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Die eigene Selbstständigkeit so lange, wie es geht, aufrechterhalten – diesen Wunsch hegen wohl alle Menschen. Eine Krankheit, ein Unfall oder schlichtweg ein höheres Lebensalter kann die eigenen Fähigkeiten jedoch einschränken. Wer sich ein barrierefreies Wohnumfeld, zuverlässige Hilfe im Notfall und größtmögliche Selbstständigkeit wünscht, für den ist das Konzept „Betreutes Wohnen“ vielleicht eine Option.

Wir verraten Ihnen, wie Betreutes Wohnen für Senioren aussieht und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim betreuten Wohnen leben Sie selbstständig, erhalten allerdings Unterstützung durch Betreuungspersonal.
  • Die Kosten für das Betreute Wohnen liegen etwa 10-20 % über dem lokalen Mietspiegel.
  • Verfügen Sie über einen Pflegegrad, erhalten Sie Pflegekassen-Leistungen wie den Entlastungsbetrag oder Pflegegeld (ab Pflegegrad 2).
  • Einige Einrichtungen haben aufgrund der hohen Nachfrage bereits Wartelisten – eine zeitnahe Anmeldung ist daher empfehlenswert.
  • Eine Alternative zum Betreuten Wohnen ist eine Senioren-WG oder eine Seniorenbetreuung.

Was versteht man unter „Betreutes Wohnen“?

„Betreutes Wohnen“ ist ein spezielles Wohnkonzept, das vor allem Senioren gerne in Anspruch nehmen. Im Mittelpunkt steht eine barrierefreie Wohnung, in der die Senioren leben und dort Zusatzleistungen wie einen Essensservice oder einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen können. Das Betreute Wohnen gibt Ihnen die Möglichkeit, mit einem großen Maß an Selbstständigkeit zu leben, trotzdem erhalten Sie die Sicherheit, im Bedarfs- und Notfall gut versorgt zu sein.

Achtung: Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist nicht geschützt, deshalb gibt es zahlreiche Modelle. Sie können zum Beispiel eine Wohnung für Betreutes Wohnen mieten oder kaufen.

Was spricht für, was gegen das betreute Wohnen?

Egal, für welches Wohnkonzept Sie sich entscheiden, meistens gibt es Vorzüge und einige Nachteile. Unser Tipp: Überlegen Sie, inwieweit die Nachteile wirklich für Sie ins Gewicht fallen und ob die Vorteile diese aufwiegen. Falls Sie unsicher sind, raten wir Ihnen dazu, sich auch andere Versorgungsformen anzusehen. Oft erleichtert das die anstehende Entscheidung.

Betreutes Wohnen: Vorteile

  • Verbesserung der Wohnqualität durch Barrierefreiheit
  • 24 h Betreuung
  • Beratung und Information jederzeit verfügbar
  • Umfangreiches Serviceangebot mit Grund- und Wahlleistungen
  • Organisation der benötigten Hilfeleistungen
  • Verbesserung der Lebensqualität durch vielfältige Freizeitgestaltung
  • Privatsphäre und Selbstständigkeit bleiben erhalten

Betreutes Wohnen: Nachteile

  • Teils hohe Preise
  • Hauptsächlich Senioren in der Nachbarschaft, eintöniges Umfeld
  • Je nach Pflegebedürftigkeit ist oft ein weiterer Umzug nötig

Für wen eignet sich Betreutes Wohnen?

Das Wohnkonzept eignet sich vor allem für Senioren, die grundsätzlich dazu in der Lage sind, überwiegend selbstständig zu leben. Eine gewisse Mobilität sollte also vorhanden sein. Das bedeutet aber nicht, dass die Bewohner topfit sein müssen – über Zusatzleistungen übernimmt der ambulante Pflegedienst bei Bedarf pflegerische Tätigkeiten oder der Essensservice bringt die Mahlzeiten vorbei. Dadurch, dass Sie in einer barrierefreien Wohnung leben, gibt Ihnen das betreute Wohnen ein großes Maß an Komfort und Sicherheit. Knüpfen Sie gerne Kontakte? Wunderbar, denn in der Hausgemeinschaft befinden sich Menschen in einem ganz ähnlichen Lebensabschnitt. Nicht selten sieht das Konzept Freizeitangebote oder Ausflüge vor, die das gesellschaftliche Leben bereichern.

