Die ambulante Pflege ist ein wichtiger Sektor in der Pflegelandschaft. Hier engagieren sich Pflegefachkräfte und Angehörige, um die vielfältigen Aufgaben rund um die Versorgung Pflegebedürftiger zu übernehmen. Doch warum ist die ambulante Pflege so wichtig, wie läuft sie ab und wer übernimmt die Kosten dafür? Diese und weitere Fragen klären wir heute für Sie.
Das Wichtigste in Kürze
- Der ambulante Pflegedienst pflegt und unterstützt Personen, die sich in häuslicher Pflege befinden.
- Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten monatlich zwischen 796 und 2.299 Euro Sachleistungen.
- Die Kosten für einen Pflegedienst variieren je nach Bundesland.
- Neben den Pflegesachleistungen können Sie auch das Pflegegeld, den Umwandlungsanspruch oder den Entlastungsbetrag für die ambulante Pflege nutzen.
- Durch Kombinationsleistungen kann ein Teil der Pflege durch Angehörige erfolgen, der Rest wird durch einen professionellen Pflegedienst geleistet.
- Auch bei der Pflege durch einen Pflegedienst haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (Neuer Stand 2025).
Gut zu wissen!
Für die ambulante Pflege gibt es ein Beschäftigungsverzeichnis. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet der § 293 Absatz 8 SGB V. Sowohl ambulante Pflegedienste als auch Betreuungsdienste bzw. die Träger müssen Beschäftigte in ein spezielles Verzeichnis eintragen und dazu Angaben machen. Das gilt für alle Beschäftigten, die pflegerische Leistungen erbringen. Sobald die Mitarbeiter in das Beschäftigungsverzeichnis eingetragen sind, erhalten sie eine lebenslange Beschäftigtennummer, kurz LBNR. Wichtig: Die Abrechnung von ambulanten Dienstleistungen mit der Pflegekasse klappt seit dem 01.01.2023 nur noch über die LBNR. Ziel ist eine möglichst papierlose Abrechnung – Pflegebedürftige müssen für diese Umstellung nichts tun.
Ambulante Pflege – Definition & Übersicht
Neben der stationären Pflege sichert die ambulante Pflege die Versorgung von Pflegebedürftigen.
Was ist die ambulante Pflege?
Die ambulante Pflege wird auch als „häusliche Pflege“ bezeichnet. Der wohl wichtigste Unterschied im Vergleich zur stationären Pflege ist, dass alle pflegerischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Leistungen im häuslichen Umfeld erfolgen. Dafür setzen sich neben pflegenden Angehörigen vor allem professionelle Pflegekräfte ein. Die rechtliche Grundlage liefert das SGB XI, das Leistungen der ambulanten Pflege und die zugehörige Kostenübernahme definiert.
Warum ist die ambulante Pflege so wichtig?
Im Jahr 2021 wurden 84 % der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, entweder durch pflegende Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie wichtig die ambulante Pflege für viele Menschen ist. Warum sich Pflegebedürftige für die ambulante Pflege entscheiden, ist ganz unterschiedlich. Der wohl geläufigste Grund ist, dass sie auf diese Weise im häuslichen Umfeld verbleiben können. Indem Pflegebedürftige diese Versorgungsform in Anspruch nehmen, entlasten sie auch den stationären Bereich.
Welche Formen der ambulanten Pflege gibt es?
Es gibt verschiedene Konzepte, mit denen Sie im Pflegefall ambulant versorgt werden können.
Dazu zählen:
- Pflege durch Angehörige
- Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
- Pflege durch eine 24-Stunden-Betreuung, zum Beispiel durch eine polnische Pflegekraft. Achtung: Die medizinische Behandlungspflege übernehmen osteuropäische Betreuungspersonen in der Regel nicht.
Gut zu wissen!
In vielen Haushalten gibt es bei der ambulanten Pflege einen Mix aus Versorgungsarten. Pflegebedürftige greifen beispielsweise auf die Hilfe von pflegenden Angehörigen zurück und ein ambulanter Pflegedienst kommt zur Versorgung hinzu.
Wie läuft ambulante Pflege ab?
