Die 24-Stunden-Pflege ist eine tolle Option für viele pflegebedürftige Menschen, da der Patient hier im eigenen Zuhause verweilen kann. In den eigenen vier Wänden fühlt er sich nicht nur wohler, sondern genießt außerdem eine Rundumpflege, die bei der Grundpflege beginnt und bis zur medizinischen Pflege reichen kann, sofern es sich bei der (osteuropäischen) Pflegekraft um eine entsprechend ausgebildete 24h-Pflegekraft handelt. Darüber hinaus ist die 24h-Betreuerung jederzeit abrufbar und kann in kritischen Situationen aushelfen. Die 24 Stunden Pflege ist oft eine Form der Langzeitpflege.
In diesem Artikel lesen Sie, wie sich die Kostenübernahme gestaltet und welche Anbieter es gibt.
Was bedeutet 24 Stunden Pflege?
24 Stunden Pflege geht in den meisten Fällen mit einer 24 Stunden Betreuung einher. 24h-Betreuung beschreibt die umfangreiche Hilfestellung bei Aufgaben im Haushalt, bei der Körperpflege, der Betreuung tagsüber und Gesellschaft bei Ausflügen, genauso wie bei Arztbesuchen. Welche Person diese Art der Unterstützung leistet, ist dabei offen. 24 Stunden Pflege hingegen fokussiert sich zusätzlich noch auf eine ganzheitliche Pflege zu Hause, die mit einer ganztägigen Rufbereitschaft einhergeht und der Intensivpflege sehr ähnlich ist. Oftmals verlaufen die Grenzen zwischen den beiden Begriffen fließend und eine klare Unterscheidung kann nicht getroffen werden, weshalb auch im folgenden Verlauf die beiden Begriffe gleichwertig verwendet werden.
Die 24 Stunden Betreuung kann an vielen unterschiedlichen Orten stattfinden. Im Rahmen der häuslichen Pflege kann sie zusätzlich zur ambulanten Pflege erfolgen. Auch in manchen stationären Einrichtungen, wie etwa einem Seniorenstift, kann eine 24h-Betreuung als Alternative oder Ergänzung zur stationären Pflege anvisiert werden. Bei der Tagespflege, bzw. Nachtpflege lässt sich zur Ergänzung eine Pflegekraft einstellen. Auch zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen ist der Einsatz einer 24 Stunden Pflege unter Umständen sinnvoll.
Wie funktioniert die 24 Stunden Pflege?
Generell gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, die 24-Stunden-Pflege durch eine 24h-Pflegekraft zu engagieren.
1. Entsendemodell
Beim Entsendemodell wird die 24h-Betreuungskraft von der betroffenen Person oder den Angehörigen über eine deutsche Vermittlungsagentur beauftragt. In diesem Fall ist die Pflegekraft bei einem dritten Unternehmen im Ausland angestellt. Kommuniziert wird dabei nur über die deutschsprachige Vermittlungsfirma, die auch den Transport und andere organisatorische Tätigkeiten übernimmt. Die Versicherung der 24-Stunden-Betreuungskraft wird vom Entsender übernommen, der durch eine sogenannte A1-Bescheinigung bestätigt, dass alle nötigen Steuern und Sozialabgaben im Heimatland der 24h-Pflegerin entrichtet werden.
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2. Vermittlung der 24-Stunden-Pflegekraft durch die Agentur für Arbeit
Für den Fall, dass Sie eine direkte Anstellung der Pflegekraft bevorzugen, sollten Sie die deutsche Arbeitsagentur zurate ziehen. Durch diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die 24h-Pflegekraft auch dem deutschen Arbeitsgesetz unterliegt und dabei alle ihre Rechte und Pflichten wahrnimmt. Das gilt in diesem Fall allerdings auch für den Arbeitgeber und bedeutet, dass zahlreiche, zusätzlich zum Lohn der 24-Stunden-Pflegekraft, anfallenden Zahlungen übernommen werden müssen. Außerdem heißt das, dass mehrere Pflegekräfte eingestellt werden müssen, da sonst gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird.
