Die DAK-Gesundheit, bis 2011 Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), ist die älteste deutsche Krankenkasse und verwaltet an 320 Standorten insgesamt 5,6 Mio. Versicherungsmitglieder.
Sie unterliegt als landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts der Fach- und Rechtsaufsicht der jeweils für die Gesundheitspolitik zuständigen Landesministerien.
Die DAK-Gesundheit wird vom Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzender des Vorstands Andreas Storm, dem Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Thomas Bodmer und dem Mitglied des Vorstands Dr. Ute Haase, geführt.

Adresse & Kontakt

Postanschrift und Hauptsitz
DAK-Gesundheit Zentrale
Nagelsweg 27 – 31
20097 Hamburg

Telefonnummer
040 325 325 555

E-Mail

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Website
https://www.dak.de/

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Pflege und Pflegeleistungen der DAK-Gesundheit

Wird eine Person pflegebedürftig, das bedeutet, sie ist voraussichtlich für mindestens 6 Monate auf pflegerische Hilfe angewiesen, kann sie Leistungen der DAK-Gesundheit beziehen. Entscheidend für die Art und Höhe der Leistungen ist dabei der festgestellte Pflegegrad der Person.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten die folgenden Höchstbeträge für alle ambulanten oder stationären monatlichen Pflegeleistungen der DAK-Gesundheit:

Leistungen
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld - 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen,
häusliche Pflege
- 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200 €
Teilstationäre Pflege - 689 € 1.298 € 1.612 € 1.995 €
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 € Zuschuss 770 € 1.262 € 1.775 € 2.005 €
Zuschlag zum pflegebedingten
Eigenanteil bei
vollstationärer Pflege
- 0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %
Entlastungsbetrag, nach Vorlage
der entsprechenden Belege
125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr - 1.774 € 1.774 € 1.774 € 1.774 €
Verhinderungspflege,
pro Kalenderjahr
- 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
Zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel
40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Wohnumfeldverbesserung,
pro Maßnahme
4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Wohngruppenzuschlag 214 € 214 € 214 € 214 € 214 €
Pauschalleistung für die
Pflege von Menschen
mit Behinderung
max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung) max. 266 € (15% der Vergütung)

Pflegegrad beantragen bei der DAK-Gesundheit

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen abhängig. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Geld- oder Sachleistungen erhält der Pflegebedürftige. Um einen Pflegegrad zu erhalten, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Es muss der entsprechende Antrag bei der DAK-Gesundheit gestellt werden. Das Formular für das erstmalige Beantragen des Pflegegrads kann hier heruntergeladen werden:
    Erster Antrag Pflegegrad
    Das Formular für Wiederholungsanträge hier:
    Wiederholungsantrag Pflegegrad
    Und eine Höherstufung wird mit folgendem Formular beantragt:
    Höherstufung Pflegegrad
    Das ausgefüllte Formular wird anschließend ausgefüllt, ausgedruckt und postalisch an die DAK-Gesundheit gesendet.
  2. Die DAK-Gesundheit wird nun den Medizinischen Dienst damit beauftragen, die Pflegebedürftigkeit zu begutachten. Dabei steht nicht nur die vorliegende Erkrankung im Vordergrund. Vielmehr gilt es herauszufinden, inwieweit die versicherte Person in ihrem Alltag eingeschränkt ist und welches Maß an pflegerischer Unterstützung nötig ist.
  3. Ihnen wird hierfür ein Termin vom Medizinischen Dienst vorgeschlagen. Die Begutachtung findet in den eigenen vier Wänden der Pflegebedürftigen statt, sodass eine möglichst realistische Einschätzung zu den Aspekten Mobilität, Gestaltung des Alltagslebens, Selbstversorgung und der körperlichen und geistigen Verfassung erfolgen kann.
  4. Bereiten Sie den Termin vor, indem Sie wichtige Dokumente, wie vorhandene medizinische Berichte und einen Medikationsplan, als Kopien für den Medizinischen Dienst anfertigen. Zum Termin selbst kann neben einer vertrauten Person aus dem Umfeld auch z.B. Personal eines ambulanten Pflegedienstes anwesend sein, falls von dort bereits Unterstützung in Anspruch genommen wird.
  5. Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst sein Gutachten, das als Grundlage für die Entscheidung der DAK dienen wird.
  6. Sie erhalten das Gutachten und den ermittelten Pflegegrad von Ihrer DAK-Pflegekasse zugeschickt. Der Bescheid enthält folgende Angaben: Einstufung des Pflegegrads, Höhe der Leistungen und Dauer der Leistungen.

