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Bei der Pflegebegutachtung durch den MDK wird festgestellt, inwiefern die betroffene Person pflegebedürftig ist, d.h. wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Der Pflegegrad Begutachtung geht ein Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse voraus.
Verlängerung der Corona-Regelungen für das MDK Gutachten
Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK konnte noch bis 31.03.2022 ohne Untersuchung des Wohnbereiches der pflegebedürftigen Person erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Einschätzung des Medizinischen Dienstes, das Ansteckungsrisiko der versicherten Person so gering wie möglich zu halten. Das MDK Gutachten wird dann nach Aktenlage und ggf. telefonischen Gespräch erstellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflegegrad-Begutachtung dient der Feststellung der Pflegebedürftigkeit
- Nachdem der MDK das Pflegegutachten erstellt hat, wird die betroffene Person in einen der 5 Pflegegrade eingestuft
- Für das Gutachten beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst, nachdem ein Antrag auf Pflegeleistung gestellt wurde
- Der MDK setzt sich im Anschluss mit Ihnen telefonisch oder schriftlich zur Terminvereinbarung in Verbindung
Achtung: Begutachtungen finden wieder im häuslichen Umfeld statt
Während der Corona-Pandemie wurden die persönlichen MDK-Begutachtungen durch Entscheidungen nach Aktenlage und gegebenenfalls durch Telefongespräche ersetzt. Auch wenn Corona noch nicht vorüber ist, können Begutachtungen dank zahlreicher Impfangebote und einem guten Überblick über das Infektionsgeschehen wieder im häuslichen Umfeld stattfinden.
Folgende Hygieneregeln sollten Sie dennoch beibehalten:
- Lassen Sie möglichst nur eine weitere Person (Familienmitglied, Freund etc.) an dem Begutachtungstermin teilnehmen.
- Lüften Sie die Räumlichkeiten vor dem Besuch mindestens 10 Minuten.
- Tragen Sie und alle Anwesenden einen Mund-Nasen-Schutz, bestenfalls eine FFP2-Maske. Natürlich nur, sofern es der gesundheitliche Zustand zulässt.
Erklärvideo: Pflegebegutachtung durch den MDK
Fragen und Ablauf der Pflegegrad Begutachtung
Wie läuft ein Pflegegutachten ab?
Der Termin findet bei Ihnen zu Hause statt und dauert normalerweise zwischen 30 und 90 Minuten. Das Gutachten wird durch ausgebildete Pflegekräfte oder Ärzte des Medizinischen Dienstes erstellt. Ziel ist es, festzustellen, wie selbständig die betroffene Person ihren Alltag bestreiten kann.
Bei der Begutachtung wird auch festgehalten, welche Hilfsmittel oder Maßnahmen hilfreich sind, um die möglichst selbständige Gestaltung des Alltags sicherzustellen.
Welche Fragen stellt der MDK bei Begutachtung?
Hier kommt Ihnen ein sorgfältiges ausgefülltes Pflegetagebuch zugute. Im nächsten Schritt versucht der MDK-Gutachter zu erfassen, wie der Alltag abläuft und bei welchen Tätigkeiten der Versicherte auf Hilfe angewiesen ist. Hierbei werden alle Bereiche des NBA (Neues Begutachtungsassessment) abgefragt. Das NBA ist seit 01.01.2017 in Kraft. Es fokussiert, mehr als bisher, die Selbstständigkeit des Betroffenen. Die persönliche Situation bei der Pflegegrad Begutachtung findet demnach in folgenden Bereichen statt:
Mobilität
Hier versucht der Gutachter festzustellen, inwieweit es noch möglich ist, einen Ortswechsel durchzuführen. Im pflegerischen Sinne kann der Ortswechsel ein Positionswechsel im Bett, das Sitzen oder das Aufstehen sein. Auch die Fähigkeit, selbständig Treppen zu steigen wird hier geprüft bzw. abgefragt.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Kann sich der Betroffene noch örtlich und zeitlich orientieren? Kann der Haushalt selbständig geführt werden? Können selbständig Entscheidungen des Alltags getroffen werden? All diese Fragen versucht der Gutachter hier im Rahmen der Pflegegrad Begutachtung zu beantworten und zu bewerten.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Hier wird geprüft, wie der Versicherte sich gegenüber anderen Personen verhält. Vor allem soll festgestellt werden, ob ein auffälliges, aggressives Verhalten oder Wahnvorstellungen vorliegen.
Selbstversorgung – Einflussreichster Punkt bei der Pflegegrad Begutachtung
Der Punkt der Selbstversorgung hat den größten Einfluss (40 %) auf die Erteilung eines Pflegegrades. Hier wird geprüft, inwiefern der Betroffene in der Lage ist, die eigene Körperpflege, das An- und Auskleiden, sowie die Nahrungszubereitung und -einnahme selbständig durchzuführen. Auch eine mögliche Inkontinenz wird in diesem Bereich abgefragt.
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
Hier möchte der MDK-Gutachter in Erfahrung bringen, ob Medikamente selbständig eingenommen werden und / oder Arztbesuche selbständig wahrgenommen werden können.
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Hier steht die Frage im Mittelpunkt, ob die pflegebedürftige Person angemessene Ruhe- und Schlafzeiten hat, Tätigkeiten und Planungen ordentlich durchgeführt werden können und ob die Interaktion mit anderen Menschen funktioniert.
So bereiten Sie sich auf die MDK Begutachtung vor
- Bereiten Sie sich auf die Fragen gut vor
Setzen Sie sich im Vorfeld des Termins mit dem MDK Fragenkatalog auseinander. Die Fragen werden zu den 6 Modulen gestellt. Lesen Sie sich diese daher genaustens durch bevor der Termin mit dem Pflegegutachter stattfindet. - Führen Sie ein Pflegetagebuch
Das Pflegetagebuch dient der Begutachtung des Pflegealltages. Schreiben Sie alles nieder, was mit der Pflege und Betreuung des Patienten oder Ihnen selbst zu tun hat. Führen Sie es mindestens für ein oder sogar zwei Wochen. - Lassen Sie sich im Vorfeld beraten
Nutzen Sie das Beratungsangebot eines Pflegestützpunktes und informieren Sie sich, was Sie individuell beachten sollten. - Legen Sie alle wichtigen Dokumente bereit
Es ist ratsam alle Vorerkrankungen mit Dokumenten zu belegen. Arztberichte, Krankenhausaufenthalte, Medikamentenplan, Schwerbehindertenausweis u.s.w.
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Was kommt nach der Pflegegrad Begutachtung?
Nach der Pflegegrad Begutachtung bekommt man in der Regel innerhalb von 2 Wochen einen Bescheid der Pflegekasse. Die Rückmeldung beinhaltet das Ergebnis der Untersuchung und die Information, ob ein Pflegegrad vergeben wird und falls ja, welcher Pflegegrad das sein wird.
Wird der Pflegegrad erteilt, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro / Monat. Diese Leistung erhalten Sie nicht automatisch – sie muss beantragt werden. Sanubi übernimmt hierbei gerne alle Formalitäten mit der Kasse und liefert die gewünschten Pflegehilfsmittel – jeden Monat – kostenlos und bequem zu Ihnen nach Hause.
FAQ: Häufige Fragen zur Pflegebegutachtung
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