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Was vorher in der breiten Gesellschaft eher sporadisch zum Einsatz kam, leistet in der Corona-Pandemie einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz – die Mund-Nasen-Bedeckung. Auch unabhängig von dem Erreger SARS-CoV-2 ist sie ein wichtiges Hilfsmittel im Pflegealltag.

Wir geben Ihnen einen Überblick über geeignete Maskenarten für die Angehörigenpflege. Außerdem verraten wir, wann Sie einen Anspruch auf eine kostenlose Versorgung mit FFP2-Masken haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Pflegealltag kommen vor allem medizinische Gesichtsmasken und FFP2- Masken zum Einsatz.
  • FFP2-Masken bieten einen zuverlässigen Fremd- und Eigenschutz, während OP-Masken vor allem andere schützen.
  • Im Vergleich sind FFP2-Masken deutlich teurer als medizinische Gesichtsmasken.
  • Von der Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich können Pflegebedürftige medizinische Gesichtsmasken anschaffen.
  • In Zeiten der Corona-Pandemie kann die Pflegehilfsmittelpauschale auch für FFP2-Masken eingesetzt werden.

Aktualisiertes Pflegehilfsmittelverzeichnis bringt Änderungen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Der GKV-Spitzenverband hat von Anfang 2021 bis Anfang 2022 das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis überarbeitet. Auch bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gab es Änderungen. Nun gibt es eine eigene Produktart und eine Abrechnungspositionsnummer für partikelfiltrierende Halbmasken, sogenannte FFP2- Masken. Sie bieten einen besseren Schutz als medizinische Gesichtsmasken, weil sie Tröpfchen und Aerosole wirksamer abhalten. Das ist insbesondere mit Blick auf die Corona-Pandemie entscheidend. FFP2-Masken gehören nun offiziell zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und können beispielsweise mit der Sanubi-Pflegebox auf Kosten der Pflegeversicherung bestellt werden. Eine weitere Änderung betrifft die sogenannten Einmallätzchen. Ihre Bezeichnung wird durch den gängigeren Begriff „Schutzservietten für den Einmalgebrauch“ ersetzt. Ab dem Jahr 2023 konnten Versicherte erstmals das gesamte Jahr auf den aktualisierten Katalog zurückgreifen.

Corona-Schutzmaßnahmen – was Oktober 2022 galt


Mundschutz und FFP2-Masken: Neureglungen seit dem 01. Oktober 2022
Seit dem 01. Oktober 2022 galt für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testnachweispflicht. Dies galt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.

Für pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad wurden weiterhin Mundschutz und FFP2-Masken als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genehmigt – das hat der GKV-Spitzenverband bestimmt. Im Pflegealltag bedeutete das für Sie, dass Sie OP-Masken und die FFP2-Masken in der Corona-Pandemie über die Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat absetzen konnten.

Vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 galten die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Der Hauptzweck der neuen Regeln besteht darin, den Schutz gefährdeter Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern. Was zu beachten ist – Hier ein Überblick.

Corona Schutzmaßnahmen 2022 herunterladen

Coronaschutzmaßnahmen

Medizinische Gesichtsmasken und FFP2-Mundschutz: Was ist der Unterschied?

Mundschutzmasken tragen zum Infektionsschutz bei. Wer seinen Mundschutz richtig trägt, bedeckt damit seinen Mund und seine Nase – die Verbreitung von krankmachenden Keimen kann so eingedämmt werden. Zwar gibt es eine große Anzahl an verschiedenen Masken bzw. Schutzvisieren, doch nicht alle reduzieren gleichermaßen die Infektionsgefahr. In der Pflege haben sich vor allem medizinische Gesichtsmasken und partikelfiltrierende Halbmasken bewährt.

