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Die Techniker Krankenkasse (TK) betreut mehr als zehn Millionen Versicherte und ist damit die größte Krankenkasse in Deutschland. Im Jahr 1884 gegründet, richtete sich die Techniker Krankenkasse zunächst an Architekten, Ingenieure und Techniker. Heute ist sie eine der innovativsten und leistungsfähigsten Krankenkassen hierzulande. Seitdem die Pflegeversicherung 1995 ins Leben gerufen wurde, hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen, die durch die Techniker Krankenkasse versichert sind, verzehnfacht – Tendenz steigend. Mehr als 14.000 Mitarbeiter widmen sich bundesweit an über 200 Standorten den Bedürfnissen der Versicherten. Der aktuelle Vorstand der Techniker Krankenkasse besteht aus Dr. Jens Baas als Vorsitzender des Vorstands, Thomas Ballast als stellvertretender Vorsitzender des Vorstands und Karen Walkenhorst als Mitglied des Vorstands.
Adresse & Kontakt
Postanschrift und Hauptsitz
Techniker Krankenkasse
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg
Telefonnummer
0800 – 285 85 85
(gebührenfrei innerhalb Deutschlands)
E-Mail
service@tk.de
Website
www.tk.de
Service Center
Auf https://www.tk.de/service/app/2002864/filiale/suche.app finden Sie das nächste Service Center der Techniker Krankenkasse.
Termine
Nachdem Sie über die Filialsuche Ihren bevorzugten Standort gefunden haben, können Sie dort bequem online einen Termin vereinbaren. Alternativ können Sie die Servicehotline 0800 – 285 85 85 kontaktieren oder rund um die Uhr Ihr Onlineportal „Meine TK“ aufrufen.
Beschwerden über Kasse
Die Beschwerdestelle der Techniker ist über das Kontaktformular oder auf direktem Weg per Mail an beschwerde@tk.de erreichbar.
Pflege und Pflegeleistungen der Techniker Krankenkasse
Pflegebedürftige Personen können Leistungen der Techniker Pflegekasse beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass sie für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische Unterstützung benötigen. Über die Art und Höhe des Leistungsumfangs entscheidet der Pflegegrad der Person.
Seit dem 01. Januar 2024 gelten die folgenden Höchstbeträge für alle ambulanten oder stationären monatlichen Pflegeleistungen der Techniker Pflegekasse:
Leistungen
|
Pflegerad 1
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | - | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen, häusliche Pflege |
- | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Teilstationäre Pflege | - | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 € Zuschuss | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege |
- | 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege |
- | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr |
- | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
40 € | 40 € | 40 € | 40 € | 40 € |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme |
4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Wohngruppenzuschlag | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderung |
- | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) | max. 266 € (15% der Vergütung) |
Quelle: https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/leistungen-der-pflegeversicherung-1/
Pflegegrad beantragen bei der Techniker Pflegekasse
Welche Leistungen der Pflegebedürftige in welcher Höhe von der Techniker Pflegekasse erhält, ist von seinem Pflegegrad abhängig. Grundsätzlich steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen in Abhängigkeit von der Pflegebedürftigkeit.
Da ein Pflegegrad für die Inanspruchnahme der Leistungen notwendig ist, steht zunächst die Beantragung eines Pflegegrads an. Dafür sind folgende Schritte erforderlich:
- Versicherte stellen direkt bei der Kasse einen entsprechenden Antrag. Das klappt bei der Techniker Pflegekasse ganz einfach online unter https://www.tk.de/service/form/2077146/pflegeantrag.form#sPfaf. Mit nur wenigen persönlichen Angaben übermitteln Sie Ihren Pflege-Antrag an die Kasse. Alternativ können Sie sich an die Hotline mit der Telefonnummer 040 – 460 66 16 00 wenden. Diese steht montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
- Die Techniker beauftragt im Anschluss den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit einer Begutachtung. Damit kann sich die Pflegekasse ein konkretes Bild davon machen, wie stark Sie im Alltag eingeschränkt sind und welche Hilfe Sie benötigten.
- Die Begutachtung erfolgt nach einer gemeinsamen Terminabsprache in Ihrem häuslichen Umfeld. Hier stehen verschiedene Module wie die Mobilität, die Selbstversorgung und die körperliche sowie geistige Verfassung im Vordergrund.
- Sie können sich auf den Termin vorbereiten, indem Sie wichtige Dokumente wie den Medikationsplan, ärztliche Berichte oder Pflegeprotokolle in Kopie bereitlegen. Wenn Sie möchten, kann eine vertraute Person wie ein Angehöriger oder ein Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes an dem Termin teilnehmen.
