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Pflegegrad 4 – Definition
Der Pflegegrad 4 wird Ihnen zugeteilt, wenn Sie im Alltag eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Die Einschränkungen, die einen Pflegegrad rechtfertigen, werden im Rahmen der Pflegebegutachtung festgestellt. Seit 2017 sind es nicht mehr Pflegestufen, sondern Pflegegrade, die Sie dazu berechtigen, Leistungen zu beziehen. Wer einen Pflegegrad 4 besitzt, fällt oft in die Langzeitpflege, da die Beeinträchtigungen zumeist von Dauer sind. Deshalb kommt vor allem die auch die 24 Stunden Pflege bei Pflegegrad 4 zur Anwendung. Dabei kann es sich auch um ambulante Intensivpflege handeln.
Änderungen Pflegereform 2024
Art der
Änderung
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Ausgangslage vor der Änderung
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Ausgangslage nach der Änderung
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---|---|---|
Pflegegelderhöhung (5 %) |
Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 316 € Pflegegrad 3: 545 € Pflegegrad 4: 728 € Pflegegrad 5: 901 € |
Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 332 € Pflegegrad 3: 572 € Pflegegrad 4: 764 € Pflegegrad 5: 946 € |
Erhöhung der Pflegesachleistungen (5 %) |
Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 724 € Pflegegrad 3: 1363 € Pflegegrad 4: 1693 € Pflegegrad 5: 2095 € |
Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 760 € Pflegegrad 3: 1431 € Pflegegrad 4: 1778 € Pflegegrad 5: 2200 € |
Erhöhung der Leistungszuschläge für die vollstationäre Pflege |
0 bis 12 Monate: 5 % 13 bis 24 Monate: 25 % 25 bis 36 Monate: 45 % über 36 Monate: 70 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Weitere Änderungen
Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige
Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.
Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.
Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung
Die Pflegereform 2024 hat eine wichtige Erneuerung für pflegende Angehörige im Gepäck. Sie betrifft Menschen, die berufstätig sind und sich außerdem um ein Familienmitglied kümmern. Diese können im Ernstfall dem Arbeitsplatz bis zu zehn Tage fernbleiben, um beispielsweise bei einem plötzlichen Pflegefall wichtige Regelungen zu treffen. Für diesen Zeitraum steht das Pflegeunterstützungsgeld zur Verfügung – anders als bisher ist es nun jährlich und nicht mehr einmalig pro Pflegebedürftigen abrufbar.
Pflegeperson in Rehabilitation – Mitaufnahme von Pflegebedürftigen nun einfacher
Steht bei pflegenden Angehörigen ein Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung an, ist die Sorge um die pflegerische Versorgung des Familienmitglieds meist groß. Durch die Pflegereform 2024 gestaltet sich die Mitaufnahme von Menschen mit einem Pflegegrad nun einfacher. Sie können entweder in derselben Einrichtung, einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder vollstationär untergebracht werden. Für die Kosten kommt dann die Pflegekasse des Pflegebedürftigen auf.
Gut zu wissen!
Ab Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige mehr Transparenz vonseiten ihrer Pflegekasse. Dort können Sie sich über bisher verbrauchte Leistungen und abgerechnete Leistungen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, erkundigen.
Abgrenzung Pflegegrad 4 zu Pflegegrad 3 und 5
Pflegegrade grenzen sich voneinander ab. Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad hängt davon ab, wie hoch der individuelle Pflegebedarf einer Person ist.
Mit jedem höheren Pflegegrad erhöhen sich auch die Leistungen, die zur Verfügung stehen. Diese Leistungen können beispielsweise ambulante oder stationäre Pflege, Pflegehilfsmittel, Pflegekurse und Betreuungsleistungen umfassen.
Insgesamt kann man sagen, dass die Pflegegrade sich in der Intensität des Pflegebedarfs unterscheiden. Ein höherer Pflegegrad bedeutet in der Regel einen höheren Bedarf an Hilfe und Unterstützung im Alltag.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4?
