Mithilfe der Pflegestufen gelang es, den individuellen Hilfsbedarf abzubilden und so die Pflegebedürftigkeit einzuordnen. Seit dem Jahr 2017 gelten die Pflegestufen nicht mehr. Nun werden die Pflegegrade zur Beurteilung der Pflegesituation herangezogen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick zu der ehemals gültigen Pflegestufe 2 und verraten, in welchen Pflegegrad sie umgewandelt wurde.

Pflegestufe 2 – Definition

Die Pflegestufe 2 war insbesondere für Menschen vorgesehen, die sich körperlich sehr eingeschränkt darstellten. Daher wurde sie auch mit dem Begriff „Schwerpflegebedürftigkeit“ in Zusammenhang gebracht. Bei der Pflegestufe 2 entfielen im Durchschnitt mindestens drei Stunden täglich auf die Pflege. Zwei Stunden wurden alleine für die Grundpflege eingeplant, die an mindestens drei verschiedenen Tageszeiten erforderlich war. Neben der Grundpflege waren die Betroffenen auf eine mehrmalige Unterstützung im Haushalt angewiesen.

Achtung:

Die Pflegestufen wurden am 01. Januar 2017 auf Pflegegrade umgestellt. Durch die Änderungen erhalten Pflegebedürftige und Angehörige mehr Unterstützung im Alltag. Informationen zu dem Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt. Sie möchten einen Pflegegrad beantragen? Auch dabei stehen wir Ihnen mit den entscheidenden Informationen zur Seite.

Welchem Pflegegrad entspricht Pflegestufe 2?

Durch die Pflegereform wurde das Pflegesystem umgekrempelt. Das Ziel war unter anderem, die Pflegesituation von Betroffenen besser abzubilden und passgenaue Leistungen zu ermöglichen. Dafür war es notwendig, die Pflegestufen in Pflegegrade umzuwandeln. Die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen können Sie im § 140 Sozialgesetzbuch 11 (GB XI) nachlesen. Heute treten anstelle der Pflegestufe 0-3 fünf Pflegegrade. Die Pflegestufe 2 entspricht nun Pflegegrad 3.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 2 und Pflegegrad 3?

Natürlich stellen Sie sich die Frage, welche Vorteile Sie nun durch den neuen Pflegegrad 3 haben. Ganz allgemein kann mit den Pflegegraden die Pflegesituation besser abgebildet werden. Das trifft besonders zu, wenn ebenfalls oder ausschließlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Hier treten nicht nur körperliche Defizite auf, sondern auch geistige Einschränkungen. Diese können ab nun besser berücksichtigt werden. Mithilfe der Pflegegrade gelingt eine bedürfnisorientierte Pflege, die auch eine gerechtere Zuteilung der Leistungen ermöglicht. Der Faktor Zeit spielt im Gegensatz zu früher keine übergeordnete Rolle mehr. Mit der Einführung der Pflegegrade wird Ihre Selbstständigkeit im Alltag betrachtet und nicht ausschließlich der bei der Pflege anfallende Zeitaufwand.

Unterschiede im Überblick:

  • Personen mit einer geistigen Einschränkung werden mehr berücksichtigt. So erhalten auch Patienten mit Demenz oder psychischen Störungen angemessene Pflegeleistungen.
  • Die anfallende Pflegezeit ist nicht mehr das entscheidende Kriterium. Stattdessen wird die Selbstständigkeit im Alltag in den Vordergrund gerückt.
  • Bei Pflegegrad 3 können Sie von deutlich mehr Leistungen als in Pflegestufe 2 profitieren.

Pflegestufe 2 – Leistungen

Die Leistungen, die in den Bereich der Pflege fallen, sind ein wertvoller Helfer. Sie unterstützen Sie als Pflegebedürftigen und Ihre Angehörigen, die sich für die Pflege einsetzen, gleichermaßen. Da mit der Einführung der Pflegegrade eine individuellere Betrachtung der Pflegesituation möglich ist, werden sehr zielgerichtete Leistungen bewilligt. So erhalten pflegebedürftige Personen, die mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen im Alltag konfrontiert werden, die Unterstützung, die sie benötigen.

Gut zu wissen!

Pflegestufe 2 ist jetzt Pflegegrad 3.

Leistungen bei Pflegestufe 2 – Tabelle

In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen die Leistungen übersichtlich zusammengestellt, die Ihnen früher mit Pflegestufe 2 zustanden und heute mit Pflegegrad 3 bewilligt werden.

Leistung
Pflegestufe 2
Pflegegrad 3
Pflegegeld 458 € 545 €
Pflegesachleistungen 1144 € 1431 €
Tages- und Nachtpflege 1144 € 1363 €
Vollstationäre Pflege 1330 € 1262 € *zzgl. Leistungszuschlag

Pflegestufe 2 – Leistungsarten

Die Pflegeversicherung unterscheidet verschiedene Leistungsarten. Sie bewilligt je nach Patientensituation unterschiedliche Leistungen, um Ihren Pflegealltag zu ermöglichen und zu vereinfachen. Zu den Leistungsarten zählen Geldmittel und Sachmittel.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine wichtige Stütze, wenn es um die häusliche Pflege geht. Es wird in Abhängigkeit von der ehemaligen Pflegestufe, heute Pflegegrad, ausgezahlt.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 2?

Wer früher die Pflegestufe 2 erhalten hat, dem wurden 458 Euro zugesprochen. Lag zusätzlich eine Demenz vor, erhöhte sich der Betrag auf 545 Euro. Bei dem Pflegegrad 3, der heute anstatt der Pflegestufe 2 eingesetzt wird, beträgt das Pflegegeld 545 Euro.

Wird das Pflegegeld bei Pflegestufe 2 ausgezahlt?

Die Pflegekasse ist für die Überweisung zuständig. Das war schon zu Zeiten der Pflegestufen so und hat sich auch mit der Einführung der Pflegegrade nicht geändert. Die Auszahlung des Pflegegelds erfolgt monatlich.

Wer bekommt das Pflegegeld bei Pflegestufe 2 ausgezahlt?

Wenn Sie pflegebedürftig sind, erhalten Sie das Pflegegeld direkt auf Ihr Konto. Sie haben die Möglichkeit, frei über den monatlichen Betrag zu verfügen. Grundsätzlich ist das Pflegegeld jedoch dazu gedacht, die Wertschätzung gegenüber Pflegekräften, die sich im privaten Umfeld einsetzen, auszudrücken. Wenn sich Ihre Familie und Freunde um Ihre Pflege kümmern, freuen sie sich sicherlich über die Finanzspritze.

Wird das Pflegegeld bei Pflegestufe 2 mit Pflegesachleistungen verrechnet?

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, Pflegeleistungen zu kombinieren. Mit der Kombinationspflege, auch Kombinationsleistung genannt, können die Vorteile von Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander kombiniert werden. Das bietet sich immer dann an, wenn Sie von beiden Leistungen ganz flexibel profitieren möchten. Sollten bei Ihnen Pflegesachleistungen nur teilweise oder gar nicht zum Einsatz kommen, können Sie sich ein anteiliges Pflegegeld auszahlen lassen. Die Höhe fällt in Abhängigkeit von Ihrem Pflegegrad und der Inanspruchnahme der Pflegesachleistungen ganz individuell aus.

Was sind Pflegesachleistungen bei Pflegestufe 2?

Pflegesachmittel sind keine Gegenstände, auch wenn der Begriff darauf hindeuten könnte. Vielmehr handelt es sich bei Pflegesachmitteln um die Leistungen, die professionelle Pflegekräfte bei Ihnen zu Hause erbringen. Für die Bereitstellung der Leistung bewilligt die Pflegeversicherung ein festes Budget, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Bei Pflegestufe 2 wurde früher von einer Schwerpflegebedürftigkeit gesprochen. Nach Umwandlung in den Pflegegrad 3 wird die Bezeichnung „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ genutzt. Beide Bezeichnungen drücken aus, dass Sie auf pflegerische Tätigkeiten im Alltag angewiesen sind. Wie diese aussehen, hängt von Ihrem gesundheitlichen Zustand ab und ob zusätzlich eine geistige Einschränkung besteht.

Bei dem Pflegegrad 3 können körperliche Defizite und eine eingeschränkte Alltagskompetenz eine Rolle spielen.