Gut zu Wissen!
Der DIN-Verbraucherrat hat mit dem DIN-Standard zur Vermittlung von Betreuungskräften aus dem Ausland eine Orientierungshilfe für mehr Qualität in der Versorgung und bessere Arbeitsstandards gesetzt. Achten Sie daher bei der Agenturwahl darauf, dass diese mit der DIN-Norm Spec 33454 zertifiziert ist.
3. Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft
Bei der letzten Möglichkeit beauftragt der Angehörige oder die zu pflegende Person selbst eine 24-Stunden-Betreuungskraft aus dem osteuropäischen Ausland. Hierbei gilt es Vorsicht walten zu lassen, da alleine sichergestellt werden muss, dass alle Vorschriften und deutschen Gesetzgebungen eingehalten werden. Als besonderes Risiko ist hier die sogenannte “Scheinselbstständigkeit” zu erwähnen, die oftmals steuerliche Nachzahlungen nach sich ziehen kann. Da Sie als direkter Arbeitgeber auftreten, haben Sie einige Aufgaben und Pflichten zu erfüllen.
Dazu zählen:
- Sie müssen die Arbeitszeiten einhalten und die Urlaubsansprüche berücksichtigen.
- Der Versicherungsschutz, Kündigungsschutz und die Lohnfortzahlung bei Krankheit müssen von Ihnen sichergestellt werden.
- Um das Arbeitszeitgesetz in Deutschland einzuhalten, ist erfahrungsgemäß eine Beschäftigung mehrerer 24-Stunden-Kräfte erforderlich.
Was zahlt die Pflegekasse bei 24-Stunden-Pflege?
Die jeweiligen Kosten der 24-Stunden-Pflege hängen immer vom entsprechenden Modell ab und werden nicht von der Pflegekasse übernommen. Darüber hinaus werden keinerlei Pflegesachleistungen im Rahmen der 24h-Pflege von der Pflegekasse getragen. Einzig das Pflegegeld kann zum Begleichen des durch die 24-Stunden-Betreuung anfallenden Aufwands verwendet werden. Ansonsten lassen sich möglicherweise auch noch (indirekt) Pauschalen für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege geltend machen. Dies ist allerdings keine sichere Sache und verlangt nach einer individuellen Prüfung, seitens der Kasse oder eines Pflegeberaters.
Was kostet eine 24-Stunden-Pflege zu Hause?
Um Ihnen einen transparenten Überblick zu verschaffen, haben wir für Sie die jeweiligen Kosten der drei Modelle noch einmal im Detail aufgeschlüsselt. Gerne machen wir Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass es sich lediglich um Beispielrechnungen handelt, bei denen es jederzeit zu Abweichungen kommen kann. Außerdem gibt es keine Garantie dafür, dass in jedem Fall das volle Pflegegeld ausgezahlt wird. Das ist unter anderem abhängig davon, ob zusätzliche Pflegesachleistungen, auch im Rahmen einer Kombinationsleistung, in Anspruch genommen werden.
1. Kosten des Entsendemodells
Hier gilt zunächst der deutsche Mindestlohn. Dieser beträgt seit Januar 2020 9,35 Euro pro Stunde. Daraus ergibt sich ein Minimum von etwa 2.000 Euro an Kosten pro Monat und pro Pflegekraft, wobei es durchaus zu substantiell höheren Kosten kommen kann, vor allem wenn mehr als eine 24-Stunden-Pflegekraft notwendig wird.
24 Stunden Pflege zu Hause – Beispielrechnung für das Entsendemodell
Beispiel: Frau Martha Mustermann hat den Pflegegrad 2 und bezieht somit 332 € Pflegegeld pro Monat. Der einfachheitshalber wird angenommen, dass alle Leistungen vollständig beansprucht werden können.
