Mit rund neun Millionen Versicherten ist Barmer die zweitgrößte gesetzliche Kranken- und Pflegekasse Deutschlands. 2022 erhielt sie im ‚Focus-Money-Kassentest‘ zum wiederholten Mal die Auszeichnung ‚Top Krankenkasse‘. In der Kategorie ‚Digitale Leistungen‘ hat die Kasse mit ’sehr gut‘ abgeschnitten. Und auch für ihr ’nachhaltiges Engagement‘ ging diese als Testsiegerin hervor.

Prof. Dr. Christoph Straub ist seit dem 1. August 2011 Vorstandsvorsitzender der Barmer Kranken- und Pflegekasse. Der Verwaltungsrat ist für die Wahl sowie die Überwachung des Vorstands verantwortlich und bestimmt die Grundzüge der Kassenpolitik. Dieser besteht aus 30 Ehrenamtlern und wird alle sechs Jahre von den Kassenmitgliedern neu gewählt.

Adresse & Kontakt

Postanschrift und Hauptsitz

a) Liegt Ihre Postleitzahl zwischen 00001 – 46999, dann schreiben Sie an:

Barmer
Lichtscheider Str. 89 – 95
42266 Wuppertal

b) Wohnen Sie in einem Ort mit einer Postleitzahl zwischen 47000 – 99999, ist folgende Postanschrift die richtige:

Barmer
Gottlieb-Daimler-Straße 19
73524 Schwäbisch Gmünd

Telefonnummer
 0800-333 1010

E-Mail
service@barmer.de

Website
www.barmer.de

Kontaktformular
Über das Kontaktformular können Sie übrigens auch ein Beratungsgespräch in einer Geschäftsstelle vor Ort vereinbaren.

Pflege und Pflegeleistungen der BARMER

Um die Leistungen der Barmer Pflegekasse besser zu verstehen, müssen vorab die verschiedenen Pflegegrade kurz erklärt werden. Pflegebedürftige Personen werden in sogenannte Pflegegrade eingestuft. Je höher der Pflegegrad (1-5), desto höher die Beeinträchtigung im Alltag (Einschränkung der Selbstständigkeit), und desto höher sind folglich die Leistungen der Pflegekasse.

Ein Pflegegrad 1 besteht, wenn die Selbstständigkeit nur gering eingeschränkt ist.

Ein Pflegegrad 2 zeugt von einer erheblichen Einschränkung der Selbstständigkeit.

Ein Pflegegrad 3 liegt bei schweren Einschränkungen der Selbstständigkeit vor.

Ein Pflegegrad 4 umfasst Pflegebedürftige mit schwersten Einschränkungen der Selbstständigkeit.

Ein Pflegegrad 5 bedeutet, dass neben schwersten Einschränkungen der Selbstständigkeit zusätzlich spezifische Pflegeanforderungen vorliegen.

Die Pflegeleistungen für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 sind vor allem darauf ausgerichtet, die Situation zu Hause zu stabilisieren und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu unterstützen. Die Barmer Pflegekasse übernimmt hier: Pflegeberatung, Unterstützung von Pflegenden mit Kursen und Schulungen, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bis 40 EUR pro Monat, Entlastungsbetrag von 125 EUR monatlich, zum Beispiel zur Finanzierung von ambulanter Körperpflege, und Zuschüsse für eine Wohnraumanpassung bis zu 4000 EUR. Im Fall einer vollstationären Pflege im Heim leistet die Barmer Pflegekasse ebenfalls einen Zuschuss von 125 EUR pro Monat.

Die Pflegegrade 2-5 haben neben den Leistungen des Pflegegrads 1 weitere zusätzliche Ansprüche:

Pflegesachleistungen (Finanzierung von ambulanten Pflegediensten)

  • Pflegegrad 2: 760 EUR / Monat
  • Pflegegrad 3: 1.431 EUR / Monat
  • Pflegegrad 4: 1.778 EUR / Monat
  • Pflegegrad 5: 2.200 EUR / Monat

Pflegegeld (zur Unterstützung von privater Pflege)

  • Pflegegrad 2: 332 EUR / Monat
  • Pflegegrad 3: 572 EUR / Monat
  • Pflegegrad 4: 764 EUR / Monat
  • Pflegegrad 5: 946 EUR / Monat

Gut zu wissen:

Pflegesachleistungen und Pflegegeld können verhältnismäßig kombiniert werden!

Teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege)

  • Pflegegrad 2: 689 EUR / Monat
  • Pflegegrad 3: 1.298 EUR / Monat
  • Pflegegrad 4: 1.612 EUR / Monat
  • Pflegegrad 5: 1.995 EUR / Monat

Vollstationäre Pflege (Versorgung im Pflegeheim)

  • Pflegegrad 2: 770 EUR / Monat
  • Pflegegrad 3: 1.262 EUR / Monat
  • Pflegegrad 4: 1.775 EUR / Monat
  • Pflegegrad 5: 2.005 EUR / Monat

Gut zu wissen:

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderungen bekommen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 15 % des Heimentgeldes. Der Höchstbetrag liegt bei 266 EUR.

Verhinderungspflege (Ersatzpflege bei Ausfall der Privatpfleger)

Pflegegrade 2 bis 5 erhalten maximal 1.612 EUR für sechs Wochen pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um 806 EUR des jährlichen Budgets für Kurzzeitpflege auf insgesamt 2.418 EUR erhöht werden.

Kurzzeitpflege (vorübergehende stationäre Versorgung)

Pflegegrade 2 bis 5 bekommen bis zu 1.774 EUR für 8 Wochen pro Kalenderjahr. Wird im selben Zeitraum keine Verhinderungspflege beantragt, kann der Höchstbetrag von 1.612 EUR hierzu auf insgesamt 3.386 EUR addiert werden.

Bei der Pflegekasse Barmer die Einstufung in einen Pflegegrad beantragen

Damit Sie Pflegeleistungen erhalten können, muss zunächst die Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person festgestellt und diese in einen der fünf Pflegegrade eingestuft werden. Dies geschieht über die sogenannte ‚Pflegebegutachtung‘. Hier erklären wir Ihnen alle wichtigen Schritte, vom Antrag bis zur konkreten Übernahme von Pflegeleistungen:

  1. Sie spüren, dass Sie selbst oder eine Person Ihres familiären Umfelds den Alltag nicht mehr vollkommen selbstständig meistern können. In diesem Fall stellen Sie bei der Pflegekasse Barmer einen Antrag auf Pflegeleistungen. Den Antrag können Sie entweder hier:  Antrag auf Pflegeleistungen
    herunterladen und dann mit der Post an die Pflegekasse zurückschicken oder, wenn Sie bereits ein Benutzerkonto bei der Barmer Pflegekasse haben, den Antrag direkt online erstellen.
    Wichtig ist, dass Sie vor der Antragsstellung wissen, wie die Pflege „aussehen“ soll: Ist eine Unterbringung im Pflegeheim gewünscht? Oder vielleicht nur eine teilstationäre Pflege? Möchten Sie die ambulante Unterstützung eines Pflegedienstes zu Hause in Anspruch nehmen? Hätten Sie lieber, dass ein Familienmitglied die Pflege komplett übernimmt? Es ist nicht immer einfach, auf diese Fragen umgehend eine klare Antwort zu finden. Deshalb ist es sinnvoll, vor der Antragsstellung um ein Beratungsgespräch bei der Pflegekasse Barmer zu bitten.
  2. Nach Eingang des Antrags kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse zu Ihnen nach Hause. Dieser Besuch wird natürlich angekündigt, und Sie können sich darauf vorbereiten. Die Fragen, die Ihnen bei dieser Pflegebegutachtung gestellt werden, sollen helfen, die Einstufung in den passenden Pflegegrad zu definieren. Es macht Sinn, wenn bei diesem Gespräch die bereits gefundenen Pfleger oder Pflegedienste anwesend sind. Dies ist jedoch kein Muss. Bereiten Sie alle Papiere vor, welche die Pflegebedürftigkeit untermauern können, wie zum Beispiel Arzt- und Krankenhausatteste. Sie können vor der Begutachtung auch einen Bogen zur Selbsteinschätzung ausfüllen, den Sie dann der Gutachterin oder dem Gutachter während des Besuchs vorlegen. Diesen Bogen und weitere wichtige Informationen zur Vorbereitung der Pflegebegutachtung finden Sie hier: Info Pflegebegutachtung
  3. Nach der Pflegebegutachtung erstellt die Gutachterin oder der Gutachter ein Pflegegutachten. In diesem wird der pflegebedürftigen Person ein Pflegegrad zugeordnet. Diese Zuordnung erfolgt nicht arbiträr. Sie basiert auf einem gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungssystem, das hier eingesehen werden kann: Bewertungssystem .
    Anschließend wird das Gutachten an die Pflegekasse Barmer weitergeleitet. Nach Eingang des Gutachtens erhalten Sie innerhalb von 25 Werktagen die Entscheidung der Pflegekasse
  4. Nach Erhalt des Leistungsbescheids können nun alle Ihnen offenen Pflegeleistungen bei der Pflegekasse Barmer rasch beantragt und umgesetzt werden. Eine ausführliche Broschüre zu allen Pflegeleistungen können Sie hier herunterladen: Broschüre Pflegeleistungen

Antrag auf Pflege der BARMER

Berechnen Sie im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad für eine bessere Vorbereitung auf das MDK Gutachten.

