Die häusliche Krankenpflege stellt Ihnen ein Bündel an Maßnahmen zur Seite, wenn Sie sich im Krankheitsfall im häuslichen Umfeld nicht selbst versorgen können. Ein Pflegedienst kommt dann zu Ihnen nach Hause und hilft Ihnen bei den alltäglichen Herausforderungen. Nach den Richtlinien der häuslichen Krankenpflege haben die Unterstützungsleistungen das Ziel, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, zu verkürzen oder ambulante Behandlungserfolge zu sichern. Außerdem kommen Sie mit den nötigen Pflegemaßnahmen nach einem Krankenhausaufenthalt wieder schnell auf die Beine.
Wir verraten Ihnen heute, wie Sie einen Antrag auf häusliche Krankenpflege stellen und ob die häusliche Krankenpflege auch durch Angehörige erfolgen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Die häusliche Krankenpflege umfasst drei verschiedene Maßnahmen: die Krankenhausvermeidungspflege, die Sicherungspflege und die Unterstützungspflege.
- Das Ziel der häuslichen Krankenpflege ist, den ambulanten Sektor zu stärken bzw. den Patienten in seiner gewohnten Umgebung zu belassen.
- Für die Umsetzung der häuslichen Krankenpflege sind ambulante Pflegedienste zuständig – Pflegefachkräfte kommen dabei in das häusliche Umfeld des Patienten.
- Für die Bewilligung der häuslichen Krankenpflege muss der Mediziner zunächst eine Verordnung ausstellen.
- Der behandelnde Arzt kann, je nach Gesundheitszustand des Patienten, eine Behandlungspflege, eine Grundpflege und eine hauswirtschaftliche Versorgung verordnen.
Definition & Übersicht
Einen Krankenhausaufenthalt empfinden die meisten Menschen als unangenehm und ziehen die Versorgung im häuslichen Umfeld vor. Doch nicht immer klappt das ohne pflegerische Unterstützungsangebote. Die Richtlinie der häuslichen Krankenpflege sieht dann verschiedene Hilfsmaßnahmen vor.
Was bedeutet häusliche Krankenpflege?
Die häusliche Krankenpflege ist im SGB V fest verankert. Definitionsgemäß handelt es sich bei der häuslichen Krankenpflege um eine Krankenkassenleistung, die die ambulante Versorgung von Patienten stärkt. Mit den richtigen Maßnahmen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gelingt es Patienten, in den eigenen vier Wänden zu verbleiben. Um eine häusliche Versorgung sicherzustellen, übernimmt ein Pflegedienst die erforderlichen Pflegeaufgaben, zum Beispiel im Haushalt des Patienten. Für eine Bewilligung der häuslichen Krankenpflege stellen Ärzte bzw. Pflegekräfte einen entsprechenden Antrag bei dem Krankenversicherer.
Was zählt zu der häuslichen Krankenpflege?
Die häusliche Krankenpflege ist eine wichtige Säule in der ambulanten Versorgung – sie verfolgt gleich drei Ansätze, um den Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden. Der Leistungskatalog der häuslichen Krankenpflege (SGB V) umfasst Maßnahmen zur Krankenhausvermeidungspflege, zur Sicherungspflege und zu der Unterstützungspflege in der häuslichen Krankenpflege.
- Krankenhausvermeidungspflege: Die Krankenhausvermeidungspflege hilft dabei, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder sie zu verkürzen.
- Sicherungspflege: Im Rahmen der Sicherungspflege setzen sich Pflegefachkräfte dafür ein, bereits erreichte Behandlungserfolge in der ambulanten Versorgung zu sichern.
- Unterstützungspflege: Einige Patienten benötigen nach ihrem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation pflegerische Unterstützung. Genau dabei hilft die Unterstützungspflege.
Die häusliche Krankenpflege ist also ein Oberbegriff, unter dem der Gesetzgeber verschiedene Leistungen zusammenfasst. Auch wenn alle Maßnahmen zum gleichen Ziel, nämlich der Stärkung der ambulanten Versorgung, beitragen, gibt es gewisse Unterschiede. Die Krankenhausvermeidungspflege möchte einen stationären Aufenthalt gänzlich vermeiden oder zumindest verkürzen. Die Unterstützungspflege setzt erst nach dem Krankenhausaufenthalt und somit später an. Bei der Sicherungspflege steht der bereits erreichte ambulante Behandlungserfolg im Mittelpunkt – er soll mit den Leistungen gefestigt und im besten Fall weiter ausgebaut werden.
