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Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind solche Hilfsmittel, die wegen der Beschaffenheit ihres Materials oder aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können. Sie sind also zum Einmalgebrauch gedacht und in der Regel für den Wiedereinsatz nicht geeignet.

Sollte bei Ihnen oder einem Angehörigen ein Pflegegrad vorliegen, besteht gemäß dem Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) ein Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat (Neuer Stand 2025), bis Ende 2024 sind es bis zu 40 €/Monat. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die anfallenden Kosten.

Pflegehilfsmittel im Wert von 60 Euro pro Monat

Sonderregelung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch war bis 31. Dezember 2021 gültig

Während der Corona-Pandemie wurde die Pflegehilfsmittelpauschale durch eine Sonderregelung kurzzeitig von 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Der Zeitraum, in dem die Pflegekassen, Pflegehilfsmittel bis zu diesem Höchstbetrag erstatten durften, wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Zum 01.01.2022 wurde die Pauschale dann wieder auf einen Maximalbetrag von bis zu 40 Euro abgesenkt. Experten aus dem Pflegebereich, darunter auch Sanubi, sprechen sich klar für einen Beibehalt der höheren Pflegehilfsmittelpauschale aus. Die Kosten für etwa Logistik, Einkauf und Co. sind auch unabhängig von Corona in den letzten Jahren stetig gestiegen. Außerdem wurde die letzte Anpassung der Pauschale im Jahr 2015 durchgeführt.

Am 5. Mai 2020 trat die „Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ in Kraft. Grund dafür waren zum Teil nennenswerte Preissteigerungen für Produkte im häuslichen Pflegebereich, durch den erheblichen Anstieg der Nachfrage weltweit. Um die Versorgungslage für betroffene pflegebedürftige Personen aufrechterhalten zu können, wurde die Grenze für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel auf 60 Euro angehoben und galt durch das Epilage-Fortgeltungsgesetz bis einschließlich Dezember 2021.

Pflegehilfsmittel Liste 2025:
Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind im GKV Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet und der Produktgruppe 54 zugeordnet.

Folgende zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gibt es: 

1. Mundschutz / FFP-Masken

Spätestens nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie ist ein Mundschutz, oder auch Mund-Nasen-Schutz / Maske nicht mehr aus dem alltäglichen Leben wegzudenken. Pfleger*innen und die zu pflegende Person schützen sich damit vor Krankheitserregern. Im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale werden aktuell auch FFP2-Masken durch die Pflegekassen übernommen.

2. Flächendesinfektion

Um das Risiko einer Infektion so gering wie möglich zu halten, sollten Flächen, beispielsweise im Sanitärbereich, großflächig und regelmäßig mit Flächendesinfektion desinfiziert werden. Auch in Bereichen wie Esszimmer und / oder Küche kann das Mittel genutzt werden.

3. Handdesinfektionsmittel

Desinfektionsmittel für die Hände ist ein essenzieller Bestandteil der Pflege von Angehörigen. Es reduziert das Risiko von Infektionskrankheiten und sollte regelmäßig angewendet werden.

4. Bettschutzeinlagen

Bettschutzeinlagen nehmen Körperflüssigkeiten, vorwiegend Urin, auf und bieten der betroffenen Person eine komfortable Nacht. Der Bettschutz schützt zusätzlich das Bett und die Matratze, sodass tägliches Neubeziehen und aufwändiges Reinigen nicht notwendig werden. Bettschutzeinlagen werden in der Regel einmalig verwendet und nach Gebrauch entsorgt. Es gibt allerdings auch wiederverwendbare Bettschutzeinlagen.

5. Handschuhe / Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe reduzieren das Infektionsrisiko in der häuslichen Pflege und schützen dabei sowohl die pflegende als auch die pflegebedürftige Person vor Keimen und Krankheitserregern. Größe und Material variieren bei Handschuhen (bspw. Latex oder Vinyl).

6. Schutzschürzen

Die wasserabweisenden Schutzschürzen sind für den einmaligen Gebrauch gedacht und dienen dem Schutz der Kleidung. Auch vor Krankheitserregern und Infektionen schützen sie.

