Gepflegte Füße vermitteln Wohlbefinden und beugen schmerzhaften Rissen oder Infektionen vor. Bei älteren Menschen und Personen mit einem Pflegegrad kommt die Fußpflege jedoch oft zu kurz. Ein wesentlicher Grund dafür ist die eingeschränkte Beweglichkeit. Als pflegender Angehöriger können Sie mit wenigen Handgriffen die Fußpflege unterstützen. Bei bestimmten Grunderkrankungen ist allerdings Vorsicht geboten.

In diesem Artikel lesen Sie, wie oft ein Fußbad sinnvoll ist und warum Sie die Fußnägel nicht zu kurz schneiden sollten. Außerdem erklären wir Ihnen, wann die Inanspruchnahme eines Podologen ratsam ist und wer die Kosten dafür übernimmt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegende Angehörige können sich entscheidend bei der Fußpflege einbringen.
  • Tägliches Eincremen beugt Trockenheit und Rissen vor.
  • Einmal in der Woche bietet sich ein wohltuendes Fußbad an.
  • Wer die Fußpflege nicht alleine bewältigen kann, bekommt durch einen Pflegedienst, eine Fußpflegepraxis oder einen Podologen Unterstützung.
  • Während die kosmetische Fußpflege pflegt, übernimmt die medizinische Fußpflege gezielte Behandlungen.
  • Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für die medizinische Fußpflege, wenn bestimmte Erkrankungen vorliegen.
  • Der Entlastungsbetrag ist nicht für die Fußpflege vorgesehen.

Warum ist die Fußpflege so wichtig?

200 Millionen – so viele Schritte macht jeder Mensch durchschnittlich in seinem Leben. Dabei lastet viel Gewicht auf den Füßen. Obwohl die Füße einen entscheidenden Auftrag erfüllen, erhalten sie in der Regel viel zu wenig Aufmerksamkeit. Im Alter bzw. im Pflegefall spitzt sich die Lage weiter zu – viele Betroffene sind dann schlichtweg nicht mehr in der Lage, sich um ihre Füße zu kümmern. Meistens, weil sie durch eine Bewegungseinschränkung nicht mehr an das Ende ihres Körpers gelangen. Dabei ist die Fußpflege ein außerordentlich wichtiger Bereich der Körperpflege. Sie hat nicht nur einen ästhetischen Effekt, sondern unterstützt auch die Entspannung und die Gesundheit.

Eine regelmäßige Fußpflege ist wichtig, weil:

  • Sie als pflegender Angehöriger dabei automatisch die Füße inspizieren und auf Auffälligkeiten, wie Wunden oder Druckstellen, aufmerksam werden.
  • sie dazu beiträgt, Hornhaut abzutragen, und somit schmerzhaften Hornhautrissen vorbeugt.
  • sie die Durchblutung durch zugehörige Massagen verbessert.
  • sie die Haut an den Füßen geschmeidiger gestaltet.
  • sie beispielsweise Fußpilz, Hühneraugen, Warzen oder Fußbettentzündungen vorbeugt.

Fußpflege Zuhause: das können Sie als pflegender Angehöriger tun

Sie möchten sich um die Füße eines Pflegebedürftigen kümmern und ihm so ein Stück Lebensqualität zurückgeben? Dafür möchten wir Ihnen einige Tipps ans Herz legen. 

Folgende Schritte sind bei der Fußpflege empfehlenswert

  1. Füße inspizieren: Noch bevor Sie mit den Pflegemaßnahmen beginnen, empfehlen wir Ihnen, sich Zeit für die Inspektion zu nehmen. Fallen Ihnen Druckstellen ins Auge? Dann lohnt es sich, das Schuhwerk auf die Passgenauigkeit zu überprüfen. Entdecken Sie Wunden oder eingewachsene Fußnägel? Je nach Tiefe und Ausprägung sollten Sie sich damit an einen Arzt oder einen Podologen wenden.
  2. Füße waschen: Waschen Sie die Füße Ihres Angehörigen möglichst täglich. Achten Sie darauf, dass die Wassertemperatur nicht zu heiß ist, also nicht über 38 Grad liegt. Verwenden Sie eine milde Seife, die ohne chemische Zusätze auskommt. Die Haut an den Füßen reagiert nämlich sehr empfindlich auf äußere Einflüsse und kann durch eine unpassende Seife schnell austrocknen.
  3. Füße richtig abtrocknen: Nach dem Waschen ist gründliches Abtrocknen besonders wichtig, insbesondere zwischen den Zehen. So reduzieren Sie das Risiko einer Fußpilzinfektion.
  4. Füße eincremen: Um Trockenheitsgefühlen vorzubeugen, tragen Sie nun eine Fußcreme auf und massieren sie sanft ein. Für die Fußpflege eignet sich vornehmlich eine Creme mit Urea (synthetisch hergestellter Harnstoff), denn sie hilft dabei, die Hautfeuchtigkeit aufrechtzuerhalten. Bei zur Hornhaut neigender Haut ist eine Creme mit einem Urea-Anteil von etwa 10 % optimal.

