Menschen mit körperlichen Einschränkungen stehen im Alltag vor zahlreichen Herausforderungen. Eine davon bezieht sich auf eine Tätigkeit, die wir gleich mehrmals am Tag ausüben müssen: den Toilettengang. Auch hier erhalten Personen mit einem Pflegegrad Unterstützung durch Produkte, die im GKV- Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind – die Toilettenhilfen können die Selbstständigkeit beim Toilettengang maßgeblich fördern.

Wir erklären Ihnen, welche verschiedenen Toilettenhilfen es gibt, für wen sie sich anbieten und wie Sie die Hilfsmittel beantragen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Toilettenhilfen befinden sich im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 33.
  • Die Hilfsmittel unterstützen Pflegebedürftige beim Toilettengang und fördern somit die Selbstständigkeit.
  • Zu den Toilettenhilfen gehören neben Toilettensitzen auch Toilettenstützgestelle, Toilettenaufstehhilfen, Toilettenstühle und WC-Aufsätze mit Wascheinrichtung.
  • Damit sich die Krankenkasse an den Kosten für eine Toilettenhilfe beteiligt, muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen.
  • Leistungserbringer wie Sanitätshäuser helfen bei dem Genehmigungsverfahren und geben das Hilfsmittel heraus.

Was sind Toilettenhilfen?

Der Toilettengang ist eine routinierte Tätigkeit, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen jedoch oft als besondere Schwierigkeit wahrnehmen. Insbesondere das Hinsetzen und Aufstehen stellen für Pflegebedürftige ein Problem dar. Toilettenhilfen sind so konzipiert, dass sie Schwächen des Halte- oder Bewegungsapparates ausgleichen oder fehlende Funktionen ganz ersetzen. Das Ziel von Toilettenhilfen ist, die Selbstständigkeit zu fördern oder sie überhaupt erst zu ermöglichen.[1] Die Hilfsmittel können somit auch pflegende Angehörige deutlich entlasten.

Wer benötigt Toilettenhilfen?

Von Toilettenhilfen profitieren insbesondere Personen mit einer eingeschränkten Mobilität und einer entsprechenden Unsicherheit beim Hinsetzen oder Aufstehen.

Laut Hilfsmittelverzeichnis können Toilettenhilfen folgende Personengruppen unterstützen:

  • Menschen mit Funktionsstörungen der unteren Extremität aufgrund von Bewegungseinschränkungen der Gelenke.
  • Personen mit unzureichender Muskelkraft in den unteren Extremitäten.
  • Pflegebedürftige mit Schädigungen des Nervensystems, die zu Bewegungseinschränkungen führen.
  • Menschen mit Schädigungen im Bereich der Lendenwirbelsäule, die sich auf die Gelenkbeweglichkeit auswirken.
  • Personen mit Schädigung der Muskelfunktion, bei denen die Rumpfstabilität eingeschränkt ist oder gänzlich fehlt.
  • Pflegebedürftige, die Schwierigkeiten damit haben, die Toilette rechtzeitig zu erreichen, beispielsweise bei einer Dranginkontinenz oder Stressinkontinenz.
  • Menschen, die nicht in der Lage sind, sich den Intim- bzw. Analbereich nach dem Toilettengang selbst zu reinigen.

Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Toilettenhilfe bei welcher Einschränkung, sinnvoll ist.

Toilettenhilfen: Hilfsmittel im Überblick

Die häusliche Pflege erfolgt immer dann, wenn Menschen in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, also einen Pflegebedarf haben. Hilfsmittel (technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch) unterstützen in erster Linie Pflegebedürftige/Versicherte, aber auch pflegende Angehörige. Sie sorgen beispielsweise für ein hygienisches Pflegeumfeld oder erleichtern körperlich eingeschränkten Menschen die Bewältigung des Alltags. Alle Hilfsmittel, die von der Krankenkasse übernommen werden, befinden sich im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Dort haben Toilettenhilfen ihre eigene Produktgruppe – sie finden Sie unter der Produktgruppe 33 „Toilettenhilfen“.

Die Produktgruppe umfasst folgende Hilfsmittel:

  1. Toilettensitze
  2. Toilettenstützgestelle
  3. Toilettenaufstehhilfen
  4. Toilettenstühle
  5. WC-Aufsätze mit Wascheinrichtung

Gut zu wissen!

Bei einer bestehenden Inkontinenz ist die Produktgruppe 15 „Inkontinenzhilfen“ besonders interessant. Hier finden Sie Hilfsmittel wie Urin-Bettbeutel oder Stuhlauffangbeutel.