Was beinhaltet die häusliche Krankenpflege?
Nicht jeder Patient hat die gleichen Bedürfnisse – während der eine ausschließlich Unterstützung bei der Wundversorgung benötigt, braucht der andere zusätzlich eine helfende Hand im Haushalt. Die häusliche Krankenpflege nach SGB V nimmt auf die verschiedenen Bedürfnisse Rücksicht, indem sie mehrere Leistungen in Aussicht stellt.
Dazu zählen:
- Behandlungspflege: Die Leistungen der Behandlungspflege hält der Gesetzgeber im fünften Sozialgesetzbuch fest. Sie umfassen medizinische Pflegeleistungen, die von professionellen Pflegekräften im häuslichen Umfeld erbracht werden können. Zur Behandlungspflege gehört beispielsweise die Bereitstellung von Medikamenten, die Gabe von Injektionen oder das Wechseln von Verbänden.
- Grundpflege: Die Grundpflege kann ebenfalls durch Pflegefachkräfte erfolgen. Darunter fallen wiederkehrende pflegerische Tätigkeiten wie das Duschen, das Treppensteigen oder die Nahrungsaufnahme.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Zu den Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V gehört auch die hauswirtschaftliche Versorgung wie die Zubereitung von Speisen oder die Reinigung der Wohnung.
Gut zu wissen!
Im Mittelpunkt der Leistungen steht die Behandlungspflege, um dem Patienten eine medizinische Versorgung zukommen lassen zu können. Die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung erhalten Versicherte meistens nur in Verbindung mit der Behandlungspflege. Ihr Arzt gibt auf der entsprechenden Verordnung an, welche Maßnahmen er in Ihrem Fall für notwendig hält.
Sonderform: die häusliche psychiatrische Krankenpflege
Patienten, die ausgeprägte psychische Erkrankungen haben, können ihren Alltag oft nur schwer bestreiten und vielfältig gestalten. Die häusliche psychiatrische Krankenpflege setzt sich dafür ein, dass psychiatrische Patienten selbstständiger werden und ihr Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen können. Dabei begleitet ein Pflegedienst die Patienten mit ausgebildeten Pflegefachkräften, um sie engmaschig zu betreuen und anzuleiten. Das Fachpersonal erstellt beispielsweise eine Tagesstruktur und überwacht die zugehörigen Abläufe. Außerdem informieren die Pflegefachkräfte den Patienten über seine Erkrankung und geben Impulse für den Umgang damit.
Folgende Personengruppen können eine psychiatrische Krankenpflege erhalten:
- Menschen mit Demenz oder Alzheimer
- Patienten mit Angstzuständen oder Wahnvorstellungen
- Menschen mit Persönlichkeitsstörungen
- Personen mit Depressionen
Gut zu wissen!
Die Krankenkasse zieht nur dann eine Genehmigung der häuslichen psychiatrischen Krankenpflege in Betracht, wenn eine fachärztliche Diagnose für den Patienten vorliegt.
Was sind die Ziele der häuslichen Krankenpflege?
Das Gesundheitssystem stützt sich maßgeblich auf den ambulanten und stationären Sektor. Mit der häuslichen Krankenpflege kann der Gesetzgeber gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen – zum einen entlastet er mit den Maßnahmen den stationären Sektor und zum anderen kann er damit dem Wunsch des Patienten entsprechen, eine Versorgung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Außerdem trägt die häusliche Krankenpflege dazu bei, Patienten im Anschluss an ihren Krankenhausaufenthalt oder im Rahmen der ambulanten Versorgung mit medizinischen Problemen nicht alleine zu lassen – sie erhalten mit der Pflegefachkraft einen kompetenten Ansprechpartner und eine lückenlose Versorgung.
Wann ist die häusliche Krankenpflege erforderlich?
Die häusliche Krankenpflege ist immer dann sinnvoll, wenn der Patient durch eine Erkrankung eine medizinische bzw. pflegerische Unterstützung benötigt, diese aber auch in den eigenen vier Wänden geleistet werden kann. Vorbeugend kann der Mediziner dann eine entsprechende Verordnung ausstellen, um den Krankenhausaufenthalt zu verhindern oder die Versorgung im Anschluss daran sicherzustellen. Welche Versorgungsleistungen der Patient benötigt, kann der behandelnde Arzt (niedergelassen oder im Krankenhaus) von seiner Behandlungsgeschichte und dem momentanen Gesundheitszustand ableiten. Indizien für eine nötige Versorgung sind beispielsweise medizinische Bedürfnisse wie eine Wundversorgung oder die Verabreichung von Medikamenten. Auch die Unfähigkeit, sich ausreichend zu mobilisieren oder sich um den Haushalt zu kümmern, können eine häusliche Krankenpflege erforderlich machen.
