Die Langzeitpflege kümmert sich um Sie, wenn Sie über einen längeren Zeitraum nicht dazu in der Lage sind, den Alltag alleine zu meistern. Dann erhalten Sie beispielsweise Unterstützung beim Ankleiden, beim Essen oder der Körperpflege.

In diesem Artikel lesen Sie, wo Sie die Langzeitpflege in Anspruch nehmen können, welche Kosten dadurch entstehen und wie Sie eine geeignete Einrichtung für sich finden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Langzeitpflege benötigt der Pflegebedürftige über längere Zeit Unterstützung in Lebensbereichen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität
  • Sie kann stationär (Pflegeheim, Altersheim) oder ambulant erfolgen
  • Die Langzeitpflege ist auf mindestens sechs Monate oder dauerhaft ausgelegt
  • Bei der Langzeitpflege werden pflegerische Bedürfnisse und der Wunsch nach einem abwechslungsreichen Alltag erfüllt
  • Die Kosten variieren je nach Bundesland und gewähltem Angebot. In stationären Einrichtungen beträgt der Eigenanteil durchschnittlich 2.068 Euro
  • Die Pflegekasse beteiligt sich – je nach Pflegegrad – an den Pflegekosten

Änderungen Pflegereform 2024

Art der Änderung
Ausgangslage vor der Änderung
Ausgangslage nach der Änderung
Pflegegelderhöhung (5 %) Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 316 €
Pflegegrad 3: 545 €
Pflegegrad 4: 728 €
Pflegegrad 5: 901 €
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 332 €
Pflegegrad 3: 572 €
Pflegegrad 4: 764 €
Pflegegrad 5: 946 €
Erhöhung der Pflegesachleistungen (5 %) Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 724 €
Pflegegrad 3: 1363 €
Pflegegrad 4: 1693 €
Pflegegrad 5: 2095 €
Pflegegrad 1: 0 €
Pflegegrad 2: 760 €
Pflegegrad 3: 1431 €
Pflegegrad 4: 1778 €
Pflegegrad 5: 2200 €
Erhöhung der Leistungszuschläge
für die vollstationäre Pflege
0 bis 12 Monate: 5 %
13 bis 24 Monate: 25 %
25 bis 36 Monate: 45 %
über 36 Monate: 70 %
0 bis 12 Monate: 15 %
13 bis 24 Monate: 30 %
25 bis 36 Monate: 50 %
über 36 Monate: 75 %

Seit 2023: höherer Verdienst für Pflegekräfte

Um eine qualitative Pflege sicherzustellen, sind ausreichend Pflegefachkräfte nötig. Diese möchten aber natürlich eine angemessene Bezahlung erhalten. In einem ersten Schritt wurde im September 2022 ihr Gehalt angehoben. Im Jahr 2023 profitieren Pflegekräfte, unter anderem auch in der Langzeitpflege, von gleich zwei Gehaltserhöhungen.

Zum 01. Mai 2023:

  • Pflegehilfskräfte: 13,90 Euro
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 14,90 Euro
  • Pflegefachkräfte: 17,65 Euro

Zum 01. Dezember 2023:

  • Pflegehilfskräfte: 14,15 Euro
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 15,25 Euro
  • Pflegefachkräfte: 18,25 Euro

Was ist Langzeitpflege?

Grundsätzlich gibt es in der Pflege einen akuten oder länger angelegten Unterstützungsbedarf. Die Langzeitpflege ist für Menschen da, die über lange Sicht die täglich anfallenden Aufgaben nicht bewältigen können. Häufig erfolgt die Langzeitpflege in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim oder Altersheim. So wurden im Jahr 2019 rund 20 % der Pflegebedürftigen vollstationär in Heimen versorgt. Pflegebedürftige, die eine Langzeitpflege in Anspruch nehmen, besitzen in der Regel einen hohen Grad der Pflegebedürftigkeit. Das bedeutet, sie sind in vielen Lebensbereichen (Mobilität, Ernährung, Körperpflege, Zahnpflege) stark eingeschränkt. Neben einem hohen Alter können auch komplexe Krankheitsbilder zu einer ausgeprägten Pflegebedürftigkeit und damit zur Notwendigkeit der Langzeitpflege beitragen.

