Nur wenn die Luftwege ausreichend frei sind, ist eine gute Versorgung mit Sauerstoff möglich. Manchen Menschen gelingt es aufgrund ihres Gesundheitszustandes allerdings nicht, die Atemwege aus eigener Kraft von Flüssigkeiten oder Schleim zu befreien. In dem Fall können Absauggeräte helfen.

Wir verraten Ihnen, wie Absauggeräte für zuhause funktionieren und wer die Kosten für die Hilfsmittel übernimmt. Außerdem geben wir Ihnen Tipps zur Beantragung und Anwendung der Geräte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Absauggeräte kommen im medizinischen und pflegerischen Alltag zum Einsatz.
  • Die Geräte werden entweder elektrisch oder manuell betrieben und saugen mittels Unterdruck Sekret und Flüssigkeiten aus den Atemwegen.
  • Absauggeräte sind Hilfsmittel, die Krankenkasse kann also die Kosten für die Anschaffung übernehmen.
  • Damit sich die Kasse an den Kosten beteiligt, ist eine ärztliche Verordnung notwendig.
  • Sanitätshäuser informieren über geeignete Absauggeräte und können einen Kostenvoranschlag für den Hilfsmittelantrag ausstellen.

Was sind Absauggeräte?

Absauggeräte haben die Aufgabe, die oberen und/oder unteren Atemwege von Flüssigkeiten und Schleim zu befreien. Auch das sogenannte Sputum, das Sekret der tiefen Atemwege, kann mit den Geräten entfernt werden. Für das Absaugen gibt es verschiedene Techniken und Gerätschaften. Was zum Absaugen benötigt wird, entscheidet der Gesundheitszustand. Bei einigen Pflegebedürftigen reicht es beispielsweise aus, Rachen, Mund und Nasenhöhle abzusaugen, bei anderen gilt es die unteren Atemwege von Schleim zu befreien. Allerdings eignet sich nicht jedes Gerät für den Heimgebrauch. In der häuslichen Pflege kommen vor allem handliche und einfach zu bedienende Gerätschaften zum Einsatz.

Folgende Absauggeräte sind erhältlich:

  • Handabsaugpumpen
  • Elektrische Absaugpumpen
  • Pneumatische Absaugpumpen

Wie funktionieren die verschiedenen Absauggeräte?

Absauggeräte sind in der Pflege, aber auch im medizinischen Alltag unerlässlich. Indem sie die Atemwege freihalten, beugen sie Atemnot und schweren Komplikationen vor. Um Sekrete zuverlässig entfernen zu können, setzen Absauggeräte auf verschiedene Funktionsweisen.

So funktioniert eine Handabsaugpumpe

Wie die Bezeichnung bereits erahnen lässt, ist bei der Inbetriebnahme Handarbeit gefragt – Handabsaugpumpen werden also manuell betrieben. Bei der Bedienung erzeugen sie einen Unterdruck, der Flüssigkeiten und Sekret aus den Atemwegen befördert. Normalerweise handelt es sich dabei um mobile Absauggeräte, die leicht und handlich sind. Deshalb werden sie oft bei Rettungseinsätzen genutzt.

So funktionieren elektrische Absaugpumpen

Elektrische Absauggeräte erzeugen den nötigen Unterdruck in den Atemwegen elektrisch, also auf Knopfdruck. Durch den gleichbleibenden und gut steuerbaren Druck werden Sekrete besonders zuverlässig entfernt. Bei elektrischen Absauggeräten haben Sie die Wahl zwischen stationären und mobilen Ausführungen. Besonders beliebt sind elektrische Absaugpumpen übrigens in der Altenpflege oder in der häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen. Ausgestattet mit einer wiederaufladbaren Batterie und einem Ladegerät kommen sie auch in Notfallfahrzeugen zum Einsatz.

So funktionieren Pneumatische Absaugpumpen

Eine weitere Möglichkeit, um Schleim, Flüssigkeiten oder Sputum aus den Atemwegen zu entfernen, ist der Einsatz einer Pneumatischen Absaugpumpe. Anders wie elektronische oder handbetriebene Absauggeräte, nutzt sie für die Erzeugung eines Unterdrucks Sauerstoff. Da die Nutzung von Sauerstoff recht kostenaufwendig ist, werden diese Absaugpumpen lediglich in Krankenhäusern genutzt. Dort können die Geräte an die zentrale Druckluft- und Sauerstoffanlage angebunden werden.

Für wen eignen sich Absauggeräte für zuhause?

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Nutzung von Absauggeräten im pflegerischen Alltag sinnvoll oder sogar überlebensnotwendig ist.

