Die Sturzprophylaxe setzt sich dafür ein, Stürze im Alltag zu vermeiden. Schließlich kann ein Sturz weitreichende Folgen, wie eine Zunahme der Pflegebedürftigkeit, haben. Eine Sturzprophylaxe ist nicht eine einzelne Maßnahme, sondern greift auf viele Handlungen zurück. Dazu zählen beispielsweise Bewegungsübungen, die Verordnung von Hilfsmitteln oder die Beseitigung von Stolperfallen. Pflegekräfte sowie pflegende Angehörige können durch ein Maßnahmenpaket das Risiko für Stürze bedeutend verringern.

Wir verraten Ihnen heute, was Sie dafür tun können, um Ihren Familienangehörigen vor risikoreichen Stürzen zu bewahren.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sturzprophylaxe beugt Stürzen vor.
  • Menschen im höheren Lebensalter (über 65 Jahre) stürzen häufiger.
  • Die Sturzprävention setzt auf ein Bündel an Maßnahmen, um die Muskeln zu stärken, das Gleichgewicht zu fördern und das Umfeld sicherer zu gestalten.
  • Als Angehöriger können Sie das Umfeld auf Stolperfallen und die Medikation Ihres Familienangehörigen überprüfen. Außerdem gibt es viele Übungen für Zuhause.
  • Finanzielle Unterstützungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten Sie von der Pflegeversicherung Ihres Angehörigen (bis zu 4000 Euro pro Maßnahme)
  • Der Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege definiert Ziele und Maßnahmen für den Pflegealltag.

Sturzprophylaxe: Definition

Die Sturzprophylaxe ist ein entscheidender Bestandteil der Pflege und hat das Ziel, Stürzen vorzubeugen und sie im besten Fall gänzlich zu verhindern. Das gelingt mit verschiedenen Maßnahmen. Einige davon reduzieren die persönlichen Risikofaktoren, zum Beispiel eine ausgeprägte Gangunsicherheit. Dabei helfen die Umstellung der Medikamente, die Verordnung einer Sehhilfe oder die Durchführung von speziellen Übungen. Die Sturzprophylaxe kümmert sich auch um Risikofaktoren, die in der Umgebung lauern. So stolpern viele Pflegebedürftige über Teppichkanten oder frei herumliegende Kabel. Im Rahmen der Sturzprophylaxe ermitteln Pflegepersonen die Risikofaktoren und beseitigen sie.

Darum ist es wichtig, Stürzen vorzubeugen

Laut dem Bundesministerium für Gesundheit stürzen ca. 30 von 100 Menschen, die über 65 Jahre alt sind, einmal jährlich. Der Vergleich zeigt, dass Pflegeheimbewohner deutlich häufiger betroffen sind, als Personen, die noch zu Hause leben. Erhebungen machen auch deutlich, dass die meisten Stürze keine gesundheitlichen Folgen nach sich ziehen. Das ist aber nicht in jedem Fall so.

Stürze im Alter: körperliche Folgen

Wenn ältere Menschen stürzen, drohen neben Prellungen oder Abschürfungen auch Knochenbrüche. Davon sind vor allem Osteoporose-Patienten betroffen. Die Knochenstoffwechselerkrankung sorgt dafür, dass die Knochen porös werden und damit schneller brechen. Komplizierte Brüche sind für jeden Pflegebedürftigen ein ernsthaftes Problem. Sie führen nicht nur zu längeren Krankenhausaufenthalten, sondern können auch nachhaltig die Pflegebedürftigkeit erhöhen.

Stürze im Alter: psychische Folgen

„Gerade noch einmal mit dem Schrecken davongekommen“ – das denken sich viele ältere Menschen, die stürzen. Die psychischen Folgen machen sich häufig erst später bemerkbar. Stürze können nämlich dazu führen, dass Pflegebedürftige sich unsicher fühlen. Aus Angst, erneut zu stürzen, bewegen sie sich übervorsichtig und setzen sich damit unbewusst weiteren Risiken aus. Nicht wenige pflegebedürftige Personen vermeiden Bewegungen, wo es nur geht, um keine Unfälle zu provozieren. Doch das ist ein Trugschluss, denn wer seinen Körper im Alltag nicht fordert, bei dem nehmen Muskeln und Koordinationsfähigkeit ab – auch das erhöht die Sturzgefahr.