Vor allem, wenn Sie die Fußpflege regelmäßig durchführen, ist der Aufwand überschaubar, der Effekt für Ihren Angehörigen aber groß. Schließlich tragen gepflegte Füße ganz entscheidend zum Wohlbefinden bei, und zwar nachhaltig.

Das Fußverwöhnprogramm (etwa einmal die Woche)

Mit einem besonderen Verwöhnprogramm können Sie die Füße noch intensiver pflegen. Dazu sollten Sie etwas mehr Zeit mitbringen, etwa 30-45 Minuten. Wie oft Sie die intensive Pflege durchführen, hängt unter anderem von der Hautbeschaffenheit ab. Ältere Haut braucht grundsätzlich mehr Aufmerksamkeit, weil die Produktion von Schweißdrüsen nachlässt. Ohne entsprechende Pflege trocknen die Füße schnell aus.

Mit diesen einfachen Tricks führen Sie eine intensive Fußpflege durch:

  • Fußbad: Ein wöchentliches, zehnminütiges Fußbad ist nicht nur entspannend, sondern bereitet die Füße auch optimal für die Entfernung der Hornhaut vor. Achten Sie auch hier darauf, dass die Wassertemperatur 38 Grad nicht übersteigt. Als Zusätze eignen sich beispielsweise Rosmarin, der eine durchblutungsfördernde Wirkung hat. Alternativ können Sie auch zu Kamille greifen, die entzündungshemmend und antibakteriell wirkt. Für die Zubereitung eines Kamille- oder Rosmarinfußbads stellen Sie mit den getrockneten Pflanzenbestandteilen einen Sud her und geben ihn anschließend zum Fußbad hinzu. Natürlich können Sie auch fertige Badezusätze aus dem Handel bevorzugen.
  • Hornhaut entfernen: Hier ist unbedingt Vorsicht geboten, denn wenn Sie zu viel Hornhaut abtragen, können die Fußsohlen sehr sensibel werden. Nutzen Sie für die Entfernung im besten Fall einen Bimsstein, den Sie beispielsweise im Drogeriemarkt erhalten. Auch zu häufiges Hornhaut entfernen ist nicht empfehlenswert. Wer zu viel oder zu oft Hornhaut abträgt, riskiert, dass der Körper nur noch mehr davon produziert, um die Füße zu schützen. Einmal die Woche die Hornhaut zu entfernen, reicht völlig.

Gut zu wissen!
Im Handel gibt es eine Reihe von Fußpflegeprodukten, die das Verwöhnprogramm unterstützen können. Wie wäre es beispielsweise mit einer Fußmaske oder einem Fußpeeling? Lassen Sie Ihren Angehörigen mitentscheiden, was ihm am besten gefällt.

Fußnägel richtig schneiden: das müssen Sie beachten

Alle paar Wochen ist es soweit – das Kürzen der Nägel steht an. Auch dabei gibt es einiges zu beachten. Nutzen Sie am besten eine Nagelfeile, denn so minimieren Sie das Verletzungsrisiko und kürzen die Fußnägel besonders schonend. Möchten Sie doch lieber zu einer Schere greifen? Das geht natürlich auch, achten Sie aber unbedingt darauf, die Nägel gerade und nicht zu kurzzuschneiden. Ansonsten können die Nägel in die Haut einwachsen, was zu schmerzhaften Entzündungen führen kann.

Schamgefühl und eine höhere Hemmschwelle sind vor allem beim Nägel schneiden nicht untypisch. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Angehörigen, um Missempfinden auf beiden Seiten vorzubeugen. Auch eine Mobile Fußpflege oder der Pflegedienst können unterstützend tätig werden.

Fußprobleme: So kümmern Sie sich um trockene Haut, Hühneraugen und Co.

Manchmal kommt es zu hartnäckigen Problemen an den Füßen. Viele davon lassen sich mit Produkten aus dem Drogeriemarkt oder der Apotheke vertreiben, in einigen Fällen bietet sich auch die Behandlung bei einem Podologen an.

Ein Podologe wählt übrigens einen medizinischen Fachberuf. Nach seiner Ausbildung pflegt er Füße und kann spezielle Behandlungen durchführen, zum Beispiel kann er Hühneraugen entfernen.