Gut zu wissen!

Wenn Sie im Betreuten Wohnen leben, erhalten Sie die gleichen Pflegeleistungen wie Personen, die noch zu Hause versorgt werden. Voraussetzung ist ein Pflegegrad, den die Pflegekasse vergibt.

Pflegegrade Video

Betreutes Wohnen bei Pflegegrad 1

Sie besitzen den Pflegegrad 1? Dann sind Sie im Alltag noch recht selbstständig. Das betreute Wohnen ist für Sie eine gute Möglichkeit, Ihren Haushalt weiterhin zu organisieren und neue Bekanntschaften zu machen. Außerdem bietet Ihnen die Einrichtung für Betreutes Wohnen ein großes Maß an Sicherheit. Wichtig: Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro und kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat zu.

Betreutes Wohnen bei Pflegegrad 2

Mit einem Pflegegrad 2 haben Sie eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das bedeutet aber nicht, dass Sie für das Betreute Wohnen nicht infrage kommen. Durch das ausgereifte Sicherheitskonzept, die barrierefreie Wohnung und die optionalen Zusatzleistungen können Sie Ihren Bedarf optimal abdecken. Übrigens: Mit Pflegegrad 2 haben Sie neben dem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro auch einen Anspruch auf 332 Euro Pflegegeld bzw. 760 Euro für Pflegesachleistungen.

Betreutes Wohnen bei Pflegegrad 3

Wenn Sie einen Pflegegrad 3 erhalten haben, wurde bei Ihnen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt. Die passende Wohnumgebung, die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst hinzuzuziehen und Annehmlichkeiten wie ein Hausnotruf ermöglichen Ihnen auch mit Pflegegrad 3 ein Leben im Betreuten Wohnen. Denken Sie daran: Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen grundsätzlich 572 Euro Pflegegeld bzw. 1431 Euro Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Betreutes Wohnen bei Pflegegrad 4

Eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – das liegt bei Ihnen mit Pflegegrad 4 vor. Spezialisierte Einrichtungen, die Rücksicht auf höhere Pflegegrade nehmen, bieten Ihnen ebenfalls das Konzept „Betreutes Wohnen“ an. Informieren Sie sich am besten vorab, wie die Versorgung und das Sicherheitskonzept in der Einrichtung aussehen. Menschen mit einem Pflegegrad 4 haben übrigens Anspruch auf 764 Euro Pflegegeld bzw. 1778 Euro Pflegesachleistungen pro Monat.

Betreutes Wohnen bei Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn Sie eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung haben. Das trifft oft auf Demenzpatienten zu. Ein betreutes Wohnen ist bei der ausgeprägten Pflegebedürftigkeit oder bei einer vorliegenden Demenz weniger geeignet. Das liegt daran, dass Sie in diesen Fällen einen höheren Betreuungsbedarf haben, den eine Pflegeeinrichtung in der Regel besser abdeckt. Wenn Sie sich dennoch für das Konzept des Betreuten Wohnens interessieren, können Sie sich direkt bei den Einrichtungen informieren, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.Menschen mit Pflegegrad 5 erhalten 946 Euro Pflegegeld und haben Anspruch auf Pflegesachleistungen im Wert von 2200 Euro por Monat.

Betreutes Wohnen: ab welchem Alter?

Betreutes Wohnen findet in vielen Altersgruppen statt. Nicht nur Senioren, sondern auch psychisch Kranke oder junge Erwachsene profitieren von dem Wohnkonzept.

Die verschiedenen Einrichtungen sind auf eine Altersgruppe bzw. Lebenssituation spezialisiert, damit sich möglichst viele Bewohner im gleichen Alter bzw. in der gleichen Lebenslage befinden. Das schafft ein Gefühl, von Verbundenheit und die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen.

