Stehen bedingt eine aufrechte Körperposition, die mit vielen positiven Effekten verbunden ist. Während Personen stehen, tun sie aktiv etwas für ihren Knochenstoffwechsel sowie ihren Kreislauf und beugen beispielsweise einem Dekubitus (Druckgeschwür) vor. Durch angeborene oder erworbene Beeinträchtigungen kann das selbstständige Stehvermögen jedoch eingeschränkt sein. Das trifft insbesondere auf Menschen mit einem Pflegegrad zu. Stehhilfen unterstützen Pflegebedürftige dabei, eine aufrechte Position einzunehmen und beizubehalten.

Wir erklären Ihnen, warum Stehhilfen sinnvoll sind und in welchen Fällen die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie in drei einfachen Schritten eine Stehhilfe beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stehhilfen sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Kategorie 28 „Stehhilfen“ aufgeführt.
  • Stehständer und Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung zählen zu den Stehhilfen.
  • Die Hilfsmittel eignen sich für Menschen mit Lähmungen der Arme und Beine sowie einer schwachen Rumpfmuskulatur.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Stehhilfe, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
  • Versicherte sollten einige Zeit einplanen, um sich an das Hilfsmittel zu gewöhnen.

Was sind Stehhilfen und warum werden sie eingesetzt?

Stehhilfen sind spezielle Geräte, die eine aufrechte Position ermöglichen. Sie stabilisieren zu diesem Zweck den Rumpf und die Beine. Stehhilfen kommen bei Menschen zum Einsatz, die seit der Geburt oder im Laufe ihres Lebens funktionelle oder strukturelle Schädigungen aufweisen, die das Stehvermögen erschweren oder verhindern. Die Hilfsmittel unterstützen Anwender dabei, in einer aufrechten Position zu verbleiben. Das kann sinnvoll sein, um beispielsweise die Raumwahrnehmung oder die Armfunktion zu optimieren. Außerdem beugen Patienten mit einer Stehhilfe einer Thrombose sowie Druckgeschwüren vor und bringen ihren Kreislauf in Schwung. Eine Stehhilfe kann auch einen gewissen Beitrag zur Obstipationsprophylaxe liefern, denn durch die aufrechte Position werden Darmbewegungen unterstützt. Die Stehhilfe dient zudem als therapeutisches Hilfsmittel – eine stehende Position ist nämlich hilfreich bei der Vorbereitung eines Gehtrainings.[1]

Gut zu wissen!

Stehhilfen sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt und werden bei einer hinreichenden medizinischen Begründung von der Krankenkasse übernommen.

Wer benötigt eine Stehhilfe?

Menschen mit angeborenen oder erworbenen Beeinträchtigungen des Stehvermögens können auf eine Stehhilfe vertrauen. Sie ermöglicht eine aufrechte Körperhaltung, zum Beispiel zur Vorbereitung des Gehtrainings oder zur Nutzung der positiven Effekte auf die Physiologie (Kreislauf, Verdauung, Knochenstoffwechsel). Zudem erleichtert die Stehhilfe den Pflegealltag – die Nahrungsaufnahme kann in einer Stehhilfe einfacher gelingen.1

Stehhilfen kommen beispielsweise zum Einsatz bei:

  • Halbseitenlähmungen, beispielsweise infolge eines Schlaganfalls
  • Lähmung der Arme und Beine gegebenenfalls mit beteiligter Rumpfmuskulatur, zum Beispiel bei dem Querschnittssyndrom, Tumoren oder Multiple Sklerose
  • Lähmung der Beine (gegebenenfalls ist auch die Rumpfmuskulatur betroffen), beispielsweise durch eine Polyneuropathie oder Muskeldystrophie

Ob in Ihrem Fall eine Stehhilfe sinnvoll ist, entscheidet Ihr behandelnder Arzt. Er kennt Ihre Krankheitsgeschichte und die damit einhergehenden Einschränkungen.

