Menschen mit einer Erkrankung oder Behinderung benötigen oft Hilfe beim Positionswechsel. Zum Beispiel, um vom Bett in einen Rollstuhl zu gelangen. Für Helfende wie pflegende Angehörige ist das häufig ein Kraftakt. Mit Mobilitätshilfen gelingt der Positionswechsel leichter und mit mehr Unabhängigkeit.

Wir verraten Ihnen, welche Mobilitätshilfen im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt sind. Außerdem geben wir Ihnen Tipps zur Anwendung und zur Beantragung der Hilfsmittel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mobilitätshilfen befinden sich im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 22.
  • Die Produkte sind vornehmlich dafür gedacht, den Positionswechsel von bewegungseingeschränkten Menschen zu vereinfachen und pflegende Angehörige zu entlasten.
  • Beispiele für Mobilitätshilfen sind Rampensysteme, Lifter oder Aufstehhilfen.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Mobilitätshilfe, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und eine medizinische Notwendigkeit besteht.
  • Das Hilfsmittel und Informationen zu dem Umgang damit erhalten Versicherte in einem Sanitätshaus.

Was sind Mobilitätshilfen?

Bei Mobilitätshilfen denken viele Menschen an Rollstühle oder Rollatoren. Mobilitätshilfen im Sinne des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses sind allerdings etwas anderes. Die in der Produktgruppe 22 aufgeführten Artikel sind dazu bestimmt, Personen den Positionswechsel zu erleichtern. Das sorgt bei pflegebedürftigen Menschen mit einer Erkrankung oder Behinderung für große Erleichterung im Alltag. Schließlich ist die Mobilität ein Bereich, der bei körperlichen Einschränkungen in der Regel immer beeinträchtigt ist. Die Mobilitätshilfen haben das Ziel, Betroffenen mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen – viele Anwender sind so in der Lage, den Positionswechsel wieder alleine durchzuführen. Bei stark ausgeprägten körperlichen Einschränkungen ist nach wie vor die Hilfe von Außenstehenden nötig. Helfende profitieren ebenfalls von den Hilfsmitteln, da der Unterstützungsaufwand durch die Mobilitätshilfen deutlich gesenkt wird.[1]

Mobilitätshilfen: Hilfsmittel im Überblick

Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis werden verschiedene Mobilitätshilfen aufgelistet. Mediziner können eine ärztliche Verordnung für eines der folgenden Hilfsmittel ausstellen:

    1. Umsetz- und Hebehilfen

    In diese Kategorie fallen gleich mehrere Hilfsmittel, die den täglichen Positionswechsel vereinfachen.

