Eine Krankheit oder Behinderung kann die körperlichen Fähigkeiten soweit einschränken, dass eine eigenständige Mobilisation nicht mehr möglich ist. Kranken- und Behindertenfahrzeuge können Betroffenen dann ein Stück Selbstständigkeit zurückgeben.

Wie Rollstühle, Elektromobile und Co. den Pflegealltag vereinfachen und wer für die Kostenübernahme zuständig ist, verraten wir Ihnen heute. Außerdem stellen wir Ihnen verschiedene Modelle vor, die sich bei Pflegebedürftigen bewähren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kranken- und Behindertenfahrzeuge sind wertvolle Mobilitätshilfen.
  • Je nach Einschränkung eignen sich manuell oder elektrisch betriebene Rollstühle für die Fortbewegung.
  • Das Hilfsmittelverzeichnis vom GKV-Spitzenverband listet übernahmefähige Hilfsmittel auf.
  • Für die Kostenübernahme muss jedoch eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, die der behandelnde Arzt bestätigt.
  • Beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten, müssen Versicherte lediglich einen Eigenanteil beisteuern.

Was sind Kranken- und Behindertenfahrzeuge?

Kranken- oder Behindertenfahrzeuge sind so konzipiert, dass sie Menschen, die gehunfähig oder gehbehindert sind, tatkräftig unterstützen – mithilfe der Produkte können Betroffene sich alleine oder mit der Unterstützung Außenstehender fortbewegen. Da die körperlichen Einschränkungen und somit die Bedürfnisse der Personen recht unterschiedlich ausfallen, gibt es eine große Auswahl an Kranken- und Behindertenfahrzeugen. Das wohl bekannteste Hilfsmittel ist der Rollstuhl. Daneben gibt es aber noch weitere Hilfsmittel in der Kategorie, die auch für die Pflege sehr bedeutsam sind, beispielsweise Toiletten- oder Duschrollstühle.

Folgende Kranken- und Behindertenfahrzeuge sind im Wesentlichen erhältlich:

  • Toilettenrollstühle
  • Duschrollstühle
  • Schieberollstühle
  • Rollstühle mit manuellen Antrieben (Hebel-, Greifreifenantrieben)
  • Elektrorollstühle bzw. Elektromobile
  • Rollstühle mit besonderen Vorrichtungen (Hub- und Stehvorrichtungen)
  • Treppenfahrzeuge
  • Reha-Buggys/Wagen

Mehr Sicherheit und Freiheit im Alltagsleben

Mobilität ist ein Grundbedürfnis. Indem sich Menschen fortbewegen, können sie aktiv an der Gesellschaft teilnehmen. Die soziale Teilhabe ist auch für Pflegebedürftige sehr wichtig. Durch den Kontakt mit anderen Personen können sie ihr Wohlbefinden steigern und wertvolle Tipps für den Pflegealltag erhalten. Einer der wichtigsten Gründe für den Einsatz von Kranken- und Behindertenfahrzeugen ist aber die Förderung der Selbstständigkeit. Hilfsmittel wie ein Rollstuhl unterstützen die Selbstwirksamkeit von Betroffenen und macht sie unabhängiger von der Hilfe anderer. Ein Ausflug in den Park oder ein kleiner Einkauf ist beispielsweise für viele Menschen mit einem Elektromobil auch ohne Unterstützung von außen machbar. Neben der Erweiterung des Bewegungsradius können die Hilfsmittel auch zur Sturzprophylaxe beitragen. Schließlich haben Toilettenrollstühle oder Duschrollstühle unter anderem das Ziel, Stürze in den eigenen vier Wänden vorzubeugen.

Kranken- und Behindertenfahrzeuge: Welches Modell passt zu Ihnen?

Manche Menschen mit Bewegungseinschränkungen benötigen lediglich ein extra Maß an Sicherheit im Badezimmer. Andere hingegen verlassen sich im Außenbereich auf Kranken- und Behindertenfahrzeuge. In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen verschiedene Ausführungen vor und erklären Ihnen, für wen sich das Hilfsmittel eignet.

