Wer eine angehörige Person pflegt, ist oft rund um die Uhr im Einsatz. Neben der Organisation der körperlichen Pflege und dem leiblichen Wohl müssen Arzttermine koordiniert, die Wohnung instand gehalten und Papierkram abgearbeitet werden. Für die eigene Gesundheit bleibt den Pflegenden da häufig keine Zeit. Anhaltende Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder sogar Depressionen können die Folge sein.
Für pflegende Angehörige gibt es deshalb die Möglichkeit, im Rahmen einer mehrwöchigen Reha wieder Kraft zu tanken und Abstand vom Pflegealltag zu gewinnen. Wir erklären Ihnen, wer Anspruch auf eine Reha für pflegende Angehörige hat und was Sie beim Antrag beachten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine stationäre Rehamaßnahme wird in der Regel für 3 Wochen bewilligt, kann aber auf Anraten des Arztes oder der Ärztin auf 6 Wochen verlängert werden
- Versicherte können regulär alle 4 Jahr eine Reha für pflegende Angehörige beantragen
- Die Reha kann mit oder ohne die pflegebedürftige Person angetreten werden
- Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und therapeutische Maßnahmen werden von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung übernommen
Haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Reha?
Der grundlegende Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme wird im § 23 SGB V und § 40 SGB V geregelt. Außerdem wurden mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz 2013 die Rechte von pflegenden Angehörigen noch einmal gestärkt. Kranken- und Pflegekassen sind seitdem aufgerufen, die Bedürfnisse nach Rehabilitation von Pflegenden stärker in den Blick zu nehmen. Denn aktuelle Daten zeigen: Menschen, die andere Personen pflegen, sind öfter von Rückenschmerzen, psychischen Störungen, Depressionen oder auch Gelenkerkrankungen betroffen als Menschen ohne Pflegeaufgaben. Erschwerend kommt hinzu, dass diesen Menschen oft die Zeit fehlt, um sich um eigene Arztbesuche oder Therapiemöglichkeiten zu kümmern. Rehamaßnahmen für pflegende Angehörige sollen helfen, diesen Missstand zu beheben.
Diagnose
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Hauptpflegepersonen
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sonstige Versicherte
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---|---|---|
psychische Störungen | 29,6 % | 36,7 % |
Belastungsstörung | 8,5 % | 7,1 % |
Depressionen | 18,1 % | 16,5 % |
Schlafstörungen | 1,2 % | 1,1 % |
Rückenbeschwerden | 50,6 % | 47,6 % |
Gelenkschmerz | 7,3 % | 8,2 % |
Quelle: BARMER-Daten, Hochrechnung auf Pflegebedürftige Bund Dezember 2017
Gut zu wissen
Was ist der Unterschied zwischen Kur und Reha?
Während eine Kur der Prävention, also dem Verhindern von Krankheiten, dient, soll eine Reha die Gesundheit wiederherstellen oder dafür sorgen, dass eine bereits aufgetretene Erkrankung nicht schlimmer wird. Allerdings ist die Abgrenzung der beiden Begriffe im Alltag oft nicht ganz eindeutig, sodass sie auch synonym verwendet werden.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Reha
Folgende Punkte stellen die Grundlage für Ihren Rehaanspruch dar:
- Es liegen medizinische Gründe für die Rehabilitation vor
- Ihre körperliche und geistige Verfassung lässt eine Reha zu
- Ihre Leiden können sehr wahrscheinlich durch die Reha behoben oder gemindert werden
- Die Dauer der Rehamaßnahme ist ausreichend, um eine Verbesserung Ihres Zustandes zu erreichen
Gut zu wissen
Während früher der Grunsatz galt: “Ambulant vor stationär”, haben pflegende Angehörige seit dem 1. Januar 2019 die Möglichkeit, eine stationäre Reha anzutreten, auch wenn die Möglichkeiten der ambulanten Maßnahmen noch nicht ausgeschöpft sind.