Für folgende Personengruppen eignen sich Absauggeräte:

  • Menschen mit Hustenreflex, die aber nur unzureichend oder gar nicht abhusten können. Zum Beispiel deshalb, weil sie zu schwach sind oder Schmerzen beim Husten haben.
  • Personen mit einer Schluckstörung, zum Beispiel im Rahmen einer Amyotrophen Lateralskelrose (ALS), Multiple Sklerose oder nach einem Schlaganfall.
  • Menschen, die kaum oder gar nicht mehr Husten. Sie können Flüssigkeiten oder Sekrete nicht mehr aus den Atemwegen befördern. Das kann bei Menschen mit Bewusstseinseintrübungen oder sterbenden Personen der Fall sein.

Die Absaugung übernehmen unter anderem ausgebildete Pflegekräfte.[1] Bei manchen Methoden wie dem bronchoskopischen Absaugen macht ein Mediziner die Atemwege frei.

Absauggeräte in der Pflege: rechtliche Grundlagen und Kostenübernahme

Absauggeräte finden Sie im Hilfsmittelkatalog unter der Kategorie: „01 Absauggeräte“.[1] Damit zählen sie rechtlich gesehen zu den Hilfsmitteln und fallen in den Bereich der Krankenkasse. Grundsätzlich hat jeder Versicherte einen Anspruch auf ein Absauggerät, sofern er eine medizinische Diagnose mitbringt, die den Bedarf unterstreicht. Für die Inanspruchnahme ist also eine ärztliche Verordnung notwendig. Die rechtliche Grundlage können Sie im § 33 SGB V nachlesen.[2] Übrigens erhalten Pflegebedürftige bei einer entsprechenden Notwendigkeit nicht nur das Gerät selbst, sondern auch notwendige Materialien wie Verbrauchsartikel, Bakterienfilter, Zuleitungen und Absaugkatheter. Außerdem bekommen Sie eine Einweisung – hier erfahren Sie vor allem, wie Sie das Gerät warten und reinigen können.

So erhalten Sie ein Absauggerät von der Krankenkasse

Die Krankenkasse des Pflegebedürftigen übernimmt die Kosten für ein Absauggerät, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht. Auf Pflegebedürftige kommt dann nur die gesetzliche Zuzahlung zu. Diese beträgt pro Hilfsmittel 10 % des Abgabepreises – das sind mindestens 5 Euro, aber höchstens 10 Euro. Damit Ihr Familienmitglied ein Absauggerät erhält, ist zunächst eine Beantragung bei der Krankenkasse erforderlich.

In 5 einfachen Schritten zum Absauggerät:

  1. Vereinbaren Sie einen Arzttermin: Der behandelnde Mediziner kennt die Situation des Pflegebedürftigen in der Regel sehr gut. Er weiß, welche Hilfsmittel medizinisch erforderlich sind. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, stellt er eine Verordnung aus. Diese ist besonders wichtig für die spätere Bewilligung des Hilfsmittels – bewahren Sie die Verordnung also gut auf.
  2. Nehmen Sie Kontakt mit der Krankenkasse auf: Nachdem der Arzt bestätigt hat, dass ein Absauggerät empfehlenswert ist, erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse über bestehende Leistungsverträge. So erfahren Sie, mit welchen Anbietern die Kasse zusammenarbeitet. Das hat für Sie den Vorteil, dass der Prozess der Hilfsmittelversorgung oft reibungsloser abläuft. Schließlich arbeiten die Krankenkasse und der Anbieter regelmäßig zusammen. Bestehen keine Leistungsverträge, kann die Krankenkasse Ihnen bei der Suche nach einem Anbieter helfen.
  3. Kostenvoranschlag beim Dienstleister einholen: Sie waren bei der Suche nach einem Anbieter erfolgreich? Dann lassen Sie sich beispielsweise bei dem Sanitätshaus einen Kostenvoranschlag für das Absauggerät ausstellen.
  4. Absauggerät bei der Krankenkasse beantragen: Sie haben alle wichtigen Unterlagen zusammengetragen. Verfassen Sie nun ein Anschreiben mit der Bitte um Kostenübernahme und reichen Sie es gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung und dem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein. Eine Stellungnahme des behandelnden Arztes oder ein Gutachten kann die Chancen für eine Kostenübernahme erhöhen.
  5. Bringen Sie Geduld mit: Die Krankenkasse darf sich nun drei Wochen Zeit nehmen, um Ihren Antrag zu prüfen und die Entscheidung mitzuteilen. Ist der vorliegende Fall sehr komplex, kann ein medizinisches Gutachten wichtige Details liefern – hierfür hat die Krankenkasse 5 Wochen Bearbeitungszeit zur Verfügung.