Wie die ambulante Pflege abläuft, richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Besonders wichtig ist der vorliegende Pflegegrad. Besitzen Sie den Pflegegrad 1, sind Sie im Alltag noch recht selbstständig unterwegs. Anders sieht es in höheren Pflegegraden wie dem Pflegegrad 4 aus, bei dem Sie eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Je nachdem, welcher Pflegegrad bei Ihnen vorliegt, fallen verschiedene Aufgaben in der ambulanten Pflege an. Dazu zählen Tätigkeiten im Bereich Ernährung, Körperpflege und Mobilisation. Neben dem Pflegegrad macht es auch einen Unterschied, ob die Pflege durch einen Angehörigen oder einen Pflegedienst übernommen wird. Kommt ein ambulanter Pflegedienst zur Pflege vorbei, erhalten Sie einen festen Termin, die Angehörigenpflege gestaltet sich häufig flexibler. Auch Ihre persönlichen Vorlieben bestimmen, wie die ambulante Pflege abläuft. So kann Ihr Angehöriger beispielsweise darauf Rücksicht nehmen, wenn Sie erst spät am Tag frühstücken möchten.
Unser Tipp: Ein fester Tagesablauf in der ambulanten Pflege hilft pflegenden Angehörigen, die Pflege und die Arbeit unter einen Hut zu bringen. Nehmen Sie sich dafür ein Stück Papier und machen Sie einen groben Zeitplan. Finden Sie gemeinsam heraus, was Ihnen als Pflegebedürftiger und Ihrem pflegenden Angehörigen wichtig bei der Koordination der Pflegemaßnahmen ist.
Wie oft kommt ein ambulanter Pflegedienst?
Die Unterstützung durch einen Pflegedienst können Sie sowohl kurzfristig als auch langfristig in Anspruch nehmen. Eine kurzfristige ambulante Pflege (Kurzzeitpflege) kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt notwendig sein. Nämlich dann, wenn Sie noch über einige Zeit hinweg Hilfe beim Haushalt oder der Wundversorgung benötigen. Ihr Ansprechpartner für die Kostenübernahme der Kurzzeitpflege ist Ihre Krankenkasse. Weit verbreiteter ist dagegen die langfristige ambulante Pflege. Zuständig dafür ist die Pflegekasse. Entsprechende Leistungen können über die Pflegeversicherung abgedeckt werden. Übrigens: Ein ambulanter Pflegedienst kann Sie einmal oder mehrmals am Tag aufsuchen. Wie oft? Darüber entscheidet Ihr Pflegebedarf.
Welche Vorteile hat die ambulante Pflege gegenüber der stationären Pflege?
Die Frage: „Pflegeheim oder ambulante Pflege?“ beschäftigt viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Insgesamt 4,17 Millionen Menschen haben 2021 die Pflege im häuslichen Umfeld praktiziert und somit ihre Entscheidung vorerst getroffen. Zwar haben beide Modelle Vor- und Nachteile, aber die ambulante Pflege ist nicht ohne Grund so beliebt.
Vorteile ambulante Pflege:
- Pflegebedürftiger verbleibt im häuslichen Umfeld
- Flexible Gestaltung des Alltags
- Pflege durch pflegende Angehörige, ambulanten Pflegedienst oder Betreuungskraft möglich
- Mehr Rücksichtnahme auf Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse
- Im Vergleich zur stationären Pflege geringere Kosten
Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für die ambulante Pflege?
Für die ambulante Pflege gibt es verschiedene rechtliche Anforderungen und Bestimmungen. Für Sie sind in diesem Zusammenhang das fünfte und elfte Sozialgesetzbuch interessant. Grundsätzlich erbringen ambulante Pflegedienste die häusliche Krankenpflege mit Rücksicht auf den §§ 37, 132a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Die häusliche Pflegehilfe richtet sich nach den §§ 36, 71 ff. Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Ebenfalls interessant
Ambulante Pflege – Voraussetzungen
Um eine bedarfsgerechte Verteilung der ambulanten Pflegeleistungen zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber verschiedene Voraussetzungen geschaffen.
Wer bekommt ambulante Pflege?
Die ambulante Pflege erfolgreich beantragen – das können nur Personen, die festgeschriebene Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich haben Sie dann Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn Sie als pflegebedürftig eingestuft werden. Dazu muss zunächst eine Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder MEDICPROOF (für privat Versicherte) erfolgen. Im Anschluss erhalten Sie, sofern Sie Einschränkungen in Ihrer Selbstständigkeit aufweisen, einen Pflegegrad von 1 bis 5 zugeordnet. Sie besitzen den Pflegegrad 2 oder höher? Dann haben Sie Anspruch auf einen ambulanten Pflegedienst, diesen können Sie ganz oder teilweise beauftragen.
