Seit 2023: Bundeseinheitlicher Personalschlüssel für die Pflege
In der Pflege wird häufig über Personalschlüssel debattiert. Tatsächlich variiert die Anzahl der beschäftigten Pflegekräfte von Einrichtung zu Einrichtung. Im Jahr 2023 wurde das Konzept für einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel umgesetzt. Dazu nutzt der Gesetzgeber ein speziell entwickeltes Personalbemessungsverfahren, das sich an der Bewohnerstruktur, vor allem an den vorliegenden Pflegegraden, orientiert. So soll es gelingen, den Personalbedarf für jedes Heim zu ermitteln. Pflegeheime erhalten seit dem 01. Juli 2023 den Einblick in bundeseinheitliche Personalanhaltszahlen, mit denen sie weitere Pflegefachkräfte beschäftigen können. Nähere Informationen zu der gesetzlichen Grundlage erhalten Sie mit dem § 113 c SGB XI.
Seit 2022: Leistungszuschlag für Altenheimbewohner
Die Unterbringung in einem Altenheim kann ganz schön teuer werden. Nicht zuletzt, weil die Gesundheitskosten stetig steigen. Der Gesetzgeber reagiert darauf mit der neuen Pflegereform und hat den Weg für einen Leistungszuschlag geebnet. Für Sie bedeutet das, dass sich Ihr Eigenanteil für die Pflegekosten seit dem 01.01.2022 verringern kann. Wie viel die Pflegekasse zusteuert, hängt von der Dauer Ihres Leistungsbezugs ab. Von der neuen Regelung profitieren übrigens nur Altenheimbewohner mit Pflegegrad 2 oder höher.
Sie können mit folgendem Leistungszuschlag rechnen:
- 5% des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
- 25% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 12 Monate in der Einrichtung wohnen.
- 45% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 24 Monate in der Einrichtung wohnen.
- 70% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn Sie länger als 36 Monate in der Einrichtung wohnen.
Gut zu wissen!
Ein gesonderter Antrag für den Empfang des Leistungszuschlags ist nicht nötig. Ihre Pflegekasse kümmert sich um die Kommunikation mit der Pflegeeinrichtung.
Das Altenheim, bzw. Altersheim, mitunter auch Seniorenheim genannt, bildet zusammen mit dem Pflegeheim und der Seniorenresidenz, sowie dem Seniorenstift, das Rückgrat der vollstationären Pflege. Damit nicht genug, denn Pflege, bzw. Pflegeleistungen, sind ohne die stationäre Pflege gar nicht denkbar, auch wenn häusliche Pflege, also die Pflege zu Hause ein hohes Maß an Beliebtheit genießt, so wird jene ambulante Pflege das Altenheim nicht ersetzen können. Der Umzug in ein solches Altenheim oder Altersheim ist für viele ältere Menschen ein großer Schritt, der grundsätzlich wohlüberlegt sein sollte, schließlich gibt es sowohl bei der Suche, als auch beim Einzug in die stationäre Pflegeeinrichtung allerhand zu beachten. Sanubi erklärt Ihnen in diesem Artikel dazu alles Wichtige, inklusive für wen das Altenheim die richtige Wahl ist und wie sich die Altersheimkosten, inklusive Eigenanteil, zusammensetzen.
Was ist ein Altenheim?
An erster Stelle steht zunächst die Frage, was für eine Pflegeeinrichtung ist eigentlich genau gemeint, wenn man von einem Altenheim oder einem Altersheim spricht. Um dies bestmöglich beantworten zu können, hat Sanubi eine Definition für Sie formuliert:
Ein Altenheim, bzw. Altersheim, ist eine Einrichtung, in der alte Menschen betreut und je nach Bedarf auch gepflegt werden. Eine Pflegebedürftigkeit ist dabei allerdings keine für den Einzug notwendige Voraussetzung.
Wie man der Definition entnehmen kann, wohnen in einem Altenheim also nicht nur pflegebedürftige Senioren, vielmehr dienen Altersheime als Wohneinrichtungen, die allen alten Menschen zugänglich sind. Der Oberbegriff Altenheim umfasst dabei verschiedene Formen, wie etwa das Altenwohnheim, das Altenpflegeheim und das Altenheim selbst. Die Unterscheidung findet in der Regel anhand des gebotenen Grades der pflegerischen Versorgung und des zusätzlich angebotenen Leistungsspektrums statt. In anderen Worten, während in manchen Altenheimen kaum gepflegt wird, findet in anderen eine Ganztagspflege statt, beispielsweise für Menschen, die an Demenz oder Alzheimer erkrankt sind. Ebenso gibt es Altersheime, wo neben der eigentlichen Unterkunft kaum Zusatzleistungen geboten werden, während in anderen ein tägliches Programm, inklusive zahlreicher Services angeboten wird.
Wann lohnt sich der Umzug ins Altenheim?