Kostenrechnung bei Entsendemodell (1 Pflegekraft à 40 Stunden pro Woche)
24-Stunden-Pflege - Aufwand pro Jahr | 24.000,00 € |
24-Stunden-Pflege: Aufwand pro Monat | 2.000 € |
Pflegegeld | - 332,00 € |
Endergebnis: pro Monat für 40 h/ Woche Pflegekraft | 1.668,00 € |
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2. Kosten bei Vermittlung durch Agentur für Arbeit
Bedingt durch die vielen Vorschriften und Gesetze, die es bei diesem Modell zu beachten gilt, ergeben sich hier auch die höchsten Kosten. Diese belaufen sich auf ungefähr 5.000 Euro pro Monat.
24 Stunden Pflege zu Hause – Beispielrechnung bei Vermittlung durch Agentur für Arbeit
Beispiel: Frau Martha Mustermann hat den Pflegegrad 3 und bezieht somit 545€ Pflegegeld pro Monat. Der einfachheitshalber wird angenommen, dass alle Leistungen vollständig beansprucht werden können.
Kostenrechnung bei Vermittlung
24-Stunden-Pflege - Aufwand pro Jahr | 60.000,00 € |
24-Stunden-Pflege: Aufwand pro Monat | 5.000 € |
Pflegegeld | - 572,00 € |
Endergebnis: pro Monat für 40 h/ Woche Pflegekraft | 4.428,00 € |
3. Kosten durch Beauftragung einer selbstständigen Kraft
Bei diesem Modell der 24-Stunden-Betreuung variieren die Kosten am meisten. Das liegt daran, dass die 24h-Betreuungskraft ihren Stundenlohn selbst bestimmt. Somit ergeben sich in den meisten Fällen Aufwendungen von mindestens 2.000 – 3.000 Euro pro Monat. Im Beispiel wird vereinfacht mit 2.500 Euro gerechnet.
24 Stunden Pflege zu Hause – Beispielrechnung bei Beauftragung einer selbstständigen Kraft
Beispiel: Frau Martha Mustermann hat den Pflegegrad 4 und bezieht somit 728€ Pflegegeld pro Monat. Der einfachheitshalber wird angenommen, dass alle Leistungen vollständig beansprucht werden können.
Kostenrechnung bei selbstständiger Kraft
24-Stunden-Pflege - Aufwand pro Jahr | 30.000,00 € |
24-Stunden-Pflege: Aufwand pro Monat | 2.500,00 € |
Pflegegeld | - 764,00 € |
Endergebnis: pro Monat für 40 h/ Woche Pflegekraft | 1.736,00 € |
24-Stunden-Pflege: Anbieter-Vergleich
Sie haben die verschiedenen Möglichkeiten für sich durchgespielt und haben sich dazu entschlossen, eine Agentur zu beauftragen? Dann ist ein Anbieter-Vergleich besonders wichtig. Hier können Sie die verschiedenen Agenturen einem direkten Vergleich unterziehen und so das für Sie beste Angebot annehmen. Dabei sind verschiedene Internetseiten behilflich. Häufig wird angegeben, dass es nur geprüfte Anbieter in die Auswahl schaffen und dass die Anfrage kostenlos ist. Das ist besonders wichtig, damit Sie vorab keine Verbindlichkeiten mit unseriösen Agenturen eingehen. Unser Rat: Achten Sie nicht nur auf die Kosten, sondern auch darauf, wie gut die Agentur zu Ihnen passt. Im Krankheitsfall sollte beispielsweise schnell eine Ersatzkraft gestellt werden können, die Möglichkeit, unkompliziert Kontakt zu der Agentur aufzunehmen, ist ebenfalls maßgeblich. Nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung und hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Bitten Sie Ihre Angehörigen, ebenfalls einen Blick auf die Agentur zu werfen – eine kritische Hinterfragung ist unbedingt empfehlenswert. Schließlich kümmert sich die Agentur bzw. die Pflegekraft der Agentur viele Stunden am Tag um Sie, da sollte die Chemie passen.
Welche Voraussetzungen für 24-Stunden-Pflege?