Achtung: Wenn Sie den Pflegegrad 1 besitzen, steht es Ihnen ebenfalls frei, die ambulante Pflege in Anspruch zu nehmen, diese müssen Sie jedoch weitgehend selbst bezahlen.
Gut zu wissen!
Haben Sie noch keinen Pflegedienst beansprucht, da die häusliche Pflege durch Angehörige durchgeführt wird, können Sie die sogenannte Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Allerdings nur für den Zeitraum, an dem die pflegende Person verhindert ist. Befindet sie sich beispielsweise im Urlaub, kann ein ambulanter Pflegedienst in der Abwesenheit mit der Pflege beauftragt werden. Jährlich stehen Ihnen dafür 1.612 Euro zur Verfügung.
Kann ambulante Pflege abgelehnt werden?
Die Pflegekasse kommt nicht für die Kosten des ambulanten Pflegedienstes auf, wenn Sie keinen oder Pflegegrad 1 besitzen. Dementsprechend erhalten Sie eine Ablehnung von der Pflegekasse.
Ambulante Pflege – Leistungen & Aufgaben
Bei einer Pflegebedürftigkeit können Sie Ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen. Gut, dass die ambulante Pflege verschiedene Leistungen vorsieht, die Sie im Alltag unterstützen.
Was sind Leistungskomplexe ambulante Pflege?
Pflegefachkräfte, die bei einem ambulanten Pflegedienst arbeiten, kommen jeden Tag mit den Leistungskomplexen in der ambulanten Pflege in Berührung. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff eigentlich? Das Leistungskomplexsystem ist ein spezielles System, um Leistungen ambulanter Pflegedienste zu vergüten. Wenn Sie sich den ambulante Pflege Leistungskatalog ansehen, stellen Sie schnell fest, dass es Leistungspakete gibt. Die Leistungspakete, auch Leistungskomplexe genannt, fassen bestimmte pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen zusammen – sie werden mit Punkten versehen.
Leistungskomplexe ambulante Pflege Preise (2022)
Sie interessieren sich dafür, wie ein solcher Leistungskomplex aussieht, wie viele Punkte er besitzt und welcher Preis dafür anfällt? Im Folgenden haben wir Ihnen einen Ausschnitt aus den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung in NRW vorbereitet.
Welche Tätigkeiten gehören zur häuslichen Pflege?
Der Leistungskatalog der ambulanten Pflege sieht ganz unterschiedliche Tätigkeiten vor. In Anlehnung daran übernimmt der ambulante Pflegedienst bei Bedarf folgende Aufgaben:
- Ganzwaschung
- Teilwaschung
- Unterstützung bei Ausscheidungen
- Zubereitung von Speisen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen
- Lagern/Betten
- Mobilisation
Achtung: Der Inhalt und die Gestaltung der Leistungskomplexe sind von dem jeweiligen Bundesland abhängig. Welches Leistungskomplexsystem bei Ihnen zählt, können Sie den Rahmenverträgen und Vergütungsvereinbarungen Ihres Bundeslandes entnehmen.
Wie erfolgt die Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege?
Die Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege ist sehr wichtig. Deshalb legt der Pflegedienst eine Patientenmappe bei der ambulanten Pflege an. Darin befinden sich Angaben zum Gesundheitszustand (Stammblatt), zur Medikation und Co. Eine laufende und möglichst lückenlose Dokumentation trägt entscheidend dazu bei, die Qualität in der ambulanten Pflege zu sichern. Wichtig: Die Pflegedokumentation und der Leistungsnachweis für den Kostenträger werden durch den ambulanten Pflegedienst getrennt behandelt. Sie möchten mehr über das Thema erfahren? Dann werfen Sie einen Blick auf die Musterdokumentation für die ambulante Pflege vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz.
Leistungsnachweis / Pflegedokumentation ambulante Pflege Muster
Fußpflege zu Hause: Anspruch und Tipps für pflegende Angehörige
Absauggeräte: Modelle, Anspruch und Kostenübernahme
Ambulante Pflege – Kosten & Kostenübernahme
Die ambulante Pflege verursacht Kosten, ganz egal, ob Sie von Ihrem Angehörigen gepflegt werden oder auf einen Pflegedienst zurückgreifen. Wir erklären Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen und wer als Kostenträger infrage kommt.
Was kostet die ambulante Pflege?