1. Toilettensitze

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet hier Toilettensitzerhöhungen von Toilettensitzen für Kinder und Jugendliche. Toilettensitze unterstützen pflegebedürftige Personen vollumfänglich und sind einfach anzuwenden.

  • Toilettensitzerhöhungen: Das Hilfsmittel ist für gewöhnlich aus Kunststoff gefertigt und hat die Aufgabe, den WC-Beckenrand zu erhöhen. An der Unterseite befindet sich eine Möglichkeit zur Befestigung am WC-Becken. Wenn Sie sich die Toilettensitzerhöhung von oben ansehen, blicken Sie auf eine Toilettenbrille oder eine Auflagefläche, die daran erinnert. Damit Pflegebedürftige mit dem Hilfsmittel nicht von der Toilette rutschen, wird die Toilettensitzerhöhung in der Regel fest mit dem Toilettenbecken verschraubt – dafür dienen Befestigungshilfsmittel wie Klammern.[1]
  • Toilettensitzerhöhungen, höhenverstellbar: Dabei handelt es sich um Hilfsmittel, die wie übliche Toilettensitzerhöhungen aufgebaut sind. Allerdings gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die Höhe anzupassen. Für die Höhenverstellung müssen Sie meist Schrauben lösen und an der gewünschten Position wieder befestigen.2
  • Toilettensitzerhöhungen mit Armlehnen: Hier verfügt die gewöhnliche Toilettensitzerhöhung zusätzlich über Armlehnen. Ein solches Hilfsmittel eignet sich vor allem für Menschen, die ausgeprägte Schwierigkeiten damit haben, sich hinzusetzen oder aufzustehen – die Armlehnen bieten hier Sicherheit. Besonders praktisch ist, dass sie unter Umständen einen zusätzlich an der Wand angebrachten Handgriff ersetzen können.2
  • Toilettensitzerhöhungen mit Armlehnen, höhenverstellbar: Dieses Hilfsmittel kombiniert zwei sinnvolle Funktionen miteinander. Die gewöhnliche Toilettensitzerhöhung ist dabei zusätzlich mit einer Höhenverstellbarkeit und Armlehnen ausgestattet – damit erfahren vor allem Menschen mit einer Unsicherheit beim Hinsetzen und Aufstehen Unterstützung.
  • Toilettensitze für Kinder und Jugendliche: Von diesem Hilfsmittel profitieren beispielsweise Kinder, Jugendliche und Minderwüchsige mit einer eingeschränkten Rumpfkontrolle. Die Toilettensitze sind aus Kunststoff oder Metall gefertigt. Sie ermöglichen durch ein festes Anbringen einen sicheren Halt auf dem Toilettenbecken. Den oberen Rand können Sie sich ähnlich wie eine Toilettenbrille vorstellen. Außerdem ist das Hilfsmittel mit einer Rückenstütze ausgestattet – das hilft bei der Fixierung des Oberkörpers durch Gurte oder anderes.2

2. Toilettenstützgestelle

An dieser Stelle unterscheidet das GKV-Hilfsmittelverzeichnis zwischen Toilettenstützgestellen und Toilettensitzgestellen.

  • Toilettenstützgestelle: Das in der Regel aus einem Rohrrahmen bestehende Hilfsmittel bietet tatkräftige Unterstützung bei der Toilettennutzung. Der Rahmen ist U-förmig gestaltet und verfügt seitlich des Toilettenbeckens über Armlehnen, die wiederum mit Griffen ausgestattet sind – die seitlichen Stützflächen empfinden bewegungsunsichere Personen als sehr hilfreich. Verbunden sind die seitlichen Bestandteile durch Querstangen. Die Toilettenstützgestelle stehen entweder mithilfe von rutschsicheren Füßen frei oder werden direkt am WC-Becken, am Fußboden oder der Wand mittels Schrauben angebracht.2
  • Toilettensitzgestelle: Wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, handelt es sich hierbei um Hilfsmittel, die zum Sitzen gedacht sind. Sie bestehen ebenfalls aus einem Stahlrohrrahmen, der jedoch mit einer Sitzfläche inkl. Toilettenöffnung ausgestattet ist. Unterhalb der Sitzfläche befindet sich ein Spritzschutz. Die seitlichen Armstützen sind beim Aufstehen und Hinsetzen hilfreich – keine Sorge, diese sind belastungsstabil. Die Höhenverstellung ermöglicht eine individuelle Anpassung an den Nutzer. Manche Modelle können auch in Kombination mit einem Toiletteneimer zum Einsatz kommen.2