 

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Aktualisiertes Pflegehilfsmittelverzeichnis bringt Änderungen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Der GKV-Spitzenverband hatte von Anfang 2021 bis Anfang 2022 das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis überarbeitet. Auch bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gab es Änderungen. Nun gibt es eine eigene Produktart und eine Abrechnungspositionsnummer für partikelfiltrierende Halbmasken, sogenannte FFP2- Masken. Sie bieten einen besseren Schutz als medizinische Gesichtsmasken, weil sie Tröpfchen und Aerosole wirksamer abhalten. Das war insbesondere mit Blick auf die Corona-Pandemie entscheidend. FFP2-Masken gehören nun offiziell zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und können beispielsweise mit der Sanubi-Pflegebox auf Kosten der Pflegeversicherung bestellt werden. Eine weitere Änderung betrifft die sogenannten Einmallätzchen. Ihre Bezeichnung wird durch den gängigeren Begriff „Schutzservietten für den Einmalgebrauch“ ersetzt. Seit dem Jahr 2023 können Versicherte erstmals das gesamte Jahr auf den aktualisierten Katalog zurückgreifen.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Das Sozialgesetzbuch regelt den Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Hierbei wird zwischen Hilfsmitteln SGB V §33 und Pflegehilfsmitteln SGB XI §40 unterschieden. Für stationäre Pflegeheimbewohner gelten abweichende Regelungen. Hier ist normalerweise das entsprechende Heim für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zuständig.

Gut zu wissen!

Tritt der Pflegefall plötzlich ein, so haben Angehörige Anspruch auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Es wird von der Pflegekasse nach Antragstellung für 10 Tage gezahlt. In dieser Zeit muss der Arbeitgeber die betroffenen Personen von der Arbeit freistellen.

Folgende drei Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel besteht*:

  • Die betroffene Person hat einen Pflegegrad von 1 bis 5
  • Die Pflege erfolgt im eigenen zu Hause, im Haus der Familie, einer WG oder dem betreuten Wohnen
  • Eine angehörige Person oder ein Pflegedienst pflegen die betroffene Person

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Kostenübernahme: Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden von der Pflegekasse übernommen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro (Neuer Stand 2025) monatlich. Die Hilfsmittel sind also nicht gratis, jedoch für den Betroffenen kostenlos, wenn die Pflegeversicherung die Kosten übernimmt und die Voraussetzungen erfüllt sind. 

Pflegehilfsmittel beantragen

Werden Sie als Pflegebedürftiger mit Pflegegrad zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Helfern gepflegt, haben Sie gem. §78 Abs. 1 i. V. m. §40 SGB XI einen Anspruch auf den monatlichen Erhalt von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Damit Sie die Pflegehilfsmittel kostenfrei entgegennehmen können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Der Antrag besteht aus mehreren Teilen, die Anlagen genannt werden. Die Anlagen dienen als Orientierungshilfe (Anlage 1), einige von ihnen müssen allerdings entweder durch Sie oder den Leistungserbringer bearbeitet werden (Anlagen 2 – 4).

Sie möchten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen und dafür bis zu 42 Euro (Neuer Stand 2025) monatlich durch die Pflegekasse erstattet bekommen? Dann sollten Sie sich mit den verschiedenen Formularen, die für die Genehmigung wichtig sind, beschäftigen.

Folgende Anlagen gibt es:

  • Anlage 1: Höchstpreisvereinbarung zu den einzelnen Pflegehilfsmitteln
  • Anlage 2: Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels durch den Antragsteller
  • Anlage 3: Erklärung des Leistungserbringers, in dem Fall die Pflegekasse
  • Anlage 4: Antrag auf Kostenübernahme durch den Antragsteller

Zur Beantragung von Verbrauchshilfsmitteln, benötigen Sie das Formular zur Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel (Anlage 4), sowie die Erklärung zum Erhalt von Pflegehilfsmitteln (Anlage 2).

Zunächst wird das Formular Anlage 4 ausgefüllt und von der versicherten oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben. Unter anderem werden Angaben zur Art der benötigten Pflegehilfsmittel gemacht.

Mit der Anlage 2 wird dann der Erhalt der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestätigt.

Pflegehilfsmittel müssen nicht vom Arzt verschrieben werden – Der Antrag auf Kostenübernahme wird schnell und unkompliziert bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.

