Ein Sturz aus dem Rollstuhl, eine Schnittverletzung oder plötzliches Verschlucken – in der häuslichen Pflege gibt es viele Situationen, bei denen Erste Hilfe gefragt ist. Doch wie sieht die genau aus und wann sollte der Notarzt verständigt werden? Wir verraten Ihnen heute, wie Sie im Ernstfall richtig reagieren und wo Sie sich fortbilden können.

Wann ist Erste Hilfe nötig?

Erste Hilfe ist immer dann nötig, wenn eine Gefahrensituation vorliegt. Wie diese aussieht, ist ganz unterschiedlich. Ein epileptischer Anfall, Schlaganfall oder ein Atemstillstand machen sofortige Maßnahmen notwendig. Auch im ersten Moment harmlos erscheinende Situationen gilt es zu entschärfen. Ihr Angehöriger könnte sich zum Beispiel Verschlucken oder sehr hohe Blutdruckwerte aufweisen. Eine Gefahrensituation ist nicht immer sofort erkennbar, daher ist es wichtig, dass Sie im Pflegealltag aufmerksam bleiben und sich nach dem Wohlbefinden erkundigen.

Die Grundlagen: stabile Seitenlage, Wiederbelebung, Notruf

Bestimmt haben Sie schon einmal von der stabilen Seitenlage gehört oder wissen, wie wichtig eine Wiederbelebung und die Verständigung des Notrufs sind. Gerne möchten wir Ihr Wissen auffrischen, damit Sie im Ernstfall schnell reagieren können.

Stabile Seitenlage: So geht‘s!

Die stabile Seitenlage kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine Person zwar bewusstlos ist aber selbstständig atmen kann. Die Körperposition verhindert, dass Ihr Angehöriger Erbrochenes, Blut oder Speichel einatmet. Daran könnte eine bewusstlose Person aufgrund der fehlenden Schutzreflexe nämlich ersticken oder im späteren Verlauf eine Lungenentzündung entwickeln.

Mit folgenden Schritten führen Sie die stabile Seitenlage durch:

  • Ihr Angehöriger liegt in der Ausgangsposition auf dem Rücken, mit beiden Beinen ausgestreckt. Nehmen Sie nun den Arm, der auf Ihrer Seite ausgestreckt liegt und legen Sie ihn angewinkelt nach oben. Die Handfläche ragt dabei über dem Kopf und nach oben.
  • Greifen Sie nun den Arm, der sich auf der anderen Seite befindet, und legen Sie ihn quer über den Brustkorb Ihres Angehörigen. Der Handrücken berührt dabei die Wange des Pflegebedürftigen und wird dort fixiert.
  • Im nächsten Schritt beugen Sie den Oberschenkel, der sich auf der anderen Seite befindet. Ziehen Sie das Bein nun am Knie der pflegebedürftigen Person zur Seite. Die an der Wange befindliche Hand stützt nun den Kopf des Bewusstlosen und ermöglicht eine einfache Lagerung. Achten Sie bitte darauf, dass sich die Halswirbelsäule bei der Positionierung nicht verdreht.
  • Die richtige Position der Beine ist dann erreicht, wenn sich der Oberschenkel im rechten Winkel zur Hüfte befindet. Der Fuß berührt dabei stets den Boden.
  • Strecken Sie nun den Kopf Ihres Angehörigen nach hinten, damit die Atemwege freigehalten werden. Geben Sie darauf Acht, dass die positionierte Hand an der Wange es zulässt, dass der Hals überstreckt ist.

Wiederbelebung: Herzdruckmassage richtig durchführen

Ein akuter Herzstillstand kann eine Herzdruckmassage nötig werden lassen. Da jetzt schnelle Hilfe gefragt ist, sollten Sie nicht zögern. Das gilt übrigens auch dann, wenn fremde Menschen einen Herzstillstand erleiden. Nur „drücken“ ist besser als gar nichts. Die Atemspende kann, falls sie bei fremden Menschen als unangenehm empfunden wird, auch ausgelassen werden. Wichtig: Hören Sie erst dann mit der Herzdruckmassage auf, wenn die Atmung selbstständig erfolgt oder Retter vor Ort sind.

