Die Hörbeeinträchtigung ist in Deutschland ein weitverbreitetes Problem. Schätzungen zufolge sind hierzulande 19 % der Bevölkerung (14 Jahre oder älter) hörgeschädigt. Laut dem Deutschen Schwerhörigenbund e.V. (DSB) sind sogar 7,2 % davon hochgradig schwerhörig.[1] Gründe für den Hörverlust gibt es viele, eine sehr bedeutende Ursache sind Alterungsprozesse. Bereits ab dem 50. Lebensjahr büßt das Gehör bei seiner Leistungsfähigkeit ein – verantwortlich dafür sind Verschleißerscheinungen an den Haarzellen, dem Hörnerv und im Hörzentrum.[2] Unabhängig von der Ursache der Hörbeeinträchtigung nehmen Betroffene die verminderte Hörfähigkeit als sehr belastend wahr. Schließlich ist das Hören für die Kommunikation sehr wichtig. Glücklicherweise gibt es viele Hörhilfen, die im Alltag zum Einsatz kommen können.
Wir erklären Ihnen, welche Hörhilfen es gibt und wie sie funktionieren. Außerdem verraten wir Ihnen, wer die Kosten für die kleinen Helfer übernimmt.
Das Wichtigste in Kürze
- Hörhilfen gleichen die Funktionseinschränkungen des Ohres aus – Menschen mit einem schlechten Hörvermögen können so wieder aktiv am Alltag teilnehmen.
- Hörhilfen bestehen aus mehreren Komponenten und können entweder im Ohr oder hinter dem Ohr platziert werden.
- Im GKV-Hilfsmittelverzeichnis sind Hörgeräte unter der Kategorie „13-Hörhilfen“ aufgeführt.
- Es ist möglich, ein Hörgerät auf Kassenrezept zu erhalten, hier muss eine ärztliche Verordnung vom HNO-Arzt vorliegen.
- Der Hörgeräteakustiker passt Hörgeräte an und übernimmt später auch die Pflege und den Batteriewechsel.
- Der Betroffene und vor allem sein Hörzentrum müssen sich zunächst an das Hilfsmittel gewöhnen.
Was sind Hörhilfen?
Ein Hörgerät ist ein Hilfsmittel, mit dem Menschen die Funktionseinschränkung des Ohres ausgleichen können. Es gibt eine große Auswahl an volldigitalen Hörsystemen, auch als Hörhilfen oder Hörgeräte bekannt. Das ist auch wichtig, denn die Bedürfnisse der Träger sind durchaus unterschiedlich. Eine Person, die gerne sportlich aktiv ist, benötigt in der Regel ein anderes Gerät als ein Mensch, der das Hörgerät vor allem im Alltag zum Fernsehen braucht. Eines ist aber stets sehr wichtig: eine individuelle Anpassung. Um das sicherzustellen, ist eine zielgerichtete Beratung notwendig. Übrigens: Niemand muss sich vor einem Hörgerät fürchten. Moderne Geräte sind klein und unauffällig gehalten, aber trotzdem sehr leistungsfähig.
Wie funktionieren Hörhilfen?
Hörgeräte sind überaus clever konzipiert. Bestehend aus nur wenigen Komponenten, kann ein Hörgerät, richtig platziert, Funktionsbeeinträchtigungen des Ohres ausgleichen.
Das funktioniert so:
- Ein verbautes Richtmikrofon nimmt Schall, beispielsweise in Sprachform, auf.
- Der integrierte Chip analysiert den Schalleingang im Hörgerät, verarbeitet ihn und sendet den Schall an den Verstärker.
- Der Verstärker hat die Aufgabe, die eingehenden Signale zu verstärken und danach an den Lautsprecher zu übergeben.
- Der Lautsprecher schickt die Signale an das Innenohr, hier werden sie in elektrische Impulse transformiert.
- In einem letzten Schritt gelangen die Impulse in das Gehirn – dort findet ein weiterer Verarbeitungsschritt statt.
