Was in jungen Jahren kein Problem ist, fällt im Alter deutlich schwerer. Dazu gehört vor allem der Haushalt. Einkaufen, Putzen und Wäschewaschen ist für Pflegebedürftige ein Kraftakt. Die gute Nachricht: Eine Haushaltshilfe kann den Alltag deutlich vereinfachen.

Wir beschäftigen uns heute damit, welchen Beitrag die Pflegekasse leistet und wie Sie eine Haushaltshilfe erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Haushaltshilfe übernimmt Tätigkeiten wie Kleiderpflege, Einkaufen, Kochen und Wohnungsreinigung
  • Ab Pflegegrad 1 erhalten Menschen finanzielle Unterstützung
  • Die Pflegekasse erstattet die Kosten, wenn Sie sich als Pflegebedürftiger für einen zertifizierten Anbieter entscheiden

Was ist eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe hilft, wie der Name schon sagt, im Haushalt. Es gibt viele mögliche Gründe, auf die Unterstützung zurückzugreifen. So ist es häufig üblich, eine Haushaltshilfe nach Krankenhausaufenthalt bzw. eine Haushaltshilfe nach OP in Anspruch zu nehmen. Eine Haushaltshilfe nach Geburt kann ebenfalls sinnvoll sein.

Wir möchten uns in diesem Artikel aber ausschließlich mit der Haushaltshilfe für Pflegebedürftige beschäftigen. Eine Haushaltshilfe ist eine wichtige Stütze, wenn die Tätigkeiten im Haushalt durch Krankheit oder Alter nicht mehr selbstständig ausgeführt werden können.

Folgendes kann eine Haushaltshilfe für Sie erledigen:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Waschen
  • Reinigung der Wohnräume

Achtung: eine Haushaltshilfe ist keine Pflegekraft

Wenn Sie eine Haushaltshilfe einstellen, ist diese ausschließlich für hauswirtschaftliche Tätigkeiten zuständig. Für Aufgaben, die in den Bereich der Pflege fallen, ist eine Haushaltshilfe nicht vorgesehen. Benötigen Sie eine Pflegekraft, haben Sie die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.

Im Übrigen können Senioren und pflegebedürftige Menschen auf weitere haushaltsnahe Dienstleistungen zurückgreifen. Hierzu zählt beispielsweise ein Alltagsbegleiter oder eine Einkaufshilfe.

Der entsprechende Service kann über Betreuung- und Entlastungsleistungen oder im Rahmen der Verhinderungspflege abgerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass bei der Pflegekasse ein Pflegegrad bekannt ist.

Gut zu wissen!

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt die Pflegebedürftigkeit von Versicherungsnehmern fest. Die Pflegekasse beauftragt den MDK, um zukünftige Leistungen freigeben zu können.

Haushaltshilfe sinnvoll einsetzen

Eine Haushaltshilfe kann Pflegebedürftige und deren Angehörige sinnvoll entlasten. Voraussetzung dafür ist, dass die Haushaltshilfe genügend Akzeptanz findet. Was sich zunächst selbstverständlich anhört, ist nicht immer der Fall.

Schließlich haben pflegebedürftige Personen nicht selten ihren Haushalt über viele Jahrzehnte selbst geführt. Feste Vorstellungen, auf welche Art die Fenster geputzt werden oder wie die Wäsche aufzuhängen ist, kann zu unnötigen Reibereien führen.

Um das zu vermeiden, raten wir dazu, zunächst das Gespräch mit der Haushaltshilfe zu suchen. Seriöse Anbieter regen eine entsprechende Kommunikation übrigens von vornherein an. Auf diese Weise können Vorstellungen ausgetauscht und ein Grundstein für die bevorstehende Arbeit gelegt werden.

Vertrauen steht für Pflegebedürftige und Angehörige übrigens in der Regel an erster Stelle. Mit der Zeit lassen sich Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, erfahrungsgemäß gut auf die Haushaltshilfe ein. Angehörige können dabei einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie zunächst vor Ort sind und sich davon überzeugen, dass die Chemie stimmt.

Bei der Zusammenarbeit ist es wichtig, die Haushaltshilfe sinnvoll einzusetzen. Die Stunden, die vor Ort abgeleistet werden, sollten sich vor allem auf Aufgaben konzentrieren, die als besonders kräftezehrend vom Pflegebedürftigen empfunden werden. Natürlich können die Aufgaben auch im Nachhinein angepasst werden. Auch hierbei gilt: Kommunikation ist der Schlüssel.

Gut zu wissen!

Üben Sie keine falsche Zurückhaltung. Wenn Sie eine Haushaltshilfe benötigen, sollten Sie diese auch in Anspruch nehmen. Überfordern Sie sich dauerhaft im Alltag, kann das Stürze und damit eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes provozieren.

Haushaltshilfe: Kosten

Pflegebedürftige Personen werden von der Pflegekasse maßgeblich unterstützt. Im Fall einer Haushaltshilfe kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht.

Haushaltshilfe über Pflegesachleistung

Eine Haushaltshilfe kann im Rahmen einer Pflegesachleistung abgerechnet werden. Eine Pflegesachleistung konzentriert sich nicht nur auf pflegerische Tätigkeiten oder Betreuungsangebote, sondern kann auch im Haushalt geltend gemacht werden. Die Höhe der Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind vom Pflegegrad abhängig. Voraussetzung ist hier allerdings, dass der ambulante Pflegedienst von der Pflegekasse anerkannt ist.

