Häusliche Pflege
Finden Sie zahlreiche Tipps und Hinweise für die häusliche Pflege
Momentan kommt es zu längeren Wartezeiten in unserer Kundenhotline. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle entschuldigen.
Bis dahin bitten wir Sie, sich nur in dringenden Fällen telefonisch an uns zu wenden. Nutzen Sie stattdessen unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@sanubi.de. So können wir sicherstellen, dass Ihr Anliegen und etwaige Bestelländerungen zeitnah bearbeitet werden können.
Wird Ihr Pflegepaket im Lager zur Bearbeitung registriert, wird Ihnen in Ihrer Sendungsverfolgung angezeigt, dass das Paket „elektronisch angekündigt“ wurde. Da wir aktuell auch im Bereich Logistik mit höheren Krankenständen kämpfen, kommt es derzeit bedauerlicherweise zu etwaigen Lieferverzögerungen. Wir bitten an dieser Stelle um ein wenig Geduld. Sollten Sie bereits eine elektronische Ankündigung erhalten haben, wird Ihr Paket zeitnah an den Versanddienstleister übergeben werden.
Die aktuelle Situation stellt uns und auch die Pflegekassen vor organisatorische Herausforderungen. Unglücklicherweise kommt es dadurch in einzelnen Fällen zu Verzögerungen. Seien Sie versichert, dass sich Ihr Antrag in Bearbeitung befindet. Sobald uns das Genehmigungsschreiben der Pflegekasse vorliegt, werden wir Sie per E-Mail darüber informieren. In der Regel werden die Versicherten ein paar Tage vor uns informiert.
Sollten Sie Ihre erste Pflegebox bereits erhalten und seither nichts von uns gehört haben, liegt dies am Bearbeitungsstand Ihres Antrages. Erst nach erfolgter Genehmigung durch die Pflegekasse können wir Ihre Versorgung in Form weiterer Pflegeboxen fortführen. Leider kommt es aktuell zu leichten Verzögerungen. Sobald uns die Genehmigung Ihrer Pflegekasse vorliegt, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wir übernehmen alle Formalitäten.
Eine Änderung Ihrer Sanubi Pflegebox ist erst möglich, wenn wir die Genehmigung zur Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse erhalten haben. Dies dauert in der Regel nicht mehr als 7-14 Tage. Sobald uns die Genehmigung vorliegt, erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung. In der Regel werden die Versicherten ein paar Tage vor uns informiert.
Um den Antrag für Sie einreichen zu können, benötigen wir Ihre Kasseninformationen.
Bitte vervollständigen Sie zunächst Ihre Kasseninformationen unter: https://box.sanubi.de/profil/versicherungsdaten-vervollstaendigen
Eine Änderung Ihrer Sanubi Pflegebox ist nur dann möglich, wenn wir die Genehmigung zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse erhalten haben. Dies dauert in der Regel nicht mehr als 7-14 Tage. Sobald uns die Genehmigung vorliegt, erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung. In der Regel werden die Versicherten ein paar Tage vor uns informiert.
Ein Antrag, den Sie selbst ausdrucken und ausfüllen müssen, ist bei uns nicht notwendig. Alle benötigten Daten können Sie einfach, schnell und sicher während des Bestellprozesses hinterlegen. Die Antragstellung und alle weiteren Formalitäten mit der Pflegekasse übernehmen wir für Sie.
Eine Änderung Ihrer Sanubi Pflegebox und Ihrer Daten ist dann möglich, wenn wir die Genehmigung zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse erhalten haben. Dies dauert in der Regel nicht mehr als 7-14 Tage. Sobald uns die Genehmigung vorliegt, erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung
Im Anschluss können Sie das Lieferdatum Ihrer Pflegebox ganz einfach und schnell in Ihrem Kundenkonto unter „Patienten“ anpassen.
Zum Kundenkonto
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie die Lieferung Ihrer Pflegebox pausieren. Schicken Sie uns dazu bitte eine E-Mail an info@sanubi.de unter Angabe Ihrer Kundennummer und Ihres Geburtsdatums. Bitte beachten Sie, dass es auch möglich ist, den Liederzyklus oder den Inhalt Ihrer Pflegebox nach Ihrem Bedarf anzupassen.