Wer leistet die häusliche Krankenpflege?
Die häusliche Krankenpflege übernimmt in der Regel ein ambulanter Pflegedienst. Er sendet professionelle Pflegefachkräfte direkt in das häusliche Umfeld des Patienten. Eine professionelle Ausbildung ist deshalb wichtig, weil bestimmte Pflegemaßnahmen nicht von pflegenden Angehörigen durchgeführt werden können. Zumindest dann, wenn sie keine medizinische Ausbildung besitzen. Pflegefachkräfte können im Gegensatz zu ungelernten Angehörigen Infusionen anhängen, Injektionen durchführen und die Wundversorgung übernehmen. Pflegende Angehörige dürfen sich aber natürlich in anderen Bereichen wie der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Grundpflege einbringen. Für Sie kann es beispielsweise eine große Entlastung sein, wenn sich Ihre Familienangehörigen bei der Körperpflege oder der Nahrungszubereitung engagieren. Am besten klären Sie vorab mit Ihren Angehörigen ab, ob und in welchem Ausmaß Sie auf Ihre Unterstützung hoffen können.
Gut zu wissen!
Die häusliche Krankenpflege kann nicht nur in den eigenen vier Wänden erfolgen. Sie können die Pflegemaßnahmen auch im Haushalt Ihres Familienangehörigen oder in einer betreuten Wohnform in Anspruch nehmen. Allerdings gibt es dabei einige Voraussetzungen: Die Umgebung muss genügend Privatsphäre, eine gute Hygiene und eine ausreichende Beleuchtung zulassen.
Voraussetzungen & Anspruch
Nicht jeder Patient hat einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Der Gesetzgeber stellt die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V im Krankheitsfall nur bereit, wenn der Antragsteller festgelegte Voraussetzungen erfüllt.
Wer hat Anspruch auf häusliche Krankenpflege?
Trifft Folgendes auf Sie zu? Prima, dann können Sie die häusliche Alten-Krankenpflege beantragen.
- Sie unterhalten ein Versicherungsverhältnis zu Ihrer Krankenkasse.
- Die Maßnahmen können eine Krankenhausbehandlung verhindern oder verkürzen.
- Eine Krankenhausbehandlung wäre in Ihrem Fall zwar erforderlich, kann aber nicht erfolgen, zum Beispiel, weil Ihnen eine Betreuungsperson für Ihr Kind fehlt.
- Die häusliche Krankenpflege kann dazu beitragen, das ärztliche Behandlungsziel zu sichern.
- Es gibt keine Person, die Ihre Versorgung im nötigen Umfang übernehmen kann.
Wie lange häusliche Krankenpflege?
Die Krankenkasse bewilligt die Maßnahmen unterschiedlich lange. Zunächst erfolgt die Erstverordnung für 14 Tage. In dieser Zeitspanne kann sich der behandelnde Arzt davon überzeugen, ob die verordneten Leistungen den erhofften Erfolg bringen. Besteht bei Ihnen weiterhin ein Bedarf, kann Ihr Mediziner Ihnen eine Folgeverordnung ausstellen, indem er auf dem Verordnungsformular den Grund angibt. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, bewilligt Ihnen Ihre Krankenkasse über einen Zeitraum von vier Wochen hinweg die Krankenhausvermeidungspflege oder die Unterstützungspflege. In Ausnahmefällen können Sie von einer längeren Verordnung profitieren, zum Beispiel, wenn eine palliative Versorgung erfolgt – sprechen Sie im Bedarfsfall am besten mit Ihrem Arzt darüber. Bei der Sicherungspflege gibt es eine Ausnahme, denn sie ist nicht wie die Krankenhausvermeidungspflege oder Unterstützungspflege auf vier Wochen begrenzt.
