Im häuslichen Umfeld gibt es Bereiche, die für Pflegebedürftige eine besondere Herausforderung bedeuten – hierzu zählt die Körperpflege. Im Badezimmer fallen Aufgaben an, für die viel Geschicklichkeit erforderlich ist, zum Beispiel das Zähneputzen. Außerdem lauern hier im wahrsten Sinne des Wortes viele Stolperfallen. Bade- und Duschhilfen unterstützen Pflegebedürftige tatkräftig und reduzieren unter anderem das Risiko für Stürze.
Wir verraten Ihnen, welche Bade- und Duschhilfen es gibt und wer für die Kostenübernahme zuständig ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Bade- und Duschhilfen zählen zu den Hilfsmitteln.
- Im Hilfsmittelkatalog finden Sie die Produkte unter der Kategorie „04- Bade- und Duschhilfen“.
- Bade- und Duschhilfen eignen sich für Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
- Als Kostenträger dient die Krankenkasse. Da Badehilfen zu den sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmitteln zählen, können sich die Krankenkasse und die Pflegekasse die Kosten teilen.
- Der Antrag auf Bade- und Duschhilfen klappt mit einer ärztlichen Verordnung oder durch eine Empfehlung einer Pflegefachkraft.
- Für die richtige Auswahl der Bade- und Duschhilfe können Pflegebedürftige sich in einem Sanitätshaus beraten lassen.
Was sind Bade- und Duschhilfen?
Bade- und Duschhilfen haben das Ziel, Pflegebedürftige bei der selbstständigen Ausführung der Körperpflege zu unterstützen. Die jeweiligen Produkte können beeinträchtigte oder ausgefallene Körperfunktionen teilweise oder vollständig ausgleichen.[1] Das ist wichtig, damit sich Pflegebedürftige wieder leichter waschen, duschen oder baden können. Außerdem können Bade- und Duschhilfen Stürzen vorbeugen – insbesondere im Badezimmer kann es durch einen nassen, rutschigen Untergrund schnell zu Unfällen kommen. Vor allem dann, wenn Betroffene unsicher auf den Beinen sind. Die speziellen Produkte unterstützen jedoch nicht nur den Betroffenen selbst, sondern können auch die häusliche Pflege erleichtern. Pflegende können die Bade- und Duschhilfen nutzen, um ihre eigenen Kräfte zu schonen.
Diese Bade- und Duschhilfen gibt es:
- Badewannenlifter
- Badewannensitze
- Duschhilfen
- Badewanneneinsätze
- Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen
Welche Bade- und Duschhilfen gibt es?
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes listet unterschiedliche Bade- und Duschhilfen in der Kategorie „04- Bade- und Duschhilfen auf“. Bei allen Produkten handelt es sich um grundsätzlich übernahmefähige Hilfsmittel, die zur Körperpflege genutzt werden. Sie haben die Aufgabe, die Sicherheit bei der Körperpflege zu unterstützen und/oder die Körperpflege selbst zu vereinfachen.
1. Badewannenlifter
Ein Badewannenlifter ermöglicht bzw. vereinfacht Pflegebedürftigen das Badeerlebnis. Wenn ein Badelifter in die Badewanne eingesetzt wird, erleichtert das den Pflegebedürftigen den Ein- und Ausstieg enorm. Auch wenn Badewannenlifter unterschiedlich aussehen können, ist die Funktionsfähigkeit meist gleich: Ein Sitz mit Rückenlehne arbeitet hier mit einer Hubeinrichtung zusammen. Der Badewannenlifter kann dann per Knopfdruck hochgefahren oder abgesenkt werden, um dem Nutzer ohne Kraftaufwand ein Bad zu ermöglichen. Mit sogenannten Übersetzklappen funktioniert auch das Übersetzen über den Wannenrand problemlos. Übrigens: Badewannenlifter können jederzeit aus der Badewanne herausgenommen werden – das ist nicht nur praktisch für die Reinigung, sondern auch für eine Mitnahme, beispielsweise in den Urlaub.
2. Badewannensitze
Anders wie ein Badewannenlifter lassen sich Badewannensitze weder hochfahren noch absenken. Stattdessen hängen Nutzer sie einfach in die Badewanne ein, wo sie als Sitzmöglichkeit dienen. Badewannensitze sollen aber nicht nur den Komfort steigern, sondern auch die Badewannenhöhe reduzieren. Der Wechsel vom Stand in eine sitzende Position fällt Betroffenen so einfacher. Ein Tragwerk und eine daran angeschlossene Sitzfläche – daraus besteht ein Badewannensitz. Bei manchen Produkten befindet sich eine kleine Aussparung auf der Sitzfläche, der sogenannte Hygieneausschnitt. Durch diese Lücke gelingt die Intimhygiene einfacher. Der Badewannensitz ist belastbar und stabilisiert die Sitzposition des Pflegebedürftigen während der Körperpflege. Die Badewannensitze gibt es übrigens in verschiedenen Variationen: mit Rückenlehne, ohne Rückenlehne und drehbar.
