In der häuslichen Pflege fallen viele herausfordernde Pflegetätigkeiten an. Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege können Pflegebedürftige und Pflegepersonen wie pflegende Angehörige sinnvoll entlasten. Hinter der vielversprechenden Kategorie im GKV-Hilfsmittelverzeichnis verbergen sich unter anderem Pflegebetten und spezielle Rollstühle. Als Kostenträger kommt hier unter anderem die Pflegekasse infrage.

Wir verraten Ihnen, wann Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege haben und welche Produkte zur Auswahl stehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 50 aufgelistet.
  • Die Hilfsmittel richten sich vor allem an Menschen mit neuromuskuloskeletalen Schädigungen und Einschränkungen der bewegungsbezogenen Funktion.
  • Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege können Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gleichermaßen unterstützen.
  • Für die Kostenübernahme kommt in der Regel die Pflegekasse in Betracht, bei doppelfunktionalen Hilfsmitteln beteiligt sich auch die Krankenkasse.

Was sind Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege?

Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt und demnach pflegebedürftig sind, benötigen Unterstützung im Alltag. Bis zu einem gewissen Maß können Hilfsmittel dazu beitragen, den Alltag ohne fremde Hilfe zu bewältigen. Sind die Einschränkungen jedoch zu groß, helfen in der Regel pflegende Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst aus. Doch auch für sie ist die Pflegesituation oft eine Herausforderung – sowohl mental als auch körperlich. Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege sind zum Einsatz bei pflegerischen Maßnahmen gedacht. Sie sind so konzipiert, dass sie einer Überforderung bzw. Überlastung der Pflegebedürftigen und Pflegenden entgegenwirken. Ein klassisches Beispiel für ein solches Hilfsmittel sind Pflegebetten. Daneben gibt es zahlreiche andere Produkte, die Entlastung in den Pflegealltag bringen. In der Mehrzahl der Fälle ist die Pflegekasse für die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege zuständig.

Wer benötigt Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege?

Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege kommen grundsätzlich bei Pflegebedürftigen zum Einsatz, bei denen neuromuskuloskeletale Schädigungen vorliegen. Außerdem eignen sie sich bei Einschränkungen der bewegungsbezogenen Funktion, die sich maßgeblich auf die Mobilität des Patienten auswirken. Insbesondere bettlägerige Menschen profitieren von Pflegehilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege, wie einem Pflegebett, einem Nachttisch oder einer Lagerungskorrekturhilfe. Pflegende Angehörige können beispielsweise mit einem Pflegebett und der hier vorhandenen Option zur elektromotorischen Steuerung körperliche Überlastungen vermeiden. Spezielle Hilfsmittel, zum Beispiel Bettverlängerungen, kommen immer dann infrage, wenn Pflegebedürftige übliche Pflegebetten nicht nutzen können. Die in der Kategorie 50 aufgeführten Rollstühle richten sich an Personen, bei denen die Mobilität, die Willkürbewegungen und die Muskelkraft soweit eingeschränkt sind, das ein normaler Rollstuhl nicht empfehlenswert ist.

Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege: Hilfsmittel im Überblick

Der GKV-Spitzenverband pflegt das Hilfsmittelverzeichnis und hält es somit aktuell. Neben technischen Hilfsmitteln finden Sie hier auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Alle Produkte haben das gleiche Ziel: Menschen, die vorübergehend oder langfristig in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, zu unterstützen. Die im Hilfsmittelverzeichnis aufgelisteten Produkte können von unterschiedlichen Kostenträgern, der Krankenkasse und/oder Pflegekasse, übernommen werden. Wenn Sie sich für Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege interessieren, navigieren Sie im Hilfsmittelverzeichnis am besten zur entsprechenden Produktgruppe 50.

Diese Produkte finden Sie in Produktgruppe 50:

  1. Pflegebetten
  2. Pflegebettenzubehör
  3. Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung
  4. Spezielle Pflegebetttische
  5. Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung
  6. Rollstühle mit Sitzkantelung
  7. Lagerkorrekturhilfen für Bettlaken

Gut zu wissen!

