Ihren Angehörigen zu pflegen, ist für Sie Ehrensache? Trotzdem müssen Sie nicht auf eine zusätzliche Absicherung verzichten. Die Pflegeversicherung zahlt für Sie unter gewissen Umständen Beiträge in die Rentenkasse ein. So können Sie Rentenpunkte für pflegende Angehörige erhalten.
Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen Sie für die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige erfüllen müssen. Außerdem verraten wir Pflegebedürftigen, welche Option sie haben, wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Sie Ihren Angehörigen mindestens 10 Stunden pro Woche ehrenamtlich pflegen, haben Sie einen Anspruch auf Rentenbeitragszahlungen der Pflegekasse.
- Die Höhe der Beitragszahlungen hängt vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen und der in Anspruch genommenen Leistungen ab.
- Ein spezieller Antrag ist für die Rentenbeiträge nicht nötig, allerdings sollte der Pflegebedürftige unmittelbar nach Eintritt des Pflegefalls einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.
- Die Pflegekasse übernimmt die Rentenbeiträge nicht rückwirkend.
Wie wirkt sich die Pflege bei der Rente aus?
Alleine in Deutschland gibt es 4,96 Millionen (Stand 2021) Pflegebedürftige. Die Versorgung übernehmen in vier von fünf Fällen pflegende Angehörige. Sie widmen sich mit viel Herz der Pflege und sorgen dafür, dass der Pflegebedürftige gut versorgt ist. Die Zeit dafür fehlt aber oftmals an anderer Stelle. Deshalb treten viele Angehörige in ihrem Job kürzer oder geben ihren Beruf sogar ganz auf. Damit die Pflegepersonen später keine Angst vor einer fehlenden Rente haben müssen, greift die Pflegekasse ein. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt sie wichtige Beiträge, um pflegende Angehörige im Alter abzusichern. Per Gesetz sind sie in der Rentenversicherung pflichtversichert. Das ist ganz wichtig, denn so erwerben sie im Alter einen Rentenanspruch.
Gut zu wissen!
Wenn Sie pflichtversichert sind, müssen Sie in die Rentenversicherung einzahlen. Setzen Sie sich für die Pflege Ihres Angehörigen ein, kann die Pflegekasse Ihre Beiträge übernehmen.
Rente für pflegende Angehörige 2025: Voraussetzungen
Der Gesetzgeber hat genau geregelt, wann die Pflegekasse Sie in Sachen Rente unterstützt.
Wann eine Pflegeperson Rentenpunkte erhält, legen folgende Voraussetzungen fest:
- der MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) hat den Pflegebedürftigen in Pflegegrad 2 oder höher eingeteilt, womit er Anspruch auf Pflegeversicherungsleistungen besitzt.
- Sie üben die Pflege nicht als erwerbsmäßige Tätigkeit aus.
- Neben der Pflege arbeiten Sie maximal 30 Stunden pro Woche.
- Sie pflegen den Pflegebedürftigen mindestens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung.
- Die Pflegezeit verteilt sich auf wenigstens 2 Tage in der Woche (mindestens für 2 Monate pro Jahr).
- Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort oder Wohnsitz ist in Deutschland, im europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz.
Wichtig: Sie dürfen von Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen eine finanzielle Anerkennung für Ihr Ehrenamt erhalten. Allerdings hat die Pflegekasse das Recht, zu prüfen, ob es sich um eine erwerbsmäßige Pflege handelt, wenn Sie mehr Geld bekommen, als die Pflegekasse für private Pflegehilfen vorsieht.
Pflegende Angehörige und Erwerbsminderungsrente
Rentner pflegt Angehörigen – das ist ein klassischer Fall, der ebenfalls von der Pflegekasse berücksichtigt wird. Beziehen Sie eine Rente, weil sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind, können Sie mithilfe der Pflegetätigkeit Ihre späteren Rentenauszahlungen erhöhen. Das Gleiche gilt übrigens, wenn Sie eine vorzeitige Altersvollrente, eine Teilrente, das Altersgeld gemäß Altersgeldgesetz oder Rentenzahlungen aus der Alterssicherung der Landwirte bekommen. Voraussetzung: Der Versicherungspflicht steht keine anderweitige Altersversorgung im Weg. Da das Thema Rente und Pflege in Einzelfällen komplex sein kann, empfehlen wir Ihnen, sich bei Unklarheiten an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden.