Trockene Haut

Trockene Haut ist nicht nur unangenehm und sieht unschön aus, sondern kann auch ernsthafte Folgen nach sich ziehen. Nämlich dann, wenn sich sogenannte Schrunden bilden. Dabei handelt es sich um spröde bzw. rissige Hautstellen, die bevorzugt an den Fersen auftreten. Wenn Sie die Füße Ihres Familienangehörigen täglich eincremen, beugen Sie den schmerzhaften Rissen vor. Außerdem verhindern Sie so, dass sich Eintrittspforten für Keime bilden. Greifen Sie am besten zu speziellen Fußcremes mit dem Wirkstoff Urea.

Hühneraugen

Reibung, Druck und eine Fußfehlstellung begünstigen Hühneraugen. In einem ersten Schritt bildet sich Hornhaut. Wird diese nicht abgetragen, können sich die Hornzellen in tiefere Hautschichten begeben und dort auf Nerven drücken. Genau das verursacht die Beschwerden. Um Hühneraugen gar nicht erst entstehen zu lassen, sollten Sie die Füße regelmäßig auf Druckstellen inspizieren und das Schuhwerk, falls nötig, austauschen. Beginnende Hühneraugen lassen sich mit speziellen Pflastern noch entfernen. Ist das Hühnerauge ausgeprägter, lohnt sich der Gang zu einem Podologen, insbesondere dann, wenn Ihr Angehöriger Diabetes hat.

Fuß- und Nagelpilz

Eine schwache Hautbarriere bildet die optimale Eintrittspforte für Pilze. Während Hautpilze in der Regel recht schnell mit gezielten Produkten verschwinden, ist der Nagelpilz oft sehr ausdauernd. Mit speziellen Tinkturen aus der Apotheke können Sie dem Nagelpilz den Nährboden entziehen. Wir empfehlen Ihnen bei einem Verdacht auf Nagelpilz jedoch, zunächst einen Hautarzt aufzusuchen. Er legt für Ihren Angehörigen eine individuelle und wirksame Behandlung mit geeigneten Präparaten fest.

Eingewachsener Nagel

Durch einen eingewachsenen Nagel kann sich das Nagelbett entzünden. In dem Fall sollten Sie Ihren Angehörigen unbedingt bei einem Podologen bzw. Mediziner vorstellen. Er weiß genau, was nun zu tun ist, um das Nagelbett zu entlasten und Beschwerden zu lindern.

Warzen

Bei Warzen liegt eine Infektion mit speziellen Viren vor. Mediziner unterscheiden verschiedene Warzenarten voneinander. Auch für Warzen gibt es spezielle Produkte in der Apotheke. Da Warzen aber in der Regel sehr hartnäckig sind, raten wir Ihnen auch hier zu einer gezielten Behandlung beim Hautarzt.

Kostenfreie Pflegehilfsmittel

Schon gewusst? Liegt ein Pflegegrad vor und findet die Pflege zu Hause statt, haben Betroffene Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von monatlich 40 Euro!

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Ich kann die Fußpflege nicht selbst durchführen: Wer hilft?

Wenn Sie die Fußpflege nicht selbst durchführen können oder möchten, gibt es verschiedene externe Angebote. Ganz wichtig ist hier zunächst die Unterscheidung zwischen der kosmetischen Fußpflege und der medizinischen Fußpflege.

Die kosmetische Fußpflege führt pflegerische und dekorative Maßnahmen durch. Dazu gehört beispielsweise das Auftragen von Nagellack.

Die medizinische Fußpflege kommt dann infrage, wenn notwendige Behandlungen krankhafter Fußveränderungen anstehen. Ihr Angehöriger kann für die kosmetische Fußpflege eine Fußpflegepraxis aufsuchen oder einen mobilen Fußpflegedienst, der in das häusliche Umfeld kommt, in Anspruch nehmen. Die medizinische Fußpflege übernehmen ausgebildete Podologen, die ihre Dienste ebenfalls in einer Praxis oder mobil anbieten.

Fußpfleger oder Podologe – treffen Sie die richtige Entscheidung

Mit dem richtigen Ansprechpartner stellen Sie sicher, dass Ihr Angehöriger und seine Füße optimal aufgehoben sind. Das ist besonders wichtig, wenn Grunderkrankungen vorliegen.

Kosmetische Fußpflege

Um gesunde Füße, die lediglich trocken sind oder zu viel Hornhaut haben, kümmert sich die kosmetische Fußpflege. Die Mitarbeiter schneiden auch die Fußnägel und sorgen mit Massagen für einen wohltuenden Wellnesseffekt. Bei der kosmetischen Fußpflege steht die Pflege also im Vordergrund. Die Ausbildung für die geprüfte bzw. kosmetische Fußpflege dauert ein Jahr.