Pflegesachleistungen: wichtige Informationen

  • Bei Pflegegrad 3 sind 1431 Euro für Pflegesachleistungen vorgesehen.
  • Zur Erbringung der pflegerischen Tätigkeit kommen professionelle Pflegekräfte ins häusliche Umfeld.
  • Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit, das Pflegegeld mit den Pflegesachleistungen zu kombinieren. Das wird Kombinationspflege genannt.
Was fällt unter Pflegehilfsmittel?

Mit Pflegehilfsmitteln gestaltet sich der Pflegealltag einfacher. Sie werden genutzt, um Ihre Selbstständigkeit zu steigern. Privaten und professionellen Pflegekräften erleichtern sie zudem den Pflegealltag. Schließlich gilt es tagtäglich viele Kraftanstrengungen und Hygienemaßnahmen zu bewältigen, damit die Pflege reibungslos klappt. Bei den Pflegehilfsmitteln wird zwischen „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ und „nicht zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ unterschieden.

Pflegehilfsmittel, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

Gut zu wissen!

Viele pflegebedürftige Menschen wissen nicht, dass sie jeden Monat 40 Euro zur Verfügung haben, um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch anzuschaffen. Das Budget richtet sich hierbei nicht nach dem Pflegegrad. So erhalten Sie über alle Pflegestufen bzw. Pflegegrade hinweg den gleichen Betrag. Das Budget wurde sogar auf 60 Euro aufgestockt, um die steigenden Kosten, in Verbindung mit der Corona-Pandemie, abfangen zu können. Eine sinnvolle Investition ist die Pflegebox von Sanubi. Hier können Sie sich Ihre Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Seit dem 01.01.2022 wurde die Pauschale wieder auf 40 abgesenkt.

Was sind Entlastungsleistungen bei Pflegestufe 2?

Mit dem Pflegegrad 3, ehemals Pflegestufe 2, hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für einen Entlastungsbetrag geschaffen. Jedem Pflegebedürftigen stehen 125 Euro monatlich zu. Der Betrag ist stets gleich und somit unabhängig von der Höhe des Pflegegrads. Allerdings ist die Entlastungsleistung zweckgebunden. Das bedeutet, dass Sie das Budget nur für bestimmte Maßnahmen einsetzen dürfen. Dabei ist es wichtig, dass diese entweder Ihre Selbstständigkeit fördern oder Ihre Angehörigen entlasten.

Der Entlastungsbetrag kann für folgende Maßnahmen genutzt werden:

Was gehört zur Grundpflege bei Pflegestufe 2?

Körperliche oder geistige Einschränkungen bestimmen im Falle einer Pflegebedürftigkeit den Alltag. Nun können selbst einfache Aufgaben zu einer echten Herausforderung werden. Wenn Sie beispielsweise eine Gelenkerkrankung haben oder Sie die Folgen eines Schlaganfalls im Alltag begleiten, kann Sie die Pflegeversicherung mit maßgeschneiderten Leistungen unterstützen. Hierbei rückt vor allem die Grundpflege in den Vordergrund, da sie die grundlegenden Bedürfnisse berücksichtigt. Welche Bereiche bei Ihnen Aufmerksamkeit erfordern, wird in einem Pflegegutachten festgestellt. Direkt im Anschluss erhalten Sie dann Leistungen, die unter anderem die Grundpflege ermöglichen.

Zu der Grundpflege zählen folgende Bereiche:

Wie viele Stunden Pflege bei Pflegestufe 2?

Die Zeit, die für die Pflege aufgewendet werden muss, war mit Blick auf die Pflegestufen besonders wichtig. Ein Hilfsbedarf, der täglich anfiel, wurde in Minuten bzw. Stunden ausgedrückt. Bei der Pflegestufe 2 wurde von einem täglichen Hilfsbedarf von 3 Stunden ausgegangen. Dabei wurden mindestens 2 Stunden für die Grundpflege eingeplant, die restliche Zeit wurde für die hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt. Da jetzt die Pflegegrade zum Einsatz kommen, spielt der zeitliche Aufwand nur noch eine untergeordnete Rolle. Nun zählt die vorliegende Selbstständigkeit im Alltag. Daran angelehnt werden Punkte vergeben, die später bei der Leistungsverteilung helfen.

Wer zahlt Haushaltshilfe bei Pflegestufe 2?