Familienpflegezeit: Rentenansprüche
Sie engagieren sich bei der Pflege Ihres Angehörigen? Dann kommt vielleicht auch für Sie die Familienpflegezeit infrage. Der Gesetzgeber hat die Familienpflegezeit ins Leben gerufen, damit Arbeitnehmer die Pflege und ihren Beruf besser vereinbaren können. Für die Pflege, sofern es sich um einen nahen Angehörigen handelt, können Sie sich maximal zwei Jahre teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Besonders wichtig: In der Familienpflegezeit verlieren Sie keine Rentenansprüche, sondern erwerben doppelte Rentenansprüche. Das läuft so: Ihr Arbeitgeber zahlt weiter in die Rentenversicherung für Sie ein, und zwar auf Basis Ihres reduzierten Arbeitsentgeltes. Die Pflegekasse wiederum lässt der Rentenversicherung für die erbrachte Pflegeleistung in der Pflegezeit zusätzlich Beiträge für Sie zukommen. Je höher der Pflegegrad Ihres Angehörigen, desto höher sind die erworbenen Rentenansprüche.
Achtung! Der Pflegeaufwand muss in der Familienpflegezeit mindestens 14 Stunden pro Woche betragen. Ihre Erwerbstätigkeit darf auf maximal 30 Wochenstunden angesetzt sein.
Gut zu wissen!
Sie können mit der Pflege auch etwas für Ihre Rente tun, wenn Sie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld erhalten. Personen in Elternzeit winken ebenfalls zusätzliche Rentenpunkte.
Nicht jede Pflege ermöglicht Rentenbeiträge
An den obenstehenden Voraussetzungen können Sie erkennen, dass sich nicht jede Pflege auf die Rente auswirkt. Wenn Sie Ihren Angehörigen beispielsweise weniger als 10 Stunden wöchentlich pflegen oder er lediglich Pflegegrad 1 besitzt, reicht das nicht aus.
Außerdem sind Pflegende unter gewissen Umständen nicht rentenversichert. Nämlich dann, wenn sie:
- unter 15 Jahre alt sind.
- die Pflegetätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes, Ordensdienstes oder des Freiwilligen sozialen Jahres erbringen.
- lediglich eine Urlaubsvertretung bzw. Krankheitsvertretung sind.
- eine Altersrente oder Pension bekommen.
Wie viel Rente für pflegende Angehörige seit 2021/2022?
Die Rentenversicherung erkennt die Pflegezeit, also die Zeit, in der Sie Ihren Angehörigen pflegen, als Beitragszeit an. Erfüllen Sie die nötigen Voraussetzungen, werden Ihrem Rentenkonto Rentenpunkte gutgeschrieben, ohne dass Sie dafür extra einzahlen müssen. Mit wie viel Rente Sie am Ende rechnen können, hängt davon ab, wie hoch die Einzahlungen seitens der Pflegeversicherung sind. Generell gilt: Desto höher die Einzahlungen der Pflegeversicherung, desto höher fallen auch die Rentenauszahlungen aus.
Grundsätzlich richten sich die Einzahlungen danach, welche Pflegeleistungen der Pflegebedürftige in Anspruch genommen hat.
Folgende Fragen sind entscheidend:
- Erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld?
- Nimmt der Pflegebedürftige die Kombinationsleistung in Anspruch?
- Bekommt der Pflegebedürftige Sachleistungen?
- Welchen Pflegegrad besitzt der Pflegebedürftige?
Aber wie viel Entgeltpunkte gibt es für pflegende Angehörige und was haben die Beitragsbemessungsgrundlagen für Pflegepersonen im Jahr 2020 auf sich?
Beitragsbemessungsgrundlage: die Basis für die Rentenberechnung
Wenn Sie sich über das Thema Rente für pflegende Angehörige informieren, stoßen Sie unweigerlich auf den Begriff „Beitragsbemessungsgrundlage“. Sie bildet die Basis, um die Rentenbeiträge für Pflegepersonen berechnen zu können. Die Beitragsbemessungsgrundlage kann bei jedem anders ausfallen, sie wird in Abhängigkeit vom Pflegegrad, den vom Pflegebedürftigen in Anspruch genommenen Leistungen und dem Wohnsitz (altes oder neues Bundesland) bestimmt.
Folgende Berechnungsgrundlagen gelten derzeit:
- Alte Bundesländer: Bezugsgröße in Höhe von 3115 € monatlich
- Neue Bundesländer: Bezugsgröße in Höhe von 3290 € monatlich
- Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung: 18,6 %
Übrigens: Die Bezugsgröße wird mithilfe des Durchschnittsentgeltes der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst und jährlich angepasst.
Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegepersonen 2020: Tabelle
Die Pflegeversicherung honoriert das Engagement im Pflegealltag. Für Sie als pflegender Angehöriger stellen sich vielleicht Fragen wie: Wie viel Rente bei Pflegestufe 2? Wenn Sie sich die Angaben in der Tabelle ansehen, bemerken Sie, dass die Beiträge deutlich höher ausfallen, wenn der Pflegebedürftige einen hohen Pflegegrad besitzt. Außerdem wird ein höherer Prozentsatz bei der Berechnung berücksichtigt, wenn der Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld in Anspruch nimmt. Das bedeutet nämlich, dass sich in der Regel keine professionellen Pflegekräfte um den Pflegebedürftigen kümmern, sondern Sie als Angehöriger die Pflegeleistungen selbst erbringen.
Beitragsbemessungsgrundlagen für Pflegepersonen im Jahr 2021
Pflegegrad
|
bezogene Leistungsart
|
Prozentsatz der Bezugsgröße
|
Bemessungsgrundlage West/Monat
|
Bemessungsgrundlage Ost/Monat*
|
---|---|---|---|---|
2 | Pflegegeld Kombinationsleistung Sachleistung |
27 22,95 18,90 |
888,30 EUR 755,06 EUR 621,81 EUR |
841,05 EUR 714,89 EUR 588,74 EUR |
3 | Pflegegeld Kombinationsleistung Sachleistung |
43 36,55 30,10 |
1.414,70 EUR 1.202,50 EUR 990,29 EUR |
1.339,45 EUR 1.138,53 EUR 937,62 EUR |
4 | Pflegegeld Kombinationsleistung Sachleistung |
70 59,50 49 |
2.303,00 EUR 1.957,55 EUR 1.612,10 EUR |
2.180,50 EUR 1.853,43 EUR 1.526,35 EUR |
5 | Pflegegeld Kombinationsleistung Sachleistung |
100 85 70 |
3.290,00 EUR 2.796,50 EUR 2.303,00 EUR |
3.115,00 EUR 2.647,75 EUR 2.180,50 EUR |
Bezugsgröße (West) 2021: 3.290,00 EUR monatlich
Bezugsgröße (Ost) 2021: 3.115,00 EUR monatlich
* Die Bemessungsgrundlage Ost wird anschließend mit dem Faktor 1,0560 erhöht.
Achtung! Nicht jeder, der sich in der häuslichen Pflege engagiert, erhält Rentenpunkte. Pflegegrad 2 muss hierfür mindestens vorliegen. Die Rentenpunkte bei Pflegegrad 3 fallen nochmals höher aus als die Pflegegrad 2 Rentenpunkte. Schließlich steigt der Pflegeaufwand in der Regel mit dem Pflegegrad an.
Beispielrechnungen: Wieviel Rente bei Pflegegrad?
Die Informationen rund um die Beitragsbemessungsgrundlage, Bezugsgrößen, Leistungsarten und Co. sind für pflegende Angehörige häufig nur schwer verständlich. Deshalb möchten wir Ihnen in unseren Beispielrechnungen zeigen, wie eine mögliche Renteneinzahlung für pflegende Angehörige aussehen kann.
Beispiel: ausschließlich Pflegegeld
Frau Jung hat Pflegegrad 4 und wird mit 30 Stunden pro Woche von ihrer Tochter Luisa gepflegt. Die Pflegebedürftige nimmt ausschließlich Pflegegeld in Anspruch. Beide wohnen in Ostdeutschland.
Rechnung: 2180,50 € * 18,6 % = 405,57 Euro monatliche Rentenversicherungssumme
Beispiel: Kombileistung
Herr Topfen wurde vom MDK in den Pflegegrad 3 eingestuft. Seine Frau pflegt ihn insgesamt 21 Stunden wöchentlich. Zusätzlich kommt ein ambulanter Pflegedienst an 2 Tagen die Woche. Das Ehepaar wohnt in Westdeutschland.
Rechnung: 1202,50 € × 18,6 % = 223,67 Euro monatliche Rentenversicherungssumme
Beispiel: Sachleistung
Frau Schiller hat Pflegegrad 5. Ihr Sohn beteiligt sich mit 10 Stunden wöchentlich an der Pflege. Da das nicht ausreicht, kommt der Pflegedienst mehrmals pro Woche. Frau Schiller und ihr Sohn leben beide in Westdeutschland.
Rechnung: 2203 € × 18,6 % = 428, 36 Euro monatliche Rentenversicherungssumme
Gut zu wissen!
Mit der Tabelle können Sie schnell und einfach ermitteln, wie viel Rente bei Pflegegrad 2 in Aussicht steht oder wie hoch die Pflegegrad 3 Rente sein kann.
