

Im Gegensatz zu den vorherigen Gehhilfen finden Sie Rollstühle im Hilfsmittelverzeichnis unter der „Produktgruppe: 18 – Kranken-/ Behindertenfahrzeuge“. Hier sind ganz unterschiedliche Modelle genannt, sowohl manuelle als auch elektrische Varianten. In vielen Fällen springt die Krankenkasse für die Kostenübernahme ein und ordnet den Rollstuhl bei Bewilligung als Leihgabe an. Auch der Rollstuhl wird irrtümlicherweise oft als technisches Pflegehilfsmittel bezeichnet, da vor allem pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad auf einen Rollstuhl angewiesen sein können. Zudem könnte man meinen, ein Rollstuhl fördere die Mobilität und erleichtere die Pflege. Im Grunde stimmt das. Allerdings sind dennoch die Krankenkassen für dieses Hilfsmittel zuständig, da die Pflegekasse nur für Pflegehilfsmittel laut Pflegehilfsmittelverzeichnis aufkommt.

Elektromobile als „Gehhilfe“: Kosten und Fördermöglichkeiten

Auch das Elektromobil wird der Vollständigkeit halber erklärt, auch wenn es sich per Definition nicht um eine klassische Gehhilfe handelt.

Das Elektromobil, auch E-Scooter genannt, verhilft Ihnen zu einem besonders großzügigen Bewegungsradius. Beinahe ohne körperliche Anstrengung können Sie Einkäufe erledigen, sich mit Freunden treffen oder die Natur erkunden. Das Elektromobil besteht aus drei oder vier Rädern, einem komfortablen Sitz und einem Lenker. Außerdem verfügt das Gefährt über einen Akku, der je nach Modell, Fahrtstrecken mit bis zu 45 km Länge ermöglicht. Mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 25 km/h erreichen Sie selbst weiter entfernte Ziele in einer überschaubaren Zeit.

Vorteile Elektromobil:

  • Sicher und zuverlässig, selbst bei größeren körperlichen Einschränkungen
  • Führerschein, Helm und Gurt sind nicht nötig
  • Einfache Mitnahme durch zerlegbare Modelle
  • besonders komfortabel
  • Geeignet für Strecken, die zu Fuß nicht mehr zurückgelegt werden können

Nachteile Elektromobil:

  • hohe Anschaffungskosten
  • keine Garantie für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Kosten für Wartung und Instandhaltung
  • Verkehrstüchtigkeit und genügend Kraft in Armen sowie Händen sind Voraussetzung
  • höhere selbständige kognitive Fähigkeiten notwendig
  • engere Gassen, Gänge oder Wege schwierig zu bewältigen
  • ggf. höheres Gefahrenrisiko

Ist das Elektromobil die richtige Gehhilfe für mich?

Elektromobile sind vergleichsweise schnell, wendig und eignen sich auch bei körperlicher Einschränkung. Allerdings darf diese Einschränkung nicht zu groß sein, denn für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr müssen Sie genügend Kraft in Armen und Händen mitbringen. Außerdem müssen Sie grundsätzlich verkehrstauglich sein, also sich in der Lage fühlen, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und die Verkehrslage zu überblicken. Das Elektromobil ist ein guter Partner für Sie, wenn Sie sich unsicher auf den Beinen fühlen oder Ihnen die Kraft für längere Strecken fehlt.

Handelt es sich bei dem Elektromobil um ein Pflegehilfsmittel?

Ein Elektromobil ist kein Pflegehilfsmittel. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Krankenkasse an den Kosten zu beteiligen, denn das Gefährt ist im Hilfsmittelverzeichnis unter „Krankenfahrzeuge / Behindertenfahrzeuge – Gruppe 18“ zu finden. Für eine Kostenübernahme gelten allerdings einige Voraussetzungen. So muss zum Beispiel eine starke Einschränkung der Gehfähigkeit und eine Verordnung durch den Arzt vorliegen. Auch dann gibt es keine Garantie dafür, dass die Krankenkasse Ihnen das Elektromobil als Leihgabe zur Verfügung stellt.

FAQ – die wichtigsten Fragen zu Gehhilfen