Neues Jahr neues Glück? Viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige warten gespannt auf die Neuerungen, die das Jahr 2025 mit sich bringt. Einige davon starten bereits zum Jahresanfang, andere im Laufe des Jahres. Die gute Nachricht: Es gibt unzählige Änderungen, die mehr Geld und damit mehr Leistungen im Pflegebereich bedeuten. Wir haben Ihnen ausgerechnet, was das konkret für Ihren Pflegealltag bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Pflegeleistungen steigen bereits zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent.
  • Die Änderungen betreffen unter anderem das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
  • Das sogenannte Entlastungsbudget, was die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege umfasst, tritt am 01.07.2025 in Kraft.
  • Einigen Experten und Sozialverbänden gehen die Änderungen nicht weit genug.

Warum kommt es zu den Pflegeerhöhungen 2025?

Wer das politische Geschehen nicht aufmerksam verfolgt hat, ist vielleicht überrascht, dass es in vielen Bereichen künftig mehr Geld gibt. Möglich ist das durch das sogenannte Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, kurz PUEG, das bereits im Jahr 2023 verabschiedet wurde. Das Gesetz hat sich zur Aufgabe gemacht, Pflegebedürftigen und Angehörigen Leistungsverbesserungen in Aussicht zu stellen. Zudem sollen die Maßnahmen die finanzielle Lage in der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren, die Digitalisierung vorantreiben und die Arbeitsbedingungen für Pflegefachkräfte verbessern.

Pünktlich zum Jahresstart 2025: Die Pflegeleistungen werden erhöht

Direkt zum Jahresbeginn gibt es eine erfreuliche Nachricht, denn die überwiegende Zahl der Pflegeleistungen erhöht sich um 4,5 Prozent. Nachlesen können Sie das im dafür eigens geschaffenen Paragraf 30 des Elften Sozialgesetzbuches. Unsere Tabelle zeigt Ihnen die Beträge, die ab dem 01.01.2025 gelten. Achtung: Die gerundeten Zahlen basieren auf den Angaben der Gesetzgebung und werden nach Veröffentlichung der konkreten Beträge nochmals geprüft.

Pflegeleistung
Betrag ab dem 01.01.2025
Pflegegeld Pflegegrad 2: 347 Euro im Monat
Pflegegrad 3: 599 Euro im Monat
Pflegegrad 4: 800 Euro im Monat
Pflegegrad 5: 990 Euro im Monat
Pflegesachleistungen • Pflegegrad 2: 796 Euro im Monat
• Pflegegrad 3: 1.497 Euro im Monat
• Pflegegrad 4: 1.859 Euro im Monat
• Pflegegrad 5: 2.299 Euro im Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 Euro pro Monat
Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat
Verhinderungspflege 1.685 Euro pro Jahr
Kurzzeitpflege 1.854 Euro pro Jahr
Tages- und Nachtpflege • Pflegegrad 2: 721 Euro im Monat
• Pflegegrad 3: 1.357 Euro im Monat
• Pflegegrad 4: 1.685 Euro im Monat
• Pflegegrad 5: 2.085 Euro im Monat
Vollstationäre Pflege • Pflegegrad 2: 805 Euro im Monat
• Pflegegrad 3: 1.319 Euro im Monat
• Pflegegrad 4: 1.855 Euro im Monat
• Pflegegrad 5: 2.096 Euro im Monat
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.180 Euro pro Maßnahme
Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA 53 Euro pro Monat
Budget für Wohngruppen • Wohngruppenzuschlag: 224 Euro im Monat
• Anschubfinanzierung: 2.613 pro Person

Gut zu wissen!

Die Politiker haben bereits festgelegt, wann die nächste reguläre Erhöhung der Pflegeleistungen stattfinden soll, und zwar Anfang 2028. Dann bestimmt die Entwicklung von Preisen und Löhnen die Anpassung.

Wie viel Pflegegeld gibt es ab 2025?