Medizinische Gesichtsmaske

Medizinische Gesichtsmasken, besser bekannt unter dem Namen „OP-Masken“ oder „Mund-Nasen-Schutz“, kennen Sie wahrscheinlich hauptsächlich aus Kliniken oder Arztpraxen – erst im Zuge der Corona-Pandemie wurden sie auch auf Straßen immer häufiger sichtbar. Die medizinische Gesichtsmaske setzt auf spezielle Kunststoffe, die mehrschichtig angeordnet sind. Ausgestattet mit Ohrschlaufen und einem Nasenbügel aus Draht passt sie sich an das Gesicht des Trägers an. Die OP-Maske zählt zu den Medizinprodukten und muss die europäische Norm EN 14683:2019-10 erfüllen. Da sie ein Einmalprodukt ist, sollten Anwender sie nach dem Gebrauch entsorgen und bei Bedarf zu einer neuen Maske greifen.

Wichtig! Zwar handelt es sich bei der medizinischen Gesichtsmaske um ein Medizinprodukt, das entsprechend getestet wurde, allerdings ist sie vornehmlich für den Fremdschutz vorgesehen. Das bedeutet, dass sie vor allem Ihr Gegenüber, zum Beispiel den Pflegebedürftigen, vor Tröpfchen schützt, die Sie ausscheiden. Aerosole (Schwebeteilchen), die Sie beim Sprechen, Rufen oder Husten sowie Niesen abgeben, hält die OP-Maske weniger gut ab.

FFP2 Mundschutz

Bei den „Filtering Face Piece“ (FFP) handelt es sich um partikelfiltrierende Halbmasken. Die meisten Menschen kennen sie als Bestandteil des Arbeitsschutzes, zum Beispiel als Schutz vor Staub. Das Besondere an diesen Masken ist, dass sie bei korrekter Anwendung sowohl den Träger selbst als auch andere Menschen schützen. Genauso wie medizinische Gesichtsmasken, müssen auch FFP-Masken gewisse Anforderungen erfüllen. Hier zählt die europäische Norm EN 149:2001+A1:2009. Ob es sich um eine FFP2- oder um eine FFP3-Maske handelt, bestimmt der Grad der Filterleistung. FFP2-Masken sind in der Lage, mindestens 94 % der Aerosole zu filtern, bei FFP3-Masken sind es sogar mindestens 99 % – die Masken schützen also sowohl vor Tröpfchen als auch vor Aerosolen zuverlässig.

Gut zu wissen!

FFP-Masken sind ebenfalls Einmalartikel. Zwar gibt es Untersuchungen, die belegen, dass sich die Erregeranzahl bei einem einstündigen Aufenthalt im Backofen verringert, eine keimfreie Maske erhalten Sie mit dem Verfahren aber nicht. Gerade das ist in bestimmten Pflegesituationen aber wichtig.

In der Pflege: Für wen eignen sich medizinische Mundschutzmasken und FFP-Masken?

Mund-Nasen-Bedeckungen bieten sich sowohl für Pflegefachkräfte als auch für private Pflegepersonen an. Im klinischen Bereich sind sie sogar oftmals Pflicht. Es gibt einen guten Grund dafür, warum medizinische Gesichtsmasken und FFP-Masken vor allem im Pflegebereich benötigt werden. Schließlich kommen sich Menschen bei der alltäglichen Pflege sehr nahe, zum Beispiel beim Waschen, dem Toilettengang oder der Mobilisation. Gerade bei engen Angehörigen fühlt es sich womöglich merkwürdig an, eine solche Maske zu tragen, allerdings spricht auch hier vieles dafür.

Eine Mundschutzmaske schützt…

  • …. Pflegende vor Verschmutzungen, zum Beispiel beim Toilettengang oder wenn sich der Pflegebedürftige erbricht.
  • …. Pflegebedürftige mit einem schwachen Immunsystem vor für sie gefährlichen Keimen.
  • …. Pflegepersonen vor ansteckenden Krankheiten, unter denen Pflegebedürftige leiden können, unter anderem COVID-19.

Der plötzliche Einsatz einer Mundschutzmaske kann die Pflegesituation und das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen belasten. Nämlich dann, wenn Pflegebedürftige sich davon überrumpelt fühlen. Sprechen Sie am besten zuvor mit Ihrem Angehörigen und erklären Sie, warum die Verwendung einer Mundschutzmaske sinnvoll ist. So beugen Sie einem unnötigen Gefühl von Distanz entgegen.