Gut zu wissen!

Es ist nicht vorgeschrieben, dass die Langzeitpflege in einer stationären Einrichtung erfolgen muss. Demnach können Pflegebedürftige auch über lange Zeit und mit einem hohen Pflegegrad zu Hause versorgt werden. Dafür können sich pflegende Angehörige oder die 24-Stunden-Pflege einsetzen.

Was ist akute Langzeitpflege?

Es gibt viele Situationen im Leben, in denen Sie auf Pflege angewiesen sein können. Der Gesetzgeber trennt hier zwischen Akutpflege und Langzeitpflege. Beide Begrifflichkeiten unterscheiden sich grundlegend in Bezug auf den Pflegegrund, die Pflegedauer und die Pflegeziele.

Pflegegrund: Die Akutpflege kümmert sich um Sie, wenn Sie Verletzungen oder plötzlich auftretende Krankheiten haben. Chronische Krankheiten werden bei Verschlechterung ebenfalls im Rahmen der Akutpflege behandelt. Die Langzeitpflege kommt dann bei Ihnen zum Einsatz, wenn Sie aufgrund Ihres hohen Alters, einer Erkrankung oder einer Behinderung auf lange Sicht nicht dazu fähig sind, Ihren Alltag alleine zu bewältigen.

Pflegedauer: Die Akutpflege kümmert sich nur vergleichsweise kurz um Patienten. Das Gesetz sieht vor, dass die Kurzzeitpflege nur bis zu acht Wochen (56 Tage) jährlich in Anspruch nimmt. Die Langzeitpflege hingegen ist auf eine deutlich längere Zeitspanne ausgelegt. Wenn Sie mindestens sechs Monate oder dauerhaft gepflegt werden, dann nennt sich das Langzeitpflege.

Pflegeziel: Die Akutpflege hat das Ziel, die Erkrankung oder Verletzung komplett zu beseitigen oder bei chronischen Erkrankungen zumindest die Symptome deutlich zu reduzieren. Die Langzeitpflege möchte hingegen die größtmögliche Selbstständigkeit und ein entscheidendes Maß an Selbstbestimmtheit für den Pflegebedürftigen erreichen.

Unterschied zwischen Langzeitbetreuung und Langzeitpflege

Bei der Langzeitpflege benötigt der Pflegebedürftige pflegerische Zuwendungen, also Maßnahmen, die über reine Betreuungsleistungen hinausgehen. Wenn Sie zum Beispiel bettlägerig sind und ein Druckgeschwür (Dekubitus) besitzen, ist es wichtig, dass Sie regelmäßig gelagert, also in verschiedene Körperpositionen gebracht werden, um die betroffene Hautstelle zu entlasten. Ausgebildete Pflegekräfte beherrschen die Lagerungstechniken und können Veränderungen am Druckgeschwür einschätzen.

Außerdem dürfen sie die medizinische Behandlungspflege durchführen. Sie ist Teil der stationären oder häuslichen Krankenpflege und setzt sich dafür ein, Krankheiten zu heilen oder Beschwerden zu verringern. Beispiele für die medizinische Behandlungspflege sind die Blutzuckermessung, Blutdruckmessung, Gabe von Medikamenten oder die Wundversorgung. Bei der Langzeitbetreuung stehen die Betreuungsmaßnahmen im Vordergrund. Das übernehmen nicht selten Polnische Pflegekräfte, die entweder keine Ausbildung haben oder deren Qualifikationen in Deutschland nicht anerkannt werden. In der Langzeitbetreuung helfen sie bei der Körperpflege oder Nahrungsaufnahme und begleiten Pflegebedürftige zu Arztbesuchen oder Einkäufen.