Das Pflegegeld ist eine wertvolle Stütze bei der häuslichen Pflege. Anspruch darauf haben Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 oder mehr, bei denen die Pflege durch eine ehrenamtliche Tätigkeit selbst sichergestellt ist, beispielsweise durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde. Die Pflegekasse überweist das Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen, der frei über den Betrag bestimmen kann. Viele Personen geben das Pflegegeld als Zeichen der Aufmerksamkeit an pflegende Angehörige weiter.

Pflegegrad
Pflegegeld 2024
Pflegegeld 2025
Pflegegrad 2 332 Euro 347 Euro
Pflegegrad 3 573 Euro 599 Euro
Pflegegrad 4 765 Euro 800 Euro
Pflegegrad 5 947 Euro 990 Euro

Um wie viel erhöhen sich die Pflegesachleistungen 2025?

Hat sich Ihr Angehöriger für eine Versorgung in den eigenen vier Wänden entschieden, kann er trotzdem Unterstützung von Pflegefachpersonen erhalten. Etwa 980.000 der rund 4,9 Millionen Pflegebedürftigen entscheiden sich für einen ambulanten Pflegedienst. Durch die Inanspruchnahme können jedoch erhebliche Kosten entstehen. Um diese aufzufangen, stellt die Pflegekasse ein extra dafür vorgesehenes Budget zur Verfügung: die Pflegesachleistungen. Die Höhe orientiert sich am jeweiligen Pflegegrad – eine wichtige Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2.

Pflegegrad
Pflegesachleistungen 2024
Pflegesachleistungen 2025
Pflegegrad 2 761 Euro 796 Euro
Pflegegrad 3 1.432 Euro 1.497 Euro
Pflegegrad 4 1.778 Euro 1.859 Euro
Pflegegrad 5 2.200 Euro 2.299 Euro

Gibt es 2025 mehr Geld für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Eine hygienische Pflegeumgebung ist wichtig, um Infektionen vorzubeugen und um das Wohlbefinden Pflegebedürftiger sowie Pflegepersonen aufrechtzuerhalten – das gilt sowohl für Pflegeheime als auch für die häusliche Umgebung. Die Ausgaben für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einweghandschuhe, Mittel zur Flächendesinfektion und Händedesinfektion, Mundschutzmasken sowie Bettschutzeinlagen summieren sich schnell. Die Pflegekasse stellt daher auch hier einen Betrag für die häusliche Pflege zur Verfügung, die Höhe ist jedoch über alle Pflegegrade gleich.

  • Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2024: 40 Euro pro Monat
  • Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025: 42 Euro pro Monat

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2025?

Beim Entlastungsbetrag ist der Name Programm, denn der hier zur Verfügung stehende monatliche Betrag ist zweckgebunden und soll zur Entlastung beitragen. Pflegebedürftige können das Geld beispielsweise in der Tages- und Nachtpflege, in der Kurzzeitpflege, aber vor allem bei Entlastungsleistungen, wie der Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern, Haushaltshilfen oder Betreuungsangeboten nutzen. Auch beim Entlastungsbetrag gibt es im Jahr 2025 eine Erhöhung.

  • Entlastungsbetrag bisher: 125 Euro pro Monat
  • Entlastungsbetrag ab 2025: 131 Euro pro Monat

Pflegereform PUEG: Mehr Geld für die Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige sind ein wichtiger Ansprechpartner und helfende Hand im Pflegefall. Doch auch sie können zeitweise ausfallen, zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Urlaubsplänen oder beruflichen Verpflichtungen. Damit Ihr Familienmitglied in der Zeit nicht auf sich selbst gestellt ist, kann er eine Ersatzpflegeperson beauftragen – entweder in Form einer stundenweisen, tageweisen oder wochenweisen Verhinderungspflege. Genauso wie bei vielen anderen Pflegeleistungen gibt es auch hier über alle Pflegegrade hinweg ein festes Budget, und das ändert sich ab 2025.

