Pflegereform: Mehr Pflegesachleistungen seit 2022
Seit dem Jahr 2022 stiegen die Pflegesachleistungen um etwa 5 % an. Eine gute Nachricht für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder mehr. Durch die Wahl der Kombinationspflege haben Sie am Ende des Monats, womöglich auch mehr Pflegegeld im Portmonee. Sie haben Fragen zu den aktuellen und künftigen Änderungen im Zuge der Pflegereform? Ihre Pflegekasse kann Ihnen ganz konkrete Auskünfte zu Ihrer Pflegesituation geben.
Werden pflegebedürftige Personen im häuslichen Umfeld ausschließlich von Privatpersonen gepflegt, haben sie laut § 37 SGB XI einen Anspruch auf die Auszahlung von Pflegegeld. Ist es den Angehörigen, wie der Familie oder Freunden, jedoch nicht möglich, die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Person zu übernehmen, kann ein professioneller Pflegedienst diese Aufgaben im gewohnten Umfeld erledigen (§ 36 SGB XI). Es lassen sich allerdings auch beide Arten der Pflege miteinander kombinieren. Wird die sogenannte Kombinationsleistung gewählt, teilen sich die pflegenden Angehörigen und der Pflegedienst die Betreuung, sowie die pflegerischen Tätigkeiten (§ 38 SGB XI). Die Kombinationsleistung kann mit Beginn der Pflegebedürftigkeit beantragt werden oder auch, mit bereits in Anspruch genommenen Leistungen, nachträglich kombiniert werden.
Kombinationsleistung – Das Pflegegeld
Werden pflegebedürftige Personen zu Hause ausschließlich von Angehörigen betreut und gepflegt, haben Sie einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form des Pflegegeldes. Das Pflegegeld wird von den Pflegekassen bezahlt. Die Verwendung des Pflegegeldes ist nicht zweckgebunden, dient jedoch dazu, die private Pflegeperson zu entlohnen.
Kombinationsleistung – Die Pflegesachleistungen
Kann die Betreuung und die Pflege pflegebedürftiger Personen nicht von Angehörigen übernommen werden, kommt ein professioneller Pflegedienst ins Haus. Die Leistungen des Pflegedienstes, in Form der pflegerischen Tätigkeiten, werden Pflegesachleistungen genannt. Auch die Pflegesachleistungen werden von den Pflegekassen bezahlt. Der zustehende Betrag wird jedoch nicht ausgezahlt. Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Dienstleistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Was bedeutet Kombinationspflege?
Ist die Pflege allein von der angehörigen privaten Person nicht zu schaffen oder nicht gewünscht, kann ein professioneller Pflegedienst hinzugezogen werden. Die Betreuung und die pflegerischen Tätigkeiten werden geteilt und die pflegebedürftige Person ist optimal versorgt. Das Pflegegeld wird in diesem Fall, entsprechend der vollbrachten Leistung des Pflegedienstes, nur noch prozentual ausgezahlt. Wird das Budget für die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft, wird die Zahlung des Pflegegeldes entsprechend angepasst.
In welcher Höhe kann die Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden?
Die Höhe des Anspruches auf Kombinationspflege, also auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen, richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad
|
Pflegegeld
|
Pflegesachleistungen
|
---|---|---|
Pflegegrad 1 | - | - |
Pflegegrad 2 | 316 € | 724 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.363 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.693 € |
Pflegegrad 5 | 907 € | 2.095 € |
Grundlage für die Berechnung sind die in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen. Ermittelt wird, wie hoch der Wert der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen ist. Wurden 60% der zur Verfügung stehenden Pflegesachleistungen genutzt, erhält die pflegebedürftige Person noch 40% des ursprünglichen Anspruchs auf Pflegegeld ausgezahlt.
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Rechenbeispiel – Kombinationsleistung
Peter Peterson hat Pflegegrad 3. Was ergibt die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung bei Kosten des Pflegedienstes in Höhe von 689 Euro?
- Höhe der Pflegesachleistungen: 1.363 Euro
- Höhe des Pflegegelds: 545 Euro
- Kosten Pflegedienst: 689 Euro
Pflegesachleistung – Kosten des Pflegediensts = 1.363 Euro – 689 Euro = 674 Euro
- 674 Euro oder 49 % der Pflegesachleistungen sind unverbraucht
- 689 Euro oder 51 % der Pflegesachleistungen sind verbraucht
Der unverbrauchte prozentuale Anteil der Pflegesachleistungen von 49 % wird auf das Pflegegeld angerechnet. 49 % von 545 Euro ergeben 267 Euro. Diese 267 Euro erhält Peter Peterson.
Wie wird die Kombinationsleistung beantragt?
Wie auch der Bezug von Pflegegeld und Pflegesachleistungen, kann die Kombinationsleistung erst nach Bewilligung der Pflegeversicherung genutzt werden. Vorab muss also die Kombinationsleistung beantragt werden. Der Antrag auf Kombinationsleistung wird direkt bei Pflegekasse gestellt. Die Beantragung sollte schriftlich erfolgen, kann jedoch formlos eingereicht werden. Hierzu wird ein kurzes Anschreiben mit der Bitte, die aktuelle Pflegeleistung um die Kombinationsleistung zu ergänzen, erstellt und an die Pflegekasse versendet. Zum Nachweis sollte, wie bei anderen Anträgen auch, zwingend das entsprechende Ausstellungsdatum angegeben werden.
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An die Kombinationsleistung gebunden?
Wurde der Antrag auf Kombinationsleistung von der Pflegekasse bewilligt und es stellt sich heraus, dass die Wahl der Pflegeleistung nicht optimal zu den eigenen Vorstellungen passt, kann nach 6 Monaten ein erneuter Antrag gestellt werden. Die Kombinationsleistung ist jedoch sehr flexibel und stellt grundsätzlich die beste Wahl dar. Wird die Dienstleistung des Pflegedienstes einmal nur noch eingeschränkt benötigt, erhöht sich somit automatisch das Pflegegeld. Ist die Pflegeperson zunehmend verhindert und kann die Tätigkeiten nur noch bedingt ausführen, ist mehr Budget für Pflegesachleistungen vorhanden.
Weitere Möglichkeiten durch den Pflegegrad
Eine weitere Leistung der Pflegekassen, die bereits ab Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden kann, ist die Versorgung mit Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegehilfsmittel können monatlich bis zu einem Wert von 40 € genutzt werden, egal ob die Kombinationsleistung in Anspruch genommen wird oder die pflegebedürftige Person Pflegegeld erhält. Die Pauschale erhalten Sie unabhängig vom Pflegegeld oder anderen Pflegeleistungen. Durch die gestiegenen Beschaffungskosten während der Corona-Pandemie wurde Pauschale nun auf 60 € erhöht. Seit dem 01.01.2022 gilt wieder die übliche Pauschale von 40 Euro.
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