Wie viel Kosten speziell in Ihrem Fall auf Sie zukommen, können wir Ihnen nicht pauschal beantworten. Das liegt daran, dass jeder Pflegebedürftige einen ganz unterschiedlichen Hilfsbedarf besitzt. Wie selbstständig Sie im Alltag sind, bestimmt ganz entscheidend mit, wie hoch die monatlichen Kosten für die ambulante Pflege sind. Durchschnittlich liegen diese übrigens zwischen 500 und 2500 Euro.
Pflegekostenrechner – Rechenbeispiel anhand der Durchschnittswerte des Bundeslandes Hamburg
Miriam Muster hat den Pflegegrad 2 und zunehmend Schwierigkeiten in ihrer eigenen Versorgung, so dass die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes notwendig geworden ist.
Miriam Muster erhält bei Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro von der Pflegekasse (Neuer Stand 2025). Der ambulante Pflegedienst und die Betroffenen erstellen einen Pflegeplan, welcher folgende Tätigkeiten enthält:
- Tägliche Hilfe beim Aufstehen am Morgen und zu Bett gehen am Abend
- 4 Tage pro Woche kleine Morgentoilette
- 3 Tage Woche große Morgentoilette
= 3.050 Punkte
- Tägliche Hilfe beim An -und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe
= 2.800 Punkte
Berechnung der Kosten für die ambulante Pflege:
3.050 Punkte
+ 2.800 Punkte
= 5.850 Punkte
Mittlerer Punktwert in Euro:
0,048 Euro
5.850 Punkte x 0,048 Euro = 280,80 Euro pro Woche
Kosten pro Monat 1.123,20 Euro
Pflegesachleistungen pro Monat – 796,00 Euro
Eigenanteil pro Monat 327,20 Euro
Miriam Muster muss noch einen Betrag von 327,20 Euro für die ambulante Pflege selber tragen.
Was Kosten die einzelnen Pflegeleistungen?
Einem Bündel an Pflegeleistungen, auch als Leistungskomplex bezeichnet, werden immer ein spezieller Punktwert und ein Preis zugeordnet. Die Vergütung für die ambulanten Leistungen unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Mit folgendem Beispiel gewinnen Sie einen Eindruck über die Kostengestaltung:
- Ganzkörperwaschung: 23,90 €
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme: 14,59 €
- Mobilisation: 10,49 €
- Aufräumen und/oder Reinigen der Wohnung: 30,30 €
Bitte beachten Sie, dass es sich dabei lediglich um ein exemplarisches Beispiel handelt, das sich auf einen Pflegedienst aus NRW bezieht.
Unser Rat: Lassen Sie sich von einem regionalen Pflegedienst vor Inanspruchnahme der ambulanten Pflege stets ein Angebot anfertigen.
Wer trägt die Kosten für den ambulanten Pflegedienst?
Die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes können von verschiedenen Leistungsträgern bezahlt werden. Allen voran die Pflegeversicherung. Diese ist ausschließlich zuständig für Personen mit dem Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und dem Pflegegrad 5. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung in Höhe der Maximalleistung je Pflegegrad übernommen. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für die ambulante Pflege mit dem Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen zu decken. Auch eine Kombinationsleistung ist möglich, dabei kombinieren Sie die Angehörigenpflege mit der Pflege durch einen Pflegedienst. Liegt kein Pflegegrad vor, müssen Sie die Kosten für die ambulante Pflege selbst tragen sowie auch jegliche Leistungen einer häuslichen Krankenpflege, wenn keinerlei Verordnung vom Arzt vorliegt.
Was sind ambulante Pflegesachleistungen?
Ambulante Pflegesachleistungen, sind anders als der Name vermuten lässt, keine Gegenstände, sondern Dienstleistungen. Darunter fallen folglich alle Leistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Lagerung
- Pflegebezogene Versorgungsmaßnahmen, wie Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des Alltags in dem häuslichen Umfeld
- Haushaltsbezogene Maßnahmen, die beispielsweise die Reinigung der Wohnung betreffen
- Beratungstätigkeiten bezüglich Pflege-Fragestellungen – dazu zählt auch die Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten (Essenslieferung, Fahrdienste, Krankentransporte uvm.)
Pflegegrad
|
Pflegesachleistung 2025
|
Pflegegeld 2025
|
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 796 Euro | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.497 Euro | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.859 Euro | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.299 Euro | 990 Euro |
Gut zu wissen!
