Der Begriff Verhinderungspflege umfasst eine Leistung aus dem Pflegebereich, welche der häuslichen Pflege zugeordnet ist. Wird ein pflegebedürftiger Mensch durch seine Angehörigen, Freunde oder Verwandten zu Hause versorgt, gibt es für die pflegende Person die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson verhindert ist und eine Pflegevertretung benötigt. Somit wird sichergestellt, dass die Pflege der pflegebdürftigen Person weiterhin in gewohnter Umgebung stattfindet, was die Lebensqualität des Pflegebedürftigen erheblich steigert.

Wir verraten, wann die Kosten für eine Verhinderungspflege übernommen werden. Zudem geben wir Ihnen Tipps, wie die Beantragung schnell gelingt.

  Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verhinderungspflege ist auf maximal 6 Wochen pro Jahr begrenzt
  • Die Leistungen können am Stück oder stundenweise über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden
  • Für die Veränderungspflege kommen nahe oder ferne Verwandte sowie Bekannte oder Nachbarn zum Einsatz
  • Die Pflegereform plant für das Jahr 2024/2025 ein Entlastungsbudget

Was ist Verhinderungspflege?

Nicht immer ist ausreichend Zeit für die erforderliche Pflege vorhanden. Vielleicht sind Sie aufgrund eines privaten Termins verhindert. Auch eine dringend benötigte Auszeit kann die Pflege vorübergehend anders gestalten. In diesen Fällen, ob nur stundenweise oder für mehrere Tage, kann die Hilfe einer Ersatzpflegeperson in Anspruch genommen werden. Dazu zählen neben Fachkräften auch Freunde, Nachbarn und die Personen, die fähig sind, diese Aufgabe zu übernehmen. Das Angebot der Verhinderungspflege unterstützt die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Die Pflegenden werden somit entlastet und eine häusliche Pflege erleichtert. Kosten, die bei der Verhinderungspflege entstehen, werden bis zu einer gewissen Höhe erstattet. In §39 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) werden diesbezüglich weitere Fakten zu Leistung und Umfang erläutert. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Leistung und Kostenübernahme.

Gut zu wissen!

Ist die pflegende Person verhindert und die bedürftige Person wird in diesem kurzen oder auch längerem Zeitraum von einer Ersatzpflege versorgt, spricht man von Verhinderungspflege.

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige 2024

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen. 

Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025 gedulden – ihnen steht ab dem 01.07. 2025 ein Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro zu. 

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Nicht selten werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in einen Topf geworfen. Dabei handelt es sich aber grundsätzlich um zwei unterschiedliche Leistungen.

Die Verhinderungspflege wird im Gegensatz zur Kurzzeitpflege zu Hause durchgeführt. Ein weiterer Unterschied ist, dass Sie bei der Verhinderungspflege bereits 6 Monate vorher pflegerisch im Einsatz sein müssen.

Der Pauschalbetrag, der bei der Verhinderungspflege gewährt wird, bezieht sich auf einen Zeitrahmen von 6 Wochen (42 Tage) im Jahr. Das ist bei der Kurzzeitpflege ebenfalls anders. Hier gibt es eine Beschränkung auf 56 Tage pro Jahr.

Gut zu wissen!

Eine Kurzzeitpflege erfolgt stationär. Sie können auch eine Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombinieren, sofern Sie die 6 Wochen der Verhinderungspflege nicht komplett beansprucht haben. 

Verhinderungspflege – Voraussetzungen und Anspruch

Die Pflege eines Angehörigen oder einer nahestehenden pflegebedürftigen Person kann sehr zeitintensiv sein. Aufgrund dessen wird Ihr eigenes Privatleben womöglich stark eingeschränkt. Eigene Bedürfnisse müssen dann in den Hintergrund treten. Der Gesetzgeber hat mit der Verhinderungspflege eine Möglichkeit geschaffen, mit der Sie sich auch zeitweise um Ihre Angelegenheiten wie kurzfristige Termine kümmern können.

Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können.

Voraussetzungen

    • Sie pflegen einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung
    • Die Pflege findet seit mindestens 6 Monaten statt
    • Die zu pflegende Person besitzt mindestens Pflegegrad  2
    • Sie erhalten von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen Pflegegeld

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

Die Verhinderungspflege erfolgt in der Regel ambulant. Es kommen verschiedene Personen in Betracht, die im häuslichen Umfeld der Pflegeperson aktiv werden können. Häufig wird auf einen ambulanten Pflegedienst zurückgegriffen.

Die Verhinderungspflege kann aber auch von Nachbarn, Verwandten und Freunden durchgeführt werden. Eine pflegerische Grundausbildung oder sonstige Weiterbildung ist nicht notwendig.

Allerdings gibt es bei Verwandten bis zum 2.Grad eine Besonderheit. Hier wird die Verhinderungspflege nicht in ganzer Höhe übernommen. Maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes wird nahen Verwandten ausgezahlt.

Gut zu wissen!

Verwandte, die bis zum 2. Grad zählen, sind Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister und Enkelkinder.

Was beinhaltet die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege soll sicherstellen, dass die Pflegeperson angemessen versorgt wird. Die körperliche Konstitution und der allgemeine Gesundheitszustand bestimmen maßgeblich darüber, welche pflegerischen Maßnahmen notwendig sind.

Grundsätzlich fallen die Tätigkeiten in den Bereich der Grundpflege und der Behandlungspflege.

Dazu zählen:

    • Körperpflege
    • Unterstützung bei Ausscheidungen
    • Hilfestellung bei Ernährung und Bewegung
    • Einkaufen
    • Kochen
    • Reinigungsarbeiten

Gut zu wissen!