Das Hilfsmittel Toilettenrollstuhl

Der Toilettenrollstuhl kann zur kurzzeitigen Fortbewegung innerhalb der Wohnumgebung genutzt werden – eigentlich ist der Toilettenrollstuhl aber für Menschen gedacht, die es aus dem Pflegebett nicht mehr bis ins Badezimmer schaffen. Sie können ihre Notdurft dann auf dem Stuhl, direkt neben dem Bett platziert, erledigen. Der Toilettenrollstuhl ist mit einem Schiebegriff an der Rückseite ausgestattet, mit dem Sie Ihr Familienmitglied ins Badezimmer befördern können. Mit Betätigung der zugehörigen Feststellbremse sorgen Sie für eine sichere Platzierung des Rollstuhls.

Ist der Toilettenrollstuhl das richtige Hilfsmittel für mein Familienmitglied?

Ein Toilettenrollstuhl bietet sich immer dann an, wenn Ihr Angehöriger nicht mehr alleine die Toilette aufsuchen kann. Außerdem empfiehlt sich das Hilfsmittel für Menschen, die zwar tagsüber zur Toilette gelangen, denen das nachts aber nicht gelingt. Auch Personen mit einem starken Harndrang, die es oft nicht rechtzeitig zum nächsten WC schaffen, können von einem Toilettenrollstuhl profitieren.

Wird ein Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt?

Toilettenrollstühle finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 18 – Kranken-/ Behindertenfahrzeuge unter dem Anwendungsort 46 – Innenraum. Damit kann die Krankenkasse die Kosten für einen Toilettenrollstuhl übernehmen – Voraussetzung dafür ist allerdings eine medizinische Notwendigkeit.

Das Hilfsmittel Duschrollstuhl

Optisch ähnelt ein Duschrollstuhl einem Toilettenrollstuhl. Sofern es sich nicht um eine Kombination aus beidem handelt, fehlt bei dem Duschrollstuhl aber die Möglichkeit, ein Gefäß an der Unterseite zu befestigen. Der Duschrollstuhl ist alleine für die Unterstützung während der Körperpflege vorgesehen. Auch der Duschrollstuhl verfügt über vier Räder mit Feststellbremse, Haltegriffe und einer Schiebeschiene. Für das vereinfachte Reinigen des Intimbereichs besitzt das Hilfsmittel eine Aussparung auf der Sitzfläche. Hersteller wählen das Material so, dass es einfach zu reinigen und wasserverträglich ist.

Ist der Duschrollstuhl das richtige Hilfsmittel für mein Familienmitglied?

Wenn Ihr Familienmitglied unsicher auf den Beinen ist und ihm die Kraft für minutenlanges Stehen fehlt, ist ein Duschrollstuhl vielleicht genau das Richtige. Das Hilfsmittel unterstützt nicht nur die Körperpflege in der Dusche, sondern auch das Zähneputzen oder Frisieren – bei all diesen Tätigkeiten kann sich Ihr Familienmitglied auf den Stuhl setzen.

Wird ein Duschrollstuhl von der Krankenkasse bezahlt?

Wenn Sie sich das Hilfsmittelverzeichnis, herausgegeben von dem GKV- Spitzenverband, ansehen, entdecken Sie die Duschrollstühle in der Produktgruppe 18 – Kranken-/ Behindertenfahrzeuge unter dem Anwendungsort 46 – Innenraum. Damit ist der Rahmen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gesetzt. Ihr Angehöriger muss jedoch in jedem Fall eine medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel mitbringen, ansonsten beteiligt sich die Krankenkasse nicht.

Das Hilfsmittel Schieberollstuhl

Der Schieberollstuhl ist ein Klassiker unter den Hilfsmitteln. Wie der Name bereits verrät, bewegen sich Betroffene hier nicht selbst, sondern mit der Hilfe von außen vor. Sie können Ihr Familienmitglied mit dem zugehörigen Haltegriff sicher durch das Wohnumfeld oder im Außenbereich navigieren. In der Regel verfügt der Schieberollstuhl über zwei größere und zwei kleinere Räder sowie einer Bremse. Im Bereich Komfort können sich die Schieberollstühle stark voneinander unterscheiden. Es gibt sie in einer verstärkten Ausführung, mit multifunktionaler Sitzeinheit oder mit einer Rückenlehnenverstellung.