Die Pflegekasse nutzt die Pflegegrade, um die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen möglichst genau abbilden zu können. Jeder Pflegegrad sieht eine bestimmte Ausprägung der Pflegebedürftigkeit vor. Menschen mit Pflegegrad 3 weisen per Definition eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ auf. Bei Pflegegrad 4 liegt hingegen die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor.
Demnach sind Personen mit diesem Pflegegrad stärker auf Hilfe angewiesen als Menschen mit Pflegegrad 3. Deutlicher wird der Unterschied anhand eines Praxisbeispiels: Pflegegrad 3 kann Ihnen beispielsweise zustehen, wenn Sie aufgrund Ihrer Parkinsonerkrankung zunehmend unbeweglich sind und womöglich noch eine Depression aufweisen. Pflegegrad 4 kommt dann in Betracht, wenn Sie aufgrund der Erkrankung überwiegend bettlägerig sind und möglicherweise noch Sprachprobleme haben. Die Einstufung in einen Pflegegrad ist allerdings sehr individuell und obliegt der Pflegekasse.
→ Voraussichtlichen Pflegegrad berechnen
Wie komme ich von Pflegegrad 4 in Pflegegrad 5?
Eine Höherstufung ist grundsätzlich möglich. Schließlich kann der Pflegebedarf beispielsweise durch das Fortschreiten einer Erkrankung oder das Altern zunehmen. Damit Sie einen höheren Pflegegrad erhalten, ist es jedoch nötig, die Pflegekasse zunächst über die neue Pflegesituation zu informieren. Das machen Sie mit einem Antrag auf Höherstufung. Die Pflegekasse beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst mit einer erneuten Pflegebegutachtung. Im Prinzip läuft diese genauso ab wie die Vorherige. Ein Gutachter kommt nach einer Terminvereinbarung zu Ihnen nach Hause und begutachtet insgesamt sechs Module.
Die Grundvoraussetzung für einen Wechsel von Pflegegrad 4 in Pflegegrad 5 ist, dass Sie den nötigen Pflegebedarf mitbringen: Es muss also anstatt der bisherigen „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“ vorliegen. Eine erfolgreiche Einordnung in Pflegegrad 5 erfolgt, wenn Sie bei der Pflegebegutachtung zwischen 90 und 100 Punkte erhalten. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie überwiegend oder vollständig bettlägerig sind, Sie bei der Grundpflege (Ernährung, Mobilisation, Körperpflege) immerzu auf Hilfe angewiesen sind und womöglich noch psychische Probleme haben.
→ Mehr erfahren im Ratgeber zur Höherstufung Pflegegrad
Leistungsunterschiede zwischen Pflegegrad 4, 3 und 5
Pflegegrad
|
Pflegegeld
|
Pflegesach-
leistungen |
Tages- und
Nachtpflege |
Vollstationäre
Pflege |
---|---|---|---|---|
3 | 572 Euro/Monat | 1431 Euro/Monat | 1.298 Euro/Monat | 1.262 Euro/Monat* |
4 | 764 Euro/Monat | 1778 Euro/Monat | 1.612 Euro/Monat | 1.775 Euro/Monat* |
5 | 946 Euro/Monat | 2200 Euro/Monat | 1.995 Euro/Monat | 2.005 Euro/Monat* |
Pflegegrad 4 – Leistungen
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Sie unter gewissen Umständen Anspruch auf finanzielle Hilfen und Sachmittel haben. Allerdings müssen Sie zunächst in einen Pflegegrad eingeteilt werden. Wir möchten Ihnen im folgenden Abschnitt aufzeigen, welche Leistungen Ihnen mit Pflegegrad 4 zustehen.
Leistungen bei Pflegegrad 4 – Tabelle
Pflegegrad
|
Pflegesachleistungen
|
Pflegegeld
|
Tages- und Nachtpflege (teilstationär)
|
Vollstationäre Pflege
|
---|---|---|---|---|
4 | 1778 € | 764 € | 1693 € | 1775 € * zzgl. Leistungszuschlag |
*Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 bekommen folgenden Leistungszuschlag seit 2024:
- 15% des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
- 30% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate in der Einrichtung leben.
- 50% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate in der Einrichtung leben.
- 75% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monate in der Einrichtung leben.