Wenn Sie nicht monatlich eine Pflegebox erhalten möchten, ist es möglich, den Lieferzyklus Ihrer Pflegebox anzupassen. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail an info@sanubi.de unter Angabe Ihrer Kundennummer und Ihres Geburtsdatums, sowie der gewünschten Anpassung. Bitte beachten Sie, dass es auch möglich ist, den Inhalt Ihrer Pflegebox nach Ihrem Bedarf anzupassen.
Zusätzlich zu den Pflegehilfsmitteln Ihrer monatlichen Pflegebox, welche mit der 40 € Pauschale abgedeckt sind, können Sie die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen zuzahlungsfrei erhalten, wenn Ihnen Ihre Pflegekasse diese genehmigt hat. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu 3 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Jahr. Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen, können gewaschen und dadurch mehrfach verwendet werden.
Auf dem Antrag auf Kostenübernahme sind neben den „Zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln“ ebenfalls „Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Körperhygiene“ aufgeführt. Im Falle der Genehmigung seitens der Pflegekasse haben Sie die Möglichkeit, diese zuzahlungsfrei von uns zu erhalten. Ein wiederverwendbarer Bettschutz muss jedoch über die Produktgruppe 51 gesondert beantragt werden. Diesen Antrag stellen wir automatisch bei Ihrer Pflegekasse. Sollte sich Ihr Bedarf später ändern, können wir Sie so direkt versorgen, ohne den Antragsprozess erneut durchlaufen zu müssen. Das spart wertvolle Zeit und Formalitäten. Aber keine Sorge, es handelt sich dabei nur um einen zusätzlichen Service unsererseits. Haben Sie keinen wiederverwendbaren Bettschutz bestellt, werden Sie auch keinen mit Ihrer Pflegebox erhalten. Durch die Beantragung entstehen Ihnen keinerlei Nachteile.
Ab dem 01. Januar 2022 können pflegebedürftige Personen und pflegende Angehörige nur noch maximal 40 Euro statt bislang 60 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch abrechnen. Die seit Mai 2020 geltende Regelung für eine erhöhte Pflegehilfsmittelpauschale von 60 Euro galt bis 31.12.2021. Experten kritisieren die erneute Absenkung der Pauschale und plädieren an den GKV-Spitzenverband, die Regelung zu verlängern.
Sanubi liefert Ihnen auch weiterhin Ihre kostenfreie Pflegebox monatlich direkt nach Hause. Die Zusammenstellung Ihrer Box kann sich jedoch durch den gesenkten Pauschalbetrag geringfügig verändern. Allerdings ist das nur sehr selten der Fall.
Führen Sie die Änderungen nicht selbst durch, übernehmen wir das für Sie im Laufe des Januars. So stellen wir sicher, dass Sie auch weiterhin mit erstklassigen Produkten für die häusliche Pflege versorgt sind.
Seit 4. Mai 2020 ist die neue Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vom Bundesministerium für Gesundheit in Kraft getreten. Die neue Regelung war ab sofort und zunächst bis 30.06.2021 gültig, wurde jedoch per Gesetz (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) bis 31.12.2021 festgeschrieben. Ziel der Verordnung war es die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zu sichern. Das war deshalb notwendig, weil aufgrund der Corona-Pandemie die Produktkosten und Rohstoffpreise massiv gestiegen waren, was dazu geführt hat, dass die Preise für Produkte, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Mundschutz, teilweise auf das über 20-fache angestiegen sind oder schlichtweg nicht mehr verfügbar waren.
Diese Umstände hatten zur Folge, dass eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, bei einem monatlichen Pauschalbetrag von 40 Euro, kaum oder gar nicht mehr möglich war. Aus diesem Grund wurde diese Pauschale auf 60 Euro angehoben. Über jenen Beschluss wurden die Krankenkassen im Rahmen eines Rundbriefes am 6. Mai 2020 informiert, was dazu geführt hat, dass die Kassen die vorgegebenen Preise angehoben und somit die eben beschriebenen Entwicklung der Rohstoff- und Produktpreise berücksichtigt werden konnte.
Grundsätzlich geht es bei der Erhöhung der monatlichen Pauschale auf 60 Euro also darum überhaupt eine weitere Belieferung der Pflegebedürftigen möglich zu machen und explizit nicht darum Sie mit zusätzlichen Produkten zu beliefern. Selbstverständlich tun wir als Pflegehilfsmittelversorger alles Mögliche, um Sie bestmöglich versorgen zu können, und prüfen konstant, was im Rahmen der neuen Verordnung möglich ist.