- Im Anschluss an die Begutachtung fertig der medizinische Dienst ein Gutachten an, mit dem die Pflegekasse über die notwendigen Maßnahmen entscheidet.
- Die Techniker Pflegekasse übermittelt Ihnen das Gutachten und den Ihnen zugeteilten Pflegegrad auf postalischen Weg. Dem zugehörigen Bescheid können Sie die Leistungshöhe, die Leistungsdauer und die Einstufung des Pflegegrads entnehmen.
Berechnen Sie im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad für eine bessere Vorbereitung auf das MDK Gutachten.
Verhinderungspflege beantragen bei der Techniker Pflegekasse
Pflegebedürftige Angehörige oder andere Personen, die sich in der häuslichen Pflege engagieren, können unerwartet krank werden oder benötigen ab und zu Urlaub. Um die Versorgung weiterhin zu gewährleisten, setzt sich die Verhinderungspflege ein. Die privaten Pflegepersonen haben dann die Möglichkeit, vorübergehend einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen – die Pflegekasse erstattet die Kosten dafür in Höhe von maximal 1.612 Euro pro Jahr für 6 Wochen Verhinderungspflege.
Besonderheiten
- der Pflegebedürftige muss vor der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege mindestens sechs Monate lang im häuslichen Umfeld gepflegt worden sein
- der Pflegebedürftige besitzt mindestens Pflegegrad 2
- Versicherte können bis zu 806 Euro ihres Kurzzeitpflegeanspruchs, sofern dieser noch nicht ausgeschöpft ist, für die Verhinderungspflege verwenden
Formular
Sie können den Antrag auf Verhinderungspflege herunterladen, ausdrucken und an die auf dem Formular genannte Adresse schicken oder per Mail an pflege@tk.de senden. Alternativ können Sie die Mitarbeiter unter der Telefonnummer 040 – 460 66 16 00 anrufen.
Reha und Kur beantragen bei der Techniker Krankenkasse
Während eine Rehabilitationsmaßnahme Patienten auf dem Weg der Genesung unterstützt, setzt sich eine Kur für die Vorsorge ein. Versicherte können sowohl eine Rehamaßnahme als auch eine Kur bei der Techniker Krankenkasse beantragen. In Absprache mit dem behandelnden Arzt können Versicherte ambulante und stationäre Versorgungskonzepte in Anspruch nehmen.
Besonderheiten
Nicht immer ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner, wenn es um Angelegenheiten in den Bereichen Reha oder Kur geht. Manchmal ist auch die Rentenversicherung als Kostenträger für die Leistungen zuständig.
Zum Beispiel dann, wenn:
- die Rehabilitationsmaßnahme das Ziel hat, Versicherte wieder leistungsfähig für das Arbeitsleben zu machen
- die Inanspruchnahme der Maßnahme aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig ist.
Formular
Das Antragsformular für eine Vorsorge-Kur können Sie direkt bei der Techniker Krankenkasse unter der Telefonnummer 040 – 460 66 18 00 anfordern. Das Formular für die Beantragung einer Kur stellt der behandelnde Arzt zur Verfügung. Handelt es sich um eine Reha-Antragstellung, die in den Aufgabenbereich der Deutschen Rentenversicherung fällt, können Sie hier Ihren Bedarf anmelden.
Reha für pflegende Angehörige
Kurzzeitpflege beantragen bei der Techniker Pflegekasse
Manchmal ist eine pflegebedürftige Person für eine überschaubare Dauer auf stationäre Versorgung angewiesen. Zum Beispiel in Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder weil die Pflegebedürftigkeit plötzlich eingetreten ist. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, die im Rahmen der Kurzzeitpflege entstehen, mit maximal 1.774 Euro (für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr).
Besonderheiten
- die Kurzzeitpflege ist für pflegebedürftige Personen vorgesehen, die mindestens Pflegegrad 2 besitzen
- der Gesetzgeber ermöglicht eine Kombination der Kurzzeitpflege mit nicht ausgeschöpften Mitteln der Verhinderungspflege. Dadurch kann der Pflegebedürftige bis zu 3.386 Euro erstattet bekommen
- In der Regel beteiligt sich die Pflegekasse nur dann an den Kosten, wenn die Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Einrichtung erfolgt.
Formular
Für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege müssen Pflegebedürftige einen Antrag stellen – entweder telefonisch, per Mail oder postalisch. Den Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie unkompliziert herunterladen, ausdrucken und an die darauf genannte Adresse per Post oder per E-Mail (pflege@tk.de) senden. Außerdem können Sie sich für die Angelegenheit montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr an die Mitarbeiter der TK unter der Telefonnummer 040 – 460 66 16 00 wenden.