Absauggeräte für zuhause im Überblick: Welches Modell passt zu Ihnen?

Bei einem Absauggerät haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, eine elektrische oder manuelle Ausführung zu wählen. Beide haben Vor- und Nachteile. In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen die Varianten im Detail vor.

Ist ein manuelles Absauggerät das richtige für mich?

Manuelle Absauggeräte eignen sich meist für Pflegebedürftige, bei denen das Absaugen nur vereinzelt nötig ist. In dem Fall kann das Gerät platzsparend zur Seite geräumt und nur bei Bedarf hervorgeholt werden. Da diese Variante besonders kompakt ist, können entsprechende Geräte Pflegebedürftige unterwegs begleiten. Besteht die Gefahr einer Aspiration, bestehen Schluckstörungen oder Verschleimungen, ist das manuelle Absauggerät schnell zur Hand.

Handelt es sich bei einem manuellen Absauggerät um ein Pflegehilfsmittel?

Nein, manuelle Absauggeräte zählen zu den Hilfsmitteln und zum Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse. Stimmt die Krankenkasse einer Kostenübernahme zu, erhalten Pflegebedürftige häufig ein Leihgerät. Sind Versicherte auf das Gerät nicht mehr angewiesen, geben sie es einfach bei dem Hilfsmittelanbieter zurück.

Ist ein elektrisches Absauggerät das richtige für mich?

Wenn Ihr Familienmitglied regelmäßig eine Absaugung benötigt, ist die elektrische Ausführung eine gute Wahl. Neben dem Bett platziert, saugt sie auf Knopfdruck Schleim oder Flüssigkeiten aus den Atemwegen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich die manuelle oder elektrische Variante besser für die vorliegende Pflegesituation eignet, lassen Sie sich am besten in einem Sanitätshaus beraten. Die Mitarbeiter können Ihnen verschiedene Geräte vorstellen und Tipps zur Anwendung geben.

Handelt es sich bei einem elektrischen Absauggerät um ein Pflegehilfsmittel?

Genauso wie manuelle Absauggeräte gehören auch die elektrischen Ausführungen zu den Hilfsmitteln. Auch wenn sie im Pflegealltag zum Einsatz kommen, ist die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig. Da elektrische Absauggeräte schnell mehrere hundert Euro kosten, erhalten Pflegebedürftige häufig ein Leihgerät.

Tipps zur Anwendung von Absauggeräten

Damit Pflegebedürftige genügend Sauerstoff erhalten, ist es wichtig, dass die Atemwege frei sind. Funktioniert das auf natürlichem Weg zum Beispiel mittels Hustens nicht mehr, bietet sich die Anwendung von Absauggeräten an. Sie als pflegender Angehöriger können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Absaugung reibungslos klappt.

  1. Den Pflegebedürftigen aufklären: Alles, was unbekannt ist, kann Menschen Sorgen oder Ängste bereiten. Beim Absaugen wird ein Katheter zum Beispiel in Mund oder Nase eingeführt – das ist für Pflegebedürftige anfangs sehr ungewohnt. Klären Sie Ihr Familienmitglied am besten bereits vorher über die verschiedenen Schritte auf und beantworten Sie aufkommende Fragen.
  2. Begleiten Sie den Absaugprozess: Auch wenn ein ambulanter Pflegedienst das Absaugen übernimmt, können Sie Ihrem Angehörigen wertvolle Unterstützung anbieten. Bestimmt hilft es ihm, wenn Sie anfangs zugegen sind und ein paar beruhigende Worte sprechen.
  3. Unterstützen Sie die Mundhygiene: Das Absaugen tut nicht weh, kann aber die Schleimhaut im Mund reizen und sie austrocknen. Deshalb ist eine gründliche Mundpflege nach dem Absaugen wichtig.
  4. Reinigen Sie das Absauggerät: Die Flüssigkeit oder der Schleim sammelt sich während des Absaugens in einem Behälter. Sorgen Sie für eine gute Hygiene, indem Sie den Behälter gründlich spülen, gegebenenfalls unter Hinzunahme einer Flaschenbürste. Auch den Absaugschlauch sollten Sie nach jeder Anwendung durchspülen. Außerdem bietet sich alle vier Wochen ein Wechsel des Bakterienfilters an. Das Gehäuse kann mit einem feuchten Tuch gereinigt werden.

FAQ – die wichtigsten Fragen zu Absauggeräten