  • Betrag für die Verhinderungspflege bisher: 1.612 Euro
  • Betrag für die Verhinderungspflege ab 2025: 1.685 Euro

So viel Budget erhalten Sie für die Kurzzeitpflege ab 2025

Es gibt besondere Umstände, die eine häusliche Pflege vorübergehend verhindern. Vielleicht gibt es eine Krisensituation zu Hause, der Pflegeaufwand ist nach einer Operation recht hoch oder es müssen Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld erfolgen, um die Pflege zu ermöglichen. In diesen und weiteren Fällen ist die Kurzzeitpflege eine alternative Versorgungsform. Dabei wird Ihr Familienmitglied über eine kurze Zeit in einer vollstationären Einrichtung gepflegt – notwendiges Budget kommt ab Pflegegrad 2 vonseiten der Pflegekasse.

  • Betrag für die Kurzzeitpflege bisher: 1.774 Euro
  • Betrag für die Kurzzeitpflege ab 2025: 1.854 Euro

Was zahlt die Pflegekasse ab 2025 für die Tages- und Nachtpflege?

Bei der Tages- und Nachtpflege befindet sich Ihr Angehöriger stundenweise in einer speziellen Einrichtung, die die pflegerische Versorgung übernimmt. Als Angehöriger werden Sie dadurch entlastet und können beispielsweise die pflegefreie Zeit nutzen, um beruflichen Verpflichtungen nachzukommen oder sich eine Auszeit zu ermöglichen. Der Mittelpunkt der Pflege ist aber noch immer die häusliche Umgebung. Bei Pflegegrad 2 oder mehr beteiligt sich die Pflegekasse an einem Teil der Kosten. Für das Jahr 2025 können Sie sich darauf einstellen, dass Sie mehr Geld für die Tages- und Nachtpflege zur Verfügung haben.

Pflegegrad
Budget für Tages- und Nachtpflege 2024
Budget für Tages- und Nachtpflege 2025
Pflegegrad 2 689 Euro 721 Euro
Pflegegrad 3 1.298 Euro 1.357 Euro
Pflegegrad 4 1.612 Euro 1.685 Euro
Pflegegrad 5 1.995 Euro 2.085 Euro

Der Betrag für die vollstationäre Pflege steigt 2025

Nicht immer ist eine häusliche Pflege umsetzbar, manchmal wohnen Angehörige zu weit weg oder haben nicht genügend zeitliche Reserven. Bei einer schweren Pflegebedürftigkeit bietet sich ebenfalls ein Pflegeheim an, wenn sich Familienangehörige der Aufgabe nicht gewachsen fühlen. Die vollstationäre Pflege, also beispielsweise in einem Pflegeheim, kann den Geldbeutel empfindlich beanspruchen. Die Pflegekasse steht Menschen mit einem Pflegegrad 2 oder mehr mit einem Festbetrag pro Pflegegrad zur Seite, und das im Jahr 2025 mehr als zuvor – allerdings weiterhin nur für die reinen Pflegekosten. Deshalb bleibt ein Eigenanteil übrig, der dafür vorgesehene prozentuale Leistungszuschlag erhöht sich durch die neue Gesetzgebung nicht.

Pflegegrad
Budget für die vollstationäre Pflege 2024
Budget für die vollstationäre Pflege 2025
Pflegegrad 2 770 Euro 805 Euro
Pflegegrad 3 1.262 Euro 1.319 Euro
Pflegegrad 4 1.775 Euro 1.855 Euro
Pflegegrad 5 2.005 Euro 2.096 Euro

Wie viel Geld steht mir 2025 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu?

Treppenhäuser, wenig Platz im Badezimmer und zu hohe Küchenschränke – die häusliche Umgebung passt nicht immer zum Pflegegrad einer Person. Die Lösung ist dann ein Abbau von Barrieren. Finanzielle Unterstützung erhalten Pflegebedürftige, und zwar über alle Pflegegrade hinweg, von der Pflegekasse. Ab dem Jahr 2025 gibt es noch ein wenig mehr Geld für Umbauten, die Erleichterung versprechen.

  • Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2024: Bis zu 4.000 pro Maßnahme
  • Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025: Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme

Ab 2025: Mehr Geld für ergänzende Unterstützungsleistungen (DiPA)

Gefühlt ist die Abkürzung DiPA noch nicht allzu weit verbreitet, dabei können die digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) den Pflegealltag entscheidend vereinfachen – hier kommen Apps oder internetgestützte Lösungen zum Einsatz. Die ergänzenden Unterstützungsleistungen, kurz eUL, helfen dabei, die Einführung und Nutzung der DiPA zu unterstützen. Ambulante Pflegedienste können ihre zu betreuenden Kunden damit in das System einweisen.

  • Ergänzende Unterstützungsleistungen für die DiPA 2024: 50 Euro im Monat
  • Ergänzende Unterstützungsleistungen für die DiPA 2025: 53 Euro im Monat

Wie hoch ist das Budget für Wohngruppen 2025?

Die Wohngruppe beziehungsweise das Betreute Wohnen eignet sich insbesondere für Menschen, die sich nach größtmöglicher Selbstständigkeit sehnen, aber bei Bedarf zuverlässige Hilfe nicht missen möchten. Ambulant betreute Wohngruppen profitieren von zwei grundlegenden Leistungen: Dem Wohngruppenzuschlag, der für eine organisatorische Präsenzkraft genutzt werden kann, und der Anschubfinanzierung, um den Wohnraum einmalig anzupassen – auch hier gibt es 2025 wichtige Änderungen.

  • Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung bisher: 214 Euro monatlich (Wohngruppenzuschlag) und 2.500 Euro pro Person (Anschubfinanzierung).
  • Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung 2025: 224 Euro monatlich (Wohngruppenzuschlag) und 2.613 Euro pro Person (Anschubfinanzierung).

Juli 2025: Das Entlastungsbudget kommt!

Etwa zur Jahresmitte tritt das sogenannte Entlastungsbudget 2025 in Kraft. Diese Neuerung verspricht Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen eine einfache und flexible Nutzung der Verhinderungspflege sowie Kurzzeitpflege. Vorher waren beide Leistungen strikt voneinander getrennt und konnten unter gewissen Umständen umgemünzt werden – beispielsweise konnten Pflegebedürftige die Hälfte des Budgets für die Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege einplanen. Ab Juli 2025 verfügen alle Menschen mit einem Pflegegrad von 2 oder höher über ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro und können sich so frei nach Bedarf für die eine oder andere Pflegeform entscheiden. Mit dem Entlastungsbudget entfällt auch die Regelung, dass Personen, die die Verhinderungspflege beanspruchen möchten, zuvor mindestens sechs Monate lang häuslich gepflegt werden müssen.

Gut zu wissen!

Personen unter 25 Jahren, die Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 aufwiesen, erhielten bereits zum 01.01.2024 Zugang zu dem gemeinsamen Jahresbudget, dieses war jedoch etwas geringer angesetzt. Ab Juli 2025 haben auch sie Zugriff auf 3.539 Euro pro Jahr.

Gibt es Kritik an den Pflegeanpassungen für 2025?

Schon im Findungsprozess sinnvoller Änderungen übten Experten und Sozialverbände Kritik mit der Begründung, die Optimierungen gingen nicht weit genug. Der Sozialverband VdK hat in seiner Stellungnahme vom 25.04.2023 bereits darauf hingewiesen, dass der damals vorliegende Gesetzesentwurf keine Stärkung der häuslichen Pflege erreichen kann. Eine entscheidende Anpassung wurde im Gesetzesverfahren noch gemacht – das zuvor ersatzlos gestrichene Entlastungsbudget kommt jetzt doch. Für viele Pflegebedürftige sind die Erhöhungen wohl nur ein Tropfen auf den heißen Stein – trotzdem ist dieser wichtig, auch um die Politik für die Nöte der Betroffenen zu sensibilisieren.

FAQ: Häufige Fragen zu Pflegeleistungen 2025