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Mit Pflegegrad 2 ist in der Regel ein steigender Bedarf an Hilfen und Unterstützung verbunden. Daraus ergeben sich gesetzlich festgelegte Ansprüche im Rahmen der Pflegeversicherung.
Dieser Ratgeber erklärt die Voraussetzungen für alle Geldleistungen und Pflegesachleistungen, die im Pflegegrad 2 beansprucht werden können.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen in allen Unterbringungsarten
- Kostenlose umfassende Beratung durch Pflegeberater der Pflegeversicherung
- Kostenfreie Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pfleger
- Verpflichtende Pflegeberatung in halbjährlichem Rhythmus für Pflegegeldempfänger
- Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € (Neuer Stand 2025)
- Seit 1. Januar 2022 wird ein Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteil gezahlt
- Digitale Pflegeanwendungen werden bis zu 53 € (Neuer Stand 2025) übernommen
Änderungen Pflegereform 2025
Art der
Änderung
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Ausgangslage vor der Änderung (2024)
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Ausgangslage nach der Änderung (Neuer Stand 2025)
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Pflegegelderhöhung (4,5 %) |
Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 332 € Pflegegrad 3: 572 € Pflegegrad 4: 764 € Pflegegrad 5: 946 € |
Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 347 € Pflegegrad 3: 599 € Pflegegrad 4: 805 € Pflegegrad 5: 990 € |
Erhöhung der Pflegesachleistungen (4,5 %) |
Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 760 € Pflegegrad 3: 1.431 € Pflegegrad 4: 1.778 € Pflegegrad 5: 2.200 € |
Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 796 € Pflegegrad 3: 1.497 € Pflegegrad 4: 1.859 € Pflegegrad 5: 2.299 € |
keine Erhöhung der Leistungszuschläge für die vollstationäre Pflege |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 % |
Weitere Änderungen
Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige
Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen.
Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu.
Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung
Die Pflegereform 2024 hatte eine wichtige Erneuerung für pflegende Angehörige im Gepäck. Sie betrifft Menschen, die berufstätig sind und sich außerdem um ein Familienmitglied kümmern. Diese können im Ernstfall dem Arbeitsplatz bis zu zehn Tage fernbleiben, um beispielsweise bei einem plötzlichen Pflegefall wichtige Regelungen zu treffen. Für diesen Zeitraum steht das Pflegeunterstützungsgeld zur Verfügung – anders als bisher ist es nun jährlich und nicht mehr einmalig pro Pflegebedürftigen abrufbar.
Pflegeperson in Rehabilitation – Mitaufnahme von Pflegebedürftigen nun einfacher
Steht bei pflegenden Angehörigen ein Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung an, ist die Sorge um die pflegerische Versorgung des Familienmitglieds meist groß. Durch die Pflegereform 2024 gestaltet sich die Mitaufnahme von Menschen mit einem Pflegegrad nun einfacher. Sie können entweder in derselben Einrichtung, einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder vollstationär untergebracht werden. Für die Kosten kommt dann die Pflegekasse des Pflegebedürftigen auf.
Gut zu wissen!
Seit Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige mehr Transparenz vonseiten ihrer Pflegekasse. Dort können Sie sich über bisher verbrauchte Leistungen und abgerechnete Leistungen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, erkundigen.
Pflegegrad 2 – Definition
Personen, die im Alltag zunehmend auf die Hilfe von außen angewiesen sind, wird der Pflegegrad 2 zugeordnet. Eine Unterstützung in Form von finanziellen Mitteln und Sachleistungen kann hier erfolgen. Laut Definition müssen Sie, um einen Pflegegrad 2 bewilligt zu bekommen, eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen.
Gut zu wissen!
Der Pflegegrad 2 entspricht der früheren Pflegestufe 0 oder Pflegestufe 1.
Abgrenzung Pflegegrad 2 zu Pflegegrad 1 und 3
Pflegegrade unterscheiden sich voneinander. Die Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad hängt davon ab, wie hoch der individuelle Pflegebedarf einer Person ist.
Mit jedem höheren Pflegegrad steigern sich auch die Leistungen, die zur Verfügung stehen. Diese Leistungen können beispielsweise ambulante oder stationäre Pflege, Pflegehilfsmittel, Betreuungsleistungen Pflegekurse und Pflegekurse umfassen.
Insgesamt kann man sagen, dass die Pflegegrade sich in der Intensität des Pflegebedarfs unterscheiden. Ein höherer Pflegegrad heißt in der Regel einen höheren Bedarf an Hilfe und Unterstützung im Alltag.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2?
Die Pflegekasse teilt pflegebedürftigen Menschen in Anlehnung an ihren Pflegebedarf einen von fünf Pflegegraden zu. Bei Pflegegrad 1 ist die Einschränkung der Selbstständigkeit nicht so stark ausgeprägt wie bei Pflegegrad 2. Das wird auch anhand der Pflegegradbeschreibungen deutlich. Bei Pflegegrad 1 liegt eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor, bei Pflegegrad 2 sprechen Experten von einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Der unterschiedliche Pflegebedarf zeigt sich im Alltag in den Bereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilisation. Menschen mit Pflegegrad 1 gelingt es womöglich nicht mehr, ihre Haare selbst zu waschen. Bei Pflegegrad 2 kann auch der Griff zur Bürste schwerfallen.
→ Voraussichtlichen Pflegegrad berechnen
Wie komme ich von Pflegegrad 2 in Pflegegrad 3?
Eine Voraussetzung für den Wechsel in einen höheren Pflegegrad ist die Zunahme des Pflegebedarfs. Menschen, die beispielsweise durch eine Erkrankung oder durch ihr Alter mehr Pflege benötigen, können von Pflegegrad 2 in Pflegegrad 3 übergehen. Damit die Pflegekasse von der veränderten Pflegesituation erfährt, müssen Sie aber zunächst einen Antrag auf Höherstufung stellen. Das machen Sie ganz einfach bei der Pflegekasse. Sobald diese alle notwendigen Informationen von Ihnen erhalten hat, beauftragt die Pflegekasse erneut den Medizinischen Dienst.
Ein Mitarbeiter nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren – wie Sie es bereits von der vorherigen Pflegebegutachtung gewohnt sind, findet der Termin in Ihrem häuslichen Umfeld statt. Erneut begutachtet der Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes in insgesamt sechs Modulen Ihre Selbstständigkeit. Hat der Pflegebedarf zugenommen, erhalten Sie nun mehr Punkte als bei der letzten Pflegebegutachtung. Wenn Sie zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erreichen, liegt bei Ihnen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor – damit ist die Voraussetzung für Pflegegrad 3 erfüllt.
→ Mehr erfahren im Ratgeber zur Höherstufung Pflegegrad
Leistungsunterschiede zwischen Pflegegrad 2, 1 und 3
Pflegegrad
|
Pflegegeld
|
Pflege-
sachleistungen |
Tages- und
Nachtpflege |
Vollstationäre
Pflege |
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1 | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro |
2 | 347 Euro/Monat | 796 Euro/Monat | 721 Euro/Monat | 805 Euro/Monat |
3 | 599 Euro/Monat | 1.497 Euro/Monat | 1.357 Euro/Monat | 1.319 Euro/Monat |
Pflegegrad 2 – Geld und Leistungen 2025
Bei einem Pflegegrad 2 gibt es verschiedene Hilfen, die Ihnen zugesprochen werden. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie der Leistungsumfang für Personen mit Pflegegrad 2 aussieht.
Leistungen bei Pflegegrad 2 – Tabelle
Pflegegrad 2 Leistungen
|
monatlicher Betrag (Neuer Stand 2025)
|
---|---|
Pflegegeld bei häuslicher Pflege | 347 Euro |
Pflegesachleistungen (häusliche Pflege) | 796 Euro |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 Euro |
Hausnotruf (technisches Pflegehilfsmittel) | 25 Euro Zuzahlung |
Tagespflege oder Nachtpflege | Bis zu 721 Euro |
Kurzzeitpflege** (+ ggf. Betrag der nicht verbrauchten Ersatzpflege) | 1.854 Euro (+1.685 Euro) |
Wohngruppenzuschlag | 224 Euro |
Entlastungsbetrag (nur bei ambulanter Pflege, zweckgebunden) | bis 131 Euro |
vollstationäre Pflegeleistung | 805 Euro *zzgl. Leistungszuschlag |
Pflegegrad 2 Leistungen
|
Betrag (einmalig)
|
---|---|
Pflege-WG (ambulant betreutes Wohnen) | 2.613 Euro / 10.452 Euro |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme Wohnung / Wohngruppe (pro Maßnahme) | bis 4.180 Euro / 16.720 Euro |
*Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 bekommen folgenden Leistungszuschlag seit 2024:
- 15 % des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
- 35 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate in der Einrichtung leben.
- 50 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate in der Einrichtung leben.
- 75 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monate in der Einrichtung leben.
Die Anteile haben sich 2025 nicht geändert.
Neu: Digitale Pflegeanwendungen DiPA
Um eine digitale Pflegeanwendung von der Pflegekasse erstattet zu bekommen,
muss sie in das digitale Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden sein.
Nur die dort aufgelisteten DiPAs werden erstattet. Wer eine DiPA nutzen will,
muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, damit die Kosten übernommen
werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu 53 Euro im Monat (Neuer Stand 2025) für eine
digitale Pflegeanwendung.
Pflegegrad 2 – Leistungsarten
Sobald Sie sich mit den unterschiedlichen Pflegegraden beschäftigen, begegnet Ihnen der Begriff „Leistungsarten“. Dabei handelt es sich um verschiedene Leistungen, von denen Sie profitieren können, wenn ein Unterstützungsbedarf bei Ihnen festgestellt wird. Bei dem Pflegegrad 2 können Sie sowohl Sachleistungen als auch Geldmittel beantragen.
Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer nach §45 SGB XI werden gratis angeboten.
Pflegegeld
Für das Pflegegeld ist die Pflegeversicherung verantwortlich. Es wird immer dann ausgezahlt, wenn die Pflege in den eigenen vier Wänden von Angehörigen, Freunden oder Bekannten übernommen wird. Grundsätzlich wurde das Pflegegeld eingeführt, um die wertvolle Unterstützung überhaupt erst zu ermöglichen. Schließlich fallen für viele pflegende Angehörige schon bei Pflegegrad 2 Tätigkeiten in der Betreuung, in der Haushaltsführung und bei der Körperpflege an. Das Pflegegeld ist gleichermaßen finanzielle Unterstützung und Anerkennung für die geleisteten Maßnahmen.
Pflegegrad 2: neue Regelungen seit 2022
(ACHTUNG: Einige Leistungen haben sich 2024 mit der Pflegereform erhöht. Mit dem Jahreswechsel 2025 steigen die Leistungsbeträge teils erneut an.)
Pflegegrad
|
Leistungen ab Pflegegrad 2 (Neuer Stand 2025)
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Ab Pflegegrad 2 | Pflegesachleistungen steigen um 4,5 % |
Ab Pflegegrad 1 | Pflegebedürftige erhalten bei Pflegekassenanträgen Hinweise zur Pflegeberatung |
Ab Pflegegrad 2 | Pflegebedürftige, die sich in stationärer Pflege befinden, erhalten einen Leistungszuschlag |
Ab Pflegegrad 2 | Betrag für die Kurzzeitpflege erhöht sich von 1.774 € auf 1.854 € |
Ab Pflegegrad 1 | Pflegefachkräfte können Empfehlungen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aussprechen |
Ab Pflegegrad 1 | Kostenerstattungsansprüche können innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod des Pflegebedürftigen geltend gemacht werden |
Ab Pflegegrad 2 | Unverbrauchte Pflegesachleistungen können ohne Antrag in einen Entlastungsbetrag umgewandelt werden |
Ab Pflegegrad 1 | Pflegebedürftige erhalten eine Kostenerstattung für eine digitale Pflegeanwendung bis zu 53 Euro |
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Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegesachleistungen fließen keine Gelder. Hierbei geht es darum, Fachkräfte einzubinden, die im häuslichen Umfeld die ambulante Pflege übernehmen. Wenn Sie in den Pflegegrad 2 eingestuft wurden, steht dafür ein Budget in Höhe von 796 Euro monatlich zur Verfügung. Der Pflegedienst kann in dem Fall direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Was fällt unter Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Geräte oder Sachmittel, die Beschwerden lindern oder die häusliche Pflege vereinfachen. Zudem werden sie im Alltag eingesetzt, um die Selbstständigkeit zu unterstützen. Sobald Sie einen Pflegegrad besitzen, können Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch einsetzen. Dafür sind bis zu 42 Euro monatlich (Neuer Stand 2025) vorgesehen. In Zeiten der Corona-Pandemie waren die Beschaffungskosten merklich gestiegen, daher standen Ihnen bis 31.12.2021 60 Euro pro Monat für entsprechende Artikel zur Verfügung, ab 1.01.2022 war der Betrag wieder auf 40 Euro reduziert worden.
Folgendes zählt zu den Pflegehilfsmitteln:
- Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektion
- Schutzmasken
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen
- Schutzkittel
Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 2?
Wurde bei Ihnen der Pflegegrad 2 festgestellt, haben Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. So können Sie 131 Euro (Neuer Stand 2025) zusätzlich nutzen, um Ihre Selbstständigkeit im Alltag zu unterstützen. Bei dem Entlastungsbetrag, auch als Entlastungsbeitrag bezeichnet, handelt es sich um eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung. Er steht zur Verfügung, um pflegende Angehörige zu entlasten oder Sie als Pflegebedürftigen in Ihrer Selbstständigkeit zu fördern.
Folgende Besonderheiten gibt es mit Blick auf den Entlastungsbetrag:
- der Betrag ist zweckgebunden
- die Betreuungs- und Entlastungsleistungen, für die der Betrag genutzt wird, müssen anerkannt sein
- die Pflegemaßnahmen müssen im häuslichen Umfeld stattfinden
- Sie müssen zunächst in Vorleistung gehen
Was gehört zur Grundpflege bei Pflegegrad 2?
Die Grundpflege stellt eine Unterstützung in den Bereichen der Lebensführung dar. Wenn Sie in den Pflegegrad 2 eingestuft wurden, haben Sie Einschränkungen, die Sie im Alltag spüren. Die Mobilität, Körperpflege oder Nahrungszubereitung kann dann zur Herausforderung werden. Professionelle Pflegekräfte helfen Ihnen bei der Grundpflege.
In folgenden Bereichen sind sie dann tätig:
- Ernährung
- Körperpflege, z.B. Mundpflege
- Mobilität
- Toilettengang
Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 2?
Mit Ablösung der Pflegestufen durch die Pflegegrade ist ein Bewertungssystem eingeführt worden, bei dem Punkte vergeben werden. Diese Punkte geben Auskunft darüber, wie die Bewältigung in den verschiedenen Lebensbereichen klappt. Dadurch, dass nicht mehr nur die Komponente Zeit herangezogen wird, kann Ihre Situation viel individueller begutachtet werden.
Wer zahlt die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?
Ihnen fällt es zunehmend schwerer, Ihren Haushalt alleine zu bewältigen? Dann können Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich (Neuer Stand 2025) für eine Haushaltshilfe verwenden. Sie kann verschiedene Aufgaben für Sie erledigen. So kann die Haushaltshilfe zum Beispiel für Sie einkaufen gehen oder Reinigungsarbeiten im Haushalt durchführen. Die Rechnung für die Hilfe im Alltag können Sie im Anschluss an die Pflegekasse weiterleiten, um den Entlastungsbetrag ausgezahlt zu bekommen. Allerdings kommt die Pflegekasse nur für Dienstleister auf, die zertifiziert sind. Als Alternative können auch Einkaufshilfen dienen.
Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V)
Die bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus wird als neue Leistung eingeführt. Sofern unmittelbar im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der Häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach SGB XI nicht oder nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können, besteht dieser neue Anspruch.
Voraussetzungen – Wann bekommt man Pflegegrad 2?
Bei der Vergabe des Pflegegrads steht die Selbstständigkeit im Mittelpunkt. Je mehr Unterstützung Sie tagtäglich benötigen, desto höher fällt der Pflegegrad aus. Damit eine individuelle Betrachtung Ihrer Situation möglich ist, wird ein Punktesystem eingesetzt. Ein Gutachter, der zu Ihnen nach Hause kommt, bewertet dafür mit Blick auf unterschiedliche Module. Heraus kommt ein Punktwert, der eine Einstufung in den Pflegegrad einleitet.
Beeinträchtigungen oder der Verlust von Fähigkeiten können ganz plötzlich eintreten, beispielsweise durch einen Sturz oder Schlaganfall. Jedoch können sich einzelne Kompetenzen oder die Gesundheit schleichend verschlechtern. Daher ist es wichtig, dass der Pflegeantrag so früh wie möglich gestellt wird. Mit einem formlosen Schreiben an die Pflegekasse können Betroffene oder Angehörige den Pflegegrad beantragen.
1. Der Pflegegrad 2 ist gedacht für Personen „mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und der Fähigkeiten„, mindestens 27 bis unter 47,5 Punkte (laut § 15, Elftes Sozialgesetzbuch – SGB XI).
2. Wer Pflege beantragt, muss in den vergangenen 10 Jahren wenigstens 2 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Ob in eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung, ist dabei unerheblich. Bei pflegebedürftigen Kindern muss ein Elternteil diesen Nachweis erbringen.
3. Erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung werden Leistungen gewährt.
4. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Antrag auf Pflege muss die Pflegekasse einen Termin für eine persönliche und ausführliche Pflegeberatung anbieten.
Beantragen:
Wie beantrage ich Pflegegrad 2?
Einen Pflegegrad bekommen Sie nicht automatisch zugesprochen. Zunächst gilt es einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig mit dem Verfahren vertraut zu machen, damit Sie ohne Verzögerungen im Alltag unterstützt werden.
Wie / Wo kann man Pflegegrad 2 beantragen?
Die Pflegekasse ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Die Beantragung ist nicht schwer und kann auf zwei Wegen erfolgen. Entweder Sie rufen Ihre Pflegekasse an und teilen Ihr Anliegen mit. Eine andere Möglichkeit ist ein formloser Brief, den Sie an die Pflegekasse richten. Aus unserer Sicht ist die schriftliche Beantragung empfehlenswert. So behalten Sie einen Überblick, wann Sie Ihr Anliegen an die Pflegekasse übermittelt haben. Nachdem Ihr Wunsch kommuniziert wurde, sendet Ihnen Ihre Pflegekasse ein Formular zu. Dieses müssen Sie gewissenhaft ausfüllen und es zurück an die Pflegekasse schicken. Nach der Bearbeitung wird Sie ein Mitarbeiter kontaktieren mit dem Ziel, einen Gutachtertermin zu vereinbaren. Dieser Gutachtertermin ist besonders wichtig, da die Informationen, die im Rahmen dieses Besuchs erhoben werden, den Pflegegrad bestimmen.
Pflegegrad 2 beantragen – Tipps
Vorbereitung ist alles. Das gilt auch mit Blick auf den Gutachtertermin. Mit wenigen Handgriffen können Sie die Ermittlung Ihres Pflegegrads ganz wesentlich unterstützen. Ein Pflegetagebuch ist besonders sinnvoll, denn hier sind alle häuslichen Pflegeleistungen übersichtlich dokumentiert. Zudem ist es empfehlenswert, medizinische Unterlagen zusammenzutragen. Diese werden beim Gutachtertermin eingesehen. Fragen Sie bei Bedarf Ihren Mediziner nach Ultraschallbildern, Röntgenaufnahmen etc.
Ein anstehender Gutachtertermin kann zu Aufregung führen. Mit einigen Tipps bewahren Sie Ruhe und machen den Besuch nicht zur Zerreißprobe.
- Wählen Sie eine Uhrzeit, zu der Sie erfahrungsgemäß viel Ruhe haben.
- Bitten Sie einen Angehörigen hinzu.
- Wenn Sie nervös sind, teilen Sie das dem Gutachter mit.
- Bitten Sie, wenn nötig, um eine kurze Pause.
- Scheuen Sie sich nicht davor, Fragen zum Verständnis zu stellen.
Wie / Wo beantrage ich Erhöhung des Pflegegrades?
Der Pflegegrad bleibt nicht immer gleich. Insbesondere Erkrankungen können dafür sorgen, dass eine andere Einstufung nötig wird. Wenn Sie Ihren Pflegegrad erhöhen möchten, können Sie sich vertrauensvoll an Ihre Pflegekasse wenden, zum Beispiel mit einem formlosen Schreiben. Ihre Pflegekasse wird zu gegebener Zeit prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um eine höhere Einstufung zu bekommen.
Höherstufung Pflegegrad
Pflegegrad 2 – Feststellung
Der Gesetzgeber hat verschiedene Pflegegrade eingeführt, um den Bedarf gut abbilden zu können. Auf diese Weise erhalten Sie im Anschluss eine passgenaue Unterstützung für Ihren Alltag. Damit die Pflegekasse weiß, welcher Bedarf bei Ihnen besteht, leitet sie ein Pflegegutachten ein.
Wer legt Pflegegrad fest? / Wer erstellt ein Pflegegutachten?
Die Zuständigkeiten sind hier klar geregelt. Bei gesetzlich Versicherten wendet sich die Pflegekasse für die Erstellung eines Pflegegutachtens an den Medizinischen Dienst (MD). Die Medicproof GmbH übernimmt das Pflegegutachten für Privatversicherte.
Wie wird der Pflegegrad festgelegt?
Es spielt keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, das Vorgehen zur Ermittlung des Pflegegrads ist stets gleich. Nachdem der Antrag angestoßen wurde, besucht Sie ein Gutachter in Ihrem häuslichen Umfeld. Vor Ort hat er die Möglichkeit, genau zu beurteilen, inwieweit Sie Einschränkungen haben und wie sich diese auf Ihren Alltag auswirken. So lässt sich zuverlässig feststellen, in welchen Bereichen Sie Hilfe benötigen. Die Pflegebegutachtung setzt auf das NBA (Neues Begutachtungsassessment). Dabei geht der Pflegegutachter insgesamt sechs Module durch, um Einschränkungen festzustellen. Für jedes Modul wird ein Punktwert vergeben, der am Ende den Pflegegrad wesentlich beeinflusst.
Wie berechnet sich Pflegegrad 2?
Die Pflegebegutachtung ist zwingend notwendig. Sie bildet die Grundlage dafür, um den Hilfsbedarf gut abbilden zu können. Die Selbstständigkeit wird hierzu in sechs verschiedenen Lebensbereichen (Modulen) geprüft. Für die Berechnung wird eine festgelegte Matrix herangezogen. Da die Situation bei jedem Pflegebedürftigen anders sein kann, werden Punkte vergeben, die im Anschluss an Punktwerte gekoppelt werden. Die daraus gewonnene Gewichtung gibt einen guten Überblick über den Grad der Beeinträchtigung.
Gut zu wissen!
Ihre Punkte drücken aus, wie stark Sie im Alltag beeinträchtigt sind. Ein niedriger Punktwert sagt aus, dass Sie Ihren Alltag noch recht gut alleine bewältigen können. Um in den Pflegegrad 2 eingestuft zu werden, müssen Sie mindestens 27 aber unter 47,5 Punkte erreichen.