Anlage 2 Pflegehilfsmittel – Vorlage zur Auswahl der Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel Anlage 2 (Formular) – dabei handelt es sich um eine Vorlage, die Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen. In dem Dokument sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel aufgelistet. Ihre Aufgabe besteht darin, anzukreuzen, welche Pflegehilfsmittel Sie monatlich, im Wert von bis zu 42 Euro (Neuer Stand 2025), erhalten möchten. Für die Pflegekasse ist die Anlage 2 Pflegehilfsmittel sehr wichtig, denn so erfahren die Mitarbeiter mehr über Ihren Pflegehilfsmittel-Bedarf. Um das Geld für Pflegehilfsmittel zu beantragen, benötigen Sie außerdem das Formular Anlage 4 Pflegehilfsmittel.

Anlage 2 Pflegehilfsmittel Vordruck PDF herunterladen

Gut zu wissen!

Die Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels (Anlage 2) bezieht sich auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gem. § 40 SGB XI. Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis erwähnt.

Anlage 4 – Formular zum Antrag auf Kostenerstattung

Die Anlage 4 Pflegehilfsmittel ist sehr entscheidend für die Genehmigung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie stellt dabei den Teil des Antrags dar, der die Erstattung der Kosten bzw. die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch durch die Pflegekasse regelt. Die Anlage 4 muss, neben der Pflegehilfsmittel Anlage 2, entweder durch Sie oder durch Ihren pflegenden Angehörigen ausgefüllt und anschließend zur Pflegekasse geschickt werden.

Anlage 4 Pflegehilfsmittel Vordruck PDF

Was, wenn der Antrag auf gratis Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?

Vor allem bei einem niedrigen Pflegegrad kann es vorkommen, dass der Antrag von der Pflegekasse abgelehnt wird. In diesem Fall sollten Betroffene einen Widerspruch einlegen. Oft ist es eine nicht hinreichende Begründung, die zur Ablehnung führt – ein Fehler der korrigiert werden kann. Da bereits bei der Begutachtung der Bedarf an Pflegehilfsmitteln festgestellt wird, können auch der MDK bzw. MEDICPROOF (für privat Versicherte) hinzugezogen werden.

Wo kann ich Pflegehilfsmittel bestellen?

Grundsätzlich können Betroffene und deren Angehörige zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Drogerien oder Apotheken selbst kaufen.

Eine unkomplizierte Alternative bieten hier Online-Anbieter. Solche zugelassenen Dienstleister haben Verträge mit den Pflegekassen und rechnen mit diesen direkt ab. Bestellte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden dann kostenlos und regelmäßig nach Hause geliefert. Dafür wird ein sogenanntes Pflegepaket – wie unsere Sanubi Pflegebox – bereitgestellt, welches automatisch monatlich versandt wird.

Vorteile beim Online-Kauf von Pflegehilfsmitteln

  • Der Antrag und die Abwicklung mit der Pflegekasse übernimmt ihr Online-Anbieter
  • Pflegehilfsmittelpaket kommt regelmäßig (monatlich) zu ihnen nach Hause geliefert
  • Es kann nichts vergessen werden
  • Das Paket kann jederzeit individuell angepasst werden

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit technischen Pflegehilfsmitteln kombinieren

Die häusliche Pflege kann eine große Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es um die Bewältigung des Pflegealltags und die Versorgung von pflegebedürftigen Personen geht. Pflegehilfsmittel können hierbei eine wertvolle Unterstützung bieten. In der folgenden Liste werden verschiedene Pflegehilfsmittel aufgeführt, die speziell für den Verbrauch bestimmt sind, sowie technische Pflegehilfsmittel, die für einen längeren Einsatz vorgesehen sind. Zusätzlich wird erläutert, warum eine Kombination aus beiden Arten von Pflegehilfsmitteln in der häuslichen Pflege sinnvoll sein kann.

    1. Pflegebett

    Einsatzgebiet: Schlafen und Ruhen
    Vorteile: Entlastung des Pflegepersonals, verbesserte Liegeposition, Vermeidung von Druckstellen
    Geeignet als Kombination mit: Das Pflegebett kann in Kombination mit Lagerungsrollen oder  Bettschutzeinlagen verwendet werden, um die Liegeposition des Pflegebedürftigen weiter zu verbessern und Druckstellen zu vermeiden. Die Bettschutzeinlagen schützen das Bett vor Verunreinigungen, während die Lagerungsrollen dem Pflegebedürftigen eine optimale Positionierung ermöglichen.