Ist der Schieberollstuhl das richtige Hilfsmittel für mein Familienmitglied?

Bei einer Einschränkung der Bewegungsfähigkeit ist ein Schieberollstuhl grundsätzlich für Ihr Familienmitglied geeignet. Übersichtliche Wege, beispielsweise zwischen den Wohnräumen, kann Ihr Angehöriger mit der Mobilitätshilfe womöglich noch selbst zurücklegen. Bei einem „Spaziergang“ oder bei einer starken Einschränkung, ist Ihr Familienmitglied allerdings auf Ihre „Schiebehilfe“ angewiesen.

Achtung: Sind Sie viel mit dem Schieberollstuhl unterwegs, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass empfindliche Körperstellen nicht zu viel Druck ausgesetzt sind. Ansonsten kann sich beispielsweise am Steißbein ein Dekubitus (Druckgeschwür) bilden. Für die Dekubitusprophylaxe eignen sich spezielle Rollstuhl-Kissen.

Welchen Rollstuhl bezahlt die Krankenkasse?

Da der Schieberollstuhl im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt wird, gibt es hier eine Möglichkeit zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ob und an welchem Rollstuhl sie sich beteiligt, hängt von der Bewegungseinschränkung Ihres Familienmitglieds ab. Grundsätzlich gilt: Nur bei einer medizinischen Notwendigkeit haben Versicherte Anspruch auf ein Hilfsmittel.

Das Hilfsmittel Rollstuhl mit manuellen Antrieben (Hebel-, Greifreifenantrieben)

Mit Hebel- und Greifantrieben können sich bewegungseingeschränkte Menschen in einem Rollstuhl selbstständig fortbewegen. Somit können sie frei entscheiden, wann sie beispielsweise Freunde treffen – für das zusätzliche Stück Lebensqualität ist aber ein gewisses Maß an Kraft in den Armen erforderlich. Daher eignen sich die Rollstühle nicht für jeden Pflegebedürftigen.

Ist ein Rollstuhl mit manuellem Antrieb das richtige für mein Familienmitglied?

Da bei manuellen Antrieben ein gewisses Maß an Beweglichkeit und Kraft notwendig sind, profitieren Menschen mit einer starken körperlichen Einschränkung oder mit einer nachlassenden Körperkraft nicht von dem Antrieb. Besitzt Ihr Angehöriger aber eine gewisse Leistungsfähigkeit, kann eine solche Mobilitätshilfe durchaus sinnvoll sein.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den speziellen Rollstuhl?

Kranken-/ Behindertenfahrzeuge mit manuellen Antrieben werden im Hilfsmittelverzeichnis in unterschiedlichen Ausführungen ebenfalls berücksichtigt. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist somit grundsätzlich möglich. Hier entscheiden das Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit und die Patientensituation darüber, ob ein entsprechender Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt wird.

Das Hilfsmittel Elektrorollstuhl bzw. Elektromobil

Elektrorollstühle und Elektromobile haben gemeinsam, dass sie beide elektrisch mithilfe eines Akkus betrieben werden. Mit dem Hilfsmittel können Menschen ohne eigenen Kraftaufwand mobil bleiben. Der Unterschied zwischen den Mobilitätshilfen liegt eher in der Nutzung. Ein Elektrorollstuhl begleitet insbesondere Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen – sowohl in den eigenen Räumlichkeiten als auch im Außenbereich. Die Reichweite eines Elektrorollstuhls liegt ungefähr zwischen 15 und 40 Kilometern – danach muss der Akku wieder aufgeladen werden. Elektromobile, oft auch als Seniorenmobile bezeichnet, richten sich häufig an Personen, die in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind, zum Beispiel, weil sie nicht mehr genügend Kraft besitzen. Die Reichweite eines Elektromobils variiert je nach Modell zwischen 20 und 60 Kilometern – sie eignen sich also auch für längere Strecken.