Mit folgenden Schritten führen Sie eine Herzdruckmassage durch:

  • Überprüfen Sie zunächst den Zustand Ihres Angehörigen, indem Sie ihn ansprechen und die Atmung kontrollieren. Wenn die Person bewusstlos ist und nicht mehr atmet, kann eine Herzdruckmassage helfen.
  • Rufen Sie zunächst den Notruf 112 an und verständigen Sie somit die Rettungskräfte.
  • Nehmen Sie Ihre Hand und platzieren Sie sie mit dem Handballen in die Mitte des Brustkorbes. Die andere Hand legen Sie darüber. Mit ausgestreckten Armen wird nun von oben nach unten Druck auf den Brustkorb ausgeübt.
  • Der Takt ist entscheidend: Drücken Sie etwa zweimal pro Sekunde, um die nötige Frequenz von 100-120-mal pro Minute zu erreichen. Damit der Takt stimmt, bietet sich das „Singen“ im Kopf an. Songs wie „Stay alive“ oder „La Macarena“ geben die richtige Frequenz vor.
  • Möchten Sie zusätzlich eine Atemspende geben, drücken Sie 30-mal auf den Brustkorb, halten dann die Nase Ihres Angehörigen mit den Fingern zu und geben zwei Luftstöße in den Mund, bis sich der Brustkorb hebt. Danach gehen Sie wieder in die Kompression über.

Merke: Entweder etwa 100-mal pro Minute drücken oder 30-mal drücken, 2-mal beatmen und dann wieder drücken.

Notruf wählen: wichtige Daten nennen

Über die Notfallnummer 112 sind die Feuerwehr und der Rettungsdienst erreichbar. Die Nummer sollte immer dann gewählt werden, wenn ein Notfall vorliegt oder die Situation insgesamt undurchsichtig erscheint. Wählen Sie lieber einmal zu viel den Notruf als einmal zu wenig.

Folgende Fragen werden Ihnen von dem geschulten Personal am Telefon gestellt:

  • Wo ist es passiert? Nennen Sie Ort, Straße und Hausnummer.
  • Was ist passiert? Beschreiben Sie den Notfall und in welchem Zustand sich Ihr Angehöriger befindet.
  • Wer ruft an? Sagen Sie der Leitstelle, wer Sie sind und hinterlassen Sie eine Telefonnummer, unter der Sie erreicht werden können. Ganz wichtig: Legen Sie erst dann auf, wenn alle Informationen erfasst wurden.

6 Notfälle – 6 Handlungsstrategien

Instinktiv tun wir häufig das Richtige in einer brenzlichen Situation. Manchmal fühlen wir uns aber auch überfordert und erstarren vor Angst. Dagegen hilft Wissen. Wenn Sie über genügend Informationen verfügen, können Sie im Ernstfall souverän handeln. Das wiederum kann Folgeschäden vorbeugen und Leben retten. An dieser Stelle möchten wir Ihnen 6 Notfälle vorstellen, die im Pflegealltag auftreten können. Unsere Empfehlungen richten sich nach den Erste-Hilfe-Maßnahmen, die das Deutsche Rote Kreuz empfiehlt.

Notfall Nr. 1: Sie finden Ihren Angehörigen bewusstlos auf

Wer im häuslichen Umfeld pflegt, ist oft nicht rund um die Uhr anwesend. Vielleicht müssen Sie für einen Einkauf das Haus verlassen oder zeitweise Ihrer Arbeit nachgehen. Womöglich lässt es der Gesundheitszustand zu, dass Sie nur einmal täglich vorbeisehen. Ganz egal, wie Ihre Ausgangslage ist, wenn Sie Ihren Angehörigen bewusstlos auffinden, sollten Sie schnell reagieren.

  1. Sprechen Sie Ihren Angehörigen an und fassen ihn sanft an der Schulter. Zeigt er keine Reaktion und stellt sich die Muskulatur erschlafft dar, ist der Pflegebedürftige bewusstlos.
  2. Machen Sie die Atemwege frei, indem Sie den Kopf nach hinten bewegen und das Kinn anheben.
  3. Überprüfen Sie die Atmung. Beobachten Sie, ob sich der Brustkorb bewegt, halten Sie das Ohr nahe an den Mund, um Atemgeräusche zu hören oder erspüren Sie mit Ihrer Wange die mögliche Atmung. Höchstens 10 Sekunden sollten Sie der Atemkontrolle widmen.
  4. Falls Sie Atembewegungen ausmachen können, befördern Sie Ihren Angehörigen in die stabile Seitenlage und rufen Sie den Notruf 112 an. Sollte die pflegebedürftige Person nicht atmen, starten Sie mit den Wiederbelebungsmaßnahmen, verständigen Sie gleichzeitig den Notruf.
  5. Decken Sie den Betroffenen zu und beruhigen Sie, falls er das Bewusstsein wieder erlangt hat.

Notfall Nr. 2: Ihr Angehöriger hat sich verschluckt

Bei Erkrankungen oder mit zunehmendem Lebensalter kann es passieren, dass sich Menschen häufiger verschlucken. Je nachdem, ob der Fremdkörper in der Luftröhre oder Speiseröhre steckt, wird unterschiedlich gehandelt.