FFP2 oder OP Maske? Treffen Sie Ihre Wahl

Im Pflegealltag können Sie sich entweder für OP-Masken oder FFP-Masken entscheiden, beide Ausführungen haben ihre Vor- und Nachteile. Mit dem medizinischen Mundschutz bekommen Anwender nach eigenen Angaben besser Luft, dafür schützt diese Ausführung nicht so gut wie FFP-Masken. Diese wiederum haben den Nachteil, dass sie in der Anschaffung teurer sind und gerade bei anstrengenden Pflegetätigkeiten manchmal als unangenehm empfunden werden. Der Zweck und damit der wichtigste Grund für das Tragen eines Mundschutzes ist, Krankheitserreger an der Übertragung zu hindern. Entscheiden Sie am besten anhand des Gesundheitszustandes, welche Maske für Sie sinnvoller ist. Hat Ihr Pflegebedürftiger ein schwaches Immunsystem oder eine übertragbare Erkrankung? Dann ist die FFP2-Maske wahrscheinlich die bessere Wahl. Bei wiederkehrenden Pflegetätigkeiten, bei denen keine akute Gefahr absehbar ist, können Sie auch einen medizinischen Mundschutz wählen.

Achtung! Eine COVID-19-Erkrankung kann asymptomatisch verlaufen. Außerdem können Sie oder Ihr Angehöriger bereits ansteckend sein, ohne dass sich bisher Beschwerden bemerkbar gemacht haben. Bei Pflegetätigkeiten, die einen engen Körperkontakt erfordern, ist deshalb eine FFP2-Maske zur Minimierung des Ansteckungsrisikos besser geeignet.

10 Tipps für die Anwendung von Masken

Nur wer Mund-Nasen-Bedeckungen richtig trägt, schützt sich und andere vor krankmachenden Keimen. Deshalb haben wir für Sie die wichtigsten Tipps zur Anwendung zusammengestellt.

  1. Waschen Sie sich vor dem Aufsetzen und nach dem Absetzen der Maske die Hände – mindestens für 20 Sekunden, mit Seife. Alternative: 20 Sekunden lang die Hände mit Desinfektionsmittel säubern.
  2. Platzieren Sie die Maske stets eng am Gesicht. Achten Sie darauf, dass die Ohrenschlaufen stramm, aber angenehm, sitzen und der Nasenbügel eng anliegt.

  3. Stellen Sie sicher, dass Sie mit der Maske normal atmen können.
  4. Wenn Sie die Maske aufsetzen oder absetzen, berühren Sie nicht die Maske selbst, sondern die Ohrenschlaufen.

  5. Stellen Sie stets sicher, dass sowohl Ihre Nase als auch Ihr Mund mit der Maske bedeckt ist.
  6. Wechseln Sie den Mundschutz, wenn er durchfeuchtet ist.
  7. Tragen Sie niemals bereits verwendete Masken anderer Menschen.
  8. Möchten Sie Wechselmasken für unterwegs mitnehmen, bewahren Sie diese am besten in einem luftdicht verschlossenen Behälter auf, zum Beispiel in einem Gefrierbeutel mit Zippverschluss.
  9. Halten Sie, auch wenn Sie eine Maske tragen, möglichst 1,5 m Abstand zu dem Pflegebedürftigen, sofern er an COVID-19 erkrankt ist.
  10. Entsorgen Sie den Mundschutz unmittelbar, nachdem Sie ihn getragen haben. Befördern Sie die Masken dafür in den Restmüll – dieser wird am Ende verbrannt, das vernichtet auch kontaminierte Masken.

Ist Mundschutz ein Pflegehilfsmittel?

Wenn Sie sich die Produktgruppe 54 im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes ansehen, finden Sie dort zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, also solche, die Sie in der Regel nur einmal einsetzen können. Dazu zählen neben Schutzschürzen und Einmallätzchen auch Mundschutzmasken. Somit ist der Mundschutz ein Pflegehilfsmittel. Das gilt jedoch nur für bestimmte Arten von Masken. Alltagsmasken, die überwiegend aus Stoff bestehen, zählen nicht dazu.

Was kosten OP-Masken und FFP-Masken?

Wie viel eine Maske für den Infektionsschutz kostet, richtet sich nach der Verpackungsgröße, nach dem verwendeten Material, den Kennzeichnungen und dem Hersteller. Eine medizinische Mundschutzmaske kostet im Schnitt zwischen 30 und 90 Cent, FFP-Masken sind durch ihre höhere Verarbeitung deutlich teurer. Für eine FFP2-Maske können Sie zwischen zwei und fünf Euro einplanen, auch hier kommt es auf die Packungsgröße und die genaue Ausstattung (mit Filter oder ohne) an.

Mundschutz kostenlos erhalten – beteiligen Sie die Pflegekasse an den Aufwendungen

Den Mundschutz kostenlos, zuzahlungsfrei erhalten – das ist tatsächlich möglich. Nämlich dann, wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger einen Pflegegrad besitzt. In dem Fall hat er einen monatlichen Anspruch auf bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Von diesem Betrag können Sie für Ihr Familienmitglied unter anderem medizinische Mundschutzmasken anschaffen. Während der Corona-Pandemie können auch FFP2-Masken als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genehmigt werden – das hat der GKV-Spitzenverband klargestellt. Im Pflegealltag bedeutet das für Sie, dass Sie OP-Masken immer und die FFP2-Masken in der Corona-Pandemie über die Pflegehilfsmittelpauschale absetzen können. Den gesetzlichen Anspruch auf das dafür vorgesehene Budget finden Sie im § 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch XI.

Gut zu wissen!

Um möglichst viele Menschen in der Corona-Krise mit einem Mundschutz auszustatten, gab es FFP2-Masken für Hilfebedürftige in der Apotheke kostenlos. Ein weiterer Weg, um Senioren kostenlos mit einer FFP2-Maske auszustatten, führt über die Pflegehilfsmittelpauschale.

Kostenlosen Mundschutz als Pflegehilfsmittel erhalten

Erhalten Sie jeden Monat Pflegehilfsmittel nach Hause. Neben Mundschutz-Masken (auch FFP2), erhalten Sie ebenfalls Desinfektionsmittel, Handschuhe und mehr.

Pflegehilfsmittel auswählen

Exkurs: Wie bekomme ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Sie möchten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über die Pflegekasse beziehen bzw. das dafür vorgesehene Budget in Höhe von bis zu 40 Euro beanspruchen? Falls nicht schon geschehen, müssen Sie dafür zunächst einen Pflegegrad beantragen. Das machen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Nach der Bewilligung haben Sie Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale – das Budget beträgt stets bis zu 40 Euro, unabhängig davon, wie ausgeprägt Ihre Pflegebedürftigkeit ist. Damit die Pflegekasse die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt, ist ein Antrag auf Kostenübernahme notwendig. Dieser besteht aus folgenden Teilen:

  • einem Formular, das die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel thematisiert (Anlage 4)
  • einer Erklärung zum Erhalt der Pflegehilfsmittel (Anlage 2)

Empfehlenswerte Pflegehilfsmittel zum Mundschutz

Mundschutzmasken dienen der Hygiene und Infektionsvorbeugung. Wenn Sie die Pflegeumgebung hygienisch gestalten möchten, beschäftigen Sie sich am besten mit weiteren Pflegehilfsmitteln. Besonders empfehlenswert in Kombination mit Masken sind Produkte zur Flächendesinfektion und Händedesinfektion – sie können Keime erfolgreich reduzieren. Auch Einweghandschuhe können verhindern, dass der Pflegebedürftige mit unnötig vielen Krankheitserregern in Kontakt kommt – gleichzeitig schützt die Handbedeckung auch pflegende Angehörige, zum Beispiel beim Säubern der intimen Zonen. Mehr Hygiene im Bett verschaffen Bettschutzeinlagen. Es gibt sie in der Einwegvariante oder zum mehrmaligen Gebrauch, letztere fallen in die Kategorie „Produkte zur Hygiene im Bett“.