Bei der Verhinderungspflege können Nachbarn, Freunden usw. Fahrtkosten oder Verdienstausfälle entstehen. Mit der Verhinderungspflege können auch diese Kosten abgegolten werden.

Wie hoch ist die Verhinderungspflege?

Es gibt eine maximale Kostenerstattung von bis zu 1.612 Euro für erbrachte Leistungen aus der Verhinderungspflege im Jahr. Daraus ergibt sich auch der Umfang, welcher durch Verhinderungspflege gegeben ist. Verhinderungspflege kann stundenweise in Anspruch genommen werden oder für einen längeren Zeitraum. Die Abrechnung einer Ersatzpflege erfolgt überwiegend stundenweise, die Beanspruchung dieses Dienstes jedoch eher tageweise. Den genauen Abrechnungsvorgang erfragen Sie am besten bei Ihrer zuständigen Pflegekasse

Die folgende Tabelle kann Ihnen Hinweise darauf geben, welche Entlastungen Sie erwarten können.

Pflegegrad
2
3
4
5
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (1,5-facher Betrag des Pflegegeldes) 498 € 858 € 1.146 € 1.419 €
Verhinderungspflege durch Bekannte, entfernte Verwandte oder Pflegekräfte 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €

Tabelle 1 Leistungen Verhinderungspflege Quelle: https://www.pflegehilfe.org/verhinderungspflege

Verhinderungspflege 2024: Verhinderungspflege voll ausschöpfen

Die Pflegereform 2021 hat auch im Bereich der Verhinderungspflege einige Erneuerungen gebracht. Das Budget für Kurzzeitpflege wurde um 10 % auf 1774 Euro erhöht. In Kombination mit der Verhinderungspflege ergibt sich daraus eine Entlastung von 3386 Euro pro Jahr. Die geplanten Eckpunkte der Pflegereform gelten seit dem 1. Juli 2021. Bei Fragen können Sie sich an Ihre Pflegekasse oder Krankenkasse wenden.

Verhinderungspflege rückwirkend erhalten

Eine vorherige Beantragung der Pflegehilfe ist nicht zwingend notwendig, die Kostenerstattung kann auch rückwirkend geltend gemacht werden. Es ist darauf zu achten, jegliche Nachweise und Belege, beispielsweise über den Kauf von Pflegehilfsmitteln oder Ähnliches aufzubewahren, um sie bei den entsprechenden Pflegekassen einzureichen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten Sie kostenlos bei Sanubi. Wir übernehmen die Abrechnung mit der Kasse und versenden die Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenlos zu Ihnen nach Hause.

Antrag auf Verhinderungspflege

Bestimmt fragen Sie sich, wie Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen können. Nun, das ist einfacher als gedacht.

Die Beantragung der Verhinderungspflege erfolgt bei der entsprechenden Pflegekasse. Es muss ein Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson gestellt werden. Zusätzlich empfiehlt sich, ein entsprechendes Abrechnungsformular beizulegen, welches alle in Zusammenhang mit der Pflegevertretung aufgekommenen Kosten in Form von Quittungen und Rechnungen, darlegt. Sie haben bis zum 31.12. eines Jahres Zeit und Gelegenheit, die Verhinderungspflege zu nutzen und sich Kosten erstatten zu lassen.

In unserem Dokumentenservice können Sie alle relevanten Unterlagen zur Beantragung der Verhinderungspflege downloaden.

Antrag richtig ausfüllen

Anträge, die Pflegepersonen stellen können, sorgen für Entlastung. Allerdings können sie auch Verwirrung stiften, insbesondere wenn es um die stundenweise Verhinderungspflege geht. 

Verhinderungspflege: wertvolle Praxistipps

Wer die Verhinderungspflege stundenweise oder über einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen möchte, ist gut mit einem Verhinderungspflege-Rechner bedient. Gerne möchten wir Sie nochmals daran erinnern, dass ein Antrag (Verhinderungspflege rückwirkend oder vorab) notwendig ist. 

Folgende Tipps helfen Ihnen im Pflegealltag, wenn es um die Verhinderungspflege geht:

Tipp 1: Kombinieren Sie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege kann im Gegensatz zur Verhinderungspflege auch ohne eine Vorauspflege in Anspruch genommen werden. Jede pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf eine Kurzzeitpflege. Diese erfolgt dann meist stationär und nicht im häuslichen Umfeld. Wenn die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen wurde und die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllt sind, kann ein Teil des Ersatzpflegegeldes benutzt werden. Für die Kurzzeitpflege gilt eine Kostenübernahme von 1.774 Euro. Insgesamt können 806 Euro (§39 SGB XI) aus der Kurzeitpflege auf die 1.612 Euro der Verhinderungspflege aufgerechnet werden, sodass dann insgesamt 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung stehen.

Tipp 2: Behalten Sie Ihr Pflegegeld

Eine Pflege in den eigenen vier Wänden ist von vielen Menschen gewünscht und trägt zum Wohlbefinden der betroffenen Personen bei. Zur Sicherstellung der Pflege erhalten Sie das Pflegegeld. Kommt es nun zur Verhinderungspflege über einen längeren Zeitraum, so wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds bis zu sechs Wochen weiterhin an die Pflegebedürftigen gezahlt. Wenn es hingegen nur zu einer stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege kommt, d. h. weniger als acht Stunden innerhalb von zwei Tagen, dann wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Tipp 3: Lassen Sie sich beim Antrag auf Verhinderungspflege unterstützen

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie einen Antrag auf Verhinderungspflege ausfüllen sollen, können Sie ganz unkompliziert bei der Pflegekasse anrufen. Dort stehen Ihnen freundliche Mitarbeiter zur Verfügung, um die Formulare bestmöglich und schnell ausfüllen zu können. 

FAQ: Fragen und Antworten rund um die Verhinderungspflege