Fremdkörper in der Luftröhre:

  1. Bitten Sie Ihren Angehörigen, sich hinzustellen und nach vorne hinüber zu beugen.
  2. Schlagen Sie Ihrem Angehörigen beherzt zwischen die Schulterblätter, und zwar mit der flachen Hand.
  3. Verständigen Sie den Notruf und führen Sie eine Atemspende durch, sofern die pflegebedürftige Person Probleme mit der Atmung hat.

Fremdkörper in der Speiseröhre:

  1. Bitten Sie Ihren Angehörigen, sich die Finger tief in den Hals zu stecken, um den Würgereiz auszulösen. Ist er dazu nicht in der Lage, machen Sie das behutsam selbst.
  2. Sollte der Atemstillstand eingetreten sein, führen Sie die Atemspende durch. Verständigen Sie parallel den Notruf.

Gut zu wissen!

Wenn Ihr Angehöriger zu ersticken droht, können Sie auch den sogenannten Heimlich-Griff anwenden. Stellen Sie sich dazu hinter Ihren Angehörigen, der sich leicht nach vorne beugt. Legen Sie eine geballte Faust auf die Region zwischen Bauchnabel und dem Ende des Brustbeines. Die andere Hand wird über die Faust gelegt, sodass der Eindruck entsteht, dass Sie Ihren Angehörigen von hinten umarmen. Nun ziehen Sie den Pflegebedürftigen 5-mal nach hinten bzw. oben in Ihre Richtung.

Notfall Nr. 3: Ihr Angehöriger blutet stark

Stürze oder Unfälle mit Küchengeräten können Blutungen verursachen. Bei schwerwiegenden Unfällen ist schnelle Hilfe gefragt, denn ein Blutverlust von rund einem Liter kann bereits Lebensgefahr bedeuten. Die gute Nachricht: Fast alle Blutungen lassen sich mit Druck von außen reduzieren. Ein Erste-Hilfe-Kasten mit keimfreiem Verbandsmaterial sollte dazu in jedem Haushalt vorhanden sein.

  1. Prüfen Sie zunächst das Bewusstsein und sichten Sie die Verletzung.
  2. Für die Stillung der Blutung sollte der Betroffene liegen.
  3. Befindet sich die Blutung an der Hand oder am Arm, sollte der Arm hochgehalten werden. Ein Druckverband kann die Blutung reduzieren.
  4. Bei starken Blutungen am Bein, Kopf oder Rumpf sollte keimfreies Material auf die Blutungsstelle gegeben werden. Im Anschluss üben Sie Druck auf die Wunde aus, um die Blutung zu verringern. Gegebenenfalls bietet sich auch das Anlegen eines Druckverbands an.
  5. Bei starkem Nasenbluten sollte der Kopf leicht nach vorne gebeugt und in die Hände gestützt werden. Geben Sie nun einen kalten Waschlappen in den Nacken Ihres Angehörigen.
  6. Ganz wichtig: Bei starken Blutungen sollten Sie immer den Notruf verständigen und so lange, bis die Rettungskräfte eintreffen, Druck auf die Wunde ausüben.

Notfall Nr. 4: Ihr Angehöriger erleidet einen epileptischen Anfall

Hirnbedingte Krampfanfälle, wie sie bei Epilepsie auftreten können, sind für das Umfeld häufig ein ungewohnter und verunsichernder Anblick. Eine Bewusstlosigkeit, zuckende Bewegungen oder offensichtliche Krämpfe deuten auf einen Krampfanfall hin. Bewahren Sie die Nerven, denn auch hier sind Erste-Hilfe-Maßnahmen gefragt.
Folgendes können Sie tun, damit sich Ihr Angehöriger während des epileptischen Anfalls nicht verletzt:

  1. Fixieren Sie Arme und Beine NICHT während des Anfalls.
  2. Räumen Sie alle Gegenstände im Umfeld des Betroffenen aus dem Weg.
  3. Befördern Sie die pflegebedürftige Person in die stabile Seitenlage, sofern der Anfall vorüber ist, sie atmet und bewusstlos ist.
  4. Setzen Sie den Notruf ab und verweilen Sie an der Seite Ihres Angehörigen.

Notfall Nr. 5: Ihr Angehöriger hat einen Knochenbruch

Menschen mit ausgewählten Erkrankungen wie Osteoporose erleiden aufgrund der geringeren Knochendichte häufiger einen Knochenbruch. Ältere Personen sind zudem öfter von Brüchen betroffen, weil die Koordinationsfähigkeit und Muskelkraft im Alter nachlassen kann. Ein Bruch kann sich durch eine unnatürliche Position von Gliedmaßen, Schmerzen, sichtbare Verletzungen oder durch Bewegungseinschränkungen bemerkbar machen.