Gute Gründe für eine Reha für pflegende Angehörige
Angehörige, die alleine für die Pflege verantwortlich sind, tun sich manchmal schwer damit, Hilfsangebote von außen anzunehmen, selbst wenn sie bereits körperlich oder psychisch unter der Belastung der Pflege leiden. Aber nicht nur Ihre Gesundheit, sondern auch die Qualität der Pflege kann so in Mitleidenschaft gezogen werden. Nehmen Sie Ihre Beschwerden ernst. Diese Symptome können Warnsignale für Sie sein:
- Sie fühlen sich dauerhaft erschöpft und einsam
- Sie sind leicht reizbar
- Sie haben regelmäßig Schmerzen aufgrund der körperlichen Belastung
- Sie leiden unter Schlafstörungen
- Sie vernachlässigen soziale Kontakte außerhalb des Pflegealltags
Dabei handelt es sich keineswegs um lästige Begleiterscheinungen, die auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Es können Hinweise darauf sein, dass Sie sich mehr Zeit für sich und Ihre Gesundheit nehmen sollten – idealerweise im Rahmen einer mehrwöchigen Reha.
Tipp: Vielen Angehörigen fällt es leichter, Hilfe anzunehmen, wenn nicht nur ihr einiges, sondern auch das Interesse der pflegebedürftigen Person im Vordergrund steht. Diese kann beispielsweise durch die Unterbringung in einer professionellen Kurzzeitpflege neue Möglichkeiten der Förderung erfahren. Außerdem profitieren stets beide Seiten davon, wenn die Hauptpflegeperson ihre Gesundheit nicht vernachlässigt und sich Zeit für sich und für sozialen Austausch nimmt.
Reha für Angehörige – Kosten und Antragsstellung
Rund die Hälfte der pflegenden Angehörigen wendet für die Pflege täglich mehr als 12 Stunden auf. Selbst wenn der Wunsch nach einer Kur oder Reha besteht, schrecken das bürokratische Antragsverfahren oder aber befürchtete entstehende Zusatzzahlungen viele Interessierte ab. Wir erklären, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie die Antragstellung abläuft.
Wer zahlt die Reha für pflegende Angehörige?
Wenn es um Kur- und Rehaaufenthalte geht, kommen zwei sogenannte Kostenträger infrage: Die Rentenversicherung oder die Krankenkasse. In den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung fallen dabei besonders Leistungen zur Rehabilitation, wenn die Erwerbstätigkeit gemindert oder aber gefährdet ist.
Die Krankenkassen hingegen sind im Groben dann der richtige Ansprechpartner, wenn es allgemein um die Wiederherstellung oder aber den Erhalt der Gesundheit geht.
Gut zu wissen
Wenn Sie nicht wissen, wer in Ihrem Falle der richtige Kostenträger ist: Kein Problem. Dort, wo Ihr Rehaantrag eingeht, wird innerhalb von 2 Wochen geprüft, ob es sich um den korrekten Kostenträger handelt und Ihr Antrag wird ggf. an den richtigen Träger weitergeleitet.
Wird eine Reha für Sie genehmigt, werden folgende Kosten übernommen:
- Medizinische Behandlungen und therapeutische Maßnahmen in der Einrichtung
- Unterkunft und Verpflegung
- An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen PKW
Außerdem besteht während einer Reha die reguläre Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall von 6 Wochen.
Alle volljährigen Angehörigen müssen für die Rehamaßnahme eine Zuzahlung leisten. Diese beläuft sich in der Regel auf 10 Euro pro Kalendertag. Unter gewissen Umständen können Versicherte aber von den Zuzahlungen befreit werden, z.B. wenn eine Höchstdauer an Zuzahlungstagen überschritten wurde. Informationen hierzu können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.