Viele Personen, die hierzulande in der 24-Stunden-Pflege im häuslichen Umfeld arbeiten, haben keine Ausbildung in dem Bereich. Demnach sind sie weder Altenpfleger noch Krankenschwester. Um Tätigkeiten in der Grundpflege zu erledigen, ist das jedoch auch nicht notwendig. Bei der Grundpflege helfen die Betreuungskräfte beispielsweise beim Anziehen, Essen, Toilettengang und bei der Körperpflege.
Auch wenn eine Ausbildung in dem Bereich keine Voraussetzung ist, gilt es dennoch einiges zu beachten. Bevor Sie sich für eine Einstellung entscheiden, sollten Sie folgende Fragen beantworten können.
- Ist die Pflegekraft gesund? Ein ärztliches Attest gibt Auskunft darüber, ob die psychischen und physischen Fähigkeiten ausreichen, um sich ausgiebig um eine Person kümmern zu können. Auch der Impfausweis ist wichtig, denn so kann nachvollzogen werden, ob gegen ansteckende Infektionskrankheiten, wie Hepatitis geimpft wurde.
- Ist die Pflegekraft geeignet? Nicht nur die körperlichen und psychischen Voraussetzungen sollten erfüllt werden, sondern auch die generelle Eignung für die Tätigkeit. Mithilfe von Zeugnissen, Referenzen, dem Lebenslauf und einem polizeilichen Führungszeugnis können Sie sich ein Bild von der Betreuungskraft machen.
- Liegen wichtige Dokumente vor? Ist die Betreuungsperson ein Staatsangehöriger der EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz oder des europäischen Wirtschaftsraums gilt die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Es bedarf somit keiner speziellen Genehmigung, um hierzulande erwerbstätig zu sein. Allerdings müssen ein Sozialversicherungsnachweis und die „blaue Versicherungskarte“ vorliegen. Die „blaue Versicherungskarte“, auch EKVK genannt, gibt Auskunft darüber, ob die Betreuungsperson krankenversichert ist.
Gut zu wissen!
In Ausnahmefällen können auch Patienten in der Intensivpflege ambulant durch Fachkräfte betreut werden.
24-Stunden-Pflege: seriös und legal unter diesen Bedingungen
Die 24-Stunden-Pflegekräfte müssen sich, im Rahmen der angebotenen 24h-Betreuung, an alle geltenden deutschen Bestimmungen, Verordnungen und Gesetze halten. In der Praxis heißt das vor allem, dass eine A1-Bescheinigung zur Verfügung gestellt werden muss, in der bestätigt wird, dass alle notwendigen Abgaben, steuerlichen Zahlungen und sonstige Leistungen erbracht worden sind. Es ist nicht immer einfach, alle geltenden Bestimmungen im Blick zu behalten. Da Sie jedoch in letzter Konsequenz als Auftraggeber für Fehler oder andere Ungereimtheiten verantwortlich sind, empfiehlt sich, eine genaue Kontrolle aller relevanten Papiere und Verträge vorzunehmen. Hilfreich können hier auch verschiedene Vereine oder Selbsthilfegruppen sein, deren Rat bei Bedarf eingeholt werden kann.
Die steuerlichen Vorteile bei der 24-Stunden-Pflege
Für die Empfänger der 24-Stunden-Betreuung ergeben sich steuerliche Vorteile. Bedingt durch die Tatsache, dass die Inanspruchnahme der 24h-Pflege als haushaltsnahe Dienstleistung gilt, kann diese bis zu einem Gesamtbetrag von 4.000 Euro beim jährlichen Lohnsteuerausgleich angerechnet werden. Möglich ist das allerdings nur, wenn auch wirklich ein seriöses Angebot in Anspruch genommen wurde und alle steuerlichen sowie gesetzlichen Anforderungen bei der Rechnungsstelle erfüllt wurden. Bitte beachten Sie, dass Sanubi keine Garantie für den Erhalt steuerlicher Vorteile geben kann. Wenn Sie der Meinung sind, Sie hätten einen Anspruch auf solche Vorteile, lohnt sich der Kontakt zu einem Steuerberater oder zur Pflegeberatung.