3. Toilettenaufstehhilfen

Vor allem das Aufstehen empfinden körperlich eingeschränkte Personen bei der Toilettennutzung als mühsam. Abhilfe schaffen elektrisch betriebene Toilettenaufstehhilfen. Hierbei hebt ein Elektromotor die Sitzfläche an oder senkt sie ab – die Sitzfläche kommt pflegebedürftigen Menschen sozusagen entgegen. Bei der Hubbewegung ermöglicht die Sitzfläche zudem eine nach vorn gerichtete Vorschubbewegung, dadurch fällt das Aufstehen noch leichter.2

4. Toilettenstühle

Für feststehende Toilettenstühle ist ein Metallrahmen, der über vier Standfüße verfügt, vorgesehen. Die Sitzfläche ist wasserfest und lässt sich damit besonders gut reinigen. Die abnehmbare Platte ist mit einer Toilettenöffnung versehen – darunter lässt sich ein Toiletteneimer einschieben. Abgedeckt wird die Toilettenöffnung mit einer wasserabweisenden Auflage. Diese ist gepolstert und stabil ausgeführt.2

Das Hilfsmittelverzeichnis führt spezielle Toilettenstühle für Kinder, Jugendliche und kleinwüchsige Menschen auf. Auch diese Hilfsmittel verfügen über einen Rohrrahmen und vier stabile Standfüße. Außerdem sind hier bremsbare Lenkrollen angebracht, mit denen der Toilettenstuhl schnell und einfach die Räumlichkeit wechseln kann. Bei der Ausführung für Kinder und Jugendliche befindet sich an dem Toilettenstuhl ebenfalls eine abnehmbare Platte mit einer Toilettenöffnung, die unterhalb den Einschub eines Toiletteneimers ermöglicht. Für zusätzliche Sicherheit kann eine Fixierung mit Gurten notwendig sein – das Hilfsmittel bietet die Möglichkeit dazu.2

5. WC-Aufsätze mit Wascheinrichtung

Diese Hilfsmittel werden auf die im häuslichen Umfeld vorhandenen WC-Becken aufgebracht. Das Besondere an dem WC-Aufsatz mit Wascheinrichtung ist, dass hier Duschdüsen vorhanden sind, mit denen sowohl der Intim- als auch der Analbereich gesäubert werden können. Die Duschdüse verfügt über eine Selbstreinigungsfunktion. Nachdem die Intimzone gereinigt wurde, ermöglicht der WC-Aufsatz das Trocknen mittels warmer Luft.2

Toilettenhilfen: Kosten und Kostenübernahme

Toilettenhilfen kosten, je nach Ausführung und technischen Funktionen, schnell einige Hundert Euro. Da ausgewählte Produkte im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet sind, können sie prinzipiell von der Krankenkasse übernommen werden. Ein Leistungserbringer, wie ein Sanitätshaus, kann die Toilettenhilfen dann beispielsweise leihweise aushändigen. Sie können das Hilfsmittel entweder behalten oder müssen es nach der Nutzungszeit wieder an den Leistungserbringer zurückgeben – über die genauen Details informiert Sie die Krankenkasse bzw. das Sanitätshaus.

Erklärt sich die Krankenkasse bereit, sich finanziell am Hilfsmittel zu beteiligen, kommt auf Sie ausschließlich die Zuzahlung in Höhe von 10 % zu – diese darf jedoch höchstens zehn Euro betragen.

Gut zu wissen!

Gesetzlich Versicherte können sich bei der Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht holen. Das klappt, sofern Sie die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, die bei 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt liegt. Achtung: Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 %.[1]

Voraussetzungen für die Übernahme von Toilettenhilfen

Bei einer vorliegenden medizinischen Notwendigkeit springt die Krankenkasse bei der Finanzierung der Toilettenhilfe ein. Damit die Kostenübernahme reibungslos klappt, müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen. Das stellt sicher, dass nur Personen Hilfsmittel erhalten, die sie wirklich benötigen. Ob Sie die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, prüft die Krankenkasse im Genehmigungsverfahren.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

  • Sie besitzen eine Krankenversicherung
  • Ihr behandelnder Arzt, zum Beispiel Hausarzt, befürwortet eine Toilettenhilfe
  • Ihr Mediziner händigt Ihnen eine ärztliche Verordnung für eine Toilettenhilfe aus.

So beantragen Sie eine Toilettenhilfe

Sie haben Schwierigkeiten damit, den Toilettengang selbstständig zu bewältigen? Dann ist eine Toilettenhilfe womöglich empfehlenswert. In nur wenigen Schritten können Sie das Hilfsmittel bei Ihrer Krankenkasse beantragen – wir verraten Ihnen, worauf Sie achten sollten.