Ein Hörgerät besteht stets aus einem Mikrofon, einem Mikrochip, einem Verstärker, dem Hörer und einer Batterie. Bei Ihrer Hörhilfe können Sie verschiedene Einstellungen vornehmen. Das Hörgerät lediglich an- und auszuschalten oder maximal noch die Lautstärke zu verändern, war gestern. Moderne Geräte bieten verschiedene Hörprogramme an – damit können Sie das Hören in einer ruhigen Umgebung, beim Telefonieren oder beim Musikhören optimieren. Außerdem unterstützt Sie eine automatische Lautstärke-Anpassung.
Welche Hörhilfen gibt es?
Da die Hörschädigung nicht bei jedem Menschen gleich ausfällt und die Bedürfnisse variieren, bieten Hersteller verschiedene Hörhilfen an. Eine gute Übersicht ermöglicht das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes mit der Kategorie „13 – Hörhilfen“.
Hier sind verschiedene Hörhilfen unter anderem in folgende Kategorien eingeteilt:
- Geräte mit teilimplantierten Schallaufnehmern
- Kinnbügelhörer/Hörverstärker
- Ohrpassstücke allgemein
- Hörgeräte für Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
- Hörgeräte für Versicherte mit nicht an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
- Tinnitusgeräte
- Implantationsfreie Knochenleitungshörgeräte mit Anpresskraft
- Implantationsfreie Knochenleitungshörgeräte ohne Anpresskraft
- Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
1. Geräte mit teilimplantierten Schallaufnehmern
In dieser Kategorie finden Sie Knochenleitungsgeräte mit teilimplantierbaren Schallaufnehmern. Diese speziellen Hörhilfen bestehen aus einem Gehäuse, das extern getragen wird. Darin verbaut sind ein Mikrofon, ein Vibrationserzeuger und ein Prozessor. Kombiniert wird das Ganze mit einer in den Knochen eingebrachten Titanfixtur oder einer Magnetkupplung, die implantiert wird. Beide Verfahren haben jeweils Vorteile. Wenn die Fixtur in den Knochen eingebracht wird, gelingt es so, die Weichteildämpfung zu umgehen. Die Implantation verhindert hingegen eine dauerhafte Hautpenetration.[1]
2. Kinnbügelhörer/Hörverstärker
Kinnbügelhörer/Hörverstärker können eine drahtlose Anbindung an Kommunikationssysteme und Mikrofone besitzen. Diese können Anwender in Form eines Hörbügels unterhalb ihres Kinnes tragen. Alternativ steht auch ein Taschengerät, das eng am Körper getragen wird, zur Verfügung. Hörverstärker nehmen mittels Kondensatormikrofon oder drahtloser Kommunikationseinrichtung akustische Signale auf – über Kopfhörer oder Schallführungsbügel leitet der Hörverstärker die akustischen Laute in den Gehörgang.
3. Ohrpassstücke allgemein
Ohrpassstücke, auch als Otoplastik für Hörgeräte bezeichnet, befinden sich bei Im-Ohr-Hörgeräten (IdO) direkt im Ohr oder dahinter. Letzteres ist bei Hinter-dem-Ohr-Hörgeräten (HdO) der Fall. Hier ist eine gute Anpassung besonders wichtig – je besser ein Ohrpassstück das Ohr ausfüllt, desto angenehmer empfinden Nutzer das Hörgerät. Für die Anfertigung eines Ohrpassstückes gibt der Hörakustiker eine spezielle Abformmasse in das Ohr. Mittels eines Computerprogrammes, einem 3-D Drucker und viel Handarbeit wird daraus später das individuelle Ohrpassstück.[3] Im Hilfsmittelverzeichnis sind verschiedene Ohrpassstücke aufgeführt.
