Seit 4. Mai 2020 ist die neue Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom Bundesministerium für Gesundheit in Kraft getreten. Die neue Regelung war ab sofort und zunächst bis 30.06.2021 gültig, wurde jedoch per Gesetz (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) bis 31.12.2021 festgeschrieben. Ziel der Verordnung war es die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zu sichern. Das war deshalb notwendig, weil aufgrund der Corona-Pandemie die Produktkosten und Rohstoffpreise massiv gestiegen waren, was dazu geführt hat, dass die Preise für Produkte, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Mundschutz, teilweise auf das über 20-fache angestiegen sind oder schlichtweg nicht mehr verfügbar waren.
Diese Umstände hatten zur Folge, dass eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, bei einem monatlichen Pauschalbetrag von 40 Euro, kaum oder gar nicht mehr möglich war. Aus diesem Grund wurde diese Pauschale auf 60 Euro angehoben. Über jenen Beschluss wurden die Krankenkassen im Rahmen eines Rundbriefes am 6. Mai 2020 informiert, was dazu geführt hat, dass die Kassen die vorgegebenen Preise angehoben und somit die eben beschriebenen Entwicklung der Rohstoff- und Produktpreise berücksichtigt werden konnte.
Grundsätzlich geht es bei der Erhöhung der monatlichen Pauschale auf 60 Euro also darum überhaupt eine weitere Belieferung der Pflegebedürftigen möglich zu machen und explizit nicht darum Sie mit zusätzlichen Produkten zu beliefern. Selbstverständlich tun wir als Pflegehilfsmittelversorger alles Mögliche, um Sie bestmöglich versorgen zu können, und prüfen konstant, was im Rahmen der neuen Verordnung möglich ist.