Aufgrund der aktuellen Situation gelten FFP2-Masken vorübergehend als zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel während der Corona-Pandemie. Haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel können Sie FFP2-Masken in Ihrer Sanubi Pflegebox mitbestellen. Die Masken werden von den Pflegekassen im Rahmen der Pflegehilfsmittel übernommen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach § 40 Absatz 1 Satz 1 SGB XI erfüllt sind.
Leider kann es in der aktuellen Situation dazu kommen, dass die extremen Materialengpässe uns keine andere Wahl lassen, als Alternativprodukte zu versenden. Bitte beachten Sie, dass es bei den Abweichungen darum geht Ihre Versorgung zu sichern. Insbesondere bei Handschuhe und Desinfektionsmittel kann es vorkommen, dass wir kurzfristig abweichende Produkte verschicken. Leider können wir dies in der Regel nicht vorhersehen.
Unter den aktuellen Umständen kann es leider zu Verzögerungen bei der Auslieferung Ihrer Pakete kommen. Unsere Versanddienstleister weisen darauf auch noch einmal separat in der Sendungsverfolgung hin und auch uns sind hier die Hände gebunden. Zusätzlich kann es passieren, dass es bei uns im Lager zu kleinen Verspätungen von 1 bis 2 Tagen kommt, weil wir auf eine notwendige Lieferung unserer Produzenten warten müssen.
Auch der weltweite Handel mit Einmalhandschuhen ist aufgrund der aktuellen Umstände stark angespannt. Um allen Kunden eine dauerhafte Versorgung gewährleisten zu können, müssen wir die Anzahl der Einweghandschuhe monatlich, pro Lieferung, auf 2 Packungen mit jeweils 100 Stück beschränken. Außerdem kann es beim Hersteller und den Materialien in seltenen Fällen zu Abweichungen gegenüber der regulären Bestellung kommen.
Ja. Wenn Sie einen Pflegegrad haben übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel. Unser Service ist kostenlos. Es fallen somit keine Kosten für Sie an!
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad (früher Pflegestufe), die privat von Angehörigen zu Hause versorgt werden, haben gemäß §40 Abs. 1 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro / monatlich.
Ja. Sie können Ihre Box mit Pflegehilfsmittel – je nach Bedarf – jeden Monat neu befüllen und Produkte austauschen. Melden Sie sich hierfür einfach in unserem Login-Bereich an: Login
Sie können Ihre Box mit folgenden Produkten füllen: Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Schutzschürzen zum Einmalgebrauch, Mundschutz und Fingerlinge, sowie saugende Bettschutzeinlagen. Andere, häufig in der Pflege genutzte Verbrauchsartikel (z.B. Vorlagen/Windeln) müssen dagegen vom Arzt rezeptiert und zu Lasten der Krankenversicherung (SGB V) abgerechnet werden.
Ja. Sie haben die Wahl zwischen unserer Standardbox (diese wird am häufigsten bestellt), oder Sie wählen die Produkte – ganz nach Ihren Wünschen – selber aus.
Wir versenden Ihre Pflegehilfsmittel in der Regel am Tag Ihrer Bestellung. Sie erhalten diese normalerweise nach 1-2 Werktagen.
Ja. Wir benötigen Ihre Unterschrift um die Kostenübernahme bei der Pflegekasse sicherzustellen. Sie haben die Möglichkeit direkt online zu unterschreiben (nachdem Sie die Pflegehilfsmittel bestellt haben). Alternativ senden wir Ihnen den Antrag auf Kostenübernahme in der ersten Box zu – diesen müssten Sie unterschreiben und an uns zurücksenden.
Ja, natürlich haben auch privat Versicherte Kunden den Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Sie erhalten eine Rechnung von uns, die sie zunächst bezahlen müssen und anschließend bei ihrer Versicherung einreichen können. Nach unserer Kenntnis erstatten praktisch alle privaten Versicherer die Kosten bis zu 40 Euro im Monat.
Die meisten Pflegekassen bewilligen die Kostenübernahme auf unbestimmte Zeit. Andere mindestens für ein Jahr- hier wird nach Ablauf einfach ein neuer Antrag gestellt und die Pflegekassen prüfen, ob der Gesundheitszustand weiterhin eine Unterstützung erfordert.
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