Sie können Ihre Box mit folgenden Produkten füllen: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen zum Einmalgebrauch, Mundschutz und Fingerlinge, sowie saugende Bettschutzeinlagen. Andere, häufig in der Pflege genutzte Verbrauchsartikel (z.B. Vorlagen/Windeln) müssen dagegen vom Arzt rezeptiert und zu Lasten der Krankenversicherung (SGB V) abgerechnet werden.