Tritt der Pflegefall sehr plötzlich ein, kann auch der ambulante Pflegedienst nicht so schnell helfen. In einem solchen Notfall haben Angehörige Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Es wird für die Dauer von bis zu 20 Arbeitstagen gezahlt. Antrag und Genehmigung unterstehen der Pflegekasse der angehörigen Person. Der Arbeitgeber ist verpflichtet Arbeitnehmer für diese Zeit freizustellen.
Wer kommt sonst noch als Kostenträger infrage?
Nicht nur die Pflegekasse, sondern auch die Krankenkasse oder das Sozialamt springt gegebenenfalls für die Kosten der ambulanten Pflege ein.
- Die Krankenkasse: Hat Ihr Arzt eine häusliche Krankenpflege verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Dies ist beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt häufig der Fall (Nachsorge nach einer OP). Betroffene Personen haben in diesem Fall keinen Pflegegrad.
- Das Sozialamt: Das Sozialamt ist zuständig für Menschen, die Hilfe zur Pflege erhalten. Bei der Hilfe zur Pflege handelt es sich um Leistungen der Sozialhilfe. Wenn Sie eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen können, ist der Sozialhilfeträger der richtige Ansprechpartner zur Beantragung von „Hilfe zur Pflege“.
- Die Selbstzahler: In einigen Fällen müssen Sie die Kosten selbst tragen – wenn die Pflegesachleistungen über dem abgedeckten Rahmen liegen, kein Pflegegrad von 2 bis 5 oder eine ärztliche Verordnung zur Beauftragung eines Pflegedienstes vorliegen.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren
Ambulante Pflege – Abrechnung / Anrechnung
Besonders interessant ist für Pflegebedürftige das Thema Abrechnung. Wir verraten Ihnen, wie der Pflegedienst Hand in Hand mit der Pflegeversicherung abrechnet und wann Sie zur Kasse gebeten werden.
Wie werden die Kosten in der ambulanten Pflege abgerechnet?
Der Pflegedienst arbeitet mit der Pflegekasse zusammen, um die Kosten für die Leistungen direkt abzurechnen. Sie müssen also in der Regel keine Vorauszahlungen tätigen. Wenn Sie Kombinationsleistungen beziehen, wird das Pflegegeld erst dann abgerechnet, wenn der Pflegedienst mit der Pflegekasse die Leistungen abgerechnet hat. Das kann also einige Zeit dauern. Bei der Kombinationspflege wird das Pflegegeld also rückwirkend bezahlt. Nehmen Sie nur Pflegegeld in Anspruch, bekommen Sie das Pflegegeld am Anfang des Monats ausgezahlt. Alle weiteren Kosten, die über die Pflegesachleistungen hinausgehen, werden der betroffenen Person direkt in Rechnung gestellt.
Wer bezahlt private Pflegekraft?
Wenn Sie sich privat um eine Pflegekraft bemühen, stoßen Sie recht schnell auf das Angebot einer polnischen Pflegekraft. Die Pflegesachleistungen können Sie allerdings nicht nutzen, um die private Pflegekraft zu bezahlen. Stattdessen steht es Ihnen frei, Ihr monatliches Pflegegeld für die Bezahlung der polnischen Betreuungsperson zu nutzen.
Wird Pflegedienst vom Pflegegeld abgezogen?
Pflegesachleistungen und Pflegegeld sind zunächst einmal zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn Sie im häuslichen Umfeld gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen. Wenn Sie möchten, können Sie auch beides miteinander kombinieren. In dem Fall bekommen Sie ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt, sofern Sie die Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft haben.
Ambulante Pflege – Beantragen & Dienstleister finden
Sie benötigen Unterstützung durch die ambulante Pflege? Dann ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner für Sie.
Wie bekomme ich häusliche Pflege?
Um Unterstützung eines Pflegedienstes beantragen zu können, müssen Sie als Pflegebedürftiger in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die gesetzliche oder private Pflegeversicherung eingezahlt haben. Andernfalls ist eine Inanspruchnahme der Pflegeleistung nicht möglich bzw. wird nicht erstattet. Erfüllen Sie diese Voraussetzung, können Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Damit Sie Pflegegeld oder Sachleistungen für die ambulante Pflege erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Nur keine Sorge, für den ersten Schritt reicht es aus, wenn Sie Ihre Pflegekasse mit dem Wunsch nach Pflegesachleistungen kontaktieren. Das können Sie entweder per Telefon, Fax oder Brief machen. Im Anschluss sendet Ihnen die Pflegekasse alle Formulare zu, die Sie für die Beantragung benötigen.