Wann macht man eine Sturzprophylaxe?

Einzelne Maßnahmen der Sturzprophylaxe, wie die Beseitigung von Stolperfallen, eignen sich grundsätzlich für jeden Menschen. Schließlich haben wir, unabhängig vom Alter, alle ein gewisses Sturzrisiko. Mit zunehmendem Alter, insbesondere ab dem 65. Lebensjahr, nimmt das Risiko für Stürze allerdings zu. Dann können Sie als Angehöriger tätig werden, indem Sie sich aktiv mit der Sturzprophylaxe beschäftigen. Sollte Ihr Familienmitglied aufgrund einer Behinderung oder Krankheit bereits früher pflegebedürftig sein, empfehlen wir Ihnen, sich auch hier mit dem Thema Sturzprophylaxe auseinanderzusetzen.

Wann besteht ein Sturzrisiko?

Sie sind sich nicht sicher, ob eine gezielte Sturzprophylaxe bei Ihrem Angehörigen sinnvoll ist? Mit unserer Checkliste können Sie mit einigen Angaben herausfinden, ob Ihr Familienmitglied Risikofaktoren besitzt, die einen Sturz wahrscheinlicher machen.

  • Ist Ihr Angehöriger körperlich schwach zurecht, zum Beispiel durch Mangelernährung oder Muskelschwäche?
  • Wurde bereits eine Gangstörung (humpeln, langsamer Gang etc.) festgestellt?
  • Leidet Ihr Angehöriger unter Gleichgewichtsstörungen oder Schwindel?
  • Ist Ihr Familienmitglied auf Hilfsmittel (Rollator, Gehstock) angewiesen?
  • Besitzt Ihr Angehöriger eine Sehhilfe?
  • Hat der Arzt bei Ihrem Familienmitglied eine Depression, Arthritis, Dranginkontinenz, Parkinson oder Demenz diagnostiziert?
  • Nimmt Ihr Angehöriger regelmäßig Medikamente ein?
  • Ist Ihr Familienmitglied in der Vergangenheit bereits gestürzt?

Wenn Sie eine oder mehr Fragen mit „Ja“ beantworten können, kann das bereits ein Hinweis darauf sein, dass Ihr Familienmitglied ein erhöhtes Sturzrisiko besitzt. Wir raten Ihnen dazu, Ihren Angehörigen im Alltag aufmerksam zu beobachten und den behandelnden Arzt zu dem individuellen Sturzrisiko zu befragen.

Demenz und Parkinson als besonderer Risikofaktor

Menschen mit Demenz haben Studien zufolge ein 20-mal höheres Risiko zu stürzen, als gesunde Personen in der gleichen Altersgruppe. Bei Parkinsonerkrankten ist das Risiko im Vergleich zehnmal höher. Es gibt gute Gründe dafür, warum die Sturzprävention vor allem bei diesen Patienten sinnvoll ist. Schließlich leiden sie nicht selten unter Muskelschwäche, Gangunsicherheiten, Gleichgewichtsstörungen oder einer eingeschränkten Sehkraft. Um Stürze zu verhindern, rät die Deutsche Alzheimer Gesellschaft dazu, eine Nachtbeleuchtung anzubringen, damit Patienten nachts besser zur Toilette finden. Außerdem können Sie als Angehöriger in den Abendstunden eine Matratze vor das Bett legen und Schwellen sowie Stufen farbig hervorheben. Das gelingt beispielsweise mit einem roten Klebeband. Als Angehöriger verringern Sie das Sturzrisiko bei Ihrem Familienmitglied, indem Sie, angepasst an den Krankheitszustand, Übungen zur Muskelkräftigung oder Gleichgewichtsförderung durchführen.

Sturzprophylaxe-Maßnahmen auf einen Blick

Ein Bündel an Maßnahmen zur Sturzprophylaxe stellt sicher, dass bei Ihrem Angehörigen das Sturzrisiko entscheidend verringert werden kann. Dazu ist es nötig, in verschiedenen Lebensbereichen anzusetzen.