Pflegegrad 4 – Leistungsarten
Grundsätzlich ist es so, dass Sie mit Pflegegrad 4 von verschiedenen Leistungen profitieren können. Vielleicht haben Sie in dem Zusammenhang schon einmal von dem Begriff „Leistungsarten“ gehört. Hier werden verschiedene Leistungen gebündelt, die Personen mit einem Pflegegrad zugesprochen werden können. Generell gilt: Wenn Sie die Voraussetzungen für einen Pflegegrad 4 erfüllen, stehen Ihnen Geldmittel und Sachleistungen zur Verfügung. Diese können für eine ambulante oder stationäre Versorgung sowie für Entlastungsmaßnahmen genutzt werden.
Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V)
Die bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus wird als neue Leistung eingeführt. Sofern unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der Häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach SGB XI nicht oder nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können, besteht dieser neue Anspruch
Neu: Digitale Pflegeanwendungen DiPA
Um eine digitale Pflegeanwendung von der Pflegekasse erstattet zu bekommen, muss sie in das digitale Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden sein. Nur die dort aufgelisteten DiPAs werden erstattet. Wer eine DiPA nutzen will, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, damit die Kosten übernommen werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu 50 Euro im Monat für eine digitale Pflegeanwendung.
Gut zu Wissen!
Die Leistungen der Pflegeversicherung decken manchmal nicht die vollen Kosten. Wenn Rente und Pflegegeld nicht ausreichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Das ist eine Form von Sozialhilfe, die einkommensschwachen Pflegebedürftigen nach dem Sozialgesetzbuch (§ 61 – § 66a SGB XII) zusteht.
Pflegegeld bei Pflegegrad 4
Die Pflegeversicherung kümmert sich um das wichtige Thema Pflegegeld. Es ist eine wertvolle Hilfe für Pflegekräfte und Pflegebedürftige. Zum einen ist es eine Anerkennung für bereits geleistete Tätigkeiten der helfenden Hände. Zum anderen ermöglicht es in vielen Fällen überhaupt erst die wertvolle Hilfe. Schließlich befinden sich pflegende Angehörige häufig in einem Wechselzustand zwischen Job und Pflege. Das Pflegegeld wird immer dann ausgezahlt, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld umgesetzt wird. Dafür können sich nicht nur Angehörige, sondern auch Freunde oder Bekannte einsetzen.
Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?
Wenn Sie in den Pflegegrad 4 eingestuft wurden, erhalten Sie ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 764 Euro.
Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 ausgezahlt?
Ja, wenn Sie alle Voraussetzungen für einen Pflegegrad 4 erfüllen und der Bedarf entsprechend festgestellt wurde, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld aus.
Wer bekommt das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 ausgezahlt?
Vielleicht gehen Sie davon aus, dass die Pflegekräfte direkt das Pflegegeld beziehen. Schließlich soll die finanzielle Stütze vor allem als Anerkennung dienen. Tatsächlich wird das Pflegegeld aber in vollem Umfang an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Er selbst kann entscheiden, ob und in welcher Höhe er das Pflegegeld an seine Helfer weitergibt. In der Praxis zeigt sich, dass die pflegenden Kräfte sehr dankbar für die finanzielle Anerkennung sind.
Wird das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 mit Pflegesachleistungen verrechnet?
Wenn bei Ihnen der Pflegegrad 4 vorliegt, spüren Sie die Auswirkungen der schwersten Einschränkung jeden Tag. Aus diesem Grund stehen Ihnen Pflegesachleistungen zu. Machen Sie davon Gebrauch, kümmern sich professionelle Kräfte in Ihrem häuslichen Umfeld um die ambulante Pflege. Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen 1778 Euro zur Verfügung. Vielleicht fühlen Sie sich mit dem Gedanken wohler, dass Sie eine vertraute Person pflegt. In diesem Fall können Sie einfach das Pflegegeld (764 Euro) dafür nutzen. Eine Kombinationspflege ist ebenfalls eine gute Alternative. Hierbei können Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Schöpfen Sie den dafür vorgesehenen Betrag von 1778 Euro nicht vollständig aus, erhalten Sie den restlichen Anteil als Pflegegeld auf Ihr Konto.
Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4?
Wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, kommen professionelle Fachkräfte zu Ihnen nach Hause und setzen sich in der ambulanten Pflege ein. Das hat den Vorteil, dass Sie in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben können und die pflegerischen Maßnahmen erhalten, die Sie benötigen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Personen mit Pflegegrad 4 Pflegesachleistungen in Höhe von 1778 Euro zustehen. Entscheiden Sie sich dazu, einen zertifizierten Pflegedienst zu beauftragen, kann dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie müssen sich in dem Fall um nichts weiter kümmern.
Was fällt unter Pflegehilfsmittel?
Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Geräte oder Sachmittel, die eine Pflege bereichern können. Sie sind in der Lage, Beschwerden zu reduzieren oder pflegerische Maßnahmen einfacher zu gestalten. Ein Pflegebett oder Lagerungshilfen können zum Beispiel bei Bettlägerigkeit Ihren Alltag sinnvoll unterstützen und bei der Pflegekasse beantragt werden. Darüber hinaus haben Sie einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dafür können Sie bis zu 40 Euro monatlich einplanen. Die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass die Beschaffungskosten gestiegen sind. Das hat sich auch auf den Pflegebereich ausgewirkt. Aus diesem Grund stehen Ihnen nun bis zu 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung.
Folgendes fällt unter die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 4?
Eine Pflegebedürftigkeit ist eine große Hürde im Alltag. Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen und zu Hause gepflegt werden, haben Sie daher einen Anspruch auf Entlastungsleistungen. Dafür steht ein Betrag in Höhe von 125 Euro zur Verfügung. Die Höhe des Entlastungsbetrags ist übrigens bei jedem Pflegegrad gleich, allerdings ist er zweckgebunden. Das bedeutet für Sie, dass das Budget ausschließlich für Angebote eingesetzt werden soll, die pflegende Angehörige entlasten. Zudem kann der Betrag verwendet werden, um Ihre Selbstständigkeit zu fördern. Haben Sie sich für ein Entlastungsangebot entschieden, ist es noch ganz wichtig, zu überprüfen, ob es sich um einen zugelassenen Anbieter handelt. Damit stellen Sie sicher, dass die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.
Die wichtigsten Punkte rund um den Entlastungsbetrag:
- Der Entlastungsbetrag beträgt 125 Euro.
- Er muss eingesetzt werden, um Pflegekräfte zu entlasten oder Ihre Selbstständigkeit zu fördern.
- Der Entlastungsbetrag kann mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden.
- Entscheiden Sie sich für einen zugelassenen Anbieter. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
- Der Entlastungsbetrag wird Ihnen von der Pflegekasse erstattet, nachdem Sie die jeweilige Rechnung eingereicht haben.
- Sie können den Entlastungsbetrag beispielsweise für Gruppenangebote, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Pflege- und Alltagsbegleiter nutzen.
- Seit 1. Januar 2022 wird ein Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils gezahlt
Was gehört zur Grundpflege bei Pflegegrad 4?
Sie haben den Pflegegrad 4 zugeordnet bekommen, weil ein Gutachter festgestellt hat, dass Sie eine schwerste Beeinträchtigung Ihrer Selbstständigkeit haben. Dadurch fällt es Ihnen deutlich schwer, verschiedene Aufgaben im Alltag selbstständig zu bewältigen. Eine Hilfestellung erhalten Sie mithilfe der Grundpflege. Sie legt ihr Augenmerk auf vordefinierte Bereiche, die Ihre Lebensführung betreffen. Das Ziel ist, Sie bei grundlegenden Tätigkeiten zu unterstützen.
Zum Beispiel bei:
- der Körperpflege (Duschen, Baden, Waschen, Kämmen, Rasieren, Zähneputzen und Toilettengang)
- der Ernährung (Portionen mundgerecht zubereiten und verzehren)
- der Mobilität (Ankleiden, Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen, Treppensteigen)
Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 4?