Dazu zählen:
- Secret Ear
- Secret Ear, Stöpselform
- Otoplastik, adaptionsfähig für Modul-IO- Geräte
- Schale für Semi-Modul- und custom-made- IO-Geräte
Gut zu wissen!
In der Kategorie Ohrpassstücke stoßen Sie auch auf die sogenannte Ohrmulde. Dabei handelt es sich um die Schallführungshalterung des Taschengerätes in der Concha. Auch Hörschlauchsysteme zur offenen Versorgung sind hier aufgeführt.4
4. Hörgeräte für Versicherte mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
Diese Kategorie im GKV-Hilfsmittelverzeichnis umfasst die HdO-Geräte von >= 65 dB. Hersteller bieten hier verschiedene Produkte an. Zum einen die herkömmlichen HdO-Geräte (HdO) mit individuell hergestellter Otoplastik, dann HdO-Geräte mit Dünnschlauch und nicht zuletzt HdO-Geräte mit Ex-Hörer. Alle Hörgeräte in dieser Kategorie stellen mindestens drei akustisch übertragbare Hörprogramme zur Verfügung, die vom Hörakustiker angepasst werden. Alternativ gibt es eine automatische Anpassung, die drei verschiedene Hörsituationen optimiert, beispielsweise das Hören im Störschall oder in Ruhe.4
5. Hörgeräte für Versicherte mit nicht an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
Hier finden Sie im GKV- Hilfsmittelverzeichnis sowohl Hörgeräte, die im Ohr (IO) oder hinter dem Ohr (HdO) getragen werden. Wie auch in der vorherigen Kategorie müssen mindestens drei vom Hörakustiker angepasste übertragbare Hörprogramme vorhanden sein oder eine automatische Anpassung. Des Weiteren besitzen die Hörgeräte eine effektive Störschallunterdrückung.4
6. Tinnitusgeräte
Tinnitusgeräte kommen, wie die Bezeichnung bereits verrät, bei einem Tinnitus zum Einsatz. Sie sind auch unter dem Namen Tinnitusmasker oder Tinnitusnoiser bekannt. Die Geräte erschaffen ein Geräusch und leiten es in den Gehörgang, eine Mikrofontechnik ist hier nicht verbaut. Optisch gibt es keinen Unterschied zu HdO- bzw. IO-Geräten. Die Tinnitusgeräte haben die wichtige Aufgabe, die Ohrgeräusche, die Patienten quälen, teilweise oder vollständig zu überdecken. In der Kategorie finden Sie auch kombinierte Tinnitusgeräte. Dabei handelt es sich um Hörgeräte (HdO oder IO), die gleichzeitig ein Tinnitusprogramm bereitstellen, um von den störenden Ohrgeräuschen abzulenken.4
7. Implantationsfreie Knochenleitungshörgeräte mit Anpresskraft
Knochenleitungshörgeräte, die nicht implantiert werden, gibt es mit Anpresskraft. Dabei wird das Gerät an der Brille, an der Stirn oder am Kopf befestigt. Die Schwingungen, die das Gerät aussendet, übertragen sich dann über die Haut und den Schädelknochen bis in das Innenohr. Zu den verschiedenen Bauformen zählen das Headset, spezielle Brillenbügel oder ein Stirnband.3
Gut zu wissen!
Die in unserer Auflistung unter der Bezeichnung 8. Implantationsfreie Knochenleitungshörgeräte ohne Anpresskraft aufgeführten Hörgeräte enthalten einen Audioprozessor. Dieser findet auf einem Klebeadapter Platz und wird anschließend in einem haarfreien Areal positioniert.4
9. Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze
In dieser Kategorie finden Sie eine große Auswahl an Hörgerätezubehör. Dazu zählen beispielsweise Audio-Anschlusssätze, Brillenadapter, Fernbedienungen, Handmikrofone oder Tragehilfen. Auch Energiequellen wie Batterien, Akkus oder Ladegeräte sind hier aufgeführt. Nicht zuletzt gibt diese Kategorie auch einen Überblick über Signal- und Übertragungsanlagen.