    • Drehscheiben: Dabei handelt es sich um Doppelscheiben, die auf Kugelrollen oder anderen Gleitmaterialien gelagert sind – sie sind gegeneinander drehbar. Drehscheiben setzen sich in der Regel aus Kunststoffmaterialien zusammen und sind mit einer rutschsicheren Unterseite versehen. Die Oberseite besitzt einen Belag aus rutschfestem Gummi. Pflegebedürftige können das Hilfsmittel vor dem Bett oder dem Rollstuhl platzieren und darauf steigen. Mit einer Drehung gelingt der Positionswechsel beispielsweise von dem Rollstuhl in das Bett. Achtung: Eine ausreichende Fähigkeit zum Stehen muss gegeben sein.[1]
    • Positionswechselhilfen: Diese Produkte sind Aufricht- und Transferhilfen, die manuell zu bedienen sind. Dadurch, dass sie fahrbar sind, können mit ihnen Pflegebedürftige in sitzender, liegender oder stehender Position transportiert werden. Um die Sicherheit zu gewährleisten, verfügen die Produkte oftmals über ein Trittbrett, Stützen für die Füße und Knie, einen Haltegurt und Haltestangen.2
    • Umlager-/Wendehilfen: Für eine schonende und sichere Umlagerung im Bett oder aus dem Bett heraus eignen sich diese Produkte. Es gibt sie in ganz verschiedenen Ausführungen, beispielsweise als Gleitkissen, Gleitmatten, Gleittücher oder Rollboards. Ziel ist, die Reibung und Scherkräfte zu reduzieren. Die Belastung für die Pflegeperson wird so minimiert und der Pflegebedürftige kann einfacher umgelagert werden.2
    • Rutschbretter: Diese Produkte bestehen meist aus Kunststoff, manchmal auch aus Holz, und sind bis zu 85 cm lang. Hier gibt es die Auswahl zwischen gekrümmten oder geraden Produkten. Damit Pflegebedürftige beim Positionswechsel gleiten können, ist die Oberfläche glatt. Häufig kommen Rutschbretter zum Einsatz, um beispielsweise vom Rollstuhl in das Bett zu gelangen.2
    • Umsetz-/Aufrichthilfen, beweglich: Hierbei handelt es sich um spezielle Produkte, die an Wänden oder Raumdecken angebracht werden. Sie funktionieren in Verbindung mit einem Schienen- bzw. Tragrohrsystem. Achtung: Pflegebedürftige müssen für die Nutzung über ein gewisses Maß an Armkraft und einen beweglichen Oberkörper verfügen.2
    • Umlager-/Wendehilfen zum permanenten Verbleib im Bett: Wie die Bezeichnung bereits verrät, verbleiben diese Hilfsmittel dauerhaft im Bett des Pflegebedürftigen. Sie erinnern an Bettlaken bzw. Bettzeug und finden Platz auf der Matratze. Typisch ist, dass die Wendehilfen 2-teilig sind, sie setzen sich aus einem oberen und einem unteren Laken zusammen. Die Materialien sind unterschiedlich, meist wird unter anderem gleitfähiges Satin verarbeitet. Damit das Hilfsmittel nicht „verlorengeht“, wird es durch Umschlagen der Seitenteile unter der Matratze fixiert. Ist es Zeit für eine Wendung oder einen Transfer werden diese wieder hervorgeholt.

    2. Aufstehhilfen

    An dieser Stelle listet das GKV-Hilfsmittelverzeichnis Aufstehhilfen bzw. Aufstehvorrichtungen für Sessel und Stühle auf. Die Möbelstücke sind nicht von Werk aus mit den elektromotorischen Aufstehhilfen ausgestattet, hier erfolgt eine nachträgliche Montage. Die Hilfsmittel setzen sich aus einem Stahlrahmen, der über gelenkige Verbindungen verfügt, und einem elektromotorischen Antrieb zusammen. Der Antrieb führt Hub- und Senkbewegungen aus, um dem Nutzer das Aufstehen und Hinsetzen zu vereinfachen. Dadurch, dass das Sitzmöbel mithilfe des motorischen Antriebs ein Stück nach vorne geneigt wird, ist die Überführung in eine aufrechte Position einfacher.2

    Gut zu wissen!

    Die Rahmenkonstruktion der Aufstehhilfe kann an die Breite und Tiefe des Möbelstückes angepasst werden. Steuern können Pflegebedürftige das Hilfsmittel mit einer Kabelfernbedienung.2

    3. Lifter

    Um pflegebedürftigen Menschen den Positionswechsel im häuslichen Umfeld zu vereinfachen, können spezielle Lifter zum Einsatz kommen. Auch hier gibt es verschiedene Ausführungen.