Wer zahlt die Rente für pflegende Angehörige aus?
Ihre Beiträge werden entweder von der Pflegekasse, durch ein privates Versicherungsunternehmen oder durch die Beihilfestelle bzw. den Dienstherrn übernommen.
- Ist Ihr pflegebedürftiger Angehöriger pflichtversichert? Dann übernimmt die Pflegekasse Ihre Rentenbeiträge.
- Ist Ihr pflegebedürftiger Angehöriger privatversichert? Dann ist das private Versicherungsunternehmen für die Übernahme verantwortlich.
- Hat Ihr pflegebedürftiger einen Anspruch auf Beihilfeleistungen oder Heilfürsorgeleistungen? Dann engagiert sich die Beihilfestelle, der Dienstherr und das private Versicherungsunternehmen bzw. die Pflegekasse anteilig.
So erhalten Sie Ihre Rentenbeitragszahlungen
Damit sich die Pflegeversicherung für Ihre Rente einsetzen kann, muss sie zunächst über Ihr Pflegeengagement informiert werden. Nur so können Sie im Umkehrschluss Ihre Pflegerente beantragen bzw. Ihre Rentenpunkte beantragen. Mit folgenden zwei Optionen erfährt die Pflegekasse von Ihrem Einsatz.
Option 1: Ihr Angehöriger stellt einen Antrag auf Pflegeleistung
Nur wenn der Pflegebedürftige einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, kann er finanzielle Unterstützungen oder Sachleistungen in Anspruch nehmen. In dem Antrag gibt Ihr Angehöriger auch an, in welchem Umfang Sie sich an der Pflege beteiligen. Die Pflegekasse entscheidet im Anschluss, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um als versicherungspflichtig zu gelten. Einen gesonderten Antrag müssen Sie nicht stellen.
Option 2: Sie wenden sich direkt an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen
Sie haben alternativ die Möglichkeit, die Pflegekasse des Pflegebedürftigen zu kontaktieren. Dort bekommen Sie den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“. Darin notieren Sie den Umfang Ihrer Pflegeleistungen und persönliche Angaben. Im Anschluss prüft die Pflegekasse, ob sie die Beiträge für die Rentenkasse einzahlt.
Rente für pflegende Angehörige, auch rückwirkend?
Leider ist es nicht möglich, Rentenpunkte für die Pflege rückwirkend zu bekommen. Unmittelbar, nachdem der Pflegefall eingetreten ist, sollten Pflegebedürftige deshalb einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Unterstützen Sie Ihren Angehörigen dabei, so sichern Sie sich Ihren Anspruch auf zusätzliche Rentenbeiträge.
Rente für pflegende Angehörige – Ihre Vorteile
Eltern pflegen und Rentenversicherung – hier gibt es einen wichtigen Zusammenhang, denn für die Pflege von Angehörigen sind Rentenpunkte vorgesehen. Wir verraten Ihnen, welche Vorteile die Rente für pflegende Angehörige hat.
- Ihre Pflegezeit zählt als Beitragszeit und kann Ihre Mindestwartezeit für die Altersrente erfüllen.
- Die Rentenbeiträge, die die Pflegekasse des Pflegebedürftigen einzahlt, entsprechen laut Bundesministerium in etwa den Beiträgen, die Sie durch ein monatliches Arbeitseinkommen zwischen 621,81 und 3.290,00 Euro einzahlen würden.
- Je nach Pflegeaufwand und Pflegegrad des Pflegebedürftigen ergibt sich daraus eine monatliche Rente von 6-32 Euro pro Pflegejahr.
- Sie können mehrere Personen pflegen und so den Zeitaufwand zusammenrechnen (Additionspflege).
Übrigens: Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie gerne zum Thema Rente und Pflege unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 1000 4800. Hier können Sie sich eingehend über den Rentenanspruch bei Pflege Angehöriger und über die Rentenpunkte bei Pflege erkundigen.
Wie viel Rente bekommen Pflegebedürftige?
Wie viel Pflegebedürftige im Alter oder bei Erwerbsminderung bekommen, ist ganz individuell. Die klassische Rente wird anhand der Rentenformel bestimmt. Hierbei spielen die erworbenen Entgeltpunkte, der Rentenbezugszeitpunkt und die Rentenart sowie der aktuelle Rentenwert eine Rolle. Reicht die Rente im Alter und/ oder bei Pflegebedürftigkeit nicht aus, können sich Pflegebedürftige bei der Deutschen Rentenversicherung informieren. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen. Laut Deutscher Rentenversicherung sollten all diejenigen ihren Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen, die weniger als 865 Euro Einkommen im Monat besitzen.