Pflegegeld beantragen bei der Techniker Pflegekasse
Werden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld versorgt, haben sie in Abhängigkeit von dem vorliegenden Pflegegrad einen Anspruch auf Sachleistungen oder Geldmittel. Dazu zählt auch das Pflegegeld. Pflegebedürftige erhalten das Pflegegeld, wenn sich Angehörige, Nachbarn oder Freunde um die häusliche Pflege kümmern. Zwar können Pflegebedürftige frei über das Pflegegeld verfügen, eigentlich ist es aber als Honorierung für die ehrenamtlichen Helfer gedacht. Übrigens können Pflegebedürftige auch Pflegekräfte aus dem Ausland mit dem Pflegegeld bezahlen. Die Auszahlung des Pflegegelds erfolgt monatlich.
Erbringt ein ambulanter Pflegedienst Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld, kann sich die Pflegekasse im Rahmen der Pflegesachleistungen an den Kosten beteiligen. Hierfür ist ein festgelegter Betrag, je nach Pflegegrad, vorgesehen.
Folgende Beträge zahlt die Techniker monatlich:
Leistungen
|
Pflegegrad 2
|
Pflegegrad 3
|
Pflegegrad 4
|
Pflegegrad 5
|
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | 332 € | 572 € | 764 € | 946 € |
Pflegesachleistungen | 760 € | 1.431 € | 1.778 € | 2.200 € |
Formular
Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegekasse und macht einen Pflegegrad erforderlich. Hier können Sie den Pflege-Antrag stellen und die Zuteilung eines Pflegegrads anstoßen. Nach dem Besuch des Gutachters und der Sichtung des Gutachtens durch die Techniker Pflegekasse erhalten Sie, sofern Sie die Kriterien erfüllen, einen Pflegegrad. Bei Pflegegrad 2 oder höher erhalten Sie Pflegegeld.
Pflegehilfsmittel beantragen bei der Techniker Pflegekasse
Pflegehilfsmittel haben die Aufgabe, den Pflegealltag zu vereinfachen, den Pflegebedürftigen in seiner Selbstständigkeit zu fördern und/oder die Hygiene zu verbessern. Bei den Pflegehilfsmitteln wird zwischen zum Verbrauch bestimmten und nicht zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln unterschieden.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel
Die Techniker Pflegekasse beteiligt sich an bestimmten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Mundschutzmasken, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion, Schutzschürzen, Einweglätzchen oder saugfähigen Bettschutzeinlagen. Dafür steht Pflegebedürftigen ein Budget in Höhe von 40 Euro zur Verfügung, und zwar unabhängig vom Pflegegrad.
Voraussetzungen
- die pflegebedürftige Person wird in den eigenen vier Wänden oder in einer Wohngemeinschaft versorgt
- die Pflege erfolgt durch Familie, Freunde oder durch einen Pflegedienst
- ein formloser aber schriftlicher Antrag auf Kostenübernahme liegt vor. Erforderliche Daten: Name, Geburtsdatum und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person, Quittungen über Art und Menge der benötigten Pflegemittel.
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Techniker Pflegekasse?
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Saugfähige Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen
- Flüssiges Händedesinfektionsmittel
- Flüssige Flächendesinfektionsmittel
- Lätzchen zum Einmalgebrauch
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel beantragen
Technische Pflegemittel
Technische Pflegehilfsmittel sind entweder speziell auf die Pflegesituation zugeschnittene Möbel, Hausnotrufsysteme oder medizinische Gerätschaften. Ein großer Anteil der technischen Pflegemittel erhalten Pflegebedürftige als Leihgabe – sie müssen diese also nicht kaufen. Die Kosten für die technischen Pflegemittel, sofern sie die Kasse als notwendig erachtet, übernimmt die Pflegekasse. Pflegebedürftige zahlen lediglich einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal 25 Euro.
Achtung! Inkontinenzprodukte wie Einlagen erstattet die Krankenkasse und nicht die Pflegekasse.
Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die Techniker-Pflegekasse?
Es gibt eine ganze Reihe an technischen Hilfsmitteln, die den Pflegealltag erleichtern können. Dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes können Sie alle technischen Hilfsmittel, angeordnet nach Therapieziel, entnehmen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
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Jetzt zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel auswählenBesondere Pflegeleistungen der Techniker Krankenkasse
Pflegekurse und individuelle Schulungen
Pflegekurse zielen vor allem auf pflegende Angehörige ab. In den Kursen erfahren diese Grundlagen für die pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld, erlernen rückenschonende Techniken und erhalten Informationen zum Betreuungsrecht. Auch spezielle Kurse zur Pflege von Menschen mit Demenz, Parkinson oder Multiple Sklerose sind möglich. Die Techniker übernimmt die Kosten für den Pflegekurs, wenn sich Angehörige auf ihre Pflegetätigkeit vorbereiten, bereits eine pflegebedürftige Person pflegen oder sich zusätzliche Kenntnisse aneignen möchten, weil sich die Pflegesituation geändert hat.