Am Ende der Produktgruppe 50 finden Sie Abrechnungspositionen für Zubehör, Wartung und Reparaturen – diese Angaben sind für Sie aber eher nebensächlich. Ein Leistungserbringer wie ein Sanitätshaus wird Sie stets über alle Kosten, die eventuell im Zusammenhang mit dem Hilfsmittel entstehen, aufklären.

1. Pflegebetten

Ein Pflegebett ist eines der häufigsten Hilfsmittel, die in Pflegesituationen zum Einsatz kommen. Hier gibt es gleich mehrere Vorteile. Die robust verarbeiteten Pflegehilfsmittel sind besonders einfach zu reinigen und können durch Pflegebedürftige selbst gesteuert werden. Entscheidend ist die Höhenverstellbarkeit, durch die ein rückenschonendes Arbeiten für Pflegende möglich ist. Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet verschiedene Pflegebetten.

  • Pflegebetten, motorisch verstellbar: Diese Pflegehilfsmittel lassen sich stufenlos motorisch in der Höhe verstellen. Das gelingt dank mehrfach verstellbarer Liegefläche – entsprechende Anpassungen können im Kopfbereich und Fußbereich gemacht werden. Manche Produkte gewähren auch eine zusätzliche Einstellmöglichkeit mit Blick auf die Liegefläche. Um das Pflegebett bequem von einem Raum in den anderen schieben zu können, sind Rollen an der Unterseite vorhanden.[1]
  • Kinder-/Kleinwüchsigenpflegebetten: Auch bei diesem Hilfsmittel gelingt eine Einstellung am Kopfbereich und Fußbereich, und zwar unabhängig voneinander – teilweise hilft dabei eine motorische Unterstützung. Das Besondere an Kinder-/Kleinwüchsigenpflegebetten ist, dass sie die verminderte Körpergröße berücksichtigen. Genauso wie bei gewöhnlichen Pflegebetten sind auch hier Rollen für die Fahrbereitschaft vorgesehen.1
  • Pflegebetten, motorisch verstellbar, mit erhöhter Tragfähigkeit: Für Menschen mit einem erhöhten Körpergewicht eignen sich diese Pflegebetten – die sichere Arbeitslast liegt bei mindestens 250 Kilogramm. Um den Komfort zu unterstützen, besitzen einzelne Modelle eine großzügigere Liegefläche. Neben Rollen verfügt das Pflegebett über eine stufenlose motorische Höhenverstellbarkeit, die Rücksicht auf die Liegefläche, die Schenkellehne und die Rückenlehne nimmt.1
  • Pflegebetten mit Sitz- und Aufrichtfunktion: Um Menschen mit starken körperlichen Einschränkungen das Aufstehen zu erleichtern, eignen sich diese Modelle. Auch sie sind stufenlos motorisch einstellbar, was mit Unterstützung einer mehrfach verstellbaren Liegefläche mit anpassbarem Fußteil und Kopfteil gelingt. Das Besondere ist hier, dass das Hilfsmittel Patienten aus der Liegeposition in eine sesselähnliche Sitzposition befördert – die Mobilisierung aus dem Sitzen heraus ist so einfacher.1
  • Niedrigpflegebetten: Auch diese Hilfsmittel besitzen eine Besonderheit – die Liegefläche kann sehr tief heruntergefahren werden. Des Weiteren ist die Liegefläche mehrfach verstellbar und ermöglicht eine Anpassung im Kopf- und Fußbereich. Natürlich dürfen auch hier die Rollen an der Unterseite nicht fehlen.1

2. Pflegebettenzubehör

Mit speziellem Zubehör für Pflegebetten lassen sich die Hilfsmittel an individuelle Bedürfnisse und Anforderungen anpassen. Das dient zum einen der Sicherheit, aber auch dem Komfort und der Pflegeerleichterung.