Die erste Frage, die man sich stellen sollte, wenn man über einen Umzug ins Altenheim nachdenkt, ist, lohnt sich dieser überhaupt. In diesem Zusammenhang gibt es zahlreiche Aspekte, die man beachten sollte. Zunächst sollte man seinen aktuellen Pflegebedarf, sowie die aktuelle Pflegesituation analysieren. Bedingt durch die Tatsache, dass man nicht pflegebedürftig sein muss, um einen Platz im Altenheim zu ergattern, ergeben sich neue Möglichkeiten. Wohnt man nämlich beispielsweise in einer Wohnung, die den Ansprüchen des barrierefreien Wohnens, wie etwa durch das Nichtvorhandensein eines barrierefreien Bades, nicht genügt, kann man womöglich schon frühzeitig über den Einzug in einen Altenheim nachdenken. Die pflegerische Betreuung kann man am Anfang, ähnlich wie beim betreuten Wohnen, außen vor lassen. Neben der Beschaffenheit der eigenen Wohnung, lohnt es sich auch darüber nachzudenken wer aktuell oder in Zukunft einmal für die eigene Pflege sorgen soll. Für manche Menschen ist ein 24-Stunden-Pflege, womöglich durch polnische Pflegekräfte eine Option, für andere wiederum nicht. Selbiges gilt für eventuelle pflegende Angehörige, nicht jeder hat Freunde oder Familie im unmittelbaren Umfeld, die die pflegerische Verantwortung übernehmen wollen, bzw. können.
Altenheim: Die Suche
Hat man sich zur Entscheidung für das Altenheim durchgerungen, so ist der nächste logische Schritt die Suche nach einem passenden Altenheim. In diesem Zusammenhang sollten Sie die nachfolgenden Schritte beachten.
1. Vorauswahl treffen
Zuallererst sollte man sich, am besten im Internet, über alle Altenheime in der gewünschten Einzugsregion informieren. Am besten legt man dabei sein Hauptaugenmerk auf die jeweiligen Wohneinrichtungen, eine eventuell vorhandene Pflege-Philosophie und die angebotenen Zusatzleistungen.
2. Besichtigen
Hat man sich durch die Erstauswahl auf einige Altenheime eingeschränkt, heißt es als Nächstes besichtigen. Dies sollte man unbedingt persönlich machen und definitiv keinem Dritten überlassen, schließlich muss man sich selbst wohlfühlen. Bei der Besichtigung des Altenheims selbst sollte man viele Fragen stellen und sich die Einrichtung genau ansehen. Finden Sie dabei insbesondere heraus, inwieweit Sie den Wohnraum an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können und wie das Pflegepersonal beschaffen ist. Erfragen Sie dabei insbesondere die Anzahl der Pflegefachkräfte, sowie deren Qualifikation.
3. Kostenpunkt
Grundsätzlich lohnt es sich stets auch die Kosten der verschiedenen Altenheime zu vergleichen. Auch wenn es nicht der Idealfall ist, die jeweiligen Kostenpunkte können zur Entscheidungsfindung beitragen. Wie genau sich diese zusammensetzen, was Sie dabei beachten sollten und vor allem in welcher Höhe diese womöglich vom Staat übernommen werden können, erfahren Sie im entsprechenden Abschnitt weiter unten.
4. Auf Probe einziehen
Eine Besichtigung reich nicht immer aus, um sicherzustellen, dass man die richtige Entscheidung trifft. Insbesondere bei einer so schwerwiegenden Entscheidung wie dem Einzug in ein Altenheim, lohnt es sich deshalb, sofern vorhanden, die Möglichkeit auf Probe einzuziehen, wahrzunehmen. Dadurch riskiert man nichts und kann im Anschluss alle nötigen, weiteren Schritte in die Wege leiten.
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Altenheim: Kostenübersicht
Die Kosten für ein Altenheim sind, ähnlich wie Pflegeheim Kosten, nicht unerheblich und setzen sich grundsätzlich aus drei verschiedenen Komponenten zusammen. Folgende Unterteilung kann bei der Kostenübersicht für ein Altenheim gemacht werden:
- Pflegekosten
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung, also die sogenannten Hotelkosten
- Investitionskosten, für die Anschaffung und Instandhaltung von technischen Gerätschaften, Pacht, uvm.
Generell muss man davon ausgehen, dass diese Kosten je nach Pflegeheim, dessen Lage, Ausbildungsgrad der Pflegekräfte und aufgrund der unterschiedlichen Zusatzleistungen, die geboten werden, stark variieren. Ein Preisvergleich lohnt sich deshalb eigentlich immer, selbst wenn man sich in ein und derselben Region befindet. Zu den oben beschriebenen Kostenpunkten kommt dann im Regelfall noch ein gewisses “Taschengeld” hinzu. Gemeint ist damit ein monatlicher Betrag, der dem Heimbewohner zur Verfügung steht und der für kleinere Anschaffungen, wie Zeitschriften, Snacks oder Bücher ausgegeben werden kann. Alles in allem muss man, selbst im besten Fall, mit mindestens 2.500 Euro pro Monat rechnen. Höchstwahrscheinlich wird es aber schnell mehr und es kann somit auch gut und gerne die 3.000-Euro-Marke überstiegen werden.