Ist ein Elektrorollstuhl oder Elektromobil das richtige Hilfsmittel für mein Familienmitglied?

Ein elektrischer Rollstuhl und ein Elektromobil eignen sich beide grundsätzlich für bewegungseingeschränkte Menschen. Besitzt Ihr Familienmitglied genügend Kraft, um alleine in ein Seniorenmobil ein- und auszusteigen und kann es die Verkehrssituation richtig einschätzen, ist ein Elektromobil ein cleveres Hilfsmittel. Es kann die Selbstständigkeit Ihres Angehörigen bedeutend erhöhen – mit dem Fahrzeug kann der Betroffene beispielsweise kleine Einkäufe erledigen oder Arzttermine wahrnehmen. Bei einer stärkeren oder starken Bewegungseinschränkung eignet sich ein Elektrorollstuhl besser. Er unterstützt Ihren Angehörigen besonders zuverlässig und ist auch für den Innenbereich vorgesehen.

Wird ein Elektromobil von der Krankenkasse bezahlt?

Elektromobile gehören zu den Elektrorollstühlen – beide erkennt die gesetzliche Krankenversicherung als Hilfsmittel an. Den rechtlichen Rahmen liefert das Sozialgesetzbuch (§ 33 SGB V.)[1] Eine Besonderheit gibt es jedoch: Die Krankenkasse beteiligt sich nur an den Kosten für Elektromobile, die höchstens 6 km/h schnell sind. Damit die Krankenkasse über die Kostenübernahme entscheiden kann, muss eine medizinische Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt werden.

Das Hilfsmittel Rollstuhl mit besonderen Vorrichtungen (Hub- und Stehvorrichtungen)

Elektrische Rollstühle mit Hub- oder Stehvorrichtung ermöglichen Menschen, eine höhere Sitzposition oder eine aufrechte Stehposition einzunehmen. Somit sind Gespräche auf Augenhöhe und das Stehtraining möglich. Natürlich können sich Nutzer damit auch in Innenräumen oder außerhalb ihrer Wohnumgebung fortbewegen. Möglich macht das ein Antrieb über Elektromotoren, die Betroffene über eine Bedieneinheit steuern.

Ist der Rollstuhl mit der besonderen Vorrichtung das richtige Hilfsmittel für mein Familienmitglied?

Ist Ihr Angehöriger stark eingeschränkt oder sogar komplett gehunfähig, profitiert er in jedem Fall von einem Rollstuhl. Die besondere Vorrichtung unterstützt außerdem die Durchsetzung des Stehtrainings und kann zur gesellschaftlichen Teilhabe beitragen.

Wann wird der elektrische Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt?

Dadurch, dass die Hilfsmittel mit der besonderen Vorrichtung im Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt sind, ist eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse möglich. Die speziellen Vorrichtungen machen den Rollstuhl aber teurer als gewöhnliche Modelle. Deshalb muss eine Notwendigkeit für das Hilfsmittel bestehen. Neben einer eingeschränkten Gehfähigkeit müssen beispielsweise therapeutische Maßnahmen den speziellen Rollstuhl erfordern. Ein regelmäßiges, mehrmals am Tag stattfindendes Stehtraining, ist eine solche Indikation. Vorausgesetzt, die manuelle Stehvorrichtung kann durch eine vorliegende Behinderung nicht genutzt werden.

Das Hilfsmittel Treppenfahrzeug

Die Treppenraupe und elektrische Treppensteighilfen zählen ebenfalls zu den Kranken- und Behindertenfahrzeugen. Sie dienen aber eher als Hilfsmittel für ein Hilfsmittel. Mit einer Treppenraupe oder einer elektrischen Treppensteighilfe können Rollstuhlfahrer gemeinsam mit ihrem Rollstuhl Treppen überwinden. Die Hilfsmittel erklimmen die Treppen und begleiten Betroffene auch wieder sicher herunter. Elektrisch betrieben müssen Rollstuhlfahrer dabei kaum eigene Kraft aufwenden.

Ist ein Treppenfahrzeug das richtige Hilfsmittel für mein Familienmitglied?