1. Maßnahme: Schaffen Sie eine sichere Umgebung

Wussten Sie, dass viele Senioren über vermeidbar harmlose Gegenstände stolpern und so stürzen können? Teppichkanten, hohe Türschwellen oder Kabel sind nur wenige Beispiele. Wenn sich Ihr Angehöriger erst durch einen Parkour an Hindernissen kämpfen muss, bevor er von dem Sofa in die Küche gelangt, bedeutet das ein erhebliches Risiko. Noch riskanter wird es, wenn dabei der Rollator hin und her manövriert werden muss. Das bedeutet natürlich nicht, dass Ihr Familienmitglied keine Gehhilfen im Bereich der Innenräume benutzen soll. Vielmehr ist es sinnvoll, Stolperfallen aufzudecken und zu beseitigen. Dabei hilft Ihnen unsere Checkliste.

Sichere Wohnumgebung – Checkliste

  • Die Teppiche in den Räumen sind flach und haben keine hohen Kanten.
  • Die Kabel sind hinter den Möbeln verstaut und liegen nicht lose herum.
  • Die Wege zwischen den Möbeln sind ausreichend breit, auch für die Benutzung von Hilfsmitteln.
  • Bei Bedarf sind Haltegriffe im Bad, Flur oder an der Treppe angebracht.
  • Die Türschwellen sind flach und mit einem Rollator befahrbar.
  • Der Übergang vom Hausinneren auf die Terrasse ist gut passierbar.
  • Die Räumlichkeiten verfügen über gute Lichtverhältnisse, Ihr Angehöriger wird weder geblendet noch muss er nachts nach dem Lichtschalter suchen.
  • Die Regale sind so eingeräumt, dass Ihr Familienmitglied keine Trittleiter benötigt.
  • Glatte Treppenstufen sind mit einer rutschfesten Unterlage belegt.

Gut zu wissen!

Auch außerhalb der Wohnung müssen sich Pflegebedürftige sicher fühlen. Dabei helfen Mobilitätshilfen wie ein Gehstock oder Rollator. Unterstützen Sie Ihren Angehörigen, indem Sie regelmäßig den Augenarzt aufsuchen, um bei Bedarf die Verordnung für eine Sehhilfe zu aktualisieren. Feste Schuhe geben Halt und sichern somit den Gang. Machen Sie am besten einen Termin in einem Fachgeschäft und lassen Sie sich gemeinsam individuell beraten.

2. Maßnahme: Führen Sie individuelle Übungen durch

Im Rahmen der Sturzprophylaxe können Sie mit Ihrem Angehörigen Übungen durchführen, die seine Muskulatur kräftigen, die Bewegung erhöhen oder das Gleichgewicht trainieren. Das alles trägt dazu bei, dass Ihr Familienmitglied stabiler auf den Beinen ist. Welche Übungen sich in Ihrem Fall eignen, hängt maßgeblich von dem Gesundheitszustand ab. Bestehen Krankheiten wie Parkinson, Epilepsie, Multiple Sklerose oder Herzbeschwerden, sollten Sie sich im besten Fall mit dem behandelnden Arzt darüber austauschen, welche Übungen geeignet sind. Vielleicht ist Ihr Familienmitglied auch bereits in Behandlung und geht regelmäßig zur Physiotherapie. Fragen Sie auch dort nach, welche Übungen Sie zu Hause begleiten können.

Sturzprophylaxe: Übungen für Zuhause

Im Folgenden möchten wir Ihnen zwei Übungen vorstellen, die Sie ganz einfach zu Hause trainieren können. Bitte beachten Sie: Die Übungen sollten Ihrem Angehörigen Freude und keinesfalls Schmerzen bereiten. Besonders wichtig ist, dass Sie die Übungen regelmäßig, also mindestens zwei- bis dreimal pro Woche durchführen.

Übung Nummer 1: Kniebeugen am Stuhl

Die Oberschenkelmuskeln sorgen ganz entscheidend dafür, dass wir einen sicheren Gang besitzen. Bei dieser Übung stellt sich Ihr Angehöriger hinter einen Stuhl und greift die Lehne mit beiden Händen. Die Beine stehen dabei hüftbreit auseinander. Nun bitten Sie Ihren Angehörigen, die Knie zu beugen. Dabei wird das Gesäß automatisch nach hinten geschoben, so als wollte sich Ihr Familienmitglied hinsetzen. Achtung: Die Knie sollten nicht über die Fußspitzen hinausragen. Wiederholen Sie die Übung mit Ihrem Angehörigen insgesamt 20-mal in zwei Sätzen.