  • Bettverlängerungen: Besonders große Menschen können mit einem üblichen Pflegebett an ihre Grenzen stoßen. Bettverlängerungen lassen sich am Pflegebett montieren und dehnen so die Liegefläche aus.
  • Bettverkürzungen: Ist ein herkömmliches Pflegebett für Patienten zu groß, können Bettverkürzungen im oder am Bett angebracht werden. Dabei handelt es sich um Auflagen, die die Liegefläche im gesamten oder zum Teil verkleinern.1
  • Bettaufrichter (Bettgalgen): Diese Produkte helfen Pflegebedürftigen dabei, sich selbstständig aufzurichten. Die entsprechenden Metallkonstruktionen werden am Kopfende angebracht oder sind freistehend. Pflegebedürftige können sich an dem verstellbaren Griff festhalten und sich so von einer Liegeposition in eine Sitzposition bringen.1
  • Sonstige Aufrichthilfen: Es gibt weitere Aufrichthilfen. Dazu zählen Mehrfachgriffkonstruktionen, die sogenannten Strickleitern, die am Fußende befestigt werden. Mit ihnen können sich Pflegebedürftige aus der Liegeposition heraus aufrichten. Außerdem eignen sich feste Griffe, die an der Bettseite mittels Spanngurten oder Klemmschrauben angebracht werden, zum Aufrichten.1
  • Bettseitenteile (Seitengitter): Diese Hilfsmittel dienen als seitliche Begrenzung der Liegefläche – sie können versenkt, abgenommen und geschwenkt werden.1 Insbesondere Menschen mit Demenz können von Seitengittern profitieren. Wenn sie nachts sehr unruhig sind, lassen sich mit den Hilfsmitteln Stürze
  • Seitenpolster für Pflegebetten: Bei motorischer Unruhe sind gegebenenfalls auch Seitenpolster hilfreich. Mit den Hilfsmitteln können Bettseitenteile, Kopfteile und Fußteile eines Pflegebetts gepolstert bzw. abgedeckt werden. Das klappt mit aufblasbaren Luftkammern oder alternativ mit Schaumstoffelementen, die rutschsicher angebracht werden.1

3. Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung

Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis führt an dieser Stelle Einlegerahmen für das Pflegebett auf. Diese bieten verschiedene Einstellmöglichkeiten. So können Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige beispielsweise die Liegehöhe, den Kopfbereich oder Fußbereich anpassen. Behilflich ist dabei eine motorische Funktion. Auch unter den Einlegerahmen gibt es besondere Ausführungen. Zum Beispiel solche, die verstellbar sind und über eine Sitz- und Schwenkfunktion verfügen. Die verschiedenen Einstellmöglichkeiten können unabhängig voneinander erfolgen. Außerdem gibt es Einlegerahmen mit einer erhöhten Tragfähigkeit. Der Funktionsumfang entspricht dem von gewöhnlichen Einlegerahmen. Der Unterschied liegt darin, dass die Produkte für mindestens 250 Kilogramm Arbeitslast konzipiert sind und unter Umständen eine großzügigere Liegefläche aufweisen.1

4. Spezielle Pflegebetttische

Spezielle Pflegebetttische eignen sich hervorragend, um das Pflegeumfeld zu organisieren. Hier können beispielsweise Getränke, Speisen oder Pflegehilfsmittel für die Grundpflege abgestellt werden. Diejenigen Pflegebetttische, die das Hilfsmittelverzeichnis aufführt, setzen sich aus einem Gestell mit Rollen zusammen. Somit kann das Hilfsmittel unter das Bett gefahren werden. Am oberen Ende des Gestells ist eine verstellbare Tischplatte angebracht. Das Hilfsmittelverzeichnis weist an dieser Stelle auch auf Nachtschränke hin. Dabei handelt es sich um fahrbare Schränke mit einer Tischplatte, die höhenverstellbar, winkelverstellbar und ausklappbar ist. Mit mehreren Fächern und Schubladen bietet das Hilfsmittel viel Platz für Pflegeutensilien wie eine Bettpfanne. Mit einem Bettnachschrank kann die Körperpflege und Nahrungsaufnahme sinnvoll unterstützt werden.1

5. Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung

Unter diesem Menüpunkt sind Sitzhilfen bei Chorea Huntington aufgeführt. Die seltene vererbbare Erkrankung betrifft das Gehirn. Sie führt zu Bewegungsstörungen und Verhaltensveränderungen.[2] Um ein gefahrloses Sitzen trotz der Leitsymptome (Bewegungsunruhe, unwillkürliche Bewegungen) zu ermöglichen, sind spezielle Sessel hilfreich. Sie helfen auch dabei, die pflegerische Versorgung sicherzustellen. Die Sessel verfügen über eine robuste Metallrahmenkonstruktion und eine Polsterung. Die Übergänge an den Armlehnen, dem Rückenteil und Sitzteil sind abgerundet.

Durch das durchdachte Konzept des Sessels können krankheitsbedingte Bewegungen gedämpft werden, was die Verletzungsgefahr der Betroffenen und der an der Pflege Beteiligten reduziert. Kommt es zu Überbewegungen, verhindern unter anderem die hochgeführten Seitenteile ein Herausrutschen. Damit Patienten möglichst nicht mit dem Sessel umstürzen, ist das Hilfsmittel relativ schwer und der Körper befindet sich beim Sitzen in einer Art Mulde. Für eine zusätzliche Sicherheit kann ein Beckengurt befestigt werden.

Gut zu wissen!

Der spezielle Sessel kann in der Neigung verstellt werden – Pflegebedürftige können so in eine Sitzposition verlagert werden, die die Nahrungsaufnahme vereinfacht.

6. Rollstühle mit Sitzkantelung

In einem Rollstuhl mit Sitzkantelung ist der Winkel der Sitzfläche verändert – Pflegebedürftige sitzen so in einer nach hinten geneigten Position. Das Hilfsmittelverzeichnis unterscheidet auch hier verschiedene Produktarten.

  • Schieberollstühle mit Sitzkantelung und manueller Sitzverstellung: Die speziellen Rollstühle sind für Innenräume geeignet. Sie verfügen über Schwenkrollen an der Vorderseite und Laufrädern im hinteren Bereich. Der gepolsterte Sitz, ausgestattet mit einer gepolsterten Rückenlehne, ist in der Neigung verstellbar. Die Winkelverstellung der gesamten Sitzeinheit, die sogenannte Sitzkantelung, erfolgt manuell und in der Regel nicht durch den Pflegebedürftigen. Außerdem ist die Kopfstütze verstellbar. Gleiches gilt für die gepolsterten Armauflagen. Der spezielle Rollstuhl verfügt über Fußstützen, die schwenkbar und abnehmbar sind. Diese Hilfsmittel sind erheblich schwerer als gewöhnliche Rollstühle. Sie eignen sich daher nicht für eine eigenständige Mobilisierung, allerdings bieten sie sich für einen langen Aufenthalt an.1
  • Schieberollstühle mit Sitzkantelung und motorischer Sitzverstellung: Bei diesem Rollstuhl ist eine eigenständige Anpassung der Sitzkantelung durch eine elektromotorische Unterstützung möglich. Ansonsten weist dieser Rollstuhl die gleichen Merkmale wie ein Schieberollstuhl mit Sitzkantelung und manueller Sitzverstellung auf.1
  • Greifreifenrollstühle mit Sitzkantelung und manueller Sitzverstellung: Auch diese Rollstühle eignen sich für Innenräume. Vorne befinden sich kleine Schwenkrollen und im hinteren Bereich verfügt der Rollstuhl über Antriebsräder mit Greifreifen. Da der Rollstuhl recht schwer ist, können Pflegebedürftige damit nur kleinere Strecken innerhalb eines Raumes zurücklegen. Der Sitz und die Rückenlehne sind gepolstert – beides ist in der Neigung verstellbar. Bei diesen Rollstühlen können Pflegebedürftige die Sitzkantelung nicht selbst einstellen.1