Die Treppenfahrzeuge eignen sich für all diejenigen, die mit einem Rollstuhl regelmäßig Treppen überwinden müssen. Je nach Ausführung muss Ihr Familienmitglied dafür aber einige Handgriffe selbst erledigen. Die Bedienung der Treppenraupe setzt also ein gewisses Maß an Geschicklichkeit und Bewegungsfähigkeit voraus. Am besten lassen Sie sich bei einem Hilfsmittelanbieter beraten, ob eine Treppenraupe oder eine elektrische Treppensteighilfe in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Werden Treppenfahrzeuge von der Krankenkasse bezahlt?

Auch die Treppenfahrzeuge haben einen Platz im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes – Sie finden sie in der Produktgruppe: 18 – Kranken-/ Behindertenfahrzeuge in der Untergruppe Treppenfahrzeuge. Damit können die Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden. Auch hier muss jedoch eine medizinische Notwendigkeit klar ersichtlich sein.

Das Hilfsmittel Reha-Buggy/Wagen

Kinder mit Mobilitätseinschränkungen können mit speziellen Kinderwagen oder Kinderbuggys befördert werden – oft werden sie auch als Rehawagen oder Rehabuggys bezeichnet. Ausgestattet mit einem Sitz oder einer Sitzschale können sie individuell an die Betroffenen angepasst werden. Eltern wird damit die Überwindung von Strecken vereinfacht und Kinder können besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.[1]

Ist ein Reha-Buggy das richtige Hilfsmittel für mein Familienmitglied?

Wenn Ihr Kind in der Gehfähigkeit eingeschränkt ist, kann ein Reha-Buggy den Pflegealltag vereinfachen. Ein kleiner Einkauf um die Ecke, Spaziergänge oder Tagesausflüge sind mit dem Hilfsmittel einfacher umzusetzen.

Werden Reha-Buggys von der Krankenkasse bezahlt?

Bei Kindern gilt das gleiche wie bei Erwachsenen: Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, kann sich die Krankenkasse an den Kosten für das Hilfsmittel beteiligen. Im Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbandes sind einzelne Mobilitätshilfen für diesen Bereich aufgeführt – werfen Sie dazu einen Blick in die Produktgruppe 18 – Kranken-/ Behindertenfahrzeuge, Untergruppe: Reha-Karren/Buggys.

Kranken- und Behindertenfahrzeuge: rechtliche Grundlagen und Kostenübernahme

Anders als häufig angenommen, zählen Kranken- und Behindertenfahrzeuge ausnahmslos zu den Hilfsmitteln und nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Selbst dann nicht, wenn sie die Pflege erheblich erleichtern. Dadurch, dass sie Hilfsmittel sind, fallen sie in den Verantwortungsbereich der Krankenkasse. Für die Kostenübernahme ist also nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse zuständig. Sie beteiligt sich immer dann an den Kosten, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig für den Patienten ist. Um das nachvollziehen zu können, ist eine ärztliche Verordnung Pflicht. Wenn Sie sich für die rechtlichen Grundlagen interessieren, können Sie den Anspruch im § 33 SGB V nachlesen.

Wie bekomme ich einen Rollstuhl oder ein anderes Fahrzeug von der Krankenkasse?

Ihr Angehöriger ist in seiner Gehfähigkeit eingeschränkt? Dann raten wir Ihnen dazu, mit der Krankenkasse einen Anspruch auf ein Kranken- und Behindertenfahrzeug zu prüfen. Dabei sollten Sie darauf achten, ein Modell zu bekommen, dass den Pflegealltag unterstützt und zu den Bedürfnissen Ihres Familienmitglieds passt.