Häusliche Krankenpflege – Dauer auf einen Blick
- Krankenhausvermeidungspflege: 4 Wochen
- Unterstützungspflege: 4 Wochen
- Sicherungspflege: solange, wie sie medizinisch erforderlich ist
- Palliativpflege: unbegrenzt
Häusliche Krankenpflege: Kostenübernahme
Die Behandlungspflege, die Grundpflege oder die hauswirtschaftliche Versorgung, die Sie im Rahmen der häuslichen Krankenpflege in Anspruch nehmen, verursacht natürlich Kosten. Ihre Krankenkasse beteiligt sich maßgeblich an den Kosten für die häusliche Krankenpflege – Sie müssen lediglich einen Eigenanteil leisten.
Wie viel kostet die häusliche Krankenpflege?
Dabei kommt es ganz darauf an, wie oft Sie der Pflegedienst im häuslichen Umfeld besucht. Außerdem spielt die Komplexität der Pflegeaufgaben eine Rolle – eine Stomaversorgung in der häuslichen Krankenpflege ist beispielsweise aufwendiger als die Gabe einer Injektion. Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es daher nicht. Für Sie ist an dieser Stelle aber wichtig, dass die Abrechnung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege direkt zwischen dem Leistungserbringer, also dem Pflegedienst, und der Krankenkasse erfolgt – Sie müssen also keine Rechnungen vorab bezahlen und dann einreichen.
Wer übernimmt die Kosten der häuslichen Krankenpflege?
Auf Sie als Versicherter kommt nur ein überschaubarer Eigenanteil zu, den weitaus größeren Anteil übernimmt Ihre Krankenkasse. Wie bereits erwähnt, erfolgt eine direkte Abrechnung zwischen den Beteiligten. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Versorgungsvertrag zwischen dem Versicherer und dem ambulanten Pflegedienst besteht. Interessieren Sie sich dafür, welche Versorgungsverträge Ihre Krankenkasse aufrechterhält? Dann fragen Sie am besten direkt bei den Mitarbeitern nach.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei häuslicher Krankenpflege?
Der Gesetzgeber möchte, dass Sie sich als Versicherter in einem geringfügigen Maß an den Kosten der häuslichen Krankenpflege beteiligen. Das gilt, wenn Sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Dafür sind 10 % der Kosten pro Kalendertag, an denen Sie die häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen, vorgesehen. Das sind umgerechnet mindestens 5 Euro aber maximal 10 Euro pro Kalendertag. Der Eigenanteil für die häusliche Krankenpflege fällt aber höchstens für 28 Kalendertage an, danach müssen Sie keine Zuzahlung für die häusliche Krankenpflege mehr leisten.
Gut zu wissen!
Für die Verordnung der häuslichen Krankenpflege entstehen ebenfalls Kosten. Die sogenannte Verordnungsgebühr berechnet der Mediziner mit 10 Euro pro Verordnung.
Wird häusliche Krankenpflege vom Pflegegeld bzw. von den Pflegesachleistungen abgezogen?
Viele Pflegebedürftige fragen sich, ob sie trotz Pflegegrad von der häuslichen Krankenpflege profitieren können. Aus Unsicherheiten heraus übernehmen sie die Kosten für die Pflegeleistungen im Krankheitsfall oft selbst oder verrechnen sie mit den Pflegeleistungen. Doch das muss nicht unbedingt sein. Der Gesetzgeber ermöglicht Pflegebedürftigen Leistungen der häuslichen Krankenpflege zeitgleich mit Leistungen, die der Pflegegrad nötig macht, in Anspruch zu nehmen.
Dazu folgendes Beispiel:
Frau Dahmann ist in Pflegegrad 3 eingestuft. Morgens und abends kommt ein Pflegedienst vorbei, um sie bei der Körperpflege zu unterstützen. Aufgrund einer akuten Thrombosegefahr trägt Frau Dahmann Kompressionsstrümpfe, die sie durch körperliche Einschränkungen aber nicht selbst an- und ausziehen kann. Der Pflegedienst ist ihr deshalb dabei behilflich. Diese Leistung verursacht Kosten, die aber nicht mit den Pflegesachleistungen verrechnet werden muss. Stattdessen kann der Arzt Frau Dahmann eine Verordnung ausstellen, damit die Krankenkasse die Leistungen übernimmt. Durch die separate Abrechnung belastet das Ankleiden der Kompressionsstrümpfe nicht das Budget für Pflegesachleistungen der Patientin.
Häusliche Krankenpflege – Beantragung
Damit Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können, ist eine Erstverordnung für die häusliche Krankenpflege erforderlich. Ist Ihr Mediziner der Ansicht, dass eine Verordnung für die häusliche Krankenpflege (Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung) notwendig ist, stellt er eine entsprechende Verordnung aus. Dann liegt es an der Krankenkasse, Ihren Antrag zu bewilligen.