7. Lagerkorrekturhilfen für Bettlaken

Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gibt Ihnen an dieser Stelle Informationen zu elektromotorischen Lakenaufzugsvorrichtungen. Diese ermöglichen eine Korrektur der Liegeposition bei Pflegebedürftigen, und zwar ohne großen Kraftaufwand – das Hilfsmittel ist deshalb besonders für pflegende Angehörige entlastend. Um die Liegeposition zu korrigieren, können pflegende Angehörige das Laken mithilfe eines Aufrollmechanismus in eine gewünschte Richtung ziehen.1

Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege: Kosten und Kostenübernahme

In der Kategorie 50 „Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege“ befinden sich viele verschiedene Hilfsmittel. Da die Produkte über unterschiedliche Funktionen verfügen und somit unterschiedlich komplex sind, gibt es keinen pauschalen Preis für alle Produkte. Schieberollstühle mit Sitzkantelung und motorischer Sitzverstellung sind beispielsweise teurer als Schieberollstühle mit Sitzkantelung und manueller Sitzverstellung. Bringen Sie eine entsprechende Indikation mit, ist das Hilfsmittel also medizinisch notwendig, kann die Pflegekasse die Kosten für das Hilfsmittel übernehmen. In diesem Fall kommt, sofern Sie keine entsprechende Befreiung haben, nur der Eigenanteil auf Sie zu. Dieser beträgt höchstens 25 Euro pro Hilfsmittel.[1]

Doppelfunktionale Hilfsmittel: Hier mischen gleich zwei Kostenträger mit

Für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln ist für gewöhnlich die Pflegekasse zuständig. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Die sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmittel dienen sowohl der Krankenkasse als aus der Pflegekasse. Genau deshalb können sich beide Kostenträger an der Finanzierung beteiligen – hierfür gibt es festgelegte Vorgaben.

Produktart
Bezeichnung
Anteil Krankenkasse
Anteil Pflegekasse
50.45.01. Pflegebetten 8,3% 91,7%
50.45.02. Pflegebettenzubehör 8,3% 91,7%
50.45.03. Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung 8,3% 91,7%
50.45.04 Spezielle Pflegebetttische 8,3% 91,7%
50.45.06. Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung 8,3% 91,7%
50.45.07. Rollstühle mit Sitzkantelung 8,3% 91,7%
50.45.08. Pflegerollstühle 8,3% 91,7%
50.45.09. N.N. (eventuell Einzelfälle) 8,3% 91,7%
50.99.99. Abrechnungspositionen 8,3% 91,7%

Tabelle 1: Kostenübernahme von doppelfunktionalen Hilfsmitteln. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Richtlinien_doppelfunktionale_Hilfsmittel.pdf (kbv.de)

Voraussetzungen für die Übernahme von Pflegehilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege

Die Pflegekasse verteilt die Leistungen an diejenigen, die sie im Pflegealltag benötigen. Genau deshalb ist es wichtig, dass Sie einige Voraussetzungen nachweisen können.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Genehmigung erfüllt sein:

  • Sie besitzen einen Pflegegrad von 1 bis 5.
  • Sie erhalten eine häusliche Pflege.
  • Das Pflegehilfsmittel erleichtert oder unterstützt die Pflege. Alternativ lindert das Pflegehilfsmittel Ihre Beschwerden oder ermöglicht Ihnen ein selbstständigeres Leben.

So beantragen Sie ein Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Ein Pflegehilfsmittel kann Ihnen nach dem Genehmigungsverfahren zugesprochen werden. In dem Fall übernimmt die Pflegekasse, gegebenenfalls anteilig auch die Krankenkasse, alle Kosten bis auf den Eigenanteil. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in wenigen Schritten ein Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege erhalten.