    • Fahrbare Lifter: Das Hilfsmittel setzt sich aus einem Fahrgestell mit vier Rädern und einem Hubarm zusammen, der elektromotorisch verstellbar ist. Das Fahrgestell wiederum kann entweder manuell oder motorisch ausgerichtet werden, um die Standfläche entsprechend zu vergrößern. Ein Hebebügel, spezielle Gurtsysteme oder Hebetücher transferieren den Pflegebedürftigen im Sitzen oder Liegen. Das Besondere ist, dass der Lifter bis auf dem Boden abgesenkt werden kann. Achtung: Das Hilfsmittel kann nur mithilfe einer weiteren Person genutzt werden.2
    • Fahrbarer Aufstehlifter: Auch diese Lifte verfügen über ein vierrädriges Fahrgestell und eine Absenk- bzw. Hebevorrichtung, die elektrisch angesteuert werden kann. Im Unterschied zu fahrbaren Liftern ist hier lediglich eine teilweise Anhebung des Körpers vorgesehen. Der Pflegebedürftige kann die Füße auf die Trittfläche aufbringen und wird aus dem Sitzen heraus in eine aufrechte Position gebracht. Dabei hilft ein spezielles Gurtsystem. Der fahrbare Aufstehlifter kann beispielsweise zum Einsatz kommen, um Betroffene aus dem Rollstuhl heraus auf eine Toilette zu positionieren. Versicherte müssen für die Nutzung über eine ausreichende Rumpfstabilität verfügen, außerdem ist eine Hilfsperson nötig.2
    • Wandlifter: Produkte aus dieser Kategorie sind mobile Systeme. Sie benötigen allerdings Halterungen für den Hubarm, die in verschiedenen Räumen an der Wand befestigt werden. Anschließend wird der Hubarm einfach in die Halterung eingehängt. Wie weit der Lifter reicht, darüber bestimmen der Schwenkbereich und die Länge des Hubarms – eine verschiebbare Haltevorrichtung kann den Aktionsradius jedoch stark erweitern. Wandlifter eignen sich übrigens besonders für beengte Räumlichkeiten, wie sie oft im Bad vorzufinden sind. Auch hier ist übrigens die Unterstützung einer weiteren Person nötig.
    • Stationäre Lifter: Dabei handelt es sich um ortsgebundene Lifter, die ohne Eingriff in die Bausubstanz auskommen. Mit einer Boden-Deckenstange können die elektromotorischen Lifter befestigt werden. Es gibt sie in einer freistehenden Ausführung mit Bodenständern mit und ohne Fahrantrieb. Pflegebedürftige sind auch hier auf die Hilfe einer weiteren Person angewiesen.2
    • Deckenlifter: Bei diesem Produkt ist ein an der Decke angebrachtes Schienenprofil nötig. Hier können gerade und kurvige Schienensegmente miteinander kombiniert werden und so eine für die Räumlichkeiten erforderliche Fahrstrecke ermöglichen. Drehteller und Weichen stellen eine Verzweigung des Fahrtweges her. Die Lifterkassette befindet sich direkt am Schienensystem – ein zugehöriger Elektromotor hebt Nutzer mittels Gurtgewinde an oder lässt sie wieder herab. Für die Sicherheit sorgen Patientenaufnahmesysteme wie Tragetücher oder Gurte. Deckenlifter gibt es mit und ohne Fahrantrieb. Achtung: Pflegebedürftige können das System nicht alleine bedienen.2

    4. Rampensysteme

    Der GKV-Spitzenverband listet im Hilfsmittelverzeichnis auch mobile Rampen zum Befahren mit Rollstühlen und Gehhilfen auf. Dabei handelt es sich um Rampensysteme, die transportiert werden können. Durch sie können Betroffene in ein Gebäude hinein oder hinaus gelangen. Das klappt, indem die Hilfsmittel die Überwindung von Höhenunterschieden ermöglichen. Rampensysteme besitzen entweder eine feste Länge oder sind entsprechend variabel. Meist bestehen sie aus Aluminium, manchmal auch aus Kunststoff. Besonders wichtig ist das rutschhemmende Material auf der Lauffläche – dadurch gelingt ein gefahrloses Befahren mittels Gehhilfe oder Rollstuhl. Betroffene können von einer einteiligen oder paarweisen Rampe profitieren. Aus Sicherheitsgründen gibt es eine seitliche Begrenzung und eine erforderliche Spurbreite von ungefähr 20 cm. Die Rampen können mit mindestens 200 kg belastet werden.2