Gut zu wissen!
In der Kategorie Badewannensitze entdecken Sie auch die sogenannten Badewannenbretter. Sie werden auf den Badewannenrand platziert – Nutzer nehmen dann auf der rutschsicheren Oberfläche Platz. Die Badewannenbretter gibt es in unterschiedlichen Längen und mit Extras wie eine Seifenablage oder einem Haltegriff.
3. Duschhilfen
Bei den Duschhilfen haben Sie eine große Auswahl. Hier unterstützen Sie gleich mehrere Produkte, um die Körperpflege in der Dusche zu vereinfachen.
Duschsitze, an der Wand montiert
Wie die Bezeichnung im Hilfsmittelverzeichnis bereits verrät, handelt es sich bei diesem Duschsitz um ein Produkt, das an die Wand montiert wird. Hier gibt es viele verschiedene Ausführungen – manche verfügen über eine Armlehne, Rückenlehne oder über Stützbeine, wieder andere lassen sich zusammenklappen oder seitlich verschieben. Auch das Material variiert. Sie können zwischen einem starren Material oder einer Polsterauflage wählen.
Duschhocker
Einen Duschocker platzieren Sie einfach in die Dusche – er bietet eine Sitzgelegenheit und erleichtert so die Körperpflege. Auch hier gibt es verschiedene Ausführungen. Sie können sich für einen Duschsitz entscheiden, der eine höhenverstellbare Sitzfläche oder Armlehnen hat. Auch eine Polsterfläche oder starres Material stehen zur Auswahl.
Duschstühle
Duschstühle werden von vielen Menschen als komfortabel wahrgenommen. Kein Wunder, denn sie verfügen neben vier rutschfesten Standfüßen und einer Sitzfläche auch über Lehnen für den Rücken und für die Arme. Die Wahl zwischen einer Polsterauflage oder einem starren Material gibt es auch hier.
Duschliege
Eine Duschliege ist so konzipiert, dass das Duschwasser durch die Liegefläche hindurchfließt. Deshalb besteht das Produkt aus einem netzartigen und wasserdurchlässigen Gewebe. Für die nötige Standfestigkeit sorgt ein Metallrohrrahmen. Duschliegen lassen sich auf die Badewanne auflegen oder an der Wand befestigen. Spezielle Varianten sind auch transportabel, dabei handelt es sich um die sogenannten fahrbaren Duschliegen.2
Gut zu wissen!
Im Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbandes finden Sie auch spezielle Duschstühle für Kinder und Jugendliche.
Badewanneneinsätze
Badeliegen zählen zu den Badewanneneinsätzen. Sie werden somit einfach in eine Badewanne eingesetzt. Die Produkte zeichnen sich dadurch aus, dass sie ein gutes Badeerlebnis ermöglichen – Pflegebedürftige befinden sich mit Ausnahme ihres Kopfes vollständig im Wasser. Damit die Badeliege durch den Kontakt mit Wasser keinen Schaden nimmt, besteht sie aus korrosionsgeschützten Rohren und einem speziellen Netzgewebe. Fixier- und Sicherheitsgurte bieten zusätzliche Sicherheit für die Nutzer.2
Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen
Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen übernehmen eine besondere Bedeutung, denn sie bieten wertvollen Halt im Badezimmer.
Hier lassen sich gleich mehrere Griffe unterscheiden:
- Badewannengriffe: Sie erleichtern den Ein- und Ausstieg in/aus die/der Badewanne. Die Badewannengriffe gibt es in unterschiedlichen Griffformen und Längen. Besonders clever sind mobile Badewannengriffe – ganz ohne den Einsatz von Werkzeug können sie an dem jeweiligen Ort abgenommen und neben einer anderen Badewanne angebracht werden – das klappt mit einem ausgeklügelten Saugnapfsystem.2
- Stützgriffe für Waschbecken und Toiletten: Pflegebedürftige mit einem unsicheren Gang oder Stand erhalten durch spezielle Stützgriffe ein großes Maß an Sicherheit. Sie können neben Waschbecken und Toiletten angebracht werden und erleichtern das Aufstehen/Hinsetzen oder Stehen. Das Material besteht aus Kunststoff oder Metall. Für die Anbringung benötigen Nutzer Dübel und Schrauben.2
- Boden-Deckenstangen: Entsprechende Produkte werden zwischen Boden und Decke eingeklemmt oder mit Schrauben befestigt. Nutzer erhalten so eine senkrecht ausgerichtete Haltestange, die beim Aufstehen, Hinsetzen oder Stehen unterstützt.