Für wen eignen sich Hörhilfen?
Hörhilfen eignen sich für Menschen, die schlecht hören oder störende Ohrgeräusche (Tinnitus) wahrnehmen. Da die Hörleistung im Alter meist schleichend abnimmt, bemerken Betroffene oft erst spät, dass sie nicht mehr gut hören. Meist machen Außenstehende wie Familienmitglieder sie auf den Hörverlust aufmerksam. Ein regelmäßiger Hörtest ist in jedem Fall empfehlenswert, um die Hörleistung im Blick zu behalten. Das ist vor allem deswegen wichtig, weil ein fortgeschrittener Hörverlust dazu führen kann, dass das Hören mühselig wieder neu erlernt werden muss. Pflegen Sie einen Angehörigen, achten Sie am besten auf Hinweise, die auf eine verminderte Hörleistung hindeuten.
Das können erste Anzeichen dafür sein, dass Ihr Familienmitglied schlecht hört:
- Ihr Verwandter überhört Naturgeräusche wie das Vogelgezwitscher.[4]
- Der Betroffene reagiert nicht auf das Klingeln des Telefons oder wenn jemand an der Tür klingelt.6
- Ihr Familienmitglied fragt oft nach oder merkt an, dass Sie nuscheln.6
- Vor allem, wenn sich der Betroffene in einer lauteren Umgebung befindet, kann er Gesprächen nur schlecht folgen.6
- Ihnen fällt auf, dass der Fernseher oder das Radio immer sehr laut gestellt ist.6
Welche Hörhilfe ist die richtige für mich?
Wie Sie bereits gemerkt haben, gibt es eine große Auswahl an Hörhilfen. Sie unterscheiden sich nicht nur durch ihre Funktion, sondern auch durch die Tragweise. Damit Sie ein Hörgerät bekommen, dass zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt, raten wir Ihnen dazu, sich von einem erfahrenen Hörakustiker beraten zu lassen. Sie können sich das Hilfsmittel auch selbst zulegen – vergleichen Sie hier unbedingt verschiedene Produkte miteinander und lassen Sie sich eingehend beraten. Die Preise beginnen ab ca. 500 Euro. Generell gilt: Desto funktionaler und optisch unauffälliger, desto teurer sind Hörhilfen in der Regel.
Rechtliche Grundlagen und Kostenübernahme
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes bietet Ihnen eine gute Möglichkeit, sich näher über Hörhilfen zu informieren. Schlagen Sie hier die Kategorie „13-Hörhilfen“ auf. Da die Hörhilfen und das Zubehör im Hilfsmittelkatalog stehen, zählen sie rechtlich zu den Hilfsmitteln. Damit ist die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig. Sofern eine Person medizinisch auf eine Hörhilfe angewiesen ist, weil die Hörleistung reduziert ist oder ein Tinnitus besteht, hat sie Anspruch auf die Versorgung mit einer Hörhilfe. Näheres zu der rechtlichen Lage können Sie im § 33 SGB V nachlesen.
So erhalten Sie eine Hörhilfe von der Krankenkasse
Wenn Sie schlecht hören, kann eine Hörhilfe eine wertvolle Unterstützung bedeuten, auch im Pflegealltag. Schließlich ist es wichtig, dass sich Pflegepersonen und Pflegebedürftige miteinander austauschen können.
Mit folgenden Schritten erhalten Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, eine Hörhilfe von der Krankenkasse.
In 3 Schritten zur Hörhilfe:
- Informieren Sie sich mit dem Hilfsmittelverzeichnis: Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes listet alle Hörhilfen auf, die von der Krankenkasse prinzipiell übernommen werden können. Bei diesem Schritt handelt es sich natürlich nicht um eine Pflichtmaßnahme. Die Eigenrecherche ist jedoch empfehlenswert, denn so können Sie sich bei dem folgenden Arzttermin besser mit dem Mediziner über Ihre Optionen unterhalten und für ein Gerät argumentieren. Achtung: Nicht jedes Hörgerät unterstützt Sie gleich gut. Hier ist Individualität gefragt – neben dem Ausmaß der Höreinschränkung spielt auch der Einsatz des Hörgerätes eine Rolle. Nähere Informationen zu der Auswahl kann Ihnen auch ein Hörakustiker geben.