Berechnen Sie im Vorfeld Ihren voraussichtlichen Pflegegrad für eine bessere Vorbereitung auf das MDK Gutachten.

 Pflegegradrechner

Verhinderungspflege beantragen bei der DAK-Gesundheit

Auch Menschen, die jemanden aus dem Familien- oder Freundeskreis pflegen, brauchen mal Urlaub oder werden selbst krank. Um die Versorgung der pflegebedürftigen Person auch in dieser Zeit in den eigenen vier Wänden zu gewährleisten, gibt es die Verhinderungspflege. Private Pflegepersonen können so beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, der sie in der Zeit der Abwesenheit vertritt. Die Pflegekasse erstattet die anfallenden Kosten mit maximal 1.612 € pro Jahr für 6 Wochen Verhinderungspflege.

Besonderheiten

  • Die pflegebedürftige Person muss vor der Verhinderungspflege bereits mindestens 6 Monate Zuhause gepflegt worden sein
  • Zum Zeitpunkt der Verhinderung muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen
  • Übernehmen nahe Angehörige (bis zum zweiten Grad verwandt) die Verhinderungspflege, werden maximal die folgenden Beträge erstattet:
Pflegegrad 2 474,00 €
Pflegegrad 3 817,50 €
Pflegegrad 4 1.092,00 €
Pflegegrad 5 1.351,50 €
  • Die Ersatzpflegepersonen können aber auch zusätzlich entstandene Kosten, wie beispielsweise Kosten für Anreise oder Verdienstausfall bis zu maximal 1.612 Euro pro Jahr erstattet bekommen.

Formular

Der Antrag auf Verhinderungspflege kann entweder online ausgefüllt werden oder aber als PDF-Dokument downgeloadet werden.

Antrag Verhinderungspflege

Reha und Kur beantragen bei der DAK-Gesundheit

Wer nach einer schweren Erkrankung Unterstützung bei der Genesung braucht oder präventiv etwas für seine Gesundheit tun möchte, kann eine Kur oder Reha bei der Krankenkasse beantragen. Der Unterschied zwischen den beiden Maßnahmen besteht darin, dass eine Kur dazu genutzt wird, vorsorglich gesundheitlichen Beschwerden entgegenzuwirken, während die Reha bereits bestehende Beeinträchtigungen lindern soll.

Sowohl Kur als auch Reha können ambulant oder stationär in Anspruch genommen werden. Versicherte sollten vor dem Antrag mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin besprechen, welche Form die passende für sie und ihre Gesundheit ist.

Besonderheiten

Unter Umständen ist nicht die Krankenkasse, sondern die Rentenversicherung der Kostenträger für die Kur oder Reha. Dies ist besonders dann der Fall, wenn:

  • die Rehamaßnahme dazu dient, Sie wieder fit für das Arbeitsleben zu machen
  • der Grund für die Erkrankung ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ist

Formular

Weitere Informationen und Anträge für eine Kur oder Rehabilitationsmaßnahme erhalten Sie hier:

Antrag Kur & Reha

Kurzzeitpflege beantragen bei der DAK-Gesundheit

Ist eine pflegebedürftige Person beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt kurzzeitig auf eine stationäre Versorgung angewiesen, kann eine sogenannte Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Von der Pflegekasse werden hierfür bis zu 1.774 Euro für bis zu 8 Wochen Kurzzeitpflege im Jahr erstattet.

Besonderheiten

  • Anspruch auf Kurzzeitpflege haben pflegebedürftige Personen, die mindestens über einen Pflegegrad 2 verfügen.
  • Es ist möglich, die Kurzzeitpflege mit nicht genutzten Mitteln der Verhinderungspflege zu kombinieren. Das bedeutet, dass insgesamt bis zu 3.386 Euro erstattet werden können.