 Pflegegradrechner 2024

Pflegesachleistungen beantragen bei der BARMER Pflegekasse

Pflegesachleistungen werden oft mit dem Erstantrag auf Pflegeleistungen organisiert. Diese dienen der Finanzierung von professionellen Pflegekräften, welche die Pflege ambulant in der Wohnung von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ausführen. Hierzu gehören Pflegedienste und Sozialstationen. Die monatlichen Leistungen der Pflegekasse Barmer liegen ganz nach Pflegegrad zwischen 724 und 2.095 EUR. Diese werden direkt an den ambulanten Dienstleister ausgezahlt.

Pflegesachleistungen umfassen folgende Bereiche:

TIPP

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben zwar keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen, aber können sich über den monatlichen Entlastungsbetrag von ambulanten Dienstleistern helfen lassen.

Pflegesachleistungen der BARMER

Pflegegeld beantragen bei der BARMER

Auch Pflegegeld wird meist mit dem Erstantrag auf Pflegegrad und Pflegeleistungen angefordert, wenn die häusliche Pflege von Privatpersonen übernommen wird. Pflegegeld kann ab Pflegegrad 2 ausgezahlt werden. Der Höchstbetrag liegt bei 901 EUR monatlich für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5. Pflegegeld ist nicht als Gehalt für private Pflegepersonen zu verstehen. Denn diese üben ihre Tätigkeit ja ehrenamtlich aus. Es handelt sich vielmehr um eine finanzielle Unterstützung, welche die häusliche Pflege ermöglichen soll.

Die pflegebedürftige Person kann in freiem Ermessen über den Einsatz des Pflegegeldes entscheiden. In der Praxis wird der Pflegekasse aber häufig die Bankverbindung einer Pflegeperson angegeben, da diese sich ja auch um alle nötigen Einkäufe für die Haushaltsführung und die Pflege kümmert. Auch wenn private Pfleger kein offizielles Gehalt beziehen können, so sind sie während ihrer Tätigkeit durch die Pflegekasse unfall- und sozialversichert. Die Pflegekasse zahlt ebenfalls Arbeitslosen- und Rentenbeiträge für private Pflegepersonen. Denn diese sind durch die Pflege oft in ihrer Berufstätigkeit eingeschränkt.

Pflegegeld Antrag der BARMER

Bei der Pflegekasse Barmer teilstationäre Pflege beantragen

Eine teilstationäre Pflege, auch Tages- oder Nachtpflege genannt, kann gleich beim Erstantrag auf Pflegeleistungen organisiert werden. Sie ist bei häuslicher Pflege sinnvoll, wenn die privaten Pflegepersonen berufstätig sind und sich nicht rund um die Uhr um die oder den Pflegebedürftigen kümmern können. Diese Pflegeleistung ab Pflegegrad 2 umfasst den Transport sowie die pflege- und betreuungsbedingten Ausgaben. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen allerdings selbst getragen werden. Der Höchstbetrag für Pflegegrad 5 liegt bei 1.995 EUR monatlich und wird von der Pflegekasse Barmer direkt an die Pflegeeinrichtung gezahlt.

Gut zu wissen:

Teilstationäre Pflege kann ohne Anrechnung mit anderen häuslichen Pflegeleistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden!

Bei der Pflegekasse Barmer vollstationäre Pflege beantragen

Manchmal bleibt keine andere Wahl, als eine vollstationäre Pflege zu beantragen. Auch diese Möglichkeit steht Ihnen beim Erstantrag auf Pflegeleistungen oder bei späterem Bedarf offen. Die Pflegekasse Barmer beteiligt sich ganz nach Pflegegrad mit monatlichen Höchstbeträgen bis zu 2.005 EUR für pflegebedingte und medizinische Aufwendungen. Diese Beteiligungspauschalen der Pflegekasse werden direkt mit dem Pflegeheim abgerechnet. Den ausstehenden Eigenanteil bezuschusst die Barmer mit bis zu 70 %. Je länger die pflegebedürftige Person vollstationäre Pflege erhält, desto höher der Zuschuss. Auf Antrag kann dieser Eigenanteil auch komplett vom Sozialamt übernommen werden. Unterkunft und Verpflegung werden wie immer selbst finanziert.

