2025: Profitieren Sie von mehr Pflegesachleistungen

Wie Sie vielleicht wissen, ist es möglich, die Pflegesachleistungen mit den Pflegedienst-Leistungen zu verrechnen. Kümmert sich ein Pflegedienst um die Grundpflege Ihres Angehörigen? Dann kann Ihr Familienmitglied seit dem Jahr 2024 von einem höheren monatlichen Leistungsbetrag für die Pflegesachleistungen profitieren. 2025 steigen sowohl die Pflegesachleistungen als auch das Pflegegeld um weitere 4,5 Prozent.

Pflegegrad
Pflegesachleistungen 2025
Pflegegeld 2025
1 kein Anspruch Kein Anspruch
2 796 € 347 €
3 1.497 € 599 €
4 1.859 € 800 €
5 2.299 € 990 €

Gut zu wissen!

Entscheidet sich Ihr Angehöriger für die Kombinationspflege, erhält er durch die Erhöhung am Ende des Monats auch mehr Pflegegeld.

 

Wie lange dauert eine Grundpflege und was gehört dazu

„Grundpflege“ ist ein Begriff, der in der Gesundheitspflege und Krankenpflege sowie anderen Pflegeberufen genutzt wird, um grundlegende, ständig wiederkehrende Pflegeleistungen zu beschreiben, zum Beispiel das Duschen oder Zähneputzen.

In diesem Artikel erfahren Sie, alles Wichtige rund um das Thema Grundpflege und Tipps für pflegende Angehörige.

Grundpflege: Definition und Begriffserklärung

Wenn Sie sich die Pflegemaßnahmen ansehen, werden Sie feststellen, dass es Tätigkeiten gibt, die sich regelmäßig wiederholen. Genau an dieser Stelle kommt der Begriff Grundpflege ins Spiel.

Lassen Sie uns gemeinsam zunächst eine Grundpflege-Definition ansehen, die wie folgt lautet:

„Die Grundpflege bezeichnet in der modernen Pflegewissenschaft, grundlegende, in der Regel wiederholt notwendige Pflegeleistungen, die die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und andere nicht-medizinische Leistungen betreffen, die im Rahmen der Pflege anfallen.“

Die Grundpflege ist also ein weitläufiger Begriff, der sich auf die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität bezieht. In diesen Bereichen fällt eine Fülle von Pflegemaßnahmen an, die dazu beitragen, dass Sie Ihren Alltag bewältigen können. Nur wenige Beispiele sind das Zähneputzen, das Baden, das Ankleiden oder die Essensaufnahme.

Gut zu wissen!

Im Pflegerecht war die Grundpflege bis zur Pflegereform 2017 sehr bedeutsam. Sie diente dazu, Pflegebedürftige in die damaligen Pflegestufen, Pflegestufe 0Pflegestufe 1Pflegestufe 2 und Pflegestufe 3, einzuteilen. Mittlerweile gibt es jedoch Pflegegrade, die von Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4 bis Pflegegrad 5 reichen und anhand des Neuen Begutachtungsassessments, kurz NBA, verteilt werden. Die Grundpflege spielt zwar auch hierbei eine Rolle, der alles entscheidende Faktor ist sie aber nicht.

Pflegestandard: Grundpflege nicht mit Behandlungspflege verwechseln

Manchmal wird die Grundpflege in einem Atemzug mit der Behandlungspflege genannt, dabei handelt es sich um völlig unterschiedliche Ansätze. Während sich die Grundpflege auf die grundlegendsten Pflegemaßnahmen in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Körperpflege konzentriert, ist die Behandlungspflege medizinisch ausgerichtet. Als Teil der häuslichen Krankenpflege hat sie das Ziel, Krankheiten zu heilen oder Beschwerden zu lindern.

Laut SGB V zählt folgendes zu der Behandlungspflege:

Wichtig: Während die Pflegekasse für die Grundpflege mitverantwortlich ist, wird die Behandlungspflege durch die Krankenversicherung abgedeckt. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Behandlungspflege in der Regel von ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt wird.

Wann ist die Grundpflege nötig und wer übernimmt die Kosten?

In der Regel wird die Grundpflege dann nötig, wenn Sie über einen Pflegegrad verfügen. Im Rahmen der Pflegegrad Begutachtung wird zunächst festgestellt, in welchen Bereichen Sie Hilfe benötigen. Wenn der Gutachter beispielsweise ermittelt, dass Sie nicht mehr dazu in der Lage sind, sich selbst zu duschen oder sich anzuziehen, können Sie von der Grundpflege profitieren. Nach der Begutachtung werden Sie in einen Pflegegrad eingeteilt. Wenn Sie den Pflegegrad 2 oder höher erhalten haben, zahlt Ihnen die Pflegekasse unter anderem Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Zudem erhalten Sie ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, in Höhe von bis zu 42 Euro (Neuer Stand 2025), mit dem Sie beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutzmasken, Flächendesinfektionsmittel und Händedesinfektion finanzieren können.

Umfang der Grundpflege – Tätigkeiten auf einen Blick

Die Grundpflege umfasst viele Maßnahmen, da die Bereiche Mobilität, Körperpflege und Ernährung einen großen Umfang an Tätigkeiten bereithalten. Im Folgenden möchten wir Ihnen beispielhaft Leistungen nennen, die unter die Grundpflege fallen:

  • Ernährung: Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr sowie Hilfe bei der Ernährung über eine Magensonde oder endoskopische Gastrostomie, kurz PEG oder Jejunostomie.
  • Körperpflege: Baden, Duschen oder Waschen. Außerdem Mundpflege, Zahnpflege, Lippenpflege und Hautpflege, sowie Rasur bzw. rasieren, Haarpflege und Nagelpflege. Zusätzlich fällt auch die Pflege einer Augenprothese in diesen Bereich.
  • Toilettengänge: Hilfe beim Ausscheiden und der anschließenden Beseitigung von Urin, Stuhl, Sputum, Mageninhalt oder Schweiß. Hilfe bei der Verwendung von Inkontinenzmaterial bei Inkontinenz, wie etwa Windeln für Erwachsene oder Inkontinenzeinlagen. Außerdem Hilfe bei der Reinigung eines Katheters, Wechsel der Katheterbeutel und Reinigung bzw. Versorgung eines Urostoma oder Enterostoma. Zusätzlich Kontinenztraining und Toilettentraining.
  • Mobilität: erweiterte Mobilitätshilfe und Verbesserung der Mobilität im Rahmen der aktivierenden Pflege. Darunter fällt Hilfe beim Aufstehen aus dem Sitzen oder Liegen, beim Gehen, Stehen, Treppensteigen, Hinsetzen, Umsetzen, generellen Transfer, Betten eines bewegungsunfähigen Patienten und beim Hinlegen. Außerdem Assistenz bei allgemeinen Bewegungsübungen.
  • An- und Auskleiden: Vorbereitung der Kleidung, Hilfe beim Anziehen und Ausziehen der Kleidungsstücke, sowie von Strümpfen, Strumpfhosen und Bandagen. Zudem An- und Ablegen von Prothesen oder Orthese und von Stützkorsetts, Bruchbändern und Ähnlichem.
  • Krankenbeobachtung: Dekubitusprophylaxe, sofern noch kein Dekubitus vorhanden ist. Pflegerische Prophylaxe zur Vorbeugung von Thrombosen, Kontrakturen, Obstipation, Parotitis, Hornhautaustrocknung, Pneumonie bzw. Lungenentzündung, Soor oder Intertrigo. Pflegerische Lagerung, wie Flachlagerung, Bauchlagerung, Beintieflagerung, Beinhochlagerung, Oberkörperhochlagerung, Seitenlagerung. Falls notwendig Verwendung von Lagerungshilfen.

Gut zu wissen!

Prophylaxemaßnahmen, also vorbeugende Maßnahmen, gehören zu den Pflegestandards in der Grundpflege und sind somit ein Pflichtprogramm. Sie dienen dazu, das Voranschreiten von Erkrankungen zu verhindern und den Gesundheitszustand zu verbessern.

Definition: kleine und große Grundpflege

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen möchten, werden Sie wahrscheinlich mit der Frage konfrontiert, ob Sie eine kleine oder eine große Grundpflege wünschen. Im Rahmen der kleinen Grundpflege werden meist folgende Pflegeleistungen vom Pflegedienstleister übernommen:

  • Hilfe beim An- und Auskleiden, sowie bei der Kleidungswahl
  • Assistenz bei Toilettengängen
  • Zahn- und Mundpflege
  • Teilwäsche des Gesichts, Oberkörpers oder des Intimbereichs

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Entscheiden Sie sich für eine große Grundpflege, ist im Leistungskatalog auch eine Ganzkörperwäsche mit inbegriffen. Zusätzlich können die anderen Hilfeleistungen umfangreicher ausfallen und Ihnen wird als Pflegebedürftiger bei der Nahrungsaufnahme geholfen.

Die 5 Grundpflege-Formen in der Übersicht

Wenn Sie sich die Liste der Pflegemaßnahmen durchlesen, werden Sie womöglich feststellen, dass Ihr Angehöriger nicht bei jeder Tätigkeit Unterstützung benötigt. Oft zeigt sich in der Praxis, dass nicht immer ein aktives Handeln vonnöten ist. Genau aus diesem Grund haben die Pflegekassen und der Gesetzgeber eine Einteilung in verschiedene Handlungsformen vorgenommen.

Dazu zählen:

  1. Beaufsichtigung
  2. Unterstützung
  3. Anleitung
  4. Anteilige Übernahme
  5. Vollständige Übernahme

Desto mehr Hilfe Ihr Angehöriger benötigt, desto umfangreicher gestalten sich die verschiedenen Handlungsformen.

Grundpflege-Ablauf: Grundpflege im Bett und Co.

Bei jeder Tätigkeit in der Grundpflege werden verschiedene Teilvorgänge vorgenommen, um die Maßnahme im Ganzen ausführen zu können. Entweder Sie als Angehöriger oder die professionelle Pflegeperson teilt die Pflegemaßnahmen der Grundpflege in Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung ein. Erst die verschiedenen Handlungsschritte ergeben am Ende die vollständige Pflegetätigkeit.

Zur Verdeutlichung hier ein praxisnahes Beispiel:

  • Sie möchten Ihren Pflegebedürftigen duschen.
  • Im ersten Schritt, also der Vorbereitung, legen Sie Handtücher, Waschlappen, Shampoo und Duschgel bereit. Sofern ein Duschhocker benötigt wird, sollten Sie auch diesen bereits richtig platzieren. Stellen Sie nun den Duschkopf auf die richtige Höhe ein. Sorgen Sie anschließend dafür, dass der Weg zur Dusche frei und rutschfest ist. Geleiten Sie nun Ihren Angehörigen zur Dusche.
  • Im zweiten Schritt führen Sie die eigentliche Pflegetätigkeit, das Duschen, durch. Geben Sie Acht darauf, dass Ihr Angehöriger einen festen Stand in der Dusche hat oder richtig auf dem Duschhocker sitzt. Unterstützen Sie, wo es nötig ist, indem Sie beispielsweise das Einseifen oder Abbrausen übernehmen. Nach dem Abtrocknen begleiten Sie Ihren Angehörigen aus dem Badezimmer und helfen ihm gegebenenfalls beim Ankleiden.
  • Der dritte Schritt wäre in diesem Fall das Aufräumen des Badezimmers im Rahmen der Nachbereitung. Besonders wichtig: Sorgen Sie dafür, dass der Boden von Nässe befreit wird, um Unfälle zu vermeiden.

Der Grundpflege-Ablauf orientiert sich stark daran, welche Einschränkungen Ihr Angehöriger besitzt. Beobachten Sie verschiedene Situationen, um eine erste Einschätzung zu bekommen. Sprechen Sie mit Ihrem Angehörigen, um herauszufinden, welche Tätigkeiten noch selbst übernommen werden können. Beteiligt sich der Pflegebedürftige an der Grundpflege trägt das dazu bei, dass er zumindest teilweise selbstständig bleibt. Natürlich ist eine Grundpflege auch im Bett möglich und erforderlich, wenn der Pflegebedürftige nicht mehr mobil ist. Hier bietet sich die Einteilung in mehrere Handlungsschritte ebenfalls an.

Pflege: Zeitaufwand-Tabelle

Den Pflegealltag zu planen, schafft Erleichterung und hilft dabei, die eigenen Ressourcen zu schonen – egal, ob die Pflegetätigkeiten in der Grundpflege von einem Pflegedienst oder von Ihnen als Angehöriger durchgeführt werden. Häufig herrscht Unsicherheit, wenn es um den benötigten Zeitaufwand pro Tätigkeit geht. Aus folgender Tabelle können Sie entnehmen, wie viel Zeit Sie ungefähr für die jeweiligen Pflegemaßnahmen einplanen können.

Pflegemaßnamen
Zeitaufwand in Minuten
Körperpflege
Ganzkörperwäsche 20
Oberkörper waschen 10
Unterkörper waschen 15
Hände/ Gesicht waschen 2
Duschen 25
Baden 30
Haare kämmen 3
Rasur 10
Zahnpflege 5
Ernährung
Mahlzeiten mundgerecht vorbereiten 3
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 15
Mobilität
Hilfe beim Aufstehen oder Hinsetzen 2
Lagerung bei Bettlägerigkeit 3
Bewegungsübungen 20
Ankleiden komplett 10

Tabelle 1: Pflege: Zeitaufwand-Tabelle. Quelle: eigene Darstellung

Grundpflege für pflegende Angehörige: 3 Tipps

Die Grundpflege kann nicht nur von Fachkräften, sondern auch von Ihnen als pflegender Angehöriger übernommen werden. Am Umfang der pflegerischen Leistungen ändert das nichts. Gerade zu Anfang sind die pflegerischen Maßnahmen für Angehörige
ungewohnt. Schließlich kommt nicht jeder aus dem Bereich der Krankenpflege, der sich in der häuslichen Versorgung engagiert.

Wir haben für Sie deshalb drei wertvolle Tipps zusammengetragen, mit denen Ihnen die Grundpflege leichter gelingt:

  1. Nehmen Sie Hilfe in Anspruch: Auch wenn Sie die Grundpflege komplett selbst übernehmen, gibt es zahlreiche Angebote, die Sie nutzen können. Ab Pflegegrad 2 haben Sie ein Anrecht auf KurzzeitpflegeVerhinderungspflege und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie z. B. einen Treppenlift, die insbesondere für das barrierefreie Wohnen und ein barrierefreies Bad genutzt werden können. Außerdem können Sie den Entlastungsbetrag für sich einsetzen. Vergessen Sie auch den Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von bis zu 42 Euro (Neuer Stand 2025) nicht. Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei einem Pflegestützpunkt oder der Pflegeberatung.
  2. Bleiben Sie aufmerksam: Der Bedarf an Pflege kann sich täglich ändern, seien Sie deshalb stets aufmerksam und überprüfen Sie, inwiefern der Pflegebedürftige Ihre Hilfe benötigt. An einigen Tagen kommt Ihr Angehöriger vielleicht gut zurecht, an anderen Tagen braucht er jedoch mehr Unterstützung. In diesem Zusammenhang können Sie auch die Möglichkeit einer Höherstufung in einen anderen Pflegegrad im Hinterkopf behalten.
  3. Wenn Sie mögen, bilden Sie sich weiter: Es gibt viele Angebote für Angehörige, um sich im Bereich der Pflege weiterzubilden.

Diese können sowohl persönlich, vornehmlich im Rahmen gemeinnütziger Angebote, oder aber online in Form von einem sogenannten Online-Pflegekurs bzw. Schulungen wahrgenommen werden. Viele Menschen fühlen sich anfangs überfordert, aber auch für jene, die schon etwas mehr Routine gesammelt haben, können sich die Kursangebote anbieten.

Grundpflege – die Grundlage für eine gute Pflege

Eine gute Grundpflege ist die Basis einer umfassenden Pflege. Im Rahmen der Grundpflege werden nämlich alle wichtigen Teilbereiche und Verrichtungen, bzw. Grundverrichtungen des Lebens einer pflegebedürftigen Person abgedeckt und dafür gesorgt, dass sie den Alltag bewältigen kann. Für Angehörige kann eine umfassende Grundpflege, vor allem ab einem Pflegegrad von 3, schnell zur Herausforderung werden. Auch deshalb, weil Angehörige noch andere Verpflichtungen, sei es durch die Familie, Freunde oder den Beruf, haben. Eine mögliche Lösung wäre dann eine Haushaltshilfe, die hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt. Diese können Sie mit dem Entlastungsbetrag, in Höhe von 131 Euro (Neuer Stand 2025) monatlich, finanzieren. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Pflegefachkräfte bei der Grundpflege einzubeziehen. Ab Pflegegrad 2 beteiligt sich die Pflegekasse anteilig an den Kosten. Wichtig ist, dass Sie Ihre eigenen Grenzen kennen und immer wieder neu ausloten. So können Sie Ihrem Angehörigen die bestmögliche Pflege zukommen lassen, ohne dass Sie sich selbst überfordern.

FAQ - Häufige Fragen zur Grundpflege