- Bitten Sie um einen Termin bei Ihrem Hals-Nasen-Ohrenarzt: Damit sich die Krankenkasse an den Kosten für das Hörgerät beteiligt, muss eine Verordnung vorliegen. Diese erhalten Sie, wenn Ihr Arzt eine medizinische Notwendigkeit für das Hilfsmittel sieht. Liegt ein Hörverlust von mindestens 30 Dezibel vor, gilt diese als erfüllt.
- Gehen Sie mit dem Rezept zum Hörgeräteakustiker: Bevor Sie ein Hörgerät wählen, sollten Sie die Möglichkeit wahrnehmen, mehrere Modelle zu testen. Der Hörgeräteakustiker kann Ihnen einige Modelle vorstellen, die sich vom Tragekomfort und der Bedienung unterscheiden. Haben Sie Ihre Wahl getroffen, bestellt der Hörgeräteakustiker das Modell beim Hersteller und passt es an Ihre Bedürfnisse an – er verrechnet den etwaigen Zuschuss unmittelbar mit der Krankenkasse.
Tipps zur Anwendung von Hörhilfen
Mit Hörhilfen können Sie Ihren Pflegealltag einfacher gestalten, sie verleihen Ihnen mehr Selbstständigkeit. Alleine schon deshalb, weil Sie Umgebungsgeräusche wieder besser einordnen und kommunizieren können. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Tipps zur Verwendung von Hörgeräten geben.
- Schämen Sie sich nicht für die Hörhilfe: Einige Menschen erhalten zwar Hörhilfen, nutzen diese aber viel zu selten. Entweder, weil sie keine ausreichende Einführung erhalten haben oder aus Scham. Moderne Hörgeräte sind klein gehalten und höchst funktionell – daher muss niemand mehr vor dem Einsatz der Hilfsmittel zurückschrecken. Nur, wenn Sie Ihre Hörgeräte regelmäßig tragen, können Sie anhaltend von der Funktionsweise profitieren. Machen Sie den Einsatz zu einer Routine – jeden Morgen, bevor Sie aufstehen, platzieren Sie die Hörhilfe im/am Ohr. Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Angehörigen dabei helfen.
- Nehmen Sie mehrere Termine beim Hörgeräteakustiker wahr: Es dauert einige Zeit, bis sich Ihr Hörzentrum im Gehirn an das Hilfsmittel gewöhnt hat. Außerdem sind einige Termine beim Hörgeräteakustiker notwendig, um die Feinjustierung durchzuführen. Nehmen Sie die Termine in jedem Fall wahr, denn nur so kann die Hörhilfe passgenau auf Sie eingestellt werden.
- Reinigen Sie die Hörhilfe regelmäßig: Ihr Hörgerät kommt mit Schweiß und gegebenenfalls mit Ohrenschmalz in Berührung – eine regelmäßige Reinigung ist daher unbedingt nötig. Der Service wie ein Batteriewechsel oder eine Reinigung fällt übrigens ebenfalls in den Aufgabenbereich des Hörgeräteakustikers. Zur Säuberung nimmt er ein Ultraschallgerät zur Hilfe.
Gut zu wissen!
Wenn Sie über einen Pflegegrad verfügen, haben Sie Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale und damit auf ein Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro monatlich. Davon können Sie unter anderem Flächendesinfektionsmittel kaufen, dass eine saubere Pflegeumgebung hinterlässt. Stellen Sie sich am besten jetzt gleich mit der Sanubi-Pflegebox Ihre Pflegehilfsmittel zusammen.