Wenn Sie sich für eine Einrichtung interessieren, halten Sie nach folgenden Angaben Ausschau:

  • Betreutes Wohnen für Senioren
  • Betreutes Wohnen für psychisch Kranke
  • Betreutes Wohnen für Jugendliche
  • Betreutes Wohnen für junge Erwachsene

Betreutes Wohnen: Voraussetzungen

Mit dem Betreuten Wohnen sind Sie auf alles vorbereitet. Zunächst können Sie Ihr Leben weiterhin weitestgehend unabhängig führen. Brauchen Sie mit zunehmendem Lebensalter oder voranschreitender Erkrankung doch Hilfe, kann der Bedarf schnell vor Ort gedeckt werden. Ist die Unterkunft ausreichend ausgestattet, können auch pflegebedürftige Menschen, also Personen mit einem Pflegegrad, egal ob Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5, die Wohnform des Betreuten Wohnens in Anspruch nehmen. Die Gegebenheiten entscheiden letzten Endes, inwieweit eine umfassende Pflege durchführbar und in schweren Fällen ein Betreutes Wohnen sinnvoll ist.

Checkliste: Wann ist Betreutes Wohnen sinnvoll?

Zunächst entscheiden Sie ganz allein für sich, ob das Wohnkonzept für Sie passend ist. Schließlich spielen neben den körperlichen Voraussetzungen auch persönliche Bedürfnisse und Wunschvorstellungen eine Rolle.

Wenn Sie folgende Fragen überwiegend mit „Ja“ beantworten, könnte das Betreute Wohnen für Sie sinnvoll sein:

  1. Ich möchte meine Selbstständigkeit möglichst lange erhalten.
  2. Ich wünsche mir ein barrierefreies Wohnumfeld.
  3. Ich habe Gefallen daran, mich mit gleichaltrigen Menschen zu umgeben.
  4. Mir gefällt der Gedanke, dass ich Sonderleistungen nach Bedarf hinzu buchen kann.
  5. Ich nehme gerne an Freizeitaktivitäten teil und sehne mich nach Kontakten.
  6. Mir ist bewusst, dass das Betreute Wohnen im Vergleich häufig teurer ist.

Grundleistungen und Wahlleistungen

Grundleistungen – Betreutes Wohnen

Zusätzlich zur altersgerechten Wohnung umfasst das Konzept des Betreuten Wohnens bestimmte Leistungen. Zum einen gewisse Grundleistungen, die gewährleistet sein sollten, wenn es um altersgerechtes Wohnen geht. Es zählen folgende Leistungen dazu:

  • Haustechnischer Service: Beseitigung von Störfällen, Reinigung von allgemeinen Wohnanlagen/Wohnflächen, allgemeiner Hausmeisterservice etc.
  • Notrufsystem: Bereitstellung eines Notrufsystems mit 24h Bereitschaft.
  • Betreuungsleistungen: regelmäßige Beratung (Behördenangelegenheiten)/feste Sprechzeiten bei Betreuer, aktuelle Informationsleistungen über Freizeitaktivitäten (über kulturelle Angebote, Neuerungen im Haus), Ideengeber für Kontakt untereinander und zu externen Angeboten etc.

Wahlleistungen – Betreutes Wohnen

Die Leistungen nach Bedarf, auch Wahlleistungen genannt, sind klar von den Grundleistungen abzugrenzen. Direkte Hilfeleistungen und weitere spezifische Betreuungsangebote zählen zu den Wahlleistungen.

Beispiele für Wahlleistungen:

  • Reparaturdienste
  • Essensservice z.B. Essen auf Rädern
  • Hauswirtschaftliche Hilfen z.B. einkaufen, waschen, putzen
  • Fahr -und Begleitdienste
  • Pflegehilfsmittel etc.

Gut zu wissen!

Auch im Betreuten Wohnen haben Sie weiterhin Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro / Monat. Diese können Sie ganz einfach über uns bestellen, wir übernehmen dabei alle Formalitäten mit der Kasse.

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Unterschiedliche Formen des betreuten Wohnens

Mittlerweile haben sich drei verschiedene Formen des Betreuten Wohnens etabliert. So gibt es Betreutes Wohnen z.B. als Altenwohnungen in Wohngebieten eingestreut, in Altenwohnanlagen oder in Mehrgenerationen-Anlagen. Einige Anbieter sprechen statt vom Betreuten Wohnen vom „Wohnen mit Service“, von „Seniorenresidenzen“ oder „Wohnen plus“.