Wechsel zur Langzeitpflege: Entscheidungshilfe für Angehörige

Sie haben einen pflegebedürftigen Angehörigen? Dann fragen Sie sich bei anhaltender Pflegebedürftigkeit bestimmt, wann der richtige Zeitpunkt für die Inanspruchnahme einer stationären Langzeitpflege gekommen ist. Grundsätzlich sollten Sie dann über eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung nachdenken, wenn Ihr Angehöriger trotz der Hilfe von pflegenden Angehörigen und/oder einem Pflegedienst nicht ausreichend im häuslichen Umfeld versorgt werden kann. 

Das zu erkennen, ist nicht immer einfach, deshalb haben wir für Sie Anzeichen zusammengetragen, die darauf hindeuten können, dass Ihr Angehöriger von einer stationären Langzeitpflege profitiert.

  1. Ihr Angehöriger ist zunehmend desorientiert und mit der Organisation seines Tagesablaufs überfordert.
  2. Selbst einfache Tätigkeiten strengen Ihren Angehörigen stark an.
  3. Ihre Pflege oder die des ambulanten Pflegedienstes kann den allgemeinen Pflegebedarf Ihres Angehörigen nicht mehr decken.
  4. In der häuslichen Umgebung befinden sich Barrieren, die die ambulante Pflege zunehmend erschweren.
  5. Sie fühlen sich überfordert und nicht mehr in der Lage, die Pflege Ihres Angehörigen zu übernehmen.
  6. Sie beobachten, dass Ihr Angehöriger in den letzten Monaten geistig oder körperlich abgebaut hat. Sie lassen ihn nur noch ungern allein, weil Sie Angst haben, dass er sich verletzen könnte.

Achtung: Möchten Sie zu Hause pflegen, gibt es für Sie als pflegenden Angehörigen zahlreiche Hilfsangebote und finanzielle Erleichterungen und Anreize, wie zum Beispiel die Rente für pflegende Angehörige.

Warum Langzeitpflege?

Für Sie als Angehöriger oder Betroffener selbst bedeutet der Wechsel in eine stationäre Einrichtung eine große Umstellung. Gerade wenn Sie als pflegender Angehöriger die Entscheidung treffen müssen, ob Ihr Familienmitglied zukünftig in einem Pflegeheim oder Altersheim versorgt wird, kann das für Sie emotional belastend sein. Natürlich wünschen Sie sich die beste Pflege für Ihren Angehörigen, andererseits haben Sie vielleicht auch das Gefühl, die Verantwortung für Ihr Familienmitglied „abzuschieben“. In dieser Situation hilft Ihnen ein Überblick über die Vor- und Nachteile der stationären Langzeitpflege. Eines vorweg: Die Langzeitpflege kann das Wohlbefinden Ihres Angehörigen deutlich verbessern.

Vorteile der stationären Langzeitpflege

  • ausgebildete Pflegekräfte
  • individuelle Versorgung
  • vielfältige Therapieangebote
  • reduzierte Gefahr von Vereinsamung
  • Entlastung von Angehörigen
  • gemeinsame Zeit mit Angehörigen außerhalb belastenden Pflegesituationen

Nachteile der stationären Langzeitpflege

  • Wechsel in ein unbekanntes Umfeld
  • Personalmangel in der Pflegelandschaft

Leistungen in einer stationären Einrichtung

Die Langzeitpflege kümmert sich darum, dass Sie eine medizinische Versorgung erhalten. Dabei konzentriert sich das Personal nicht nur auf vorhandene Defizite, sondern auch darauf, was mit der richtigen Unterstützung wieder möglich ist. Verschiedene Ansätze sind dabei behilflich.

Leistungen in der stationären Langzeitpflege:

  • Rehabilitation
  • Ergotherapie
  •  Physiotherapie
  • Logopädie
  •  soziale Betreuung

Auch wenn die Therapiemaßnahmen ein wichtiger Baustein sind, ist die Langzeitpflege auch stark in den sozialen Bereich involviert. Das bedeutet, dass Sie in einer stationären Einrichtung einen abwechslungsreichen Alltag mit einer größtmöglichen Lebensqualität erhalten sollten.