Für wen eignen sich Bade- und Duschhilfen?
Je eingeschränkter die körperlichen Funktionen sind, desto sinnvoller ist der Einsatz von Hilfsmitteln/Pflegehilfsmitteln. Bade- und Duschhilfen bieten ein großes Maß an Sicherheit, und zwar dort, wo es häufig zu Unfällen kommt: im Badezimmer.
Es gibt verschiedene Gründe für den Einsatz von Bade- und Duschhilfen.
Für folgende Personengruppen eignen sich die Produkte besonders:
- Menschen mit körperlichen Einschränkungen: Multiple Sklerose, Parkinson oder ein Schlaganfall – viele Erkrankungen oder Ereignisse können die Selbstständigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Falls Ihre Muskelkraft nachgelassen hat oder Sie beispielsweise durch eine Teillähmung Gliedmaßen nur noch unzureichend bewegen können, bieten sich Bade- und Duschhilfen an.
- Personen mit Kreislaufproblemen: Insbesondere ältere Menschen kann unvorbereitet ein Schwindelgefühl treffen, beispielsweise im Rahmen der Zuckerkrankheit (Diabetes) oder durch einen niedrigen Blutdruck. Durch Haltegriffe, Duschstühle und Co. erhalten Sie im Bedarfsfall die nötige Sicherheit.
- Menschen mit Gelenkproblemen: Insbesondere Personen mit unbeweglichen oder schmerzenden Gelenken haben es schwer mit der Körperpflege. Durch einen Badewannenlifter, Haltegriffe oder einen Duschstuhl erhalten Sie Unterstützung im Alltag.
Gut zu wissen!
Der Kostenträger prüft, ob Personen eine hinreichende Begründung für den Einsatz der Bade- und Duschhilfen mitbringen. Da einfache Hilfsmittel wie Duschstühle oder Badewannenbretter aber vergleichsweise günstig sind, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Hilfsmittel selbst anzuschaffen.
Welche Bade- und Duschhilfe ist die richtige für mich?
Es gibt eine große Anzahl an verschiedenen Bade- und Duschhilfen. Da fällt es gar nicht so einfach, den Überblick zu behalten. Glücklicherweise bietet das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes eine gute Übersicht. Informieren Sie sich am besten eingehend, bevor Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt machen oder eine Pflegefachkraft um eine Empfehlung bitten. So können Sie verschiedene Ausführungen besprechen und einen Wunsch äußern. Sollte das Hilfsmittel medizinisch/pflegerisch notwendig sein, könnte Ihr Wunsch bei der Kostenübernahme berücksichtigt werden. Ein guter Tipp ist es auch, sich vorab in einem Sanitätshaus beraten zu lassen. Die Mitarbeiter wissen genau, welche Hilfsmittel bei der häuslichen Pflege eine große Unterstützung sind. Besonders praktisch: Hier erhalten Sie zusätzlich einige Tipps für die Verwendung der Bade- und Duschhilfen.
Bade- und Duschhilfen: rechtliche Grundlagen und Kostenübernahme
Wenn Sie sich näher über Bade- und Duschhilfen erkundigen möchten, können Sie die einzelnen Produkte im Hilfsmittelverzeichnis unter der Kategorie „04- Bade- und Duschhilfen“ nachschlagen. Dadurch, dass die Produkte im Hilfsmittelkatalog aufgeführt sind, zählen sie rechtlich gesehen zu den Hilfsmitteln. Für gewöhnlich ist ausschließlich die Krankenkasse für die Kostenübernahme verantwortlich. Doch bei den Badehilfen gibt es eine Besonderheit – sie zählen zu den sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmitteln. Kein Wunder, denn Badehilfen dienen sowohl den Zwecken der Krankenkasse als auch denen der Pflegekasse. Da in diesem Fall die Abgrenzung schwerfällt, beteiligt sich sowohl die Krankenkasse als auch die Pflegekasse an den Kosten. Der Anteil der Krankenkasse liegt hier bei 65,3%, die Pflegekasse übernimmt somit 34,7%.[1] Grundsätzlich hat jede Person Anspruch auf Bade- und Duschhilfen. Vorausgesetzt, der Bedarf kann medizinisch/pflegerisch begründet werden. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen können Sie im § 33 SGB V nachlesen.[2]
So erhalten Sie Bade- und Duschhilfen von der Krankenkasse
Grundsätzlich können Sie über zwei Wege an die Bade- und Duschhilfe gelangen.