In der folgenden Liste werden verschiedene Pflegehilfsmittel aufgeführt, die speziell für den Verbrauch bestimmt sind, sowie technische Pflegehilfsmittel, die für einen längeren Einsatz vorgesehen sind. Zusätzlich wird erläutert, warum eine Kombination aus beiden Arten von Pflegehilfsmitteln in der häuslichen Pflege sinnvoll sein kann.

1. Desinfektionsmittel

Einsatzgebiet: Infektionsvorbeugung, Hygiene
Vorteile: Reduzierung von Keimen
Geeignet als Kombination mit: Geeignet als Kombination mit Mundschutzmasken, Händedesinfektion, Flächendesinfektion und Einweghandschuhen, da alle Pflegehilfsmittel zur Hygiene und Desinfektion beitragen und in Kombination die Reduzierung von Keimen auf Oberflächen und Händen maximieren.

2. Einweghandschuhe

Einsatzgebiet: Infektionsvorbeugung, Hygiene
Vorteile: Schutz vor Keimen und Infektionen
Geeignet als Kombination mit: Geeignet als Kombination mit Mundschutzmasken, Flächendesinfektion und Händedesinfektion, da alle Pflegehilfsmittel zur Infektionsvorbeugung und Hygiene beitragen und in Kombination den Schutz vor Keimen und Infektionen maximieren.

3. Bettschutzeinlagen

Einsatzgebiet: Hygiene im Bett
Vorteile: Schutz des Bettes vor Verschmutzung
Geeignet als Kombination mit: Geeignet als Kombination mit Mundschutzmasken, Flächendesinfektion , Händedesinfektion und Einweghandschuhen, da alle Pflegehilfsmittel zur Hygiene im Bett beitragen und in Kombination das Bett vor Verschmutzungen schützen.

Mundschutz als Pflegehilfsmittel bei Erkrankungen

Ein Mundschutz kann für Patienten mit verschiedenen Erkrankungen und Gesundheitszuständen empfohlen werden, je nach individueller Situation und Bedarf. Bei einigen der genannten Erkrankungen kann ein Mundschutz jedoch besonders empfehlenswert sein, um den Patienten zu unterstützen und eine adäquate Pflege zu gewährleisten.

Im Folgenden finden Sie eine Liste mit einigen Krankheiten und wie ein Mundschutz unterstützend eingesetzt werden kann:

    1. COPD

    Mundschutzmasken können für Patienten mit COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) von Vorteil sein, da sie helfen können, das Eindringen von schädlichen Stoffen in die Atemwege zu reduzieren. Da COPD-Patienten bereits durch eine eingeschränkte Lungenfunktion beeinträchtigt sind, können Luftverschmutzung, Feinstaub und andere Reizstoffe ihre Atemwege weiter schädigen und ihre Symptome verschlimmern. Ein Mundschutz kann dazu beitragen, die Menge dieser schädlichen Partikel, die ein Patient mit COPD einatmet, zu verringern und somit das Risiko von Atemwegsinfektionen und akuten Verschlechterungen der Symptome zu reduzieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine korrekte Anwendung und regelmäßige Reinigung des Mundschutzes unerlässlich sind, um die Wirksamkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Daher sollten COPD-Patienten ihren Arzt konsultieren, um sicherzustellen, dass sie den richtigen Mundschutz verwenden und eine korrekte Anwendung erlernen.