Formular

Der Antrag auf Kurzzeitpflege kann entweder online ausgefüllt werden oder aber als PDF-Dokument downgeloadet werden.

Antrag Kurzzeitpflege

Pflegegeld beantragen bei der DAK-Gesundheit

Pflegebedürftige, die nicht in einer stationären Einrichtung, sondern Zuhause betreut werden, können Pflegegeld oder auch ambulante Sachleistungen in Anspruch nehmen. Das Pflegegeld wird dann gezahlt, wenn die Pflege von einer Privatperson, wie Angehörigen, Freunden oder Nachbarn übernommen wird. Auch Pflegekräfte aus dem Ausland können mit dem Pflegegeld bezahlt werden.

Werden Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen, handelt es sich um sogenannte Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus überwiesen und ist im Allgemeinen zum Ersten des Monats auf dem Konto des Pflegebedürftigen gutgeschrieben.

Folgende Beträge werden monatlich von der DAK gezahlt:

Leistungen
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegegeld 332 € 572 € 764 € 946 €
Pflegesachleistungen 760 € 1.431 € 1.778 € 2.200€

Formular

Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine Leistung aus der Pflegeversicherung, die mit dem folgenden Formular beantragt wird.

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Nach dem Beantragen wird der Medizinische Dienst damit beauftragt, in einem persönlichen Termin das Maß an nötiger pflegerischer Unterstützung zu beurteilen. Auf Grundlage dieser Einschätzung wird über den zu erteilenden Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen aus der Pflegeversicherung entschieden.

Pflegehilfsmittel beantragen bei der DAK-Gesundheit

Bei Pflegehilfsmitteln laut Pflegehilfsmittelverzeichnis handelt es sich um Gegenstände oder auch Geräte, die den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern und ihre pflegenden Angehörigen schützen sollen. Dabei wird in zwei Arten unterschieden:

Zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel

Für Handschuhe, Mundschutz und Co. können Ihnen von der DAK-Gesundheit Pflegekasse pro Monat bis zu 40 Euro erstattet werden – unabhängig vom Pflegegrad. Voraussetzung hierfür ist, dass die pflegebedürftige Person Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft lebt und entweder von der eigenen Familie, von Freunden oder von einem Pflegedienst bereut wird. Dem Antrag auf Erstattung muss dabei kein Rezept vorangehen. Allerdings kann es hilfreich sein, eine ärztliche Verordnung oder aber eine schriftliche Empfehlung vom Pflegedienst beizulegen, um die Erstattung zu sichern.

Der Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kann formlos, aber schriftlich erfolgen und sollte folgende Daten enthalten:

  • Name, Geburtsdatum und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
  • Quittungen über Art und Menge der benötigten Pflegemittel

Wer dauerhaft Pflegemittel benötigt und dies drei Monate in Folge nachweisen kann, kann von der DAK-Gesundheit die Erstattung der Kosten auch als wiederkehrenden Dauerauftrag erhalten.

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die DAK-Gesundheit?

Technische Pflegemittel

Technische Hilfsmittel können spezielle Möbel, wie Pflegebetten oder  -tische sein, aber auch Notrufsysteme und medizinische Gerätschaften fallen unter diesen Begriff. Viele von ihnen müssen nicht gekauft werden – sie werden in der Regel geliehen.

Aber auch für technische Pflegemittel übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Für die Versicherten bleibt nur ein Eigenanteil von zehn Prozent, höchstens jedoch 25 Euro, zu zahlen.

Hat der Medizinische Dienst in seiner Begutachtung die Notwendigkeit bestimmter Pflegemittel bereits bestätigt, können Sie bei der Antragsstellung auf Kostenerstattung gerne darauf verweisen.

Wichtig: Inkontinenzprodukte, wie Einlagen oder Pants, werden nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenkasse erstattet

Welche technischen Hilfsmittel übernimmt die DAK-Gesundheit?

Da die Liste an technischen Hilfsmitteln sehr lang und detailliert ist, verweist die Pflegekasse an dieser Stelle auf das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. Hier finden Sie alle technischen Hilfsmittel, sortiert nach Therapieziel.