Wichtig! Lassen Sie sich vor der Wahl eines Pflegeheims immer von professionellen Fachkräften beraten. Diese stellt Ihnen die Barmer Pflegekasse zur Verfügung.

Verhinderungspflege beantragen bei der BARMER Pflegekasse

Wenn eine private Pflegeperson ausfällt, weil sie zum Beispiel in Urlaub fährt oder krank ist, kann ab Pflegegrad 2 für jährlich sechs Wochen Verhinderungspflege beantragt werden. Die Ersatzpflege wird entweder im privaten Umfeld (Familie, Nachbarn, Freunde … ) oder in einer Pflegeeinrichtung organisiert. Der Höchstbetrag liegt bei 2.418 EUR pro Kalenderjahr inklusive 806 EUR des jährlichen Anspruchs auf Kurzzeitpflege. Um Verhinderungspflege beantragen zu können, muss der Pflegebedarf seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Gut zu wissen:

Verhinderungspflege kann auch stundenweise beantragt werden. Fällt die Pflegeperson weniger als acht Stunden aus, wird dieser Tag nicht von den sechs Wochen Gesamtanspruch abgezogen!

Und so funktioniert die Beantragung

1) Zunächst laden Sie den Antrag auf Verhinderungspflege herunter und füllen diesen aus.

2) Damit Sie den Antrag richtig stellen können, benötigen Sie folgende Informationen:

  • In welchem Zeitraum soll die Verhinderungspflege stattfinden oder hat bereits stattgefunden?
  • Warum ist die Pflegeperson verhindert?
  • Welche Pflegeperson ist verhindert? (bei mehreren Pflegern)
  • Wer soll die Ersatzpflege übernehmen? (Privatperson, Pflegedienst, Pflegeinrichtung … )
  • Soll der Anspruch auf Kurzzeitpflege (Höchstbetrag 806 EUR) mitverwendet werden?

3) Wird die Ersatzpflege von einer Privatperson übernommen, dann schicken Sie mit dem Antrag auch die Rechnung an die Pflegekasse. Eine Musterrechnung für Privatpersonen finden Sie hier: https://www.barmer.de/resource/blob/1022562/cd01a16fa3885c83bf334aee41c600d6/musterrechnung-verhinderungspflege-44113-data.pdf. Pflegeeinrichtungen adressieren ihre Rechnungen in der Regel direkt an die Kasse. So wird keine Vorleistung fällig.

BARMER Antrag Verhinderungspflege

Antrag auf Kurzzeitpflege bei der BARMER stellen

Diese Pflegeleistung ist für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 gedacht, welche über einen kurzen Zeitraum nicht zu Hause gepflegt werden können, weil beispielsweise die Wohnung behindertengerecht eingerichtet wird. Manchmal kann Kurzzeitpflege auch ohne eine anhaltende Pflegebedürftigkeit mit einer Beteiligung der Krankenkasse in Anspruch genommen werden, beispielsweise nach einer schweren Operation oder einem Unfall. Hierzu benötigen Sie allerdings eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung. Die stationäre Pflege wird in diesen Situationen acht Wochen pro Jahr mit einem Höchstbetrag von 1.774 EUR finanziert. Ein nicht genutzter Anspruch auf Verhinderungspflege kann dazu addiert werden. Maximal zahlt die Barmer Pflegekasse also 3.386 EUR für Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr.

So funktioniert die Beantragung

1) Antrag für pflegebedürftige Personen herunterladen

Hier finden Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und den Antrag für Personen ohne anhaltende Pflegebedürftigkeit

2) Um den Antrag zu stellen, müssen Sie natürlich sowohl die Daten der Kurzzeitpflege als auch den Namen und die Adresse der Pflegeeinrichtung kennen, welche Sie in dieser Zeit betreut.

3) Sollte Ihnen keine Kurzzeitpflegeeinrichtung in Ihrer Nähe bekannt sein, können Sie den digitalen Suchservice Pflegelotse nutzen.

  • Auf der Startseite des „Pflegelotsen“ klicken Sie zunächst auf „Pflegeeinrichtungen, Betreuungsangebote und Hilfe im Haushalt“.
  • Als „gewünschte Versorgungsform“ wählen Sie dann „stationäre Pflegeeinrichtung“ und als Pflegeart „Kurzzeitpflege“.
  • Zum Schluss müssen Sie nur noch einen Ort und die maximale Kilometerzahl angeben, welche zwischen der gewünschten Adresse und der Pflegeeinrichtung liegen darf.
  • Die Ergebnisse werden Ihnen dann mit steigender Entfernung angezeigt. Der Trefferliste können Sie ebenso die Tagespreise als auch die Anzahl der aktualisierten freien Kurzzeitpflegeplätze entnehmen.