Achtung Privatversicherte:
In vielen Verträgen von privaten Krankenversicherungen sind Rehaleistungen für pflegende Angehörige nicht berücksichtigt. Trotzdem kann es sich lohnen, beim Versicherer nachzufragen, ob die Kosten für einen Rehaufenthalt trotzdem übernommen werden können.
Reha-Antrag – Das sollten Sie beachten
Die bürokratischen Hürden im Pflegealltag sind für viele Angehörige schon schwierig genug: Pflegegrad beantragen, Umbaumaßnahmen genehmigen lassen usw. Da ist es gut zu wissen, dass Sie bei der Antragsstellung für Ihre Reha auf die Unterstützung Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin vertrauen können.
Den Rehaantrag finden Sie online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung, in Beratungsstellen und Versicherungsämtern sowie bei Ihrer Krankenkasse. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen und einzureichen.
Vom Wunsch nach einer Reha bis zum Entscheid über Ihren Antrag sind folgende Schritte nötig:
- Ärztliche Beratung
Bei einem Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt können Sie Ihren Wunsch nach einer Reha ansprechen. Erklären Sie genau, welche Beschwerden Sie haben und wie sich diese auf Ihren Pflegealltag auswirken. Denn nur so kann die medizinische Notwendigkeit der Rehamaßnahme gut begründet werden. Sind die medizinischen Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag auch gleich gemeinsam ausgefüllt werden. Wenn bereits medizinische Befunde vorhanden sind, sollten Sie diese dem Antrag unbedingt beifügen.
Beim Ausfüllen des Antrages können Sie alternativ auch Hilfe von Ihrer Krankenkasse oder dem Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung erhalten.
- Informieren Sie sich über mögliche Rehaeinrichtungen
Rehaeinrichtung ist nicht gleich Rehaeinrichtung. Bevorzugen Sie aufgrund der Lage oder Entfernung zu Ihrem Wohnort eine bestimmte Klinik, vermerken Sie das in Ihrem Antrag. Ebenso kann es sich lohnen, sich über die angebotenen Therapiemöglichkeiten vorab zu informieren, um so persönliche Vorlieben bei der Wahl der Einrichtung zu berücksichtigen.
Gut zu wissen
Soll der die pflegebedürftige Person gemeinsam mit Ihnen die Reha antreten, sind die Anforderungen an die Rehaeinrichtung natürlich noch spezieller. Nicht alle Kliniken ermöglichen eine Unterbringung im gemeinsamen Zimmer.
- Antrag auf Reha einreichen
Senden Sie den Antrag an Ihre Krankenkasse oder Ihren Rentenversicherungsträger. Falls es sich um den falschen Kostenträger handelt, werden Sie informiert und Ihr Antrag entsprechend weitergeleitet.
Da zwischen dem Antrag und dem Entscheid einige Zeit vergehen kann, beantragen Sie die Reha rechtzeitig und nicht erst dann, wenn Sie körperlich oder geistig bereits ausgebrannt sind.
- Entscheid abwarten
Ihr Antrag wird nun vom MDK geprüft. Wird innerhalb von 2 Monaten keine Entscheidung getroffen, gilt Ihr Antrag als bewilligt, es sei denn, der Kostenträger hat Sie vorab über eine Verzögerung informiert.
Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie Informationen über die gewählte Einrichtung sowie den Termin, zu dem die Reha angetreten werden kann und die bewilligte Dauer. Sollten Sie in dem angegebenen Zeitpunkt verhindert sein, benachrichtigen Sie den Kostenträger bzw. die Rehaeinrichtung, um einen alternativen Termin zu vereinbaren.
Sollte Ihr Antrag nicht genehmigt oder aber Ihre Wünsche nicht berücksichtigt worden sein, können Sie innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung einen Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt unterstützen, um Ihre Einwände anzubringen.