Vor dem Jahr 2017 galt der Zeitaufwand als das maßgebliche Kriterium, wenn es um die Pflegestufe ging. Seit Januar 2017 ist das nun anders. Anstatt sich an dem Pflegebedarf, ausgedrückt in Tagesstunden, zu orientieren, wird eine Gesamtpunktzahl herangezogen. Die Punkte werden bei einer Pflegebegutachtung ermittelt. Auf diese Weise kann Ihr Bedarf sehr gut abgebildet werden.
Wer zahlt die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 4?
Die Haushaltsführung stellt Sie mit Sicherheit vor große Herausforderungen. Wurden schwerste Beeinträchtigungen bei Ihnen festgestellt, fallen selbst einfache Tätigkeiten nicht mehr leicht. Neben der körperlichen Anstrengung kann die Haushaltsführung auch mit Risiken verbunden sein, wenn Sie nicht mehr so mobil sind. Eine Haushaltshilfe kann Ihnen dann Abhilfe schaffen. Viele Personen mit Pflegegrad 4 fragen sich, ob und wie die Kosten dafür übernommen werden. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen kurzen Überblick verschaffen.
Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe zu bezahlen.
- Nutzen Sie den Entlastungsbetrag
Ihnen steht es frei, den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für eine Haushaltshilfe zu nutzen. Allerdings ist dabei wichtig, dass die Person eine entsprechende Qualifikation besitzt. Auf Nummer sichergehen Sie, wenn Sie einen zertifizierten Pflegedienst in Anspruch nehmen, der eine Haushaltshilfe bereitstellt. Im Zweifel lohnt es sich, bei der Pflegeversicherung nachzufragen. Auch an dieser Stelle möchten wir Ihnen den Hinweis geben, dass alle notwendigen Belege gesammelt werden müssen, um sie danach zur Kostenerstattung einreichen zu können.7
- Verwenden Sie das Pflegegeld
Grundsätzlich können Sie frei über das Pflegegeld verfügen. Daher können Sie von dem Budget auch eine Haushaltshilfe bezahlen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, dass zuvor mit Ihren pflegenden Angehörigen abzusprechen. In der Regel wird das Pflegegeld nämlich verwendet, um die pflegerischen Leistungen liebevoller Hände anzuerkennen.
- Widmen Sie die Pflegesachleistung um
Wenn Sie den Pflegegrad 4 zugeteilt bekommen haben, gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Pflegesachleistung umzuwidmen. Maximal 40 % des Ihnen zustehenden Budgets können Sie dann in Form eines Entlastungsbetrags nutzen, zum Beispiel für eine haushaltsnahe Dienstleistung.
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Pflegegrad 4: neue Regelungen seit 2022
(ACHTUNG: Bitte beachten Sie die neuen Regelungen seit 2024 aufgrund der neuen Pflegereform)
Im Jahr 2022 treten zudem zahlreiche Änderungen im Bereich Pflege in Kraft. Grundlage ist das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG). Eine zentrale Neuerung der Pflegereform ist die Bezahlung der Pflege- und Betreuungskräfte nach Tariflohn. Seit September 2022 dürfen nur noch die Pflegeanbieter Leistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen, die entweder an einen Tarif gebunden sind oder sich in der Höhe der Entlohnung an einen entsprechenden Tarifvertrag orientieren.
Pflegegrad
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Leistungen seit 2021/2022
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Ab Pflegegrad 2 | Pflegesachleistungen steigen um ca. 5 % |
Ab Pflegegrad 1 | Pflegebedürftige erhalten bei Pflegekassenanträgen Hinweise zur Pflegeberatung |
Ab Pflegegrad 2 | Pflegebedürftige, die sich in stationärer Pflege befinden, erhalten einen Leistungszuschlag |
Ab Pflegegrad 2 | Betrag für die Kurzzeitpflege erhöht sich von 1612 € auf 1774 € |
Ab Pflegegrad 1 | Pflegefachkräfte können Empfehlungen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aussprechen |
Ab Pflegegrad 1 | Kostenerstattungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Pflegebedürftigen geltend gemacht werden |
Ab Pflegegrad 2 | Unverbrauchte Pflegesachleistungen können ohne Antrag in einen Entlastungsbetrag umgewandelt werden |
Ab Pflegegrad 1 | Pflegebedürftige erhalten eine Kostenerstattung für eine digitale Pflegeanwendung |
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Voraussetzungen – Wann bekommt man Pflegegrad 4?