Stehhilfen: Hilfsmittel im Überblick

Wenn es um Hilfsmittel in der häuslichen Pflege geht, ist das Hilfsmittelverzeichnis genau die richtige Lektüre für Sie. Hier sind alle Hilfsmittel aufgeführt, die sich für den Heimgebrauch eignen und grundsätzlich durch die Krankenkasse übernommen werden können. Bei fehlendem Stehvermögen ist die Kategorie 28 „Stehhilfen“ besonders interessant für Sie.

Folgende Stehhilfen finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis:

  1. Stehständer
  2. Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung

1. Stehständer

Die Geräte in dieser Kategorie sind für die Stabilisierung der Knie-, Fuß- und Hüftgelenke entwickelt worden. Sie alle haben das Ziel, durch die Unterstützung Stehübungen und Bewegungsübungen zu ermöglichen, die sich auf die oberen Extremitäten und den Rumpf beziehen.

Für eine bessere Übersicht unterscheidet das GKV-Hilfsmittelverzeichnis die Produkte nach verschiedenen Konstruktionsmerkmalen.

Dazu zählen:

  • Feststehende Stehständer: Die Hilfsmittel verfügen über eine Grundplatte – Pflegebedürftige können sie zum Auftritt oder als Standfläche nutzen. Mittels Fußhalterungen können die Füße fixiert werden. An der Grundplatte ist ein Metallrahmen angeschlossen, der mit einer verstellbaren Verlängerung (ebenfalls aus Metall) ausgestattet ist. Die Verlängerung bietet mittels Adapter die Option, Abstützplatten aus Holz oder Kunststoff zu befestigen. Für den nötigen Komfort verfügen sie über eine Polsterung – Anwender können sich so bequem beim Stehen abstützen. Apropos Abstützung: Diese erfolgt im Knieareal, ohne das Knie selbst unnötig zu belasten. Auch das Becken und gegebenenfalls der Brustkorb erhalten eine Abstützung. Neben den einzelnen Abstützflächen ist es möglich, Beinschalen oder Gurte zur Fixierung einzusetzen. Bei feststehenden Stehständern gibt es verschiedene Anpassungsmöglichkeiten, um das Hilfsmittel auf die individuellen Maße einzustellen. Außerdem existiert die Option, einen Therapietisch zur Oberkörperabstützung anzubringen.1
  • Fahrbare Stehständer: Wie die Bezeichnung bereits vermuten lässt, ist dieses Hilfsmittel transportabel. Hierzu sind an der Grundplatte vier lenkbare Rollen befestigt, die über einen Bremsfeststeller verfügen. Besonders praktisch ist, dass fahrbare Stehständer ohne Kraftaufwand in unterschiedliche Wohnbereiche verschoben werden können. Fahrbare Stehständer sind bis auf die Rollen genauso wie feststehende Stehständer aufgebaut.1
  • An der Wand zu montierende Stehständer: Sie verfügen über vergleichsweise wenig Platz in Ihrem häuslichen Umfeld? Dann eignet sich ein Stehständer zur Wandmontage besonders gut. Diese werden fest an die Wand montiert und sind in der Regel ausklappbar. Benötigen Sie den Stehständer also nicht, können Sie ihn platzsparend verstauen. Besteht eine ungewöhnliche motorische Unruhe bei Patienten, sorgt ein fest an der Wand montierter Stehständer für zusätzliche Sicherheit. Der Aufbau ähnelt dem feststehenden Stehständer.1
  • Stehständer für die selbstständige Fortbewegung: Hier ist das Besondere, dass die Stehständer auf Fahrgestellen befestigt sind. Durch ihren cleveren Aufbau unterstützen sie die Eigenfortbewegung – das klappt beispielsweise mittels Antriebsrädern mit Greifreifen oder einem speziellen Mechanismus, der sich Greifreifen und eine Kette zunutze macht. Auch hier ähnelt der sonstige Aufbau dem von feststehenden Stehständern.1

2. Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung

Das Stehen kann auch von Schrägliegebrettern unterstützt werden. Sie stabilisieren den Rumpf und die Beine. Während der Anwendung erhalten Nutzer eine bessere Kontrolle über den Kopf und die Armfunktion. Außerdem erweitern Patienten während der Nutzung ihr Blickfeld und die Raumwahrnehmung, da sie sich nun in einer aufrechten Position befinden. Schrägliegebretter sind winkelverstellbar – sie können beinahe in eine senkrechte Position befördert werden.1

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet folgende Schrägliegebretter mit Kippvorrichtung:

  • Feststehende Schrägliegebretter: Nutzer können mit einem feststehenden Schrägliegebrett mit Kippvorrichtung eine schräge Bauch- sowie Rückenlage einnehmen. Sie bestehen aus zwei Rahmenteilen (häufig aus Metallrohr), die zueinander winkelverstellbar sind. Ein Rahmen befindet sich auf dem Boden. Der andere Rahmen bietet den nötigen Platz für die Körperabstützung und Befestigungsmöglichkeiten für einen Therapietisch oder andere Zubehörteile. Das Besondere an einem feststehenden Schrägliegebrett ist, dass Patienten damit von der Waagerechten bis beinahe in eine senkrechte Position gebracht werden können. Damit Nutzer komfortabel und sicher liegen, ist das Hilfsmittel speziell gefertigt. Es bietet beispielsweise großflächige Auflagen für die Beine, eine große Auflage für den Rumpf und eine Platte für den Brustkorb sowie eine Gesäßunterstützung. Die großen Körperauflagen besitzen eine weiche Polsterung und einen Bezug. Für die nötige Sicherheit sorgen Gurte und seitliche Begrenzungen. Bei den feststehenden Schrägliegebrettern gibt es viele Einstellmöglichkeiten, zum Beispiel bei der Höhe. Auch hier existiert die Option, einen Therapietisch anzubringen.2
  • Fahrbare Schrägliegebretter: Diese Schrägliegebretter verfügen über Rollen, die an dem Rahmen angebracht sind. Somit ist das Hilfsmittel transportabel und kann in verschiedenen Räumlichkeiten Platz finden. Ansonsten sind fahrbare Schrägliegebretter wie feststehende Schrägliegebretter gefertigt.2

Gut zu wissen!

Schräglegebretter kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn eine fehlende Rumpfkontrolle einen aufrechten Stand in Stehständern derzeit kaum bis gar nicht ermöglicht. Des Weiteren werden die Hilfsmittel genutzt, wenn die Bauch- oder Rückenschräglage therapeutisch sinnvoll ist.

Stehhilfen: Kosten und Kostenübernahme

Stehhilfen kosten mehrere Hundert Euro und mehr. Ausschlaggebend für den Preis sind das genaue Produkt, der Hersteller und das Modell. Bringen Sie eine hinreichende medizinische Begründung mit, müssen Sie das Hilfsmittel aber nicht selbst zahlen. In dem Fall greift Ihnen die Krankenkasse unter die Arme. Auf Sie kommt dann nur der gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungsbetrag in Höhe von mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro zu.[1]

Voraussetzungen für die Übernahme von Stehhilfen

Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Stehen haben, ist das nicht automatisch ein Grund für den Einsatz einer Stehhilfe. In einem ersten Schritt muss Ihr behandelnder Arzt feststellen, ob eine hinreichende Begründung vorliegt. Interessieren Sie sich für eine Stehhilfe suchen Sie am besten das Gespräch mit einem Mediziner und erkundigen Sie sich, ob das Hilfsmittel in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Grundsätzlich müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, damit die Krankenkasse die Kosten für eine Stehhilfe übernimmt:

  • Ihr Mediziner, das kann ein Hausarzt oder Orthopäde sein, hat in Erfahrung gebracht, dass Sie aufgrund einer angeborenen oder zugezogenen Beeinträchtigung eine Stehhilfe benötigen
  • Der Arzt gibt Ihnen eine ärztliche Verordnung für die Stehhilfe mit nach Hause.