Übung Nummer 2: Hanteltraining im Sitzen

Diese Übung kräftigt die Muskelpartien in den Schultern und ganz allgemein im Oberkörper. Positionieren Sie Ihren Angehörigen auf einem Stuhl, wobei der Rücken etwa 10 cm von der Lehne entfernt ist. Nun nimmt Ihr Familienangehöriger in jede Hand eine Hantel (0,5-1 kg schwer). Bitten Sie Ihren Angehörigen, die Hanteln mit einigem Abstand vor der Brust in die Höhe zu heben. Die Übung besteht nun darin, die Hanteln zur Seite zu ziehen, bis sich die Schulterblätter auf dem Rücken annähern. Achtung: Die Hanteln dürfen sich vor der Brust berühren, bei der Seitwärtsbewegung sollten die Ellbogen aber stets gebeugt sein. Führen Sie insgesamt zwei Serien mit jeweils 10 Wiederholungen durch.

Gut zu wissen!

Die AOK hat in einem Praxisratgeber hilfreiche Übungen für Zuhause zusammengestellt. Unter Sturzprävention: Gezielte Übungen zur Muskelstärkung können Sie die Übungen einsehen.

3. Maßnahme: Lassen Sie die Medikation überprüfen

Es gibt bestimmte Medikamente, die das Sturzrisiko erheblich erhöhen können. Dazu gehören Beruhigungs- oder Schlafmittel, die auch am Morgen danach noch zu Gangunsicherheiten oder zur Benommenheit führen können. Auch Antidepressiva oder blutdrucksenkende Medikamente können einer vollständigen Sturzprophylaxe im Weg stehen. Achtung: Setzen Sie Medikamente bei Ihrem Angehörigen nicht eigenmächtig ab, selbst wenn sich Ihr Familienmitglied damit einverstanden erklärt. Suchen Sie das Gespräch mit dem behandelnden Arzt und klären Sie ab, ob eine Absetzung möglich ist und/oder ob es alternative Präparate gibt.

Sturzprophylaxe-Beratung: Hier erhalten Sie Informationen

Dadurch, dass die Sturzprävention ein großes Bündel an Maßnahmen vorsieht, ist es für pflegende Angehörige gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. In einer Pflegeberatung können Sie sich darüber informieren, wie Sie das Sturzrisiko senken können. Auch ein Pflegekurs für Angehörige kann Ihnen wertvolle Informationen vermitteln. Wenn Sie sich für die wissenschaftlichen Hintergründe interessieren und dafür, wie ein körperliches Gruppentraining zur Sturzprävention bei älteren Menschen gestaltet werden kann, werfen Sie doch einmal einen Blick in das Empfehlungspapier der Bundesinitiative Sturzprävention.

Sturzprophylaxe: Kostenübernahme

Bei der Sturzprävention können Sie sich als Angehöriger aktiv dafür einsetzen, dass Ihr Familienmitglied sein individuelles Sturzrisiko reduziert. Neben der richtigen Medikation, der Verordnung einer passenden Sehhilfe und individuellen Übungen zur Kräftigung der Muskeln kann dabei auch ein barrierefreies Wohnumfeld helfen. Auf diese Weise werden Hürden abgebaut, die einen Sturz im Alltag provozieren können. Barrierefreies Wohnen kann grundsätzlich in jedem Raum der Wohnung gelebt werden. Die Anbringung von Halterungen, genügend Sitzgelegenheiten und eine erhöhte Toilette sind nur wenige Beispiele. In diesem Bereich werden Sie bzw. Ihr Angehöriger ganz konkret unterstützt. Mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von bis zu 4000 Euro pro Maßnahme können Sie das Wohnumfeld Ihres Angehörigen barrierefrei gestalten. Hierzu stellen Sie einfach einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung.

Gut zu wissen!

Seit dem Jahr 2021 gibt das Gesetz vor, dass die Bearbeitungsfrist für die Anträge auf bauliche Anpassungsmaßnahmen lediglich drei Wochen betragen darf. Nur wenn ein medizinisches Gutachten erforderlich ist, kann sich die Frist auf fünf Wochen verlängern. Somit bekommen Sie zeitnah Bescheid, ob Ihnen ein Zuschuss gewährt wird. Achtung: Der Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist für Personen vorgesehen, die einen Pflegegrad (1-5) besitzen.