- Option 1 – Über den Hausarzt: Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt und äußern Sie den Wunsch nach einer Bade- oder Duschhilfe. Hält er das Produkt für erforderlich, stellt er eine Verordnung aus. Bei der Krankenkasse können Sie sich anschließend über bestehende Leistungsverträge informieren. Auf diese Weise finden Sie heraus, welcher Anbieter mit der Krankenkasse kooperiert. Nun wenden Sie sich mit der Verordnung direkt an den Dienstleister – in der Regel kümmert dieser sich um alles weitere.[3]
- Option 2 – Empfehlung durch eine Pflegefachkraft: Seit dem Jahr 2022 dürfen Pflegefachkräfte doppelfunktionale Hilfsmittel wie Badehilfen empfehlen. Mithilfe der Vermutungsregelung ersetzt die Empfehlung die ärztliche Verordnung. Das geht so: Die Pflegefachkraft verschafft sich einen Überblick über das nötige Hilfsmittel und füllt anschließend ein spezielles Formular aus. Darin begründet die Pflegefachkraft ihre Empfehlung. Anschließend unterschreiben Sie das Formular und leiten es an einen Leistungserbringer wie ein Sanitätshaus weiter. Das Sanitätshaus stellt nun den Leistungsantrag bei der zuständigen Kranken-/Pflegekasse. Achtung: das Empfehlungsformular darf bei der Beantragung nicht älter als zwei Wochen sein.
Tipps zur Anwendung von Bade- und Duschhilfen
Bade- und Duschhilfen sind clevere Hilfsmittel für den Pflegealltag. Um das Beste aus den Produkten herauszuholen, geben wir pflegenden Angehörigen nun einige Tipps zur Anwendung.
- Legen Sie sich eine Routine zu: Bade- und Duschhilfen unterstützen den Pflegealltag dann maßgeblich, wenn sie ausnahmslos zur Anwendung kommen. Daher unser Tipp: Sorgen Sie dafür, dass die Produkte ganz selbstverständlich zum Pflegealltag dazugehören. Wenn Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zur Toilette begleiten, leiten Sie ihn an, sich an dem Haltegriff bei der Toilette festzuhalten. Beim Duschen kommt stets der Duschhocker zum Einsatz. Das erleichtert nicht nur die pflegerischen Maßnahmen, sondern steigert auch die Akzeptanz des Pflegebedürftigen gegenüber dem Produkteinsatz.
- Reinigen Sie die Hilfsmittel regelmäßig: Alle Bade- und Duschhilfen sind so konzipiert, dass sie leicht zu reinigen sind. Den Netzstoff, das Metall oder den Kunststoff können Sie mit handelsüblichen Reinigern säubern. Bei Haltegriffen empfiehlt sich zusätzlich der Einsatz von Flächendesinfektionsmitteln. Wie oft die praktischen Utensilien gereinigt werden müssen, hängt von der Intensität der Nutzung ab. Haltegriffe werden beispielsweise mehrmals am Tag berührt – hier ist es sinnvoll, sie täglich zu reinigen.
- Überprüfen Sie den Hilfsmittelbedarf erneut: Die Pflegesituation kann sich von Tag zu Tag ändern. Beobachten Sie die Pflegeabläufe. Stellen Sie fest, dass das Badewannenbrett nicht mehr die nötige Sicherheit bietet? Dann kann eine Umstellung auf einen Badewannenlifter sinnvoll sein. Besprechen Sie den zusätzlichen Bedarf mit der Pflegefachperson oder dem Hausarzt. Unser Tipp: Mit einem Pflegetagebuch halten Sie Veränderungen bei der Pflegesituation fest. Die Aufzeichnungen sind nicht nur interessant, wenn es um eine Höherstufung des Pflegegrades geht, sondern auch für die Beurteilung der Hilfsmittelversorgung. Bringen Sie das Pflegetagebuch also unbedingt zum Arztbesuch mit.
Ihre Sanubi-Pflegebox
Alle Personen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf die sogenannte Pflegehilfsmittelpauschale. Pflegebedürftige erhalten somit 40 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Darunter auch Desinfektionsmittel, mit dem Sie unter anderem Haltegriffe säubern können. Mit unserer Sanubi-Pflegebox können Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zusammenstellen und bequem nach Hause senden lassen. Sanubi übernimmt für Sie die Abrechnung mit der Pflegekasse.