Die Wohntypen und Ihre Definition sind:

1. Altenwohnungen in Wohngebieten, unabhängige Anbieter

  • Ein unabhängiger Wohnanbieter stellt altersgerechte Wohnungen zur Miete zur Verfügung
  • Ein Betreuungsträger ist zuständig für Pflege und weitere Dienstleistungen

2. „Seniorenresidenzen“ oder Altenwohnanlagen

  • Wohnungen und Betreuungsleistungen stammen von einem Träger
  • Oft sind betreute Wohnanlagen an Heime oder Pflegeeinrichtungen angegliedert und zusätzlich an weitere Dienstleister gekoppelt wie beispielsweise Sanitätshäuser oder Essensservices

3. Eigenregie in Mehrgenerationen-Anlagen

  • Selbstständige und eigenverantwortliche Organisation bezüglich der Wohnräumlichkeiten und benötigten Betreuungsdienstleistungen

Betreutes Wohnen: Diese Verträge erwarten Sie

Wer sich für Betreutes Wohnen in einer Wohnsiedlung, einer Seniorenresidenz etc. entschieden hat, geht nun den Schritt der Vertragsunterzeichnung. Beim Betreuten Wohnen gibt es zwei wichtige Verträge, der Mietvertrag bzw. Kaufvertrag und der Betreuungsvertrag.

Unser Tipp: Nehmen Sie ein Familienmitglied oder einen Freund mit zur Vertragsunterzeichnung. Schließlich sehen vier Augen mehr als zwei. Entdecken Sie Unstimmigkeiten, sollten Sie diese direkt beim Anbieter ansprechen – lassen Sie sich nicht dazu bringen, etwas zu unterschreiben, dass Sie nicht verstehen!

Mietvertrag / Kaufvertrag: 

  • Grundsätzliche Rechte und Pflichten eines Mieters / Käufers.
  • Grundleistungen bezüglich des haustechnischen Services
  • Zusätzlich kann der Kaufvertrag eine Sonderregelung enthalten, die garantiert, dass in der Wohnanlage für eine verlässliche Dauer das Betreute Wohnen sichergestellt ist.
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Betreuungsvertrag: 

  • Jegliche pflegerischen und hauswirtschaftlichen Dienste, Fahr- und Begleitdienste und weitere Serviceleistungen, die durch Pauschalbeträge abgedeckt werden.
  • Die Wahlleistungen, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden. Diese sind gesondert zu bezahlen.
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Wie hoch sind die Kosten für betreutes Wohnen?

Betreutes Wohnen ist im Vergleich oft teurer als andere Wohnkonzepte. Doch wie hoch sind die Kosten für betreutes Wohnen tatsächlich? Das hängt von vielen Faktoren ab. Dabei spielt es zum Beispiel eine Rolle, ob Sie kaufen oder mieten möchten und welches Wohnmodell oder welche Zusatzleistungen Sie sich wünschen. Bestellen Sie sich regelmäßig die Mahlzeiten in die Wohnung oder einen ambulanten Pflegedienst, sind die Kosten natürlich höher. Grundsätzlich liegt das Preisniveau über dem des regional üblichen Mietpreises. Suchen Sie sich eine Einrichtung in einer sehr gefragten Lage, kann die Unterbringung im Vergleich deutlich mehr kosten.

Kosten für betreutes Wohnen – das sollten Sie wissen:

  • Die Kosten für betreutes Wohnen (zur Miete) liegen etwa 10-20 % über der ortsüblichen Kaltmiete.
  • Neben der Miete für die altersgerechte Wohnung fällt auch eine Betreuungspauschale an. Sie deckt in der Regel den Hausnotruf, die Haustechnik und die Nutzung des Gemeinschaftsraumes ab. Hier variieren die Preise sehr stark – in der Regel zwischen 15 und 150 Euro pro Monat.
  • Die Kosten für mögliche Zusatzleistungen, die individuell gewählt werden können, müssen so wie die gesamten Kosten des Betreuten Wohnens selbst getragen werden.
  • Bei einem Pflegegrad können Sie die Kosten der Betreuungspauschale teilweise anrechnen bzw. mit Pflegekassen-Leistungen verrechnen.
  • Insbesondere, wenn Ihnen der Anbieter lediglich einen Gesamtpreis für das Betreute Wohnen nennt, sollten Sie aufmerksam bleiben. Darin können sich viele Leistungen verbergen, die Sie eigentlich nicht benötigen, aber trotzdem mit bezahlen.