Übersicht technische Hilfsmittel

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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Besondere Pflegeleistungen der DAK-Gesundheit

Pflegekurse und individuelle Schulungen

Pflegekurse richten sich besonders an pflegende Angehörige, die neben nützlichen Handgriffen und rückenschonenden Techniken auch theoretische Grundlagen der hygienischen Pflege, der Gesundheit und des Betreuungsrechts erlernen möchten.

Hospiz- und Palliativversorgung

Mithilfe der Palliativversorgung können auch schwerkranke und sterbende Menschen umfassend gepflegt und betreut werden. Die Kosten hierfür werden von der DAK-Gesundheit übernommen. Dies gilt sowohl für die Pflege in einem Hospiz, als auch auf einer Palliativstation im Krankenhaus oder in Form eines ambulanten Hospizdienstes.

Über den DAK Hospizlotsen können Betroffene schnell nach einer passenden Betreuung für ihre Angehörigen suchen:

DAK Hospizlotse

Pflegedienst – welcher ist der richtige?

Mithilfe des DAK Pflegelotsen können schnell umfassende Daten zu Pflegediensten und -heimen sowie Einrichtungen für Tages- und Nachtpflege gefunden werden. Auch Unterstützung im Haushalt für pflegebedürftige Menschen lassen sich im Navigator recherchieren.

DAK Pflegelotse

Themenseite Pflege

Ist jemand in der eigenen Familie plötzlich auf Pflege angewiesen, stellt das die Angehörigen oft vor völlig unbekannte Herausforderungen. Die DAK unterstützt in diesem Falle durch ein umfassendes Beratungsangebot. Auf der Übersichtsseite zu Pflege und Pflegebedürftigkeit findet sich alles Wichtige zu den Leistungen von stationärer oder häuslicher Pflege. Auch Informationen zur individuellen DAK-Pflegeberatung und Hilfe bei den Anträgen an die Pflegeversicherungen sind hier gesammelt abrufbar:

Themenseite Pflege

DAK-Pflegeberatung

Die Pflegeberatung der DAK steht ihren pflegebedürftigen Versicherten oder auch deren Angehörigen zur Verfügung, um sie in allen Fragen rund um die Pflege- und Palliativversorgung zu unterstützen. Ob es um Formalitäten der Pflegeversicherung, um die Pflege Zuhause oder um die Suche nach einer passenden stationären Einrichtung geht: die geschulten Pflegeberater*innen informieren Sie individuell und unabhängig. Sie können dabei selbst wählen, ob die Beratung am Telefon oder persönlich stattfinden soll. Ein Termin kann unter 040 325 325 555 ausgemacht werden.

Mitglied werden

Um Mitglied bei der DAK-Gesundheit zu werden, muss ein Antrag ausgefüllt werden und die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse gekündigt werden. Das Formular kann per Post, Fax oder E-Mail an die DAK übermittelt werden:

Mitgliedschaftsantrag

Mit folgenden Beiträgen ist dabei zu rechnen

Beitrag
Beitragssatz
Allgemein 14,6 %
Ermäßigt 14,0 %
Zusatzbeitrag der DAK-Gesundheit 1,5 %

Der Krankenkassenbeitrag wird auf Basis des sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn ermittelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von maximal 4.837,50 €. Der Beitrag wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils mit 7,3 % gemeinsam getragen.

Für Rentner, die Bezüge aus einer betrieblichen Altersversorgung beziehen, gilt eine Freigrenze von 164,50 €. Das bedeutet, dass wenn die Versorgungsbezüge über diesem Betrag liegen, nur der überschreitende Betrag beitragspflichtig ist.

Zuzahlung

Für viele Medikamente und weitere Leistungen muss eine Zuzahlung geleistet werden. Kinder und Jugendliche sind hiervon fast komplett ausgenommen. Für alle weiteren Leistungsbezieher gibt es eine Belastungsgrenze, ab welcher man von Zuzahlungen befreit ist. Bei der Ermittlung der Grenze werden für Angehörige Abschläge vom Haushaltseinkommen abgezogen:

  • 5.922 Euro für den ersten Angehörigen
  • 8.388 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind

Ist die Belastungsgrenze erreicht, kann mit einem Antrag, eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragt werden.

Antrag auf Zuzahlungsbefreiung