In 3 Schritten zum Kranken- und Behindertenfahrzeug:

  1. Informieren Sie sich über geeignete Modelle: Wenn Sie das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes durchstöbern, werden Sie feststellen, dass es eine große Anzahl an Kranken- und Behindertenfahrzeugen gibt. Nicht alle eignen sich gleichermaßen für Ihren Angehörigen. Hier kommt es insbesondere darauf an, wie viel Beweglichkeit vorhanden ist. Daher unser Tipp: Informieren Sie sich bei Hilfsmittelanbietern über die verschiedenen Modelle und die Vorzüge. Haben Sie dabei aber im Hinterkopf, dass die Krankenkasse nur für medizinisch notwendige Hilfsmittel die Kosten übernimmt.
  2. Vereinbaren Sie einen Arzttermin: Um die medizinische Notwendigkeit gegenüber der Krankenkasse zu beweisen, ist eine ärztliche Verordnung für das Hilfsmittel erforderlich. Vereinbaren Sie deshalb einen Termin bei dem behandelnden Arzt. Der Mediziner sollte das Hilfsmittel möglichst genau beschreiben – dabei hilft die Hilfsmittelpositionsnummer.[1] Notiert er beispielsweise nur „Rollstuhl“ auf der Verordnung, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihr Angehöriger ein Standardmodell bekommt.
  3. Stellen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse: Reichen Sie die ärztliche Verordnung mit dem Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse Ihres Angehörigen ein. Nun ist die Krankenkasse am Zug – sie benötigt in der Regel höchstens drei Wochen für die Bearbeitung. Ist der Fall komplexer, wird ein Gutachten eingeleitet, dann steigt die Bearbeitungszeit auf bis zu fünf Wochen an.[1] Im Anschluss an eine Bewilligung kann Ihnen die Krankenkasse eine Auskunft geben, wo Sie das Kranken- und Behindertenfahrzeug erhalten.

Gut zu wissen!

Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme für das Hilfsmittel ab, kann Ihr Familienmitglied innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.[1] Bleibt es bei der Entscheidung, haben Sie natürlich die Möglichkeit, das Hilfsmittel selbst anzuschaffen. Bei einem Hilfsmittelanbieter können Sie den Rollstuhl kaufen – oft gibt es auch die Möglichkeit, einen Rollstuhl auszuleihen. Das lohnt sich preislich in der Regel aber nur bei einer vorübergehenden Nutzung der Mobilitätshilfe.

3 Tipps zur Verwendung von Kranken- und Behindertenfahrzeugen

Damit das Kranken- und Behindertenfahrzeug den Pflegealltag erleichtert, müssen Sie bzw. Ihr Familienmitglied gut mit dem Hilfsmittel umgehen können. Dabei helfen Ihnen folgende Tipps.

  1. Lassen Sie sich eine Einweisung geben: Für die Nutzung technischer Hilfsmittel ist in der Regel eine Einweisung erforderlich. Hilfsmittelanbieter können Ihnen genau erklären, worauf Sie bei der Nutzung achten sollten und an wen Sie sich bei technischen Problemen wenden können – falls es möglich ist, bringen Sie Ihren Angehörigen zur Einweisung mit. Grundsätzlich kann diese aber auch vor Ort stattfinden.
  2. Begleiten Sie Ihren Angehörigen anfangs: Es gibt viele Kranken- und Behindertenfahrzeuge, die Ihr Familienmitglied auch selbstständig bedienen kann. Für die nötige Routine ist es jedoch notwendig, dass Ihr Angehöriger sich zunächst mit dem Fahrzeug vertraut macht. Begleiten Sie den Betroffenen anfangs – insbesondere dann, wenn Ihr Angehöriger am Straßenverkehr teilnehmen möchte. So entwickelt er ein Gefühl für die Bedienung und eine Routine im Umgang mit der Mobilitätshilfe.
  3. Desinfizieren Sie die Fahrzeuge regelmäßig: Von der Krankenkasse übernommene Hilfsmittel bedürfen einer medizinischen Notwendigkeit. Das bedeutet, dass Ihr Familienmitglied auf eine regelmäßige Nutzung angewiesen ist. Damit Griffe, Sitze und Co. hygienisch bleiben, können Sie die Oberflächen mit einem feuchten Lappen oder Flächendesinfektionsmittel behandeln. Nutzen Sie keine scharfen Reiniger, denn diese können die empfindliche Oberfläche, beispielsweise von Sitzen, beschädigen.

FAQ – die wichtigsten Fragen zu Kranken- und Behindertenfahrzeugen