Reha mit oder ohne pflegebedürftige Angehörige
Es kann gute Gründe dafür geben, dass sich pflegende Angehörige dafür entscheiden, die Reha mit oder ohne die pflegebedürftige Person antreten zu wollen. Während es einigen alleine leichter fällt, zur Ruhe zu kommen und Abstand vom Alltag zu erlangen, können andere nur richtig abschalten, wenn sie in der Nähe der oder des Pflegebedürftigen sind.
Wichtig ist: Bei der Entscheidung sollten neben einer guten Möglichkeit der Übergangspflege besonders Ihre persönlichen Bedürfnisse im Vordergrund stehen. Denn Ihre Gesundheit ist es, die während der Reha wiederhergestellt werden soll.
Reha für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige
Bevor eine Rehamaßnahme gemeinsam angetreten werden kann, sollten Sie prüfen, ob die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Kostenträger ist die gesetzliche Krankenkasse. Wird die Reha von der Rentenversicherung übernommen, kann die pflegebedürftige Person in der Regel nicht mitgenommen werden
- Die medizinische Rehabilitation des oder der Pflegenden steht im Mittelpunkt. Ein gemeinsamer Rehaaufenthalt darf diese nicht gefährden
- Die Rehaeinrichtung muss die Versorgung der pflegebedürftigen Person gewährleisten können
In der Unterbringung von pflegebedürftigen Angehörigen gibt es Unterschiede. So können einige Einrichtungen eine Unterbringung im gemeinsamen Zimmer oder aber auf dem Gelände der Klinik anbieten.
Gut zu wissen
Kann die Pflege innerhalb der Klinik nicht gewährleistet werden oder lehnt die Einrichtung eine gemeinsame Unterbringung aus anderen Gründen ab, ist Ihnen die Krankenkasse bei der Suche nach einer Kurzzeitpflege im Umkreis behilflich, selbst wenn der oder die Pflegebedürftige nicht gesetzlich sondern privat versichert ist.
Wer trägt die Kosten für pflegebedürftige Angehörige?
Wird eine gemeinsame Reha bewilligt, kommt die Krankenkasse des Antragstellers oder der Antragstellerin laut § 60 Abs. 5 Satz 2 SGB V für folgende Kosten auf:
- Gewährleistung der Grund- und Behandlungspflege
- Unterbringung und Verpflegung
- Zusätzliche An- und Abreisekosten, beispielsweise durch die Notwendigkeit eines Krankentransportes
Reha alleine antreten
Entscheidet sich die Pflegeperson dafür, die Reha nicht gemeinsam machen zu wollen, gibt es zwei Möglichkeiten, um die Pflege in dieser Zeit trotzdem zu gewährleisten:
- Verhinderungspflege
Die pflegebedürftige Person wird ambulant Zuhause von einer Pflegevertretung betreut. Dies können Verwandte, Nachbarn oder auch ein ambulanter Pflegedienst sein. Die Pflegeversicherung erstattet hierfür bis zu 1612 Euro im Jahr für maximal 6 Wochen Verhinderungspflege, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:
- Bei der pflegebedürftigen Person liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
- Die Pflege findet mindestens seit 6 Monaten in der häuslichen Umgebung statt
- Von der Pflegeversicherung wird bereits Pflegegeld gezahlt
- Kurzzeitpflege
Anders als bei der Verhinderungspflege wird bei der Kurzzeitpflege die pflegebedürftige Person stationär in einer Einrichtung, beispielsweise in einem Pflegeheim, betreut. Auch hier beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 1612 Euro pro Jahr, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Die Dauer ist hier auf höchstens 8 Wochen im Jahr begrenzt.
Da es leider oft zu wenig Kurzzeitpflegeplätze gibt, lohnt es sich, bei Bedarf frühzeitig die Pflegeeinrichtungen nach freien Kapazitäten zu fragen oder auch die Hilfe der Krankenkasse bei der Vermittlung von Plätzen in Anspruch zu nehmen.