Antrag auf Kurzzeitpflege der BARMER

Reha und Kur beantragen bei der BARMER Krankenkasse

Auch stationäre Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren können für pflegebedürftige Personen bei der Barmer beantragt werden. Eine Reha ist auf Minderung bereits vorhandener, spezifischer Schädigungen, zum Beispiel nach einem Sturz oder einem Schlaganfall, ausgerichtet. Kuren werden präventiv eingesetzt und haben das allgemeine Wohlbefinden des Patienten zum Ziel. Für die Antragsstellung und eine ausreichende Beratung nehmen Sie am besten Kontakt mit der Kasse auf.

Bei der Pflegekasse BARMER Pflegehilfsmittel beantragen

Alle Pflegegrade haben bei der Pflegekasse Barmer Anspruch auf Hilfsmittel für die Pflege. Diese werden in der Regel während der Pflegebegutachtung festgelegt und können bei Bedarf auch später noch über die Barmer Vertragspartner beantragt werden. Viele Pflegehilfsmittel werden als Leihgabe ohne Kostenbeteiligung zur Verfügung gestellt. Für Pflegemittel, welche gekauft werden müssen, liegt der Eigenanteil maximal bei 25 EUR. Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, welche die Pflege erleichtern. Zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln gehören zum Beispiel:

Ein ausführliches Register der Hilfsmittel finden Sie hier:

Nach einem Barmer Vertragspartner für Hilfsmittel in Ihrer Nähe können Sie auf dieser Webseite suchen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von der BARMER

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad, welche sich in der häuslichen Pflege befinden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und können diese beantragen. So erhalten Betroffene u.a. Bettschutzeinlagen, Handschuhe, FFP2 Masken und Flächendesinfektionsmittel im Wert von insgesamt 40 EUR im Monat.

Der entsprechende Antrag kann direkt bei der BARMER gestellt werden oder über einen Versorgungsdienstleister, wie Sanubi, erfolgen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der BARMER

Die Pflegekasse Barmer bietet außer Pflegeleistungen für Pflegebedürftige auch kostenlose Dienstleistungen für pflegende Angehörige. Neben Online- und Präsenzkursen rund ums Thema Pflege steht den Pflegepersonen ein Informationsportal zur Verfügung, auf dem sie hilfreiche Tipps und Unterstützung finden. Darüber hinaus bietet die Kasse eine Pflegeberatung durch Experten: Entweder direkt vor Ort, in einer der zahlreichen Geschäftsstellen, oder telefonisch. Für nicht deutschsprachige Kunden gibt es übrigens eine Hotline, auf der Englisch gesprochen wird.

Weitere Informationen zur Pflegeberatung finden Sie hier: https://www.barmer.de/unsere-leistungen/pflege/pflegeberatung-von-experten-1003744

Mitglied werden

Um Mitglied bei Barmer zu werden, müssen Sie die Krankenkasse wechseln und einen Aufnahmeantrag bei Barmer stellen. Das geht ganz bequem online:

BARMER Onlineantrag

Möchten Sie den Antrag lieber mit der Post schicken, können Sie diesen hier herunterladen:

Auch Familienangehörige können Sie mitversichern.

Anschließend besiegeln Sie Ihren Wechsel zur Barmer bei einem digitalen Online-Meeting oder direkt vor Ort in einer Geschäftsstelle. In der Regel müssen zwei Monate Kündigungsfrist gegenüber der bisherigen Kasse eingehalten werden. Es sei denn, diese hat gerade ihre Beiträge erhöht.

Mit folgenden Beiträgen können Sie als Barmer-Mitglied rechnen (Stand 2022):

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %
  • Ermäßigter Beitragssatz: 14 %
  • Zusatzbeitrag: 1,5%.
  • Pflegeversicherung: 3,05%

Zuzahlungen bei der Pflegekasse Barmer:

Zuzahlungen für gewisse Leistungen werden nur bis zur jährlichen „Belastungsgrenze“ eingefordert.

Die Belastungsgrenze berechnen Sie wie folgt:

Jährliche Bruttoeinnahmen des Haushalts – eventuelle Freibeträge für Familienmitglieder = „reelles“ Einkommen (davon 2% = Belastungsgrenze).

Beispiel: Bei einem Einkommen von 20 000 EUR im Jahr werden höchstens 400 EUR jährliche Zuzahlungen fällig.