Was sind technische Pflegehilfsmittel?
Unter technische Pflegehilfsmittel versteht man langlebige Produkte, die in der häuslichen Pflege Anwendung finden. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Badewannenlifte und mehr.
Liste: Was zählt zu technischen Pflegehilfsmitteln?
Alle zur Kategorie „Technische Pflegehilfsmittel“ gehörenden Geräte sind in den Produktgruppen 50-53 laut Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes aufgelistet.
Produktgruppe 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, z. B. Pflegebetten, Pflegezubehör, Pflegestühle, Toilettenstühle
Produktgruppe 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene, z. B. Urinflaschen, Bettschutzeinlagen, Waschsysteme
Produktgruppe 52: Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität, z. B. Rollstühle, Gehhilfen
Produktgruppe 53: Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden, z. B. Lagerungskissen
Eine Ausstattung mit Pflegehilfsmitteln kann die Grundausstattung oder die Ersatzbeschaffung beinhalten. Technische Hilfsmittel werden teils nur leihweise überlassen. Betroffene und Pflegende müssen daher im Vorfeld gegebenenfalls eine Schulung für deren Gebrauch absolvieren. Sie unterliegen meist auch einer Eigenbeteiligung.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf technische Hilfsmittel?
Die Grundlage für einen gesetzlichen Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel wird in §40 SGB XI geregelt. Voraussetzungen sind eine festgestellte Pflegebedürftigkeit bei der betroffenen Person mit anerkanntem Pflegegrad sowie eine Pflege im häuslichen Umfeld. Grundsätzlich müssen die Pflegehilfsmittel:
- die Pflege erleichtern / unterstützen
- zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen
- oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen
Kostenübernahme: Welche technischen Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?
Technische Pflegehilfsmittel sind in der Regel teurer und werden von der Pflegekasse teils vollständig übernommen. Eine Zuzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch möglich. Pflegebedürftige müssen ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von 10 %, maximal 25 Euro, je Hilfsmittel tragen. Größere Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse teilweise nur leihweise überlassen, eine Zuzahlung entfällt in diesem Fall.
Wer verordnet technische Pflegehilfsmittel?
Grundsätzlich müssen technische Pflegehilfsmittel nicht von einem Arzt verordnet werden. Sie werden direkt bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Für teure Hilfsmittel, wie etwa einem Pflegebett, ist allerdings eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung durch eine Pflegekraft einzureichen. Geprüft wird dann, ob das Pflegehilfsmittel gegebenenfalls von der Krankenkasse, statt der Pflegekasse bezahlt werden muss.
Wie beantrage ich technische Pflegehilfsmittel?
Im Vorfeld können Betroffene sich bei Dienstleistern informieren und beraten lassen (beispielsweise im Sanitätshaus). Sie erfahren welche Ausführungen geeignet sind und was von der Kasse übernommen wird. Im Anschluss kann der betreuende Arzt oder Pflegekraft eine Verordnung bzw. Empfehlung ausstellen. Diese Verordnung enthält die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels sowie eine Erläuterung, aus welchen Gründen das Hilfsmittel aus medizinischer Sicht notwendig ist (inkl. Diagnose).
Wo kann ich technische Pflegehilfsmittel bestellen?
Da vor allem größere technische Pflegehilfsmittel von der Kasse nur leihweise überlassen werden, erfolgt die “Bestellung” mit der von der Kasse genehmigten Verordnung. Das Pflegehilfsmittel kann daraufhin bei einem anerkannten Leistungserbringer, beispielsweise einem Sanitätshaus oder der Apotheke bestellt werden.
Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Pflegebetten, können selbstverständlich auch privat neu gekauft werden. Einigen Betroffenen ist ein eigenes neues Gerät oft wichtig. Bei zahlreichen Onlinehändlern können solche technischen Pflegehilfsmittel erworben werden.
Wie werden technische Pflegehilfsmittel abgerechnet?
Nach bestätigter Kostenübernahme erhalten pflegebedürftige Personen die technischen Pflegehilfsmittel vom Leistungserbringer. Dies kann beispielsweise ein Sanitätshaus sein. Diese Leistungserbringer rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – die versicherte Person muss nichts weiter tun.
Technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – eine clevere Kombination
Neben der großen Auswahl an technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten, Notrufsystemen, Lagerungsrollen und Pflegehilfsmitteln zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten gibt es auch solche, die nur einmal eingesetzt werden. Die Rede ist von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Da viele technische Pflegehilfsmittel täglich im Einsatz sind, ist es wichtig, die Produkte regelmäßig zu reinigen. Zur Reduzierung der Keimlast können Flächendesinfektion und Händedesinfektion beitragen. Auch weitere verbrauchsfähige Artikel wie Bettschutzeinlagen bieten sich zur Ergänzung von technischen Pflegehilfsmitteln an. Ein besonderer Tipp ist die Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen, den sogenannten DIPAs. Sie sind in der Pflegelandschaft relativ neu, versprechen jedoch eine einfache Koordinierung von Terminen, eine optimale Kommunikation und hilfreiche Übungseinheiten, beispielsweise für Menschen mit Demenz.
In der folgenden Liste werden verschiedene Pflegehilfsmittel aufgeführt, die speziell für den Verbrauch bestimmt sind, sowie technische Pflegehilfsmittel, die für einen längeren Einsatz vorgesehen sind. Zusätzlich wird erläutert, warum eine Kombination aus beiden Arten von Pflegehilfsmitteln in der häuslichen Pflege sinnvoll sein kann.
1. Pflegebett
Einsatzgebiet: Zur Unterstützung der körperlichen Pflege
Vorteile: Das Pflegebett ermöglicht Pflegebedürftigen eine bequeme und ergonomische Position,
entlastet Pflegekräfte bei der körperlichen Arbeit
Geeignet als Kombination mit: Bettschutzeinlagen, Lagerungskissen, Lagerungsrollen, Notrufsysteme
2. Notrufsysteme
Einsatzgebiet: Zur schnellen Alarmierung im Notfall
Vorteile: Bietet Pflegebedürftigen und Pflegekräften Sicherheit und schnelle Hilfe im Notfall
Geeignet als Kombination mit: Pflegebetten, Rollstühle, Badewannenlifte, Treppenlifte
3. Lagerungsrollen
Einsatzgebiet: Zur Lagerung von Pflegebedürftigen
Vorteile: Entlastet den Körper, reduziert das Risiko von Druckgeschwüren, ermöglicht eine ergonomische Positionierung
Geeignet als Kombination mit: Pflegebetten, Rollstühle, Treppenlifte, Badewannenlifte
4. Bettschutzeinlagen
Einsatzgebiet: Schützen die Matratze vor Verschmutzungen und Durchnässten
Vorteile: Hygienisch, verlängert die Lebensdauer der Matratze
Geeignet als Kombination mit: Ergänzt technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, kann bei Inkontinenz eingesetzt werden
5. Desinfektionsmittel
Einsatzgebiet: Reduzierung der Keime auf Flächen und Händen
Vorteile: Hygienisch, verringert das Infektionsrisiko
Geeignet als Kombination mit: Flächen– und Händedesinfektionsmittel ergänzen technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten und Notrufsysteme, um eine saubere und keimarme Umgebung sicherzustellen.
6. Digitale Pflegeanwendungen
Einsatzgebiet: Koordination von Terminen, Kommunikation und Übungseinheiten
Vorteile: Zeitersparnis, verbesserte Kommunikation, individuelle Betreuung
Geeignet als Kombination mit: Digitale Pflegeanwendungen ergänzen technische Pflegehilfsmittel wie Notrufsysteme und Hilfsmittel zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten