Privatversicherte mussten 2023 mehr für die Pflegeversicherung zahlen

Pflegebedürftige profitieren seit der letzten Pflegereform von Zuzahlungen zu den Pflegeheimkosten und mehr Budget für die Kurzzeitpflege. Außerdem ist künftig eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte vorgesehen. Das alles verursacht jedoch Mehrkosten. Zu den höheren Ausgaben kommt eine gestiegene Anzahl an Leistungsempfängern hinzu. Damit Finanzlöcher gestopft werden können, müssen Privatversicherte für die Pflegepflichtversicherung (PPV) seit 2023 mehr zahlen. Zwar kämpft auch die soziale Pflegeversicherung (SPV) mit höheren Ausgaben, sie erhält allerdings einen Zuschuss aus Steuermitteln. Die Private Pflegepflichtversicherung zieht für die Bewältigung der Mehrkosten höhere Beitragsgelder heran. Das führt dazu, dass Angestellte und Selbstständige seit dem Jahr 2023 durchschnittlich 104 Euro monatlich für den PPV-Beitrag einplanen müssen. Dennoch liegt dieser Betrag deutlich unter dem, der durchschnittlich für Kinderlose bei der sozialen Pflegeversicherung anfällt – hier sind es 122 Euro.

Die Pflegeversicherung ist eine wichtige Institution in Deutschland – mit einer langen Geschichte. Der Grundstein für unser heutiges System der sozialen Sicherung wurde schon im 19. Jahrhundert unter Kaiser Wilhelm I. gelegt (Bismarck’sche Sozialgesetzgebung). Seitdem hat die soziale Absicherung in Deutschland viele Meilensteine erklommen. Die Pflegeversicherung wurde aber erst im Jahr 1994 als eigener Zweig der Sozialversicherung vom Gesetzgeber aus der Taufe gehoben. Mittlerweile ist sie ein wichtiger Teil unserer Solidargesellschaft. Was genau das bedeutet und was Sie über die Pflegeversicherung wissen sollten, erklärt Ihnen Sanubi in diesem Artikel.

Die Pflegeversicherung im Überblick

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung, die im Fall von Pflegebedürftigkeit Leistungen gewährt. Jede Person, die gesetzlich oder privat krankenversichert ist, muss auch pflegeversichert sein.

Die soziale Pflegeversicherung ist die fünfte Säule im System der Sozialversicherung. Sie nimmt ihren Platz neben der gesetzlichen Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung ein. Die Entscheidung, die soziale Pflegeversicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit, als eigenständige Institution zu etablieren wurde getroffen, um eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen gewährleisten zu können. Bis dahin trat notdürftig die Krankenversicherung ein. Oder die Pflegebedürftigen waren auf die Sozialhilfe angewiesen.

Leistungen und Beiträge der Pflegeversicherung

Sowohl die Leistungen der Pflegeversicherung, als auch die zu leistenden Beiträge sind unterschiedlich geregelt und richten sich dabei nach den individuellen Lebensumständen der Versicherten. Im folgenden Abschnitt wird genau erklärt, wo die Unterschiede bestehen und woraus sich der individuelle Beitragssatz ergibt. Wichtig zu beachten ist an dieser Stelle, dass es im folgenden Verlauf lediglich um die gesetzliche Pflegeversicherung gehen wird. Über den Unterschied zur privaten Pflegeversicherung finden Sie im Anschluss weitere Informationen.

Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung deckt einen großen Bereich von verschiedenen Leistungen ab. Welche Pflegekosten genau getragen werden, hängt oft von der individuellen Situation ab, ganz besonders von den Pflegegraden. Diese werden durch ein besonderes Feststellungsverfahren vom Medizinischen Dienst ermittelt. Die Leistungen können neben den Mitgliedern selbst auch Familienmitglieder, die bei der pflegeversicherten Person mitversichert sind, in Anspruch nehmen. Bei den Familienversicherten handelt es sich in der Regel um Kinder bis zum 25. Lebensjahr, Ehegatten und Lebenspartner.

Wichtig:

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind seit ihrer Einführung gedeckelt. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet also keine Vollversorgung, sondern, meist abhängig vom Pflegegrad, nur einen bestimmten Sockelbetrag. Den Rest muss der Versicherte selbst finanzieren, notfalls springt die Sozialhilfe ein.

Nachfolgend die wichtigsten Leistungen, die im Rahmen der Pflegeversicherung beansprucht werden können:

Folgende Leistungen können im Rahmen der Pflegeversicherung geleistet werden:

TIPP: Bei einem plötzlich eintretenden Pflegefall haben Angehörige nach Antragstellung Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer*innen in einem solchen Notfall außerdem freistellen, entweder wegen kurzzeitiger Arbeitsverhinderung oder auch längerfristig (Pflegezeit).

Beitragssätze der Pflegeversicherung

Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung liegt im Jahr 2022 bei 3,05 Prozent pro Monat für Pflegeversicherte, mit Ausnahme von über 23 Jahre alten, kinderlosen Versicherten, die einen Beitrag von 3,4 Prozent pro Monat bezahlen müssen. Diese zusätzlichen 0,35 Prozentpunkte müssen darüber hinaus vom Arbeitnehmer allein getragen werden. Ansonsten wird der Beitrag in allen Ländern, außer im Freistaat Sachsen, gleichmäßig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt. In Sachsen muss der Arbeitnehmer etwas mehr als der Arbeitgeber bezahlen. Wichtig anzumerken ist hier auch noch, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung bei 4.537,50 Euro gedeckelt ist und somit liegt der Maximalbeitrag bei 138,40 Euro monatlich, von denen 69,20 Euro der Arbeitnehmer zu bezahlen hat. Für Kinderlose über 23 Jahre beträgt der Maximalbeitrag 149,75 Euro, wobei der Eigenanteil in dem Fall bei 80,55 Euro liegt. Genauere Informationen können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen (Beträge gerundet):

Personengruppe
Arbeitnehmeranteil
Arbeitgeberanteil
Angestellte außerhalb Sachsens 1,525% (max. 69,20€) 1,525% (max. 69,20€)
Rentner 3,05% (max. 138,40€) -
Freiwillig Versicherte 3,05% (max. 138,40€) -
Beihilfsberechtigte 1,525% (max. 69,20€) -
Angestellter in Sachsen 2,025% (max. 91,90€) 1,025% (max.46,50€)
Zuschlag für Kinderlose +0,35% (max. 11,35€) -

Wichtig: Im Zuge der Pflegereform hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Kinderlose in Zukunft mehr in die gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen müssen. Seit dem 01.01.2022 ist der bisherige Beitragszuschlag von 0,25 % auf 0,35 % gestiegen. Die Erhöhung gilt für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr und bezieht sich auf das Bruttogehalt. Im Klartext: Personen ohne Kinder müssen, wenn sie die Altersgrenze überschritten haben, anstatt bisher 3,3 % zukünftig 3,4 % einzahlen.

Was passiert mit den Beiträgen?

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen finanziert sich die gesetzliche Pflegeversicherung durch ein Umlagesystem. Das bedeutet, dass die aktuell eingezahlten Beiträge der Versicherten dazu genutzt werden die Leistungen der Pflegeempfänger zu bezahlen. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass stets eine ausreichende Liquidität gewährleistet werden kann und die Pflegekasse nicht ohne die nötigen Mittel dasteht, ihre Versicherten zu versorgen.

Pflegeversicherung – Gesetzlich oder privat?

Grundsätzlich gilt: Jeder ist dort pflegeversichert, wo er auch krankenversichert ist. Konkret heißt das, diejenigen die gesetzlich krankenversichert sind, sind auch gesetzlich pflegeversichert. Privat Krankenversicherte müssen sich auch privat pflegeversichern. Wichtig: Es ist nicht ganz leicht, sich in Deutschland als Arbeitnehmer privat versichern zu lassen. Verantwortlich dafür ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Danach ist nur derjenige von der Pflicht zur gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegeversicherung ausgenommen, dessen Jahresbruttolohn die Grenze von 64.350 Euro (Stand: 2021) übersteigt.

Pflegezusatzversicherung

Wie bereits oben erläutert: Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nicht sämtliche Pflegekosten, sondern die Leistungen sind gedeckelt. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, um im Falle des Falles sein eigenes Vermögen zu schützen. Oftmals können die Kosten für die adäquate Pflege schnell aus dem Ruder laufen. Um diesem Umstand vorzubeugen, bieten zahlreiche private Versicherungen, Pflegezusatzversicherungen an. Zusätzlich gibt es noch den “Pflegebahr”, eine staatlich subventionierte, private Pflegezusatzversicherung, bei der keine Gesundheitsprüfung nötig ist. Die Beiträge können je nach individuellem Lebensumstand, Alter, Geschlecht und sonstiger Daten unterschiedlich hoch ausfallen. In jedem Fall empfiehlt sich eine umfangreiche Beratung vom Fachmann.

Pflegeversicherung – Vorsorge für alle

Im Rahmen unserer sich ständig ändernden Gesellschaft ist es wichtiger denn je, dass die Pflegeversicherung als fünfte Säule unserer Sozialversicherung existiert. Aufgebaut auf die Pflegegrade von 1 bis 5 versorgt sie Menschen, die pflegebedürftig sind und trägt dabei einen Teil der Pflegekosten. Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns ereilen und dementsprechend weiß niemand, ob er nicht eines Tages die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen muss. Für diejenigen, die sich besonders umsichtig vorsorgen wollen, bietet die Pflegezusatzversicherung eine gute Ergänzung, um sich umfassend abzusichern.

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