Kur für pflegende Angehörige
Wie bereits gesagt: der größte Unterschied zwischen einer Kur und einer Reha besteht darin, dass die Kurmaßnahmen vorbeugend, also zum Verhindern von Krankheiten eingesetzt werden, während die Reha dazu dient, bereits bestehende Erkrankungen zu lindern oder zu heilen.
Gut zu wissen
Es ist auch möglich, eine Kur für pflegende Angehörige nach dem Tod der pflegebedürftigen Person anzutreten. In der Regel betrifft dies einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach dem Versterben des Pflegebedürftigen. Angehörige können so mit professioneller Begleitung ihre Trauer bewältigen und sich mit Menschen austauschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Ambulant oder stationär – Ihre passende Kur für pflegende Angehörige
Auch bei einer Kur haben Sie die Möglichkeit, zwischen stationären oder ambulanten Angeboten zu wählen. Der Unterschied: Während einer ambulanten Kur finden Sie sich nur zu den jeweiligen therapeutischen Maßnahmen in der Kurklinik ein. Dies können beispielsweise
- medizinische Badeanwendungen
- Krankengymnastik
- Teil- und Ganzkörpermassagen
- Erlernen von Entspannungstechniken
- Gesprächskreise mit anderen pflegenden Angehörigen
- psychologische Gespräche oder auch
- Pflegekurse
sein.
Das bedeutet, Sie sind während des Kuraufenthaltes nicht in der Kurklinik untergebracht, sondern in einer Ferienwohnung oder in einem Hotel. Der Kostenträger beteiligt sich in der Regel an den Kosten für Ihre Unterkunft.
Während einer stationären Kur hingegen wohnen Sie direkt in der Kurklinik, in der auch die Anwendungen stattfinden. Das Angebot an therapeutischen Maßnahmen unterscheidet sich dabei nicht von einem ambulanten Aufenthalt, variiert aber von Kurklinik zu Kurklinik. Auch hier lohnt es sich, sich vor der Antragsstellung genau zu informieren.
Gut zu wissen
Eine stationäre Kur können Sie regulär alle vier Jahre beantragen, während der Abstand zwischen zwei ambulanten Kuren nur drei Jahre betragen muss.
Kur für pflegende Angehörige – Anspruch, Kosten und Dauer im Überblick
Antrag | Sprechen Sie zu Beginn mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Gemeinsam können Sie den Kurantrag ausfüllen und die Notwendigkeit der Kur belegen. Das Antragsformular erhalten Sie über Ihre Krankenkasse, den Rentenversicherungsträger oder bei Kurberatungsstellen. |
Anspruch | Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf eine Kur bzw. Reha. Ob stationär oder aber lieber ambulant ist seit 2013 dabei den Antragstellenden überlassen. |
Dauer | Eine ambulante oder auch stationäre Kur dauert in der Regel drei Wochen. Wenn die medizinische Notwendigkeit besteht, kann sie auch verlängert werden. |
Häufigkeit | Eine stationäre Kur kann alle vier, eine ambulante Kur alle drei Jahre beantragt werden. |
Kosten | Der Kostenträger übernimmt alle anfallenden Ausgaben für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung sowie alle Anwendungen und Therapien während der stationären Kur. Lediglich ein Eigenanteil von 10 Euro pro Tag ist von den pflegenden Angehörigen selbst zu zahlen. Bei einer ambulanten Kur zahlt der Träger einen Zuschuss für die Fahrt- und Unterbringungskosten von ca. 13 Euro pro Tag, abhängig von der Satzung des jeweiligen Trägers. |
Kostenträger | Die Kur wird entweder von der Krankenkasse oder aber vom Rentenversicherungsträger bezahlt. Entscheidend für die Zuständigkeit ist beispielsweise, ob bei Antragsstellung noch eine Erwerbstätigkeit vorliegt oder nicht. |
Pflegebedürftige | Auch während einer Kur haben Sie, je nach Kapazitäten und Ausstattung der Kurklinik, die Möglichkeit, die pflegebedürftige Person mitzunehmen. |