Wenn Sie pflegebedürftig sind, interessieren Sie sich natürlich dafür, welche Stützen Ihnen im Alltag zur Verfügung stehen. Dadurch, dass Sie eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen, können Sie von verschiedenen Leistungen profitieren. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass zunächst ein Pflegegrad offiziell ermittelt wurde. Wie bereits erwähnt, kommt dafür seit 2017 ein ausgeklügeltes Punktesystem zur Anwendung. Hierbei gilt stets: Je weniger Punkte Sie erreichen, desto selbstständiger agieren Sie im Alltag. Um festzustellen, welcher individuelle Bedarf bei Ihnen vorliegt, kommt ein Gutachter zu Ihnen nach Hause. Durch Gespräche, Beobachtungen und Prüfung der Unterlagen ergibt sich ein Gesamtpunktwert, der Ihren Pflegegrad bestimmt.
Als Voraussetzung zum Erhalt von Pflegegrad 4 gilt:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, mindestens 70 bis unter 90 Punkte.
Pflegegrad berechnen – Infografik
Das Punktesystem kann Ihren Bedarf sehr genau abbilden. Trotzdem ist das Verfahren für Pflegebedürftige und Angehörige häufig ein Buch mit sieben Siegeln. In der Infografik erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf zur Einteilung in einen bestimmten Pflegegrad.
Download als PDF (2428 KB)Pflegegrad 4 – Beantragung
Selbst wenn Sie eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit haben, bekommen Sie die Leistungen nicht automatisch zugesprochen. Zuvor sind Sie dazu angehalten, einen Pflegegrad zu beantragen. Nur so können Sie von den gezielten Leistungen profitieren. Nur keine Sorge, die Beantragung ist einfacher als gedacht. Üben Sie keine falsche Zurückhaltung, schließlich steht Ihnen eine Unterstützung im Alltag zu.
Wie / Wo kann man Pflegegrad 4 beantragen?
Die Pflegekasse kümmert sich um Ihr Anliegen, wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Den Kontakt können Sie entweder telefonisch oder mit einem formlosen Brief herstellen. Achten Sie darauf, Ihr Anliegen klar zu formulieren. Bei einem Schreiben fügen Sie beispielsweise in die Betreffzeile ein: „Beantragung eines Pflegegrads“. Wir raten unseren Kunden gerne zu einem Brief. In dem Fall können Sie genau nachvollziehen, wann Sie die Kommunikation gestartet haben. Machen Sie sich sicherheitshalber eine Kopie Ihres Briefs oder speichern Sie die Datei auf Ihrem Computer ab. Bei Nachfragen haben Sie so schnell die erforderlichen Daten zur Hand. Ihre Pflegekasse wird auf Ihren Antrag reagieren und Ihnen ein Formular zusenden. Dieses sollten Sie umgehend ausfüllen und zurückschicken. Danach setzt sich ein Mitarbeiter an Ihren Antrag und nimmt Kontakt mit Ihnen auf, um einen Gutachtertermin zu vereinbaren.
Pflegegrad 4 beantragen – Tipps
Wenn der Gutachtertermin steht, haben Sie vermutlich einige Bedenken. Vielleicht sind Sie auch ein wenig nervös. Das ist völlig normal und geht vielen Personen so. Bitte behalten Sie im Hinterkopf: Der Gutachter ist nicht dafür da, Ihnen Leistungen abzuerkennen. Ganz im Gegenteil, der Gutachter möchte ein möglichst genaues Bild Ihres Alltages bekommen, damit Sie die passenden Leistungen erhalten, die Sie im Alltag benötigen. Eine gute Vorbereitung hilft dabei, die Nervosität zu bekämpfen.
Bereiten Sie sich mit folgenden Tipps auf die Begutachtung vor:
- Erstellen Sie sich eine Liste mit Fragen, die Sie auf dem Herzen haben
- Legen Sie alle relevanten medizinischen Informationen bereit
- Holen Sie Unterlagen bei Ihrem Arzt ab, die Ihren Hilfebedarf untermauern können (Röntgenbilder, OP-Berichte und Co.)