So finden Sie die richtige Langzeitpflege-Einrichtung

Bei der Langzeitpflege werden die Bereiche Gesundheitsfürsorge und Sozialfürsorge angesprochen. Auf diese Weise erhält der Pflegebedürftige einen lebenswerten Alltag. Wenn Sie sich für eine Pflegeeinrichtung interessieren, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst das Langzeitpflege-Konzept anzusehen. Welche Therapieangebote und Freizeitangebote gibt es? Wird der Patient aktiv an den Aufgaben im Alltag wie Anziehen, Körperpflege und Co. beteiligt? Hat der Pflegebedürftige einen persönlichen Rückzugsort und Möglichkeiten, sich mit anderen Heimbewohnern auszutauschen? Verlassen Sie sich nicht nur auf die Broschüren oder Internetseiten, sondern fragen Sie gezielt bei dem Pflegeheim nach, wie der Alltag für Ihren Angehörigen in der Einrichtung aussehen kann.

Kosten und Kostenübernahme

Wie hoch die Kosten für die Langzeitpflege sind, hängt natürlich stark davon ab, für welches Pflegekonzept Sie sich entscheiden. Können Sie selbst als pflegender Angehöriger den Pflegeaufwand nicht mehr bewältigen, können Sie sich Hilfe von einer 24-Stunden-Pflegekraft holen. Ein Konzept, bei dem sich ausgebildete Pflegekräfte im Laufe des Tages abwechselnd um Ihren Angehörigen kümmern, ist zwar möglich, aber mit hohen Kosten verbunden.

Geht es um reine Betreuungsleistungen und die Grundpflege, also um die Bereiche Mobilität, Körperpflege und Ernährung, greifen daher einige Menschen auf polnische Pflegekräfte zurück. Hier variieren die Kosten stark und können einige Tausend Euro betragen. Wird die Langzeitpflege in einer stationären Einrichtung durchgeführt, gibt es Aufwendungen für die Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Wie viel Sie ein Pflegeheim schlussendlich kostet, hängt maßgeblich davon ab, für welchen Komfort (extra großes Zimmer, luxuriöse Ausstattung usw.) Sie sich entscheiden.

Wie viel kostet ein Pflegeheim bei der Langzeitpflege?

Die Langzeitpflege nehmen vor allem Menschen in Anspruch, die einen mittleren bis hohen Pflegebedarf haben. Ihre Pflegekasse beteiligt sich grundsätzlich ab Pflegegrad 2 an den Pflegekosten, die anfallen.

Pflegegrad
Zuschuss der Pflegekasse
Gesamtkosten (können variieren)
Eigenanteil (im Bundesdurchschnitt)
2 770 €, *zzgl. Leistungszuschlag 2.919 € 2.068 €
3 1.262 €, *zzgl. Leistungszuschlag 3.456 € 2.068 €
4 1.775 €, *zzgl. Leistungszuschlag 3.924 € 2.068 €
5 2.005 €, *zzgl. Leistungszuschlag 4.154 € 2.068 €

*Vollstationäre Einrichtungen / Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 bekommen folgenden Leistungszuschlag:

5% des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.

25% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate in der Einrichtung leben.

45% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate in der Einrichtung leben.

70% des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monate in der Einrichtung leben.

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger mit zunehmendem Lebensalter oder voranschreitender Erkrankung mehr Pflegebedarf haben, macht ein höherer Pflegegrad Sinn. Zwar steigt damit der Pflegesatz, allerdings auch der Zuschuss der Pflegekasse.

Übrigens: die Kosten für die Unterbringung, Verpflegung oder Investitionen sind für alle Bewohner des Pflegeheims zunächst gleich. Der Pflegegrad spielt hier keine Rolle. Entscheiden Sie sich allerdings für ein Zimmer mit einer besonderen Aussicht oder einer großzügigeren Raumaufteilung können für Sie an dieser Stelle Mehrkosten entstehen.

FAQ: Häufige Fragen zur Langzeitpflege