Hilfsmittel zum Zwecke des Haarersatzes kommen bei Menschen zum Einsatz, wenn der Verlust des Haupthaares eine entstellende Wirkung hat. Entsprechende Produkte können das Kopfhaar ergänzen oder gänzlich ersetzen. Eine Verordnung können beispielsweise Personen erhalten, bei denen Medikamente oder Strahlentherapien zu einem Haarverlust geführt haben. Der Haarersatz soll in erster Linie die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.

Wie Sie einen Haarersatz auf „Rezept“ erhalten und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen – das verraten wir Ihnen heute.

Das Wichtigste in Kürze

  • Haarersatz ist im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 34 aufgeführt.
  • Ein Mediziner kann einen Haarersatz in Form einer Vollperücke oder Teilbereichsperücke verordnen.
  • Versicherte erhalten dann eine ärztliche Verordnung, wenn sie unter massivem Haarverlust leiden, der die gesellschaftliche Teilhabe gefährdet.
  • Bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse kommt auf Versicherte nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von maximal zehn Euro zu.
  • Die Anfertigung einer Perücke übernimmt ein Leistungserbringer wie ein Haarstudio oder ein Perückenmacher.

Was ist Haarersatz?

Wie die Bezeichnung bereits verrät, handelt es sich dabei um Hilfsmittel, die eine ersetzende Funktion haben – in diesem Fall sollen sie das Kopfhaar ersetzen. Die natürlich gewachsenen Haare können dabei teilweise ersetzt, also ergänzt, oder vollständig ersetzt werden. Grundsätzlich stehen Vollperücken oder Teilbereichsperücken zur Verfügung. Menschen, die über kein Haupthaar mehr verfügen, können eine Verordnung für eine Vollperücke erhalten, eine Teilbereichsperücke ersetzt nur einen Bereich des Haares am Oberkopf. Da die Bedürfnisse von Personen mit Haarverlust sehr unterschiedlich sind, sieht das GKV-Hilfsmittelverzeichnis unterschiedliche Produkte vor. Die Teilbereichsperücken gibt es in konfektionierter oder individuell angefertigter Form. Auch Vollperücken sind als Standardperücke oder Maßanfertigung erhältlich.[1]

Gut zu wissen!

Standardperücken sind alles andere als Standard. Es gibt sie in vielen Größen und Farben – so lassen sie sich individuell an Ihren Kopf anpassen. Auch die durch einen Haarschnitt erworbene Frisur der Perücke trägt entscheidend zu Ihrem Wohlbefinden bei – hier entscheiden Sie selbstverständlich.

Aus welchen Materialien besteht der Haarersatz?

Um dem natürlichen Vorbild möglichst nahezukommen, kann die Perücke aus unterschiedlichen Materialien gefertigt werden.

Zu den gängigsten Materialien zählen:

  • Kunsthaar: Hier steht die hitzeempfindliche Basis-Kunstfaser wie beispielsweise Modacryl oder die hitzebeständige Kunstfaser, beispielsweise Polyesterfasern, zur Auswahl. Zu bedenken gilt, dass hitzeempfindliche Materialien auch nur bedingt formstabil sind.1
  • Mischhaar: Bei Perücken aus Mischhaar kommt sowohl Echthaar als auch Kunsthaar zum Einsatz. Die beigefügten Kunsthaare führen zu begrenzten Möglichkeiten, was die Umformung angeht. Das liegt daran, dass diese unter häufiger oder intensiver Einwirkung von Hitze brechen können – das wirkt sich letztendlich auf die Haltbarkeit des Hilfsmittels aus.1
  • Echthaar: Für die Anfertigung von Echthaarperücken kommt Menschenhaar zum Einsatz. Dieses ist recht pflegeintensiv – bei einer unzureichenden Pflege bilden sich schnell Verfilzungen. Dieser Umstand sollte bei der Auswahl des Materials unbedingt berücksichtigt werden.1

Haarersatz für Frauen, Männer und transsexuelle Menschen

Im Rahmen der Krankenbehandlung haben Versicherte auch Anspruch auf Hilfsmittel. Allerdings liegt eine Krankheit nur dann vor, wenn die Körperfunktionen beeinträchtigt sind oder es zu anatomischen Unregelmäßigkeiten kommt. Bei Haarverlust liegt eine Beeinträchtigung der Körperfunktionen nicht vor, zu einer entstellenden Wirkung kann es jedoch durchaus kommen. Inwieweit das zutrifft, hängt von der Ausprägung des Haarverlustes, aber auch vom Alter und Geschlecht ab.1

  • Haarersatz bei Frauen: Zwar kann auch bei Frauen im Alter das Haar dünner werden, ein altersbedingter, großflächiger Haarausfall, wie er bei Männern typisch ist, tritt beim weiblichen Geschlecht jedoch kaum auf. Da der Haarausfall dazu führen kann, dass sich Frauen nicht mehr unbefangen bewegen und unter Umständen Ausgrenzung erfahren, kann bei Ihnen tatsächlich ein Krankheitswert und damit ein Anspruch auf einen Haarersatz bestehen.1
  • Haarersatz bei Männern: Kommt es bei Männern zu einem Kopfhaarverlust, stellt das keine Krankheit oder Behinderung dar. Das liegt daran, dass haarlose Männer durchaus ein häufiger Anblick sind, bedingt durch den weitverbreiteten altersbedingten Haarverlust. Ausgleichende Maßnahmen zum Kaschieren des Haarverlustes fallen deshalb in den Aufgabenbereich der Versicherten – ein Anspruch auf eine durch die Krankenkasse bezahlte Perücke besteht nicht.1
  • Haarersatz bei transsexuellen Menschen: Liegt eine gutachterlich bestätigte Transsexualität vor, ist eine Verordnung eines Haarersatzes prinzipiell möglich. Allerdings muss dafür eine Voraussetzung erfüllt werden. Versicherte müssen einen männlichen Haarwuchs haben, der nicht ausreicht, um das weibliche Erscheinungsbild zu unterstützen. Daraus ergibt sich dann eine entstellende Wirkung, wodurch sich transsexuelle Menschen möglicherweise nicht unbefangen in der Gesellschaft bewegen können.1
  • Haarersatz bei Kindern und Jugendlichen: Auch Kinder und Jugendliche können bedingt durch eine Erkrankung oder Medikamenteneinnahme einen Haarverlust aufweisen. Dieser hat unabhängig vom Geschlecht einen Krankheitswert – deshalb erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen durch die Krankenkasse finanzierten Haarersatz. Die Hilfsmittel müssen bei Kindern und Jugendlichen spezielle Anforderungen erfüllen. So sollten diese mitwachsend sowie größenverstellbar sein und einen entsprechenden Haarschnitt besitzen.1

Haarersatz: Hilfsmittel im Überblick

Der GKV-Spitzenverband gibt ein Hilfsmittelverzeichnis heraus, dass regelmäßig aktualisiert wird. Darin befinden sich alle Hilfsmittel, die von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse prinzipiell übernommen werden – das können technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für die häusliche Pflege sein. Auch Perücken haben in