    2. Dysphagie

    Ein Mundschutz kann für Patienten mit Dysphagie von Vorteil sein, da er dazu beitragen kann, dass keine Fremdkörper in die Atemwege gelangen. Patienten mit Dysphagie haben oft Schwierigkeiten beim Schlucken von Nahrung oder Flüssigkeiten, was dazu führen kann, dass Essensreste oder Flüssigkeit in die Lunge gelangen und zu einer Aspirationspneumonie führen können. Ein Mundschutz kann helfen, den Mund geschlossen zu halten und so das Risiko einer Aspiration zu reduzieren. Darüber hinaus kann ein Mundschutz auch als Barriere dienen, um das Eindringen von Keimen und Viren in den Körper zu reduzieren, was für Patienten mit Dysphagie aufgrund ihrer geschwächten Immunsystem besonders wichtig ist.

    3. Polyarthritis

    Mundschutz kann bei Patienten mit Polyarthritis nützlich sein, um das Risiko von Infektionen der Atemwege zu verringern. Polyarthritis ist eine entzündliche Erkrankung, die verschiedene Gelenke im Körper betrifft und zu Schmerzen, Schwellungen und Steifheit führen kann. Durch die Entzündung des Körpers kann auch das Immunsystem beeinträchtigt werden, was zu einem höheren Risiko für Infektionen führen kann. Ein Mundschutz kann dazu beitragen, die Übertragung von Keimen durch Tröpfcheninfektion zu verringern. Durch das Tragen eines Mundschutzes können Bakterien und Viren, die sich in der Luft befinden und durch Niesen oder Husten ausgestoßen werden, zurückgehalten werden. Das reduziert die Ansteckungsgefahr für den Patienten mit Polyarthritis.

    4. Schlaganfall

    Mundschutz eignet sich besonders für Patienten mit Schlaganfall aufgrund der erhöhten Wahrscheinlichkeit von Atemwegsinfektionen bei diesen Patienten. Schlaganfall-Patienten können aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität und geschwächten Immunsystem anfälliger für Infektionen sein. Eine Atemwegsinfektion kann die Genesung des Patienten erschweren und zu Komplikationen führen. Das Tragen eines Mundschutzes kann dazu beitragen, das Risiko einer Infektion zu reduzieren und somit den Heilungsprozess zu unterstützen. Darüber hinaus kann der Mundschutz auch dazu beitragen, das Eindringen von Fremdkörpern in die Atemwege zu reduzieren, was insbesondere für Patienten mit Schluckstörungen oder Dysphagie von Vorteil sein kann.

    5. Infektionskrankheiten

    Mundschutz eignet sich besonders für Patienten mit Infektionskrankheiten, da er dazu beitragen kann, das Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern auf andere Personen zu verringern. Mundschutz schützt die Atemwege des Trägers und reduziert die Freisetzung von Aerosolen und Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen und potenziell infektiöse Krankheitserreger enthalten können. Dies ist insbesondere bei Infektionskrankheiten wichtig, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden, wie beispielsweise Influenza, COVID-19 oder Tuberkulose. Der Einsatz von Mundschutz ist somit eine einfache und wirksame Maßnahme, um das Übertragungsrisiko von Infektionskrankheiten zu minimieren und das Wohlbefinden von Patienten und anderen Personen in der Umgebung zu schützen.

    6. Lungenfibrose

    Mundschutz eignet sich besonders für Patienten mit Lungenfibrose aufgrund der potenziellen Exazerbation der Erkrankung durch Luftpartikel und Tröpfcheninfektionen. Lungenfibrose ist eine chronische Lungenerkrankung, bei der das Lungengewebe vernarbt und verdickt, was die Atmung erschwert. Die geschädigte Lunge ist anfälliger für Infektionen, insbesondere durch Viren oder Bakterien, die durch die Luft übertragen werden. Ein Mundschutz kann dazu beitragen, das Risiko einer Infektion bei Lungenfibrose-Patienten zu reduzieren, indem er die Verbreitung von Viren und Bakterien in der Luft einschränkt. Darüber hinaus können Mundschutzmasken auch dazu beitragen, das Eindringen von Schadstoffen in die Lunge zu reduzieren, was insbesondere bei Patienten mit Lungenfibrose wichtig ist, da ihre Lungen bereits geschädigt sind und empfindlicher auf Luftverschmutzung reagieren können.

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    FAQ – die wichtigsten Fragen zu Mundschutzmasken