Das können Sie nun tun:

  1. Stellen Sie die Gliedmaßen ruhig und polstern Sie gegebenenfalls mithilfe von Kleidungsstücken, Decken oder Kissen.
  2. Verständigen Sie den Notruf.
  3. Verzichten Sie auf Einrenkungen oder Mobilisationsversuche.
  4. Sollte sich der Bruch im Bereich des Rückens ereignen, können Missempfindungen wie Kribbeln auftreten oder Stuhl sowie Urin abgehen. Verständigen Sie unbedingt sofort den Notarzt und verändern Sie die Position des Betroffenen nicht.

Notfall Nr. 6: Ihr Angehöriger erlebt einen Schlaganfall

Ein steifer Nacken oder heftige Schmerzen im Kopf sowie Lähmungen, die sich einseitig an Armen, Beinen oder im Gesicht zeigen, deuten auf einen Schlaganfall hin. Auch Probleme beim Sehen und Sprechen sowie Schlucken geben Grund zu der Annahme, dass es sich um einen Schlaganfall handelt.

So reagieren Sie richtig bei einem Schlaganfall:

  1. Überprüfen Sie das Bewusstsein, indem Sie Ihren Angehörigen ansprechen und sanft an der Schulter rütteln.
  2. Ist der Pflegebedürftige bei Bewusstsein, lagern Sie den Oberkörper erhöht, zum Beispiel mit einem Kissen.
  3. Bilden Sie mit Kleidungsstücken oder einem Kissen eine Polsterung für die gelähmten Körperregionen.
  4. Sprechen Sie ruhig mit dem Betroffenen, vermeiden Sie jegliche Aufregung.
  5. Decken Sie Ihren Angehörigen zu.
  6. Verständigen Sie den Notruf.
  7. Kontrollieren Sie regelmäßig die Atmung und das Bewusstsein.
  8. Ist Ihr Angehöriger nicht bei Bewusstsein, können Sie die stabile Seitenlage zur gelähmten Seite hin durchführen.
  9. Bei fehlender Atmung starten Sie die Wiederbelebungsmaßnahmen.

Wichtig: Erste Hilfe an Pflegezustand anpassen

Das Alter und Grunderkrankungen nehmen nicht nur einen Einfluss darauf, wie häufig es zu Verletzungsgeschehen kommt, sondern auch wie mit der jeweiligen Situation umgegangen werden sollte. Leidet Ihr Angehöriger unter einer Osteoporose oder der Glasknochenkrankheit (Osteogenesis Imperfecta) können bestimmte Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verschlucken oder Herzstillstand zu weiteren Verletzungen führen. Allerdings steht die Rettung des Lebens immer im Vordergrund, sodass etwaige Rippenbrüche in Kauf genommen werden sollten. Im besten Fall erkundigen Sie sich bei dem behandelnden Arzt, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Ihrem Angehörigen am wichtigsten sind und ob Sie dabei auf etwas achten sollten. In dem Zusammenhang können Sie sich auch nach Präventionsmaßnahmen erkundigen. Um Knochenbrüche zu verhindern, können beispielsweise Mobilitätshilfen wie Rollatoren oder Gehstöcke eingesetzt werden. Im Fall von Osteoporose gibt es Protektoren, die die Hüfte bei einem Sturz schützen. Ist Ihnen bekannt, dass Ihr Angehöriger unter einer Schluckstörung (Dysphagie) leidet, sollten Sie im besten Fall während der Mahlzeiten anwesend sein und auf eine aufrechte Sitzposition achten.

Pflege bei Osteoporose

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Ist ein Erste-Hilfe-Kurs für pflegende Angehörige verpflichtend?

Die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V gibt vor, dass Pflegekräfte alle zwei Jahre mindestens vier Fortbildungsstunden absolvieren müssen, um fit im Notfalltraining zu sein. Als pflegender Angehörige haben Sie keine solche Verpflichtung. Möchten Sie sich trotzdem in dem Bereich fortbilden, haben Sie die Möglichkeit, einen Erste-Hilfe-Kurs für pflegende Angehörige zu absolvieren. Hier lernen Sie, wie Sie im Notfall richtig reagieren.

Folgende Kursinhalte sind unter anderem üblich:

  • Verhalten im Notfall
  • Durchführung der stabilen Seitenlage
  • Anlegen eines Druckverbands
  • Funktionsweise der Herzmassage
  • Wundversorgung
  • Stabilisierung nach einem Sturz

Entsprechende Kurse können in einem Pflegekolleg ebenso wie bei Hilfsdiensten wie den Maltesern, dem Deutschen Roten Kreuz oder den Johannitern angefragt werden. Die Kursgebühren belaufen sich etwa auf 150 Euro pro Person. Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen kann für Sie die Kosten übernehmen, wenn Sie als pflegender Angehöriger bekannt sind.

FAQ - Häufige Fragen zu Erster Hilfe in der häuslichen Pflege