    2. Waschsysteme

    Einsatzgebiet: Körperpflege
    Vorteile: Unterstützung bei der Körperpflege, Schonung des Pflegebedürftigen
    Geeignet als Kombination mit: Das Waschsystem kann in Kombination mit Bettschutzeinlagen verwendet werden, um die Feuchtigkeit aufzunehmen und Verunreinigungen zu vermeiden. Das Waschsystem kann auch in Kombination mit einem Pflegebett oder einem Rollstuhl verwendet werden, um dem Pflegebedürftigen eine optimale Positionierung zu ermöglichen und die Körperpflege zu erleichtern.

    3. Lagerungsrollen

    Einsatzgebiet: Lagerung
    Vorteile: Verbesserung der Körperhaltung, Vermeidung von Fehlbelastungen
    Geeignet als Kombination mit: Die Lagerungsrollen können in Kombination mit einem Pflegebett oder einem Rollstuhl verwendet werden, um die Körperhaltung des Pflegebedürftigen zu verbessern und Fehlbelastungen zu vermeiden.

    4. Bettschutzeinlagen

    Einsatzgebiet: Inkontinenz
    Vorteile: Schutz vor Feuchtigkeit und Verunreinigungen
    Geeignet als Kombination mit: Die Bettschutzeinlagen können in Kombination mit einem Pflegebett oder einem Rollstuhl verwendet werden, um das Bett oder den Rollstuhl vor Verunreinigungen zu schützen.

    5. Produkte zur Hygiene im Bett

    Einsatzgebiet: Hygiene
    Vorteile: Verbesserung der Hygiene im Bett
    Geeignet als Kombination mit: Produkte zur Hygiene im Bett, wie beispielsweise eine Bettpfanne kann in Kombination mit Bettschutzeinlagen verwendet werden, um die Hygiene im Bett zu verbessern und Verunreinigungen zu vermeiden.

    6. Digitale Pflegeanwendungen

    Einsatzgebiet: Organisation, Einsatzgebiet
    Vorteile: Unterstützung bei Terminen und Übungen
    Geeignet als Kombination mit: Digitale Pflegeanwendungen können in Kombination mit anderen Pflegehilfsmitteln wie einem Kalender oder einem Übungsbuch verwendet werden, um die Organisation und Durchführung von Terminen und Übungen zu erleichtern unter anderem auch gut für Demenzkranke.

    7. Notrufsysteme

    Einsatzgebiet: Sicherheit
    Vorteile: Erhöhung der Sicherheit und schnelle Hilfe bei Notfällen
    Geeignet als Kombination mit: Das Notrufsystem kann in Kombination mit einem Pflegebett oder einem Rollstuhl verwendet werden, um im Notfall schnelle Hilfe zu ermöglichen und dem Pflegebedürftigen ein Gefühl von Sicherheit zu geben.

    Pflegehilfsmittel vereinfachen den Pflegealltag. Das gilt jedoch nicht nur für Einmalprodukte. Technische Pflegehilfsmittel, die für einen längeren Einsatz vorgesehen sind, stellen oft eine gelungene Ergänzung dar. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige erhalten in der häuslichen Pflege beispielsweise Entlastung durch ein Pflegebett, durch Waschsysteme oder durch Lagerungsrollen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Bettschutzeinlagen sind bei einer Inkontinenz empfehlenswert. Prüfen Sie auch, ob der Einsatz von Produkten zur Hygiene im Bett wie eine Bettpfanne sinnvoll ist. Eine neue Errungenschaft für die häusliche Pflege ist eine digitale Pflegeanwendung (DIPA) – die von der Pflegekasse bezuschussten Apps helfen beispielsweise bei der Koordinierung von Arztterminen oder bieten Übungseinheiten, unter anderem für Demenzkranke. Ein besonderer Tipp für Menschen, die weiterhin in den eigenen vier Wänden leben können und nicht ständig unter Beobachtung stehen, sind Notrufsysteme. Das technische Hilfsmittel gibt Pflegebedürftigen und Angehörigen ein Gefühl von Sicherheit.

    FAQ - Häufige Fragen über Pflegehilfsmittel zum Verbrauch