Medizinische Fußpflege

Liegen bei Ihrem Familienmitglied Fußprobleme, zum Beispiel aufgrund von Rheuma oder Diabetes vor, ist ein Podologe der richtige Ansprechpartner. Er kann Nagelveränderungen behandeln, Fußnägel rekonstruieren, Hornhaut abtragen, Hautveränderungen behandeln, entlastende Verbandstechniken anwenden und vieles mehr. Die Ausbildung eines Podologen ist auf mehrere Jahre ausgelegt.

Ambulanter Pflegedienst: Fußpflege inklusive?

Ein ambulanter Pflegedienst, der Pflegesachleistungen im häuslichen Umfeld Ihres Angehörigen erbringt, führt unter Umständen auch eine gewisse Fußpflege durch. Im Rahmen der Grundpflege übernehmen die Pflegefachkräfte das Waschen der Füße und das Abtrocknen, sofern das aufgrund der körperlichen Einschränkung erforderlich ist.

Zusätzliche Kosten entstehen für den Pflegebedürftigen nicht, sofern die Pflegesachleistungen noch nicht ausgeschöpft sind. Manche ambulanten Pflegedienstanbieter übertragen auch die Nagelpflege, das Eincremen der Füße und die Pediküre, also das Schneiden der Zehennägel oder die Entfernung von Hornhaut, auf ihre Mitarbeiter. Klären Sie am besten direkt mit dem Anbieter ab, welche Aufgaben die Pflegekräfte erfüllen können und ob das mit Kosten verbunden ist.

Gut zu wissen!
Bestehen bestimmte Grunderkrankungen oder Risiken bei der Pediküre, verweisen Pflegefachkräfte Ihren Angehörigen an einen Podologen. Das ist beispielsweise bei einer Blutungsneigung oder Stoffwechselerkrankungen der Fall.

Kosten und Kostenübernahme

Die Kosten für die kosmetische Fußpflege richten sich danach, was Ihr Angehöriger in Anspruch nimmt. Bei einer klassischen Pediküre können Sie mit 25-45 Euro rechnen. Für eine umfassende Schönheitspflege inklusive Massage und weiteren Leistungen kann auch 65 Euro und mehr anfallen. Für konkrete Preise erkundigen Sie sich am besten bei einem Fußpflegestudio vor Ort.

Die Kosten für die medizinische Fußpflege variieren ebenfalls, beispielsweise in Abhängigkeit von der Behandlung und der Region, in der Ihr Familienangehöriger lebt. So kann eine aufwendige Hornhautentfernung zwischen 20 und 30 Euro und ein Aufbau des Nagels zwischen 40 und 125 Euro kosten. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie die Kosten privat tragen oder ob sich die Krankenkasse an den Aufwendungen beteiligt.

Folgende GKV-Sätze zahlt die Krankenkasse, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Für die Entfernung der Hornhaut: ca. 20 Euro
  • Für die Nagelbearbeitung: 29,80 Euro
  • Für eine Podologische Komplexbehandlung: 42 Euro

Entlastungsbetrag für Fußpflege?

Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich können Sie nicht direkt für Aufwendungen in der kosmetischen Fußpflege ausgeben. Allerdings ist er unter anderem für die Begleitung zu Terminen beim Arzt, Frisör oder eben der Fußpflege vorgesehen.

Die medizinische Fußpflege auf Rezept

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Fußpflege. Nämlich dann, wenn es sich um eine Fußpflege handelt, die medizinisch erforderlich ist.

Bei folgenden Erkrankungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten:

  1. Diabetisches Fußsyndrom
  2. Fußsyndrom bei Neuropathien
  3. Fußsyndrom als Folge eines Querschnittsyndroms

Zunächst muss Ihr Angehöriger jedoch eine ärztliche Verordnung erhalten. Dafür ist im ersten Schritt eine Eingangsdiagnostik nötig. Wird dabei deutlich, dass der Fuß im fortgeschrittenen Stadium geschädigt ist, befinden sich beispielsweise oberflächliche Wunden an dem Fuß oder ist der Fußnagel stark eingewachsen, ist eine Behandlung durch den Podologen nicht mehr möglich. In dem Fall führt der Arzt die notwendige Therapie durch.

Übrigens: Falls es Ihrem Angehörigen nicht mehr möglich ist, einen Podologen in seiner Praxis aufzusuchen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Hausbesuch. Für die Kostenübernahme ist es wichtig, dass der behandelnde Mediziner den Begriff „Hausbesuch“ auf der Verordnung angibt.

Gut zu wissen!
Wenn die Krankenkasse einer Kostenübernahme zugestimmt hat, muss Ihr Familienmitglied nur noch eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 Euro zuzüglich 10 % der Behandlungskosten.

FAQ-Häufige Fragen zur Fußpflege