    5. Zwei- oder Dreiräder für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

    Kinder und Jugendliche, die eine neurologische, neuromuskuläre oder gelenkdeformierende Erkrankung aufweisen, sind im Bereich Mobilität oft erheblich eingeschränkt. Behindertengerechte Zwei- oder Dreiräder können ihnen dabei helfen, ihren Aktionsradius zu erweitern und mehr Selbstständigkeit zu erfahren. Die Produkte können unter anderem auch dazu genutzt werden, um die Muskulatur zu kräftigen oder die Gleichgewichtsreaktion zu fördern – damit können sie unter Umständen den Erfolg der Krankenbehandlung sichern. Versicherte erhalten die Mobilitätshilfe dann, wenn der Nahbereich nicht mit einer anderen Lösung wie einer Gehhilfe oder einem Behindertenfahrzeug zweckmäßig erschlossen werden kann. Bei der Wahl des richtigen Zwei – oder Dreirades spielt neben der Schwere der Behinderung auch die Körpergröße und das Körpergewicht eine Rolle.1

    Gut zu wissen!

    Zweiräder können mit Teleskopstützrädern und Dreiräder mit Fußpedalantrieb ausgestattet sein.

    Wer benötigt Mobilitätshilfen?

    Mobilitätshilfen sind für Menschen gedacht, bei denen ein Positionswechsel aus eigener Kraft kaum oder gar nicht mehr erfolgen kann. Für Betroffene aber vor allem für pflegende Angehörige bedeutet das ein erheblicher Kraftaufwand. Mobilitätshilfen können dann für Entlastung im Pflegealltag sorgen. Einfache Hilfsmittel wie Drehscheiben oder ausgeklügelte Lösungen wie ein Lifter unterstützen Betroffene täglich. Ob sich eine Mobilitätshilfe für Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen anbietet, dazu kann der behandelnde Arzt Auskunft geben.

    Mobilitätshilfen: Kosten und Kostenübernahme

    Die Anschaffung einer Mobilitätshilfe ist meist mit hohen Kosten verbunden. Zumindest dann, wenn es sich um ein großes oder komplex verarbeitetes Hilfsmittel wie einen Lifter oder ein Dreirad handelt. Wie viel die unterschiedlichen Mobilitätshilfen kosten, erfahren Sie mit der Recherche in Onlineshops. Auch Sanitätshäuser geben gerne Auskunft über die Anschaffungskosten. In Ihrem Fall ist es aber womöglich gar nicht nötig, sich über die genauen Preise zu informieren. Wenn Sie medizinisch auf die Mobilitätshilfe angewiesen sind, ist die Krankenkasse nämlich der richtige Ansprechpartner für Sie. Diese übernimmt die entstehenden Kosten – Sie müssen für sich lediglich den Eigenanteil von maximal 10 Euro pro Hilfsmittel einplanen. Sollten Sie über eine Befreiung der Zuzahlungspflicht verfügen, ist das Hilfsmittel für Sie sogar komplett kostenfrei.

    Gut zu wissen!

    Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes informiert Sie zwar nicht über die anfallenden Kosten, gibt Ihnen aber Produktdetails zu allen grundsätzlich übernahmefähigen Mobilitätshilfen. Werfen Sie einfach einen Blick in die Kategorie 22 „Mobilitätshilfen“.

    Voraussetzungen für die Übernahme von Mobilitätshilfen

    Sie interessieren sich für eine Mobilitätshilfe? Dann ist die Krankenkasse unter Umständen für Ihr Anliegen zuständig. Eine Kostenübernahme ist allerdings nicht garantiert. Nur, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erklärt sich die Krankenkasse bereit, die Mobilitätshilfe aus eigener Tasche zu bezahlen.

    Folgende Voraussetzungen gibt es für die Kostenübernahme:

    • Sie sind medizinisch/ pflegerisch auf das Hilfsmittel angewiesen, zum Beispiel durch eine vorliegende Erkrankung oder Behinderung.
    • Eine medizinische Diagnose unterstreicht den Bedarf für eine Mobilitätshilfe.
    • Ein Hausarzt oder Facharzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit – er stellt eine ärztliche Verordnung für die Mobilitätshilfe aus.