Wer kann einen Pflegedienst beauftragen?
Im Prinzip kann erst einmal jeder einen Pflegedienst beauftragen. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgt aber erst ab Pflegegrad 2. Sie haben noch keinen Pflegegrad? Diesen können Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, findet ein Gutachtertermin bei Ihnen zu Hause statt. Der Gutachter ermittelt, welchen Pflegebedarf Sie im Alltag besitzen. Übrigens: Wenn Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad ausfüllen, geben Sie hier in der Regel bereits an, ob die Pflege im häuslichen Umfeld, also ambulant, stattfindet.
Wo finde ich ambulante Pflegedienste in meiner Nähe?
Fast jede Stadt verfügt über einen oder mehrere ambulante Pflegedienste. Um herauszufinden, welcher Pflegedienst sich in Ihrem Umfeld befindet, können Sie verschiedene Wege gehen, z.B.:
- Fragen Sie Ihren Hausarzt
- Bemühen Sie die Suchmaschine mit Suchbegriffen wie „ambulante Pflege in (Name Ihres Wohnortes)“ oder „Pflegedienst in (Name Ihres Wohnortes)“
- Erkundigen Sie sich bei Familie und Freunden
- Werfen Sie einen Blick auf Webseiten, zum Beispiel vom Deutschen Roten Kreuz oder Caritas.
Wie findet man den richtigen Pflegedienst?
Laut Gesetz dürfen Pflegesachleistungen, also die Leistung eines Pflegedienstes, nur von geeigneten Pflegekräften erbracht werden. Dafür sind sogenannte Versorgungsverträge mit der Pflegekasse notwendig. Solche Verträge werden in der Regel von Pflegediensten mit der Pflegekasse abgeschlossen. Für die Beauftragung eines Pflegedienstes wird mit selbigen ein Pflegevertrag geschlossen, der Art und Umfang der Pflegeleistung regelt.
Wichtig: Sie dürfen Ihren Pflegedienst frei wählen – vorausgesetzt der Anbieter hat freie Kapazitäten. Da bei der Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes ein Dienstleistungsvertrag ins Spiel kommt, sollten Sie sich bei der Wahl des Anbieters genügend Zeit lassen und vergleichen.
Folgende Punkte können Sie bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst unterstützen:
- Lesen Sie Bewertungen zu den Anbietern und fragen Sie, wenn möglich, Bekannte in Ihrem näheren Umkreis nach deren Erfahrung mit Pflegediensten.
- Erkundigen Sie sich, wie groß der Pflegedienst ist: Wie viele Fach- und Hilfskräfte sind dort beschäftigt?
- Bringen Sie in Erfahrung, ob der Pflegedienst für Sie einen individuellen Pflegeplan erarbeitet.
- Finden Sie heraus, ob die Pflegezeiten zu Ihrem Tagesablauf passen.
- Lesen Sie den Pflegevertrag gründlich durch und schauen Sie sich das Kleingedruckte an. Nehmen Sie sich Zeit und entscheiden Sie nichts zwischen Tür und Angel.
Achtung: Seit 2024 mehr Geld für Pflegesachleistungen
Unterstützt Sie ein Pflegedienst bei der ambulanten Pflege? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Pflegedienst-Leistungen mit den Pflegesachleistungen zu verrechnen. Seit dem Jahr 2024 steht Ihnen hierfür mehr Geld zur Verfügung, denn der monatliche Leistungsbetrag für die Pflegesachleistungen stieg um ca. 5 % an. Das bedeutet auch, dass Sie als Pflegebedürftiger mehr Pflegegeld erhalten, wenn Sie sich für die Kombinationspflege entscheiden. Ab 2025 erhöhen sich viele Pflegeleistungen um weitere 4,5 Prozent.
Pflegegrad
|
Pflegesachleistungen bis 2023
|
Pflegesachleistungen seit 2024
|
Pflegesachleistungen ab 2025
|
---|---|---|---|
1 | Kein Anspruch | Kein Anspruch | Kein Anspruch |
2 | 724 € | 760 € | 796 € |
3 | 1.363 € | 1.431 € | 1.497 € |
4 | 1.693 € | 1.778 € | 1.859 € |
5 | 2.095 € | 2.200 € | 2.299 € |
Ambulante Pflege bei Pflegegrad 1 bis 5
Einen Anspruch auf Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst, haben ausschließlich Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5.