  1. Schritt – Legen Sie die Verordnung gut an die Seite: Wenn Sie Probleme beim Toilettengang haben, sollten Sie sich zunächst an Ihren behandelnden Arzt wenden – das ist in der Regel der Hausarzt. Sprechen Sie die Schwierigkeiten in Verbindung mit der eingeschränkten Mobilität offen an und erkundigen Sie sich, ob er eine Toilettenhilfe für sinnvoll hält. Ist das der Fall, kann der Mediziner eine ärztliche Verordnung ausstellen. Darauf ist eine Diagnose, wie zum Beispiel Dranginkontinenz, vermerkt. Außerdem ist das Hilfsmittel auf der Verordnung eindeutig beschrieben. Bewahren Sie das kleine Stück Papier unbedingt gut auf, denn die Verordnung ist die Basis für eine Beantragung bei der Krankenkasse.
  2. Schritt – Erkundigen Sie sich über Leistungserbringer vor Ort: Ein Leistungserbringer, bei den Toilettenhilfen ist das meist ein Sanitätshaus, händigt Ihnen das Hilfsmittel aus. Krankenkassen haben hier feste Kooperationen mit verschiedenen Unternehmen. Sie können sich bei der Krankenkasse vor Ort, telefonisch oder auf der Webseite erkundigen, mit welchen Sanitätshäusern die Krankenkasse zusammenarbeitet. Unser Tipp: Wählen Sie unbedingt einen Leistungserbringer vor Ort, damit ersparen Sie sich lange Anfahrtswege und haben einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
  3. Schritt – Kontaktieren Sie den Leistungserbringer telefonisch: Sie haben ein Sanitätshaus in Ihrer Nähe gefunden? Prima! Am besten kontaktieren Sie den Anbieter zuvor telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren. Die Mitarbeiter können Sie dann in aller Ruhe über das Hilfsmittel, beispielsweise über die Verwendung und Säuberung, informieren. Besonders praktisch ist, dass der Leistungserbringer Ihnen viel Arbeit abnimmt. Er stößt das Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse an und koordiniert die Abrechnung.

3 Tipps für die Verwendung von Toilettenhilfen

Toilettenhilfen können den Pflegealltag maßgeblich vereinfachen. Wenn Sie den Toilettengang durch körperliche Einschränkungen nur mit Hilfe bewältigen, können die Hilfsmittel Ihnen mehr Selbstständigkeit verleihen und pflegende Angehörige entlasten. Wir geben Ihnen nun einige Tipps zur Anwendung.

  1. Geben Sie sich Zeit für die Eingewöhnung: Der Leistungserbringer erklärt Ihnen spätestens bei der Aushändigung des Hilfsmittels, wie Sie die Toilettenhilfe anwenden. Nur keine Sorge, die Einbindung in den Alltag ist denkbar einfach. Trotzdem sollten Sie einige Zeit für die Eingewöhnung einplanen. Haben Sie beispielsweise einen WC-Sitz mit Waschfunktion verordnet bekommen, ergibt sich daraus eine völlig neue Routine im Pflegealltag. Am besten machen Sie sich in aller Ruhe mit den Funktionen vertraut. Bei ausgeprägten körperlichen Einschränkungen ist es sinnvoll, sich anfangs oder dauerhaft von pflegenden Angehörigen begleiten zu lassen.
  2. Reinigen Sie die Toilettenhilfe regelmäßig: Das Hilfsmittel kommt mehrmals täglich direkt mit der Haut in Kontakt. Deshalb ist eine regelmäßige Reinigung hier besonders wichtig. Am besten reinigen Sie die Toilettenhilfe mehrmals pro Woche, bei sichtbaren Verschmutzungen ist eine direkte Säuberung ratsam. Erkundigen Sie sich optimalerweise bei dem Leistungserbringer, mit welchen Reinigungsmitteln beispielsweise der WC Sitz in Berührung kommen darf – scharfe Reinigungsmittel können die Oberfläche des Hilfsmittels angreifen. Vergessen Sie auch die Halterungen neben der Toilettenhilfe nicht. Für die Reinigung dieser bieten sich Desinfektionsmittel
  3. Suchen Sie bei Problemen das Gespräch: Hilfsmittel sollen den Pflegealltag vereinfachen und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen stärken. Kommen Sie auch nach der Eingewöhnungszeit nicht mit dem Hilfsmittel zurecht, ist es sinnvoll, ein Gespräch zu suchen. Der Leistungserbringer steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Verwendung der Toilettenhilfen zur Verfügung. Nimmt der Pflegegrad zu, kann es sinnvoll sein, einen Höherstufungsantrag zu stellen und sich im Zuge dessen um weitere Hilfsmittel zu kümmern.

FAQ: häufige Fragen zu Toilettenhilfen