Häusliche Krankenpflege – wie beantragen?
Noch vor dem Antrag des Versicherten auf Genehmigung der häuslichen Krankenpflege muss der Mediziner eine Verordnung für die häusliche Krankenpflege ausfüllen. Das kann ein niedergelassener Arzt oder ein Mediziner im Krankenhaus machen. In den meisten Fällen reicht dann der Pflegedienst, der die häusliche Krankenpflege später übernimmt, den Antrag bei dem Krankenversicherer ein. Sie müssen sich um die Bürokratie also keine Sorgen machen. Bringen Sie allerdings ein wenig Geduld mit, denn Ihr Versicherer prüft im ersten Schritt Ihren Antrag und leitet dann den Genehmigungsprozess ein. In der Regel geht das relativ zügig – sind Sie in der Zwischenzeit auf eine Versorgung durch einen Pflegedienst angewiesen, übernimmt Ihre Krankenkasse dafür die Kosten.
Achtung! Der Versicherer beteiligt sich nur an den Kosten für die Übergangslösung, wenn die Pflegemaßnahmen bereits durch einen Mediziner verordnet sind. Außerdem muss die Verordnung spätestens am dritten Arbeitstag nach der Ausstellung bei dem Versicherer vorliegen.
Verordnung Häusliche Krankenpflege
Für die Beantragung der häuslichen Krankenpflege gibt es ein spezielles Formular – das Muster 12 Verordnung häusliche Krankenpflege. Auf diesem Formular gibt Ihr Mediziner Ihre Stammdaten an und die Leistungen, die er für Sie vorsieht, zum Beispiel die Unterstützungspflege oder die Krankenhausvermeidungspflege. Mit der Verordnung zur häuslichen Krankenpflege kann sich Ihr Krankenversicherer ein gutes Bild davon machen, warum und welche Pflegemaßnahmen in Ihrem Fall sinnvoll sind. Das erleichtert die Entscheidung und damit den Genehmigungsprozess.
Erweiterte Haushaltshilfe – hauswirtschaftliche Unterstützung im Krankheitsfall
Wussten Sie, dass die Krankenkasse bis zum Jahr 2016 nur eine Haushaltshilfe bewilligte, wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt wohnte? Das ist nun anders – seit Januar 2016 fällt die Bewilligung der Haushaltshilfen dank des Krankenhausstrukturgesetzes großzügiger aus. Für Sie bedeutet das, dass Sie im Krankheitsfall dann eine Haushaltshilfe beantragen können, wenn Sie Ihren Haushalt nicht mehr selbst bewältigen können. Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie aus dem Krankenhaus entlassen werden und Ihnen die nötige Kraft oder Fähigkeit fehlt, hauswirtschaftliche Tätigkeiten zu übernehmen.
Gibt es Alternativen zur häuslichen Krankenpflege?
Natürlich steht es Ihnen frei, auch eine private häusliche Krankenpflege in Anspruch zu nehmen. Sie tragen dann die Kosten für die professionelle Pflegekraft, die Ihnen die nötigen Pflegeleistungen bereitstellt, komplett alleine. Zwar müssen Sie dafür keinen Antrag stellen, die Kosten können aber sehr hoch ausfallen. Vor allem dann, wenn Sie längere Zeit intensiv auf komplexe Pflegeleistungen angewiesen sind. Falls Ihnen Ihre Krankenkasse keine Haushaltshilfe bewilligt, können Sie sich ebenfalls im privaten Umfeld um eine Unterstützung bemühen. Übrigens: Eine polnische Pflegekraft kann Sie bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützen, die Behandlungspflege fällt allerdings nicht in ihren Bereich. Das liegt daran, dass polnische Pflegekräfte in der Regel keine medizinische Ausbildung besitzen. Der günstigere und vielversprechendste Weg ist der, der über ein Genehmigungsverfahren der Krankenkasse führt. Ihr Mediziner kann Sie darüber aufklären, welche Leistungen er für notwendig hält.
Gut zu wissen!
Zeichnet es sich ab, dass Sie längere Zeit auf pflegerische Unterstützung angewiesen sind? Dann prüfen Sie unbedingt gemeinsam mit der Pflegekasse Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad. Dann erhalten Sie Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag – all diese Unterstützungsmaßnahmen vereinfachen Ihnen den Pflegealltag.