Stehhilfe in 3 Schritten beantragen: So gehen Sie vor

Sie möchten eine Stehhilfe im Alltag nutzen? Dann ist die Krankenkasse der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir gehen nun gemeinsam drei Schritte durch, die Ihnen zu einer Stehhilfe verhelfen können.

  1. Schritt – Sprechen Sie mit Ihrem Mediziner: Der Krankenkasse reicht es nicht, dass Sie auf die Notwendigkeit einer Stehhilfe hinweisen. Ein Arzt muss bestätigen, dass Sie das Hilfsmittel im Alltag brauchen. Das entsprechende Signal erhält die Krankenkasse mit der ärztlichen Verordnung. Am besten vereinbaren Sie also zeitnah einen Termin bei Ihrem Arzt und sprechen Ihr Anliegen an. Bei einem entsprechenden Bedarf verordnen Mediziner in der Regel aber auch von sich aus zeitnah das Hilfsmittel.
  2. Schritt – Bringen Sie die Krankenkassen-Kooperationspartner in Erfahrung: Hierzulande sind viele Menschen auf Hilfsmittel angewiesen und täglich kommen neue hinzu. Mit einem koordinierten Prozess gelingt es, Betroffenen die richtigen Informationen und das Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Aufgabe sind Leistungserbringer betraut, die mit den Krankenkassen Kooperationsverträge schließen. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, wer Sie mit der Stehhilfe versorgen kann. Unser Tipp: Wählen Sie einen Kooperationspartner, beispielsweise ein Sanitätshaus, in Ihrer Nähe.
  3. Schritt – Stellen Sie die ärztliche Verordnung zur Verfügung: Der Leistungserbringer ist nun Ihr Ansprechpartner für alles rund um das Hilfsmittel. Geben Sie die ärztliche Verordnung ab, kümmert sich das Sanitätshaus um die Abrechnung, Bestellung und gegebenenfalls Lieferung der Stehhilfe. Außerdem erhalten Sie hier eine Einweisung und können jederzeit mit Fragen auf das Sanitätshaus zukommen.

3 Tipps für die Anwendung einer Stehhilfe

Stehhilfen eignen sich zu therapeutischen und pflegerischen Zwecken. Damit die reibungslose Anwendung im Alltag klappt, möchten wir Ihnen einige Tipps mit auf den Weg geben.

  1. Gewöhnen Sie sich an die Stehhilfe: Wieder in einer stehenden Position verbleiben zu können, ist für Sie anfangs wahrscheinlich sehr ungewohnt. Nehmen Sie sich Zeit, um sich an das neue Gefühl und das Hilfsmittel zu gewöhnen. Pflegende Angehörige können Ihnen dabei helfen. Unser Tipp: Halten Sie sich genau an die Angaben des Arztes oder des Therapeuten zur Nutzung der Stehhilfe. Das stellt sicher, dass Sie in einem gewünschten Maße stehen.
  2. Sorgen Sie für hygienische Verhältnisse: Die Stehhilfe inklusive aller Polster kommt regelmäßig mit dem Körper in Berührung. Leichte Verunreinigungen, beispielsweise durch Schweiß, sind daher nicht ungewöhnlich. Reinigen Sie die Oberflächen regelmäßig – wir empfehlen eine routinemäßige Säuberung einmal in der Woche. Nutzen Sie dafür nur Reinigungsmittel, die vom Leistungserbringer oder Hersteller empfohlen werden. Bei empfindlichen Materialien fragen Sie am besten nach, ob Sie Desinfektionsmittel nutzen dürfen.
  3. Melden Sie sich bei Problemen: Für gewöhnlich klappt der Einsatz von Stehhilfen reibungslos. Das Sanitätshaus gibt Ihnen eine genaue Einweisung. Haben Sie noch Fragen, können Sie diese jederzeit an den Hilfsmittelversorger richten. Sollte es zu Problemen kommen, empfinden Sie die Stehhilfe beispielsweise als besonders unangenehm oder entstehen Druckstellen, wenden Sie sich in jedem Fall an Ihren behandelnden Arzt oder das Sanitätshaus.

FAQ: häufige Fragen zu Stehhilfen