Haushaltshilfe über Entlastungsbetrag

Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad besitzen, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Dieser ist auf 125 Euro monatlich festgelegt. Dieses Geld muss zweckgebunden eingesetzt werden, zum Beispiel für die Haushaltsführung. 

Wichtig: Die Pflegekasse zahlt den Entlastungsbetrag nur für Haushaltshilfen, die im Rahmen von Nachbarschaftshilfen, einem Ehrenamt oder bei einem zertifizierten Pflegedienst tätig sind.

Haushaltshilfe über Verhinderungspflege

Nicht immer können Angehörige zur Stelle sein, wenn Pflegebedürftige Unterstützung benötigen. Dann greift die Verhinderungspflege. Eine Haushaltshilfe kann in dem Fall stundenweise als Verhinderungspflege geltend gemacht werden.

Gut zu wissen!

Die Kapazitäten für Haushaltshilfen sind bei Pflegediensten knapp. Daher besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit, Familienmitgliedern den Entlastungsbetrag zukommen zu lassen. Ihre Pflegekasse kann Sie dahingehend beraten.

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Neben einer Haushaltshilfe bieten auch Pflegehilfsmittel eine enorme Erleichterung im Alltag von Pflegebedürftigen

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Haushaltshilfe beantragen: So geht’s

Grundsätzlich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um eine Haushaltshilfe zur Seite gestellt zu bekommen. So gibt es eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse (Beispiel: Haushaltshilfe Barmer). Natürlich steht es Ihnen ebenfalls frei, eine Haushaltshilfe einzustellen (sozialversicherungspflichtig). Beliebt ist auch eine polnische Haushaltshilfe. Die Kosten fallen dabei unterschiedlich aus. Wer in die eigene Tasche greift, kann eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen. 

Wenn Sie eine Haushaltshilfe benötigen, weil Sie pflegebedürftig sind, raten wir Ihnen dazu, eine Haushaltshilfe bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. Exemplarisch möchten wir Ihnen zeigen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um den Entlastungsbetrag für die Haushaltshilfe zu nutzen.

  1. Sie haben mindestens Pflegegrad 1
    Die Pflegekasse setzt sich als Träger der Pflegeversicherung dafür ein, dass ausschließlich Pflegebedürftige ihnen zustehende Leistungen empfangen. Eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 ist demnach kein Problem. Schließlich bestehen hier Einschränkungen, die sich auch auf die Haushaltsführung auswirken können. Eine Haushaltshilfe bei Pflegestufe 0 kann allerdings nicht mit dem Entlastungsbetrag abgegolten werden. Hier sieht die Pflegekasse keine ausreichende Grundlage für die Leistung.
  2. Sie entscheiden sich für einen zertifizierten Anbieter
    Wie bereits erwähnt, legt die Pflegekasse Wert darauf, dass Sie sich für einen Anbieter entscheiden, der eine Zertifizierung besitzt. Ihre Pflegekasse hat Kenntnis darüber, welche Dienstleister darunter fallen und kann Ihnen eine entsprechende Auskunft geben. Bei Unsicherheiten lohnt sich stets eine konkrete Nachfrage, um Verzögerungen zu vermeiden.
  3. Sie reichen einen Antrag ein
    Der Papierkram wird von Pflegebedürftigen und Angehörigen häufig als lästig empfunden. Allerdings ist er nötig, um den Anspruch festhalten und die Leistungen freigeben zu können. Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen, benötigen Sie keine erneute medizinische Einstufung.
  4. Sie bewahren alle Belege gut auf
    Ein Blick auf die rechtliche Lage verrät: Der Entlastungsbetrag ist ein Erstattungsbetrag. Demnach müssen Sie alle Belege gut aufbewahren, Sie einreichen und dann bekommen Sie Ihr Geld zurück.

Gut zu wissen!

Wir empfehlen mit dem Entlastungsbetrag gut zu wirtschaften. Sie haben die Möglichkeit, einen Rest, sofern der Betrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde, in den nächsten Monat zu schieben.

Eine Haushaltshilfe finden

Wer sich auf die Suche nach einer Haushaltshilfe macht, wird schnell feststellen, dass es eine große Auswahl gibt. Das ist zwar positiv, kann aber auch schnell Verwirrung stiften.

Wenn Sie die Pflegekasse an den Kosten beteiligen möchten, ist es besonders wichtig, dass Sie sehr sorgsam auswählen. 

Die Pflegekasse ist mit finanziellen Mitteln nur dann behilflich, wenn Sie sich für einen zertifizierten Dienstleister entscheiden. Für die Zertifizierung gibt es Vorschriften, die von den Bundesländern festgelegt werden.

Um die Spreu vom Weizen zu trennen, können Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, Pflegestützpunkten oder Ihrer Kommune kundig machen. In vielen Bundesländern gibt es bereits Online-Datenbanken, die zertifizierte Dienstleister kennzeichnen.

Eine gute Adresse sind auch ambulante Pflegedienste. Die AWO Haushaltshilfe kann zum Beispiel dabei helfen, den Alltag mühelos zu bewältigen. Vermittlungsdienste können ebenfalls seriöse Anbieter ausfindig machen. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass keine horrenden Vermittlungsgebühren anfallen.

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FAQ - Häufige Fragen zur Haushaltshilfe