Sturzprophylaxe in der Pflege

Mit der Sturzprophylaxe beschäftigen sich nicht nur Pflegekräfte, die im häuslichen Umfeld tätig sind. Auch in Pflegeheimen oder Altersheimen ist die Sturzprävention entscheidend, um Stürze zu vermeiden. Eigens dafür wurde der sogenannte Expertenstandard Sturzprophylaxe entwickelt. Expertenstandards werden von einem professionellen Team zusammengestellt und beinhalten Ziele und ausgewählte Maßnahmen für den Pflegebereich. Aus folgender Tabelle können Sie entnehmen, welche Ebenen und Inhalte der Sturzprophylaxe-Expertenstandard vorsieht.

Ebene
Bezeichnung
Erläuterung
1 Identifikation der Sturzrisikofaktoren Die Pflegekräfte halten sich auf dem Laufenden, welches Sturzrisiko bei dem Pflegebedürftigen besteht. Dieses Risiko wird stets neu beurteilt und dokumentiert.
2 Kompetenz des Personals Dem Pflegepersonal muss es gelingen, das theoretische Wissen auf den jeweiligen Patienten zu übertragen. Mithilfe von modernen Beratungsmethoden informiert und berät es den Pflegebedürftigen und die Angehörigen.
3 Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Sturzvermeidung Um die Mobilität sicher zu gestalten, sollte die Beweglichkeit beim Pflegebedürftigen erhalten und gefördert werden. Pflegekräfte wählen geeignete Maßnahmen individuell und angepasst an die Lage aus. Bei einem individuellen Maßnahmenplan werden die Voraussetzungen und Wünsche des Patienten berücksichtigt. Außerdem werden alle Berufsgruppen beteiligt, die einen Teil der Betreuung übernehmen. Generell gilt: Gebündelte Maßnahmen sind effizienter als einzelne Maßnahmen.
4 Umsetzung des Maßnahmenplans Pflegeeinrichtungen sollten individuelle Maßnahmenprogramme für Bewohner ermöglichen. Die Einrichtungsleitung übernimmt dabei die Organisation des Maßnahmen-Angebots und die Gewährleistung für eine sichere Umgebung. Die Pflegefachkraft übernimmt eine bedeutende Rolle, da sie Maßnahmen auswählt, anleitet, motiviert, durchführt und koordiniert.
5 Information beteiligter Personengruppen Damit die Sturzprävention gleichmäßig durchgeführt werden kann, müssen alle Berufsgruppen mit einbezogen werden, die mit der Versorgung des Bewohners betraut sind. Die Einrichtung stellt geeignete Kommunikationswege zur Verfügung.
6 Systematische Erfassung und Analyse der Stürze Kommt es zu einem Sturz, müssen die Pflegepersonen ihn erfassen. Damit können Sie nicht nur die Wirksamkeit der Sturzprophylaxe-Maßnahmen beurteilen, sondern sichern sich auch haftungsrechtlich ab. Die Einrichtung legt fest, in welcher Form das Sturzgeschehen erfasst werden soll.

Sturzprävention: Fortbildung für Pflegekräfte

Wussten Sie, dass es bei 1 % aller Menschen, die das 75. Lebensjahr überschritten haben und stürzen, zu einem Knochenbruch im Bereich der Hüfte kommt? Bei Bewohnern im Pflegeheim sind es sogar 4 % jährlich. Die Sturzursachen sind dabei ganz unterschiedlich und genauso vielfältig sollte das Maßnahmenpaket sein. Wenn Sie sich als Pflegekraft weiterbilden oder sinnvolle Sturzprophylaxe-Maßnahmen in der Pflegeplanung berücksichtigen möchten, haben Sie die Möglichkeit, an verschiedenen Kursen teilzunehmen. Häufig lesen Sie in diesem Zusammenhang von dem Hamburger Modell oder dem Ulmer Modell. Während das Hamburger Modell vor allem auf den Wissenstransfer im Bereich der Hüftprotektoren setzt, legt das Ulmer Modell seinen Schwerpunkt auf Trainingsprogramme, die den Gleichgewichtssinn und die Muskelkraft von Pflegebedürftigen stärken.

FAQ- Häufige Fragen zur Sturzprophylaxe