Beispielrechnung

Erna hat Pflegegrad 3 und wohnt in einer Wohnung des Betreuten Wohnens. Die monatliche Miete beträgt 800 Euro und die Betreuungspauschale beträgt 100 Euro im Monat. Erna bezieht zusätzliche Leistungen, die sie monatlich 60 Euro kosten. Somit belaufen sich die Gesamtkosten des Betreuten Wohnens auf 960 Euro. Erna erhält aufgrund ihres Pflegegrads 3 Pflegegeld in Höhe von 572 Euro (Neuer Stand 2024).

  • Miete    + 800 Euro
  • Betreuungspauschale    + 100 Euro
  • Zusatzleistungen    + 60 Euro
  • Pflegegeld    – 572 Euro
  • Rest    + 388 Euro (muss Erna zahlen)

Gut zu wissen!

Personen mit geringem Einkommen bekommen beispielsweise durch „Wohngeld“ und die „Grundsicherung im Alter“ finanzielle Unterstützung. Mehr Informationen erhalten Sie, wenn Sie den Suchbegriff: „betreutes wohnen kostenübernahme sozialamt“ in die Suchmaschine eingeben.

Betreutes Wohnen: Eigentumswohnung kaufen oder mieten?

Eine Wohnung zu mieten, ist eine Möglichkeit. Sie können aber auch eine Wohnung in einer entsprechenden Einrichtung kaufen. Hier ist ein wenig Rechengeschick gefragt, denn nur so erfahren Sie, ob ein Kauf die richtige Wahl für Sie ist. Sie müssen beispielsweise Rücklagen für eventuell anfallende Reparaturen ansparen. Außerdem fallen bereits beim Erwerb neben dem Kaufpreis Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Aufwendungen für den Grundbucheintrag und eventuell Maklerkosten an.

Unser Tipp: Besprechen Sie mit Ihrem Finanzberater, ob der Kauf in Ihrem Fall Sinn macht. Er kann im Anschluss klären, ob ein Verkauf von bereits bestehendem Eigentum hilfreich ist. Außerdem kümmert sich der Finanzberater um einen Kredit, falls Sie diesen benötigen.

Das spricht fürs Kaufen
Das spricht fürs Mieten
Geschützt vor Mietpreiserhöhungen Keine Bildung von Rücklagen für Investitionen und Reparatur nötig
Bindung von Kapital Falls nötig, schneller Wechsel ins Pflegeheim möglich
Vor allem kleine Mietwohnungen sind recht teuer Kaufpreis, Notargebühren und Grundbuchkosten fallen bei der Miete nicht an

Diese Zuschüsse erhalten Sie von der Pflegekasse

Was viele nicht wissen: Wenn Sie sich im Betreuten Wohnen befinden, können Sie, sofern Sie einen Pflegegrad haben, die gleichen Leistungen wie in der häuslichen Pflege beanspruchen.

Dazu zählen grundsätzlich:

Pflegeleistungen pro Pflegegrad

Betreutes Wohnen in der Nähe: So finden Sie die richtige Einrichtung

Sie sind sich sicher, dass das Betreute Wohnen das richtige Wohnkonzept für Sie ist? Dann fehlt nur noch die richtige Einrichtung. Da es zwischen den Anbietern teilweise große Unterschiede gibt, sollten Sie bei der Auswahl sehr genau hinschauen.

Dabei helfen folgende Fragen:

  • Wie ist das betreute Wohnen gestaltet (Grundriss, Aufenthaltsräume, etc.)?
  • Welche Zusatzleistungen bietet die Einrichtung?
  • Ist ein Pflegeheim, eine Kurzzeitpflege oder eine Tagespflege angeschlossen?
  • Wie ist die Lage, befinden sich Supermärkte, Cafés und Parks in der Nähe?
  • Wie viel kostet das Betreute Wohnen in der Einrichtung?
  • Gibt es ein Freizeitangebot wie organisierte Ausflüge?
  • Wer wohnt sonst noch in der Einrichtung (Altersstruktur, welche Pflegegrade)?
  • Für welche Pflegegrade ist die Einrichtung ausgelegt, kann ich auch später noch dort versorgt werden?

Einige Einrichtungen verfügen über ein spezielles Zertifikat gemäß DIN 77800. Das Zertifikat bedeutet, dass die Einrichtung eine gewisse Qualität erfüllt. Die Prüfer haben dabei ein Auge auf die Grund- und Wahlleistungen, Vertragsgestaltung, das Wohnangebot und vorhandene qualitätssichernde Maßnahmen.

Gut zu wissen!

Viele Senioren möchten das Wohnkonzept in ihrer gewohnten Umgebung in Anspruch nehmen. Auch hier hilft Ihnen die Suchmaschine. Hier geben Sie einfach Suchbegriffe ein, wie „betreutes wohnen berlin“, „betreutes wohnen münchen“, „betreutes wohnen hamburg“ oder „betreutes wohnen freie wohnungen“. Informieren Sie sich auch bei der Caritas – Betreutes Wohnen ist auch hier ein beliebtes Konzept.

3 Alternativen zum Betreuten Wohnen

Vielleicht brauchen Sie noch Bedenkzeit oder das betreute Wohnen überzeugt Sie doch nicht ganz – in dem Fall haben wir drei mögliche attraktive Alternativen für Sie parat.

1. Ambulant Betreutes Wohnen

Bei dieser Variante leben Sie weiterhin in Ihren eigenen vier Wänden. Hierfür muss die Wohnung den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen und pflegegerecht ausgestattet sein. Den Betreuungsdienst erfüllt ein ambulanter Pflegedienst, der vor Ort verfügbar sein muss. Über die Arbeit des Pflegedienstes schließen Sie einen Vertrag – ähnlich dem Vertrag Betreutes Wohnen – in dem die Grund- und Wahlleistungen aufgeführt sind.

2. Eine Senioren-WG

Für Sie stellt ein Umzug kein Problem dar und Sie können sich vorstellen, mit mehreren Senioren in einer Wohngemeinschaft zu leben? Dann ist eine Senioren- WG eine mögliche Alternative für Sie. Hier wird Gemeinschaft großgeschrieben – Sie können gemeinsam Unternehmungen machen oder im Verbund kochen. Eine Verpflichtung besteht dabei aber natürlich nicht. Die Senioren-WG gibt es in der betreuten Form, so erhalten Sie auch im Alltag die Unterstützung, die Sie benötigen. Übrigens: Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen, sollten Sie prüfen, ob Sie in der betreuten Wohngruppe einen Anspruch auf einen sogenannten Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro pro Monat haben.

3. Eine Seniorenbetreuung + Umbau

Sind Sie noch recht selbstständig im Alltag unterwegs, kann Ihnen eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen die Unterstützung bieten, die Sie benötigen. Wie wäre es stundenweise mit einer Seniorenbetreuung? Ganz nach Absprache unterstützt Sie ein Alltagshelfer dann bei täglichen Pflichten und leistet Ihnen Gesellschaft. Die Kosten von bis zu 35 Euro pro Stunde können Sie mit dem Entlastungsbetrag auffangen. Je nach Pflegegrad dürfen Sie dafür auch bis zu 40 % der Pflegesachleistungen nutzen. Zur Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Pflegekasse.

Achtung: Neben der Seniorenbetreuung schaffen auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Entlastung. Ein Treppenlift oder ein Badumbau schlagen allerdings ganz schön zu Buche. Gut, dass die Pflegekasse Pflegebedürftige mit bis zu 4000 Euro bei der Umsetzung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen behilflich ist.

FAQ - Häufige Fragen zum betreuten Wohnen