Sowohl bei der früheren Pflegestufe 2 als auch beim heutigen Pflegegrad 3 liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Das lässt sich häufig auch daran ablesen, dass die Haushaltsführung eine große Herausforderung darstellt. In dem Fall ist es sinnvoll, eine Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine Haushaltshilfe geht jedoch mit monatlichen Kosten einher, was bei Pflegebedürftigen nicht selten zu Sorgen führt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zu nutzen, um eine Haushaltshilfe zu bezahlen.

Pflegestufe 2 – Voraussetzungen

Gut zu wissen!

Im Jahr 2017 wurden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Diese Maßnahme war notwendig, um den Betreuungs- und Pflegebedarf besser abbilden zu können. Das ist insbesondere für Personen mit geistigen Einschränkungen eine wertvolle Maßnahme, da auch sie nun maßgeschneiderte Lösungen erhalten können. Insgesamt zeichnet sich die Pflegelandschaft nun durch vielfältigere Leistungen aus. Die Pflegestufe 2 entspricht nun übrigens dem Pflegegrad 3.

Was ist die Voraussetzung für Pflegestufe 2?

Voranschreitende Erkrankungen, Unfälle oder zunehmendes Lebensalter können dazu führen, dass die eigenen Fähigkeiten nachlassen. Gelingt es nicht mehr aus eigener Kraft, den Alltag zu bewältigen, greift die Pflegeversicherung mit verschiedenen Maßnahmen unter die Arme. Dienstleistungen, Pflegehilfsmittel und finanzielle Hilfen stehen hier zur Auswahl. Um die Leistungen ausschöpfen zu können, müssen Sie jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese werden unter anderem mithilfe eines Pflegegutachtens überprüft. Der erste Schritt ist jedoch zunächst einmal einen Pflegegrad zu beantragen. Hierfür reicht ein formloses Schreiben an Ihre Pflegekasse aus. Alternativ können Sie sich telefonisch an die jeweiligen Mitarbeiter wenden. In einem weiteren Schritt werden dann das Pflegegutachten erstellt und je nach Punktwert Leistungen bewilligt.

Voraussetzungen/Informationen für Pflegegrad 3 (früher Pflegestufe 2):

  • Eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit muss bei Ihnen vorliegen.
  • Beim Pflegegutachten müssen Sie einen Punktwert zwischen 47,5 und unter 70 erreichen.
  • In den letzten 10 Jahren haben Sie mindestens 2 Jahre Beiträge zur Pflegekasse beigesteuert.
  • Die jeweiligen Leistungen werden Ihnen ab dem Tag der Antragstellung bewilligt.
  • Sobald Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben, kontaktiert Sie die Pflegekasse innerhalb von 14 Tagen. Dabei wird ein Termin für eine Pflegeberatung vereinbart.

Pflegestufe 2 – Punkte Tabelle

Die Pflegestufen wurden im Jahr 2017 von den Pflegegraden abgelöst. Nun wird ein dafür speziell entwickeltes Bewertungssystem (NBA) eingesetzt, um die verschiedenen Lebensbereiche zu begutachten. Im Rahmen eines Pflegegutachtens werden Punkte vergeben. Generell gilt: Je selbstständiger Sie sind, desto geringer fällt der Punktwert aus. Damit Sie den Pflegegrad 3 zugeteilt bekommen, müssen Sie mindestens 47,5 und unter 70 Punkte erreichen.

Aus der folgenden Tabelle können Sie Informationen zur Gewichtung in den verschiedenen Lebensbereichen entnehmen.

Modul mit Lebensbereichen
Was wird geprüft?
Bewertung der Selbstständigkeit
Gewichtung
1 Mobilität Prüfung der Motorik z.B. beim Hinsetzen und Aufstehen, Aufrechtsitzen, Hin- und Hergehen in der Wohnung, Treppensteigen 10 %
2 Kognitive Fähigkeiten Prüfung von Fertigkeiten z.B. Erinnerung, Orientierungssinn, Entscheidungen treffen, Sachverhalte verstehen, Äußern von Bedürfnissen 15 %
3 Verhaltensweisen Prüfung des Umgangs und Steuern von Problemen aggressive Äußerungen, Abwehrhaltung, Angstzustände, nächtliche Unruhe oder Wahnvorstellungen 15 % (der höchste Wert in Modul 2 oder 3 entscheidet)
4 Selbstversorgung Prüfung des Grades der Selbstständigkeit bei der Körperpflege, Toilettennutzung, Ernährung, beim An- und Ausziehen, Umgang mit Inkontinenz, beim Essen und Trinken 20 %
5 Umgang mit Maßnahmen Prüfung des Grades der selbstständigen Umsetzung von ärztlichen Anordnungen, wie die Einnahme von Medikamenten, Verbandswechsel, Blutdruckmessung, von Arztbesuchen und Therapien 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens Prüfung der Selbstständigkeit im Alltag Planung des Tagesablaufs und der Freizeitgestaltung, Einhaltung von Schlaf- und Erholungsphasen, Beziehung & Kommunikation mit anderen 15 %