    Mobilitätshilfe in 3 Schritten beantragen

    Damit Sie zukünftig eine Mobilitätshilfe im Pflegealltag unterstützen kann, müssen Sie das Hilfsmittel zunächst beantragen. Wie das geht, verraten wir Ihnen jetzt.

    1. Schritt – machen Sie einen Arzttermin: Eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung des Hilfsmittels ist das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung. Vereinbaren Sie am besten umgehend einen Arzttermin, schildern Sie Ihr Problem (Bewegungseinschränkung dadurch beeinträchtigte Mobilisation) und bitten Sie um eine Mobilitätshilfe. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, kann Ihr Arzt Ihnen eine ärztliche Verordnung ausstellen – diese bewahren Sie bitte gut auf.
    2. Schritt – Informieren Sie sich über Krankenkassen-Kooperationspartner: Nun benötigen Sie jemanden, der Sie mit dem Hilfsmittel versorgt. Bei Ihrer Krankenkasse können Sie nachfragen, mit welchen Hilfsmittelversorgern sie zusammenarbeitet. Viele Krankenversicherer bieten auch schon die Möglichkeit, mit der Online-Vertragspartnersuche Hilfsmittelversorger in der Nähe ausfindig zu machen.
    3. Schritt – Zeigen Sie die ärztliche Verordnung vor: Sie befinden sich jetzt auf der Zielgeraden. Statten Sie dem Hilfsmittelversorger in Ihrer Nähe einen Besuch ab und zeigen Sie die ärztliche Verordnung vor. Das Sanitätshaus klärt nun die Kostenübernahme mit dem Krankenversicherer für Sie. Gibt die Krankenkasse ihre Zustimmung, händigt Ihnen das Sanitätshaus das Hilfsmittel aus.

    Mobilitätshilfen: 3 Tipps für die Anwendung

    Viele Mobilitätshilfen erfordern einen geübten Umgang. Keine Sorge, alle im GKV-Hilfsmittelverzeichnis stehenden Produkte sind für den häuslichen Gebrauch und für Laien bestimmt. Was Sie nun brauchen, ist eine gute Einführung und etwas Geduld – wir geben Ihnen die passenden Tipps.

    1. Setzen Sie sich mit dem Hilfsmittel in Ruhe auseinander: Gerade wenn das Hilfsmittel über technische Raffinessen verfügt sollten Sie sich eingehend mit der Gebrauchsanweisung auseinandersetzen. Das Sanitätshaus hat Ihnen zwar schon eine Einführung gegeben, in den Herstellerangaben können Sie jedoch noch einmal alles detailliert nachlesen.
    2. Geben Sie sich Zeit: Wer noch nie zuvor eine Drehscheibe, ein Rampensystem oder einen Lifter bedient hat, benötigt etwas Übung. Haben Sie sich mit Freunden verabredet, planen Sie am besten etwas Pufferzeit ein, um das Rampensystem vor der Haustür für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen anzubringen. Mit der Zeit haben Sie heraus, wie Sie die Mobilitätshilfe schnell und einfach in den Pflegealltag integrieren. Bitte bedenken Sie bei der Pflegeplanung unbedingt: Die Anwendung vieler Mobilitätshilfen klappt nur zu zweit.
    3. Reinigen Sie die Mobilitätshilfe in regelmäßigen Abständen: Mobilitätshilfen sind in der Regel jeden Tag im Einsatz. Da sie direkt mit der Haut in Berührung kommen, ist es erforderlich, sie regelmäßig zu reinigen. Informieren Sie sich am besten beim Sanitätshaus oder direkt beim Hersteller, welche Reinigungsmittel sich dafür eignen. Für unempfindliche Oberflächen sind Desinfektionsmittel kein Problem – sie reduzieren die Keimlast im Handumdrehen.

    FAQ: häufige Fragen zu Mobilitätshilfen