  1. Schritt – Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse: Für die Beantragung eines Pflegehilfsmittels benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Stattdessen können Sie das Pflegehilfsmittel direkt bei der Pflegekasse beantragen – am besten geben Sie hier eine kurze Begründung für die Versorgung an. Alternativ kann auch ein Gutachter bei der Pflegebegutachtung ein Hilfsmittel empfehlen, das gilt dann automatisch als Antrag. Eine weitere Möglichkeit ist, dass eine Pflegefachkraft eine Empfehlung aushändigt, die dann mit dem Antrag gemeinsam zur Pflegekasse gesendet werden kann – das ist oft bei doppelfunktionalen Hilfsmitteln der Fall.[1]
  2. Schritt: Achten Sie auf die Fristen: Die Pflegekasse hat festgelegte Fristen, wenn es um die Pflegehilfsmittel-Entscheidung geht. Nach Ablauf von drei Wochen nach Eingang des Antrags muss eine Entscheidung vorliegen. Ist eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes erforderlich, hat sie fünf Wochen dafür Zeit. Kann die Pflegekasse diese Frist nicht einhalten und informiert Sie darüber nicht, gilt der Antrag als genehmigt.4
  3. Schritt: Nehmen Sie das Pflegehilfsmittel entgegen: Nicht die Pflegekasse oder die Krankenkasse, sondern ein damit beauftragter Leistungserbringer händigt Ihnen das Pflegehilfsmittel nach Genehmigung des Kostenträgers aus. Dabei handelt es sich in der Regel um ein Sanitätshaus. Bei der Pflegekasse können Sie sich informieren, mit welchen Leistungserbringern diese zusammenarbeitet.

3 Tipps für den Einsatz von Pflegehilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege

Die Produktgruppe 50 im GKV-Hilfsmittelverzeichnis behandelt Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege. Hier ist die Auswahl bunt gemischt, um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Alltag zu unterstützen. Einige Tipps rund um die Anwendung eignen sich aber über alle Produkte hinweg.

  1. Machen Sie sich gemeinsam mit dem Pflegehilfsmittel vertraut: Pflegehilfsmittel können den Pflegealltag vereinfachen, zunächst müssen Sie jedoch einige Zeit investieren, um sich mit den Funktionen vertraut zu machen. Keine Sorge, nach einer kurzen Übergangsphase beherrschen Sie das Hilfsmittel und können so selbstständiger werden bzw. Ihrem pflegenden Angehörigen ein rückenschonenderes Pflegen ermöglichen. Am besten unterstützen Sie sich gegenseitig bei der Erkundung der Gerätschaft. Haben Sie Rückfragen zur Funktionsweise oder kommen Sie mit dem Pflegehilfsmittel nicht zurecht, wenden Sie sich unbedingt an den Leistungserbringer – er hat Tipps auf Lager, die Ihnen helfen könnten.
  2. Reinigen Sie das Pflegehilfsmittel regelmäßig: Egal, ob es sich um ein Pflegebett, einen Rollstuhl oder einen Sessel handelt: Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege dienen, sind häufig im Einsatz. Für ein hygienisches Pflegeumfeld ist es wichtig, dass Sie auch dem neuen Pflegehilfsmittel die nötige Aufmerksamkeit schenken. Erkundigen Sie sich beim Leistungserbringer, wie Sie das Produkt am besten reinigen. Fragen Sie beispielsweise nach, ob sich Flächendesinfektionsmittel
  3. Halten Sie Rücksprache mit der Pflegefachkraft: Sie beschäftigen einen ambulanten Pflegedienst? Dann sollten Sie regelmäßig in Austausch mit der Pflegefachkraft gehen, um sich zu erkundigen, welche Pflegehilfsmittel in Kombination mit Ihrem Neuzugang womöglich hilfreich sind. Wenn Sie nun ein Pflegebett besitzen, könnten auch Seitengitter empfehlenswert sein. Eine Pflegefachkraft hat die nötige Expertise, um Ihnen weitere empfehlenswerte Pflegehilfsmittel näherzubringen.

FAQ: häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln zur Erleichterung der Pflege