- Fertigen Sie eine Medikamentenliste an
- Erstellen Sie eine Pflegedokumentation
- Holen Sie sich eine Vertrauensperson hinzu, damit Sie ein besseres Gefühl haben
Wie / Wo beantrage ich Erhöhung des Pflegegrades?
Mit zunehmendem Alter oder wenn Ihre Erkrankung voranschreitet, benötigen Sie womöglich mehr Hilfe im Alltag. In dem Fall ist es sinnvoll, den Pflegegrad anzupassen. So erhalten Sie wiederholt eine maßgeschneiderte Unterstützung. Wenn Sie Ihren Pflegegrad erhöhen möchten, müssen erneut die Voraussetzungen erfüllt werden. Im ersten Schritt empfiehlt es sich, telefonisch oder mit einem formlosen Schreiben Kontakt mit der Pflegekasse aufzunehmen. Sie wird die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
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Pflegegrad 4 – Begutachtung
Die körperlichen und psychischen Voraussetzungen bei Pflegebedürftigen unterscheiden sich teilweise stark. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und verschiedene Pflegegrade geschaffen. Auf diese Weise können Sie als Betroffener individuell gepflegt und unterstützt werden. Um Ihnen die Leistungen zukommen lassen zu können, muss zunächst Ihr Bedarf ermittelt werden. Genau an dieser Stelle kommt die Pflegebegutachtung ins Spiel.
Wer legt den Pflegegrad fest? / Wer erstellt ein Pflegegutachten?
Die Pflegekasse beauftragt entweder den Medizinischen Dienst (MD) oder die Medicproof GmbH, um Ihren Bedarf erfassen zu können. Die jeweiligen Partner kooperieren mit der Pflegekasse und stellen den Gutachter. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist der MD für Sie zuständig. Sollten Sie privat versichert sein, wendet sich Ihre Pflegekasse an die Medicproof GmbH.
Wie wird der Pflegegrad festgelegt?
Der Ablauf, um einen Pflegegrad zu ermitteln, ist stets gleich. Ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind, hat darauf keinen Einfluss. An dem verabredeten Termin kommt der jeweilige Gutachter zu Ihnen nach Hause. Er hat das Ziel, Ihre Situation zu erfassen und Ihren Hilfsbedarf abzubilden. Er greift dabei auf das NBA (Neues Begutachtungsassessment) zurück. Insgesamt sechs Module und die dabei bestehende Selbstständigkeit werden hier in den Fokus gerückt. Am Ende ergibt sich ein genauer Überblick über die vorhandenen Einschränkungen und den notwendigen Hilfsbedarf – die Bewilligung des Pflegegrads ist ab da nur noch Formalität.
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Wie berechnet sich Pflegegrad 4?
Das Pflegegutachten erlaubt einen direkten Rückschluss auf Ihre Selbstständigkeit im Alltag. Mit denen zu betrachtenden Modulen haben Sie jeden Tag zu tun. Die Selbstversorgung, die Mobilität, die Kommunikation und die Gestaltung Ihres Alltagslebens sind beispielsweise Bereiche, die hinreichend bedient werden müssen. Ansonsten leidet Ihre Lebensqualität und womöglich auch Ihre Gesundheit. Aus diesem Grund nimmt sich der Pflegegutachter Zeit, um die verschiedenen Module anzusehen. Ganz strukturiert stellt er eventuelle Einschränkungen fest und teilt Punkte zu. Eine vordefinierte Matrix erlaubt es, zum Schluss Ihre Situation in einem Gesamtpunktwert darzustellen. Ihre Beeinträchtigung ist so auf einen Blick für Experten nachvollziehbar.
Gut zu wissen!
Eine starke Beeinträchtigung der Selbstständigkeit führt zu einer höheren Punkteanzahl. Das wird bei Ihnen mit Pflegegrad 4 der Fall sein. Sie profitieren deshalb von einem maßgeschneiderten Leistungspaket, das Ihnen und den Pflegekräften den Alltag erleichtert.