Was zahlt die Pflegekasse?
Auch wenn die Kosten für ein Altersheim hoch sind, so müssen diese je nach Situation nicht immer komplett selbst getragen werden. Verfügt man nämlich über einen Pflegegrad, dann übernimmt die Pflegeversicherung, genauer gesagt die Pflegekasse, zumindest teilweise, je nachdem welchen Pflegegrad man hat, einen Teil der Pflegekosten. Die sogenannten Hotelkosten, sowie die Investitionskosten, müssen allerdings immer aus der eigenen Tasche, im Rahmen des Eigenanteils, selbst gezahlt werden. Möchte man einer solchen Belastung vorbeugen, kann sich unter Umständen der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung lohnen. In welcher Höhe die Heimkosten von der Pflegekasse übernommen werden entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:
Pflegegrad
|
Höhe der monatlichen Kostenübernahme für stationäre Pflege
|
---|---|
Pflegegrad 1 | 125 Euro, im Rahmen des zweckgebundenen Entlastungsbetrags |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
Zusätzlich erhalten Sie abhängig von der Wohndauer den sogenannten Leistungszuschlag. Je länger Sie in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, desto höher fällt dieser aus und reduziert den Eigenanteil der Pflegekosten damit um bis zu 70 %.
Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 bekommen folgenden Leistungszuschlag:
- 5% des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
- 25% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate in der Einrichtung leben.
- 45% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate in der Einrichtung leben.
- 70% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monate in der Einrichtung leben.
Am 01.01.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II, auch unter der Bezeichnung Pflegereform 2017 bekannt, in Kraft getreten. In diesem Rahmen sind die alten Pflegestufen, von Pflegestufe 0, Pflegestufe 1, Pflegestufe 2 bis Pflegestufe 3, durch die neuen Pflegegrade ersetzt worden.
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Altenheim: Der Umzug
Hat man sich einmal für ein Altenheim entschieden und den notwendigen Heimplatz ergattert, gilt es als nächsten den Umzug in die stationäre Einrichtung zu planen. Der Umzug selbst birgt dabei eine ganze Menge Tücken und ist in der Regel ein äußerst umfangreiches Unterfangen, schließlich muss ein ganzer Haushalt aufgelöst werden. In diesem Zusammenhang müssen sämtliche Besitztümer durchgesehen, verteilt, verkauft oder in das Altenheim mitgenommen werden. Hinzu kommen alle anderen organisatorischen Hürden, die bei dem Auszug aus der bisherigen Bleibe genommen werden müssen. Dazu zählt die Kündigung des Mietvertrags und die Auflösung verschiedener anderer Verträge, die unter anderem die Versorgung mit Strom, Heizmaterial und Wasser geregelt haben. Außerdem muss sich die Person, die ins Heim zieht, genau überlegen was sie alles mitnehmen möchte. Sanubi rät hier eine goldene Mitte zu finden, denn auf der einen Seite benötigt man eine gewisses Maß an Vertrautheit, das einem bekannte Gegenstände geben können, auf der anderen Seite sollte man seine neue Unterkunft nicht komplett überladen.
Das Altenheim kann eine optimale Lösung sein
Der Umzug in ein Altenheim wird nicht immer von jedem vollkommen vorurteilsfrei bewertet. Viele Menschen haben gewisse Vorbehalte und oftmals gibt es eine dementsprechende Hemmschwelle gegen einen solchen einschneidenden Schritt. Davon sollte man sich aber in keinem Fall abschrecken lassen, schließlich ist jede Situation anders. Nicht jeder hat den Wunsch für immer in seiner Wohnung oder seinem Haus wohnen zu bleiben. Je größer die eigenen vier Wände sind, desto mehr Arbeit ist nötig, um diese instand zu halten. Die Haushaltsführung kann so sehr schnell viel wertvolle Zeit in Anspruch nehmen; Zeit die viele Menschen lieber anderweitig verbringen möchten. In einem solchen Fall kann der Umzug ins Altersheim, womöglich schon frühzeitig, eine echte Erleichterung darstellen. Ganz wichtig ist allerdings, dass man stets offen über seine Bedürfnisse und Wünsche spricht. Erklärt man den eigenen Standpunkt Freunden und Verwandten, erntet man nicht nur Verständnis, man kann auch gemeinsam für eine optimale Lösung sorgen. Manchmal heißt diese Altenheim, manchmal nicht, Hauptsache ist, dass alle Beteiligten zufrieden sind.
Wer noch zu Hause wohnt hat bei anerkanntem Pflegegrad und sofern er, zumindest teilweise, von einem pflegenden Angehörigen versorgt wird, kann einen Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen und diese zuzahlungsfrei erhalten.