Pflegestufe 2 – Beantragung

Gut zu wissen!

Nach der Umstellung im Pflegesystem entspricht die Pflegestufe 2 nun dem Pflegegrad 3. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf eine größere Auswahl an Leistungen. Ein echter Vorteil ist, dass Ihr Hilfsbedarf nun noch besser abgebildet werden kann. Das ist vor allem für Sie interessant, wenn Sie geistige Einschränkungen besitzen.

Wie / Wo kann man Pflegestufe 2 beantragen?

Dadurch, dass auf die Pflegegrade umgestellt wurde, gibt es keine Pflegestufen mehr. Nun haben Sie ausschließlich die Möglichkeit, einen Pflegegrad erteilt zu bekommen. Das gelingt recht unkompliziert. Zunächst wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Pflegekasse. Aus Ihrem Brief sollte klar hervorgehen, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Alternativ können Sie auch bei Ihrer Pflegekasse anrufen und Ihr Anliegen kommunizieren.

Pflegestufe 2 beantragen – Tipps

Sie können Ihrer Pflegekasse dabei helfen, Ihren Antrag zügig und reibungslos zu bearbeiten. Eine große Hilfe ist es, wenn Sie die erforderlichen Informationen rasch zur Verfügung stellen. Im ersten Schritt kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse mit dem Wunsch, einen Pflegegrad zugeteilt zu bekommen. Im Anschluss setzt sich die Pflegekasse mit Ihnen in Verbindung. Das Ziel ist, einen Gutachtertermin zu vereinbaren. Wenn der Gutachter zu Ihnen nach Hause kommt, wird er Ihre Situation genau prüfen und Punkte in den verschiedenen Lebensbereichen vergeben. Das Ergebnis übermittelt der Gutachter an die Pflegekasse, sodass Ihr Fall weiterbearbeitet werden kann. Schlussendlich bekommen Sie eine Mitteilung, in der steht, welchen Pflegegrad Sie erhalten.

Da der Gutachtertermin für viele Personen mit Nervosität und Unsicherheiten verbunden ist, haben wir für Sie wertvolle Tipps zusammengetragen.

Sie bereiten sich optimal auf den Gutachtertermin vor, wenn Sie:

  • alle wichtigen Dokumente zusammentragen (Arztbriefe, Ultraschallbilder, Pflegedokumentationen).
  • einen Termin wählen, der sich stressfrei im Alltag bewältigen lässt.
  • eine vertraute Person hinzu bitten.
  • sich klarmachen, dass der Gutachter Ihnen helfen möchte.

Wie / Wo beantrage ich Erhöhung der Pflegestufe?

Der Pflegegrad bleibt nicht immer gleich, denn schließlich kann sich die Pflegesituation ändern. Nehmen Einschränkungen im Alltag zu, ist es sinnvoll, den Pflegegrad zu überprüfen. Das können Sie in die Wege leiten, indem Sie sich erneut mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung setzen. Im Anschluss wird Ihre Pflegesituation erneut beurteilt und falls notwendig, der Pflegegrad geändert.

Pflegestufe 2 – Muster Anträge

Sie möchten sich an Ihre Pflegekasse wenden, wissen aber nicht genau, wie Sie Ihr Anliegen formulieren sollen? Wir sind Ihnen mit unseren Musteranträgen gerne behilflich. Tragen Sie einfach Ihre persönlichen Daten ein und senden Sie das Dokument an die richtige Adresse.

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FAQ - Häufige Fragen zu Pfelgestufe 2