Hospiz- und Palliativversorgung
Die Palliativversorgung stellt schwerstkranken und sterbenden Menschen die nötige Pflege und Betreuung zur Seite. Für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im häuslichen Umfeld, die Versorgung auf einer Palliativstation oder für die Unterbringung in einem Hospiz übernimmt die TK die Kosten. Die Techniker stellt Betroffenen und Angehörigen einen Hospizlotsen zur Seite, mit dem sie einfach und schnell passende Angebote in der Hospiz- und Palliativversorgung finden.
Pflegedienst – welcher ist der richtige?
Wenn Pflegebedürftige auf einen Pflegedienst angewiesen sind, ist die Unsicherheit oft groß. Wo finde ich einen Pflegedienst und welcher ist vertrauenswürdig? Der TK- Pflegelotse unterstützt Sie bei der Suche nach Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten, Betreuungsangeboten und Hilfen im Haushalt. Außerdem können Sie nach Angeboten zum Thema Pflegeberatung in Ihrer Nähe suchen. Besonders clever: Sie erhalten nicht nur die Kontaktdaten der Dienstleister, sondern auch Informationen zu den Preisen und eine Bewertung – so sind transparente Informationen garantiert.
Der TK- Pflegecoach
Der TK-Pflegecoach ist ein Online-Angebot, das sich an Pflegende und Interessierte richtet. In insgesamt vier Modulen (Gesamtdauer aller Inhalte 325 Minuten) vermittelt die Techniker interessante Inhalte zum Thema Verständnis und Zuwendung, Pflegeumgebung, richtig pflegen und Selbstschutz für Pflegende. Neben speziellen Techniken für den Pflegealltag erlernen Angehörige auch gezielte Entspannungsübungen. Nach dem Erlernen der Inhalte können Sie Ihr Wissen mit kleinen Wissensabfragen auf die Probe stellen.
Die TK-Pflegeberatung
Sie haben Fragen zu Ihrer Pflegesituation und wünschen sich eine Beratung? Die TK- Pflegeversicherung bietet jederzeit eine kostenfreie Pflegeberatung an. Diese können Sie entweder im häuslichen Umfeld oder per Telefon (040 – 460 66 16 00) in Anspruch nehmen. Qualifizierte Pflegeberater erfassen Ihren Unterstützungsbedarf, erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Lösungen und koordinieren Ihre Versorgung.
Mitglied werden
Der Wechsel zur Techniker Krankenkasse und damit zur Techniker Pflegekasse gelingt ganz einfach. Alles was Sie dafür tun müssen, ist einen Onlineantrag ausfüllen. Eine Kündigung bei Ihrer alten Krankenkasse ist nicht notwendig, das erledigt die Techniker für Sie.
Mit folgenden Beiträgen können Sie bei der Techniker Krankenkasse rechnen:
- Allgemein: 14,6 %
- Ermäßigt: 14,0 %
- Zusatzbeitrag: 1,2 %
Der Krankenkassenbeitrag errechnet sich in Anlehnung an den sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei maximal 4.837,50 Euro. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber tragen die Aufwendungen für die Krankenversicherung, jeweils zu 7,3 %. Personen, die eine betriebliche Altersvorsorge beziehen, wird eine Freigrenze in Höhe von 164,50 Euro ermöglicht. Damit zahlen Rentner nur für die Beiträge, die über der Freigrenze liegen. Für Arzneimittel, technische Hilfsmittel und weitere Leistungen müssen Versicherte eine Zuzahlung leisten. Allerdings trifft das nur in den seltensten Fällen auf Kinder und Jugendliche zu.
Außerdem existiert eine Belastungsgrenze, die eine Befreiung von der Zuzahlung vorsieht. Dafür gibt es Abschläge, die vom jeweils gültigen Haushaltseinkommen abgezogen werden.
- 5.922 Euro für den ersten Angehörigen
- 8.388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind
Erreichen Sie die Belastungsgrenze, können Sie sich von der Techniker Krankenkasse von einer Zuzahlung befreien lassen. Dafür rufen Sie einfach unter der Nummer 0800 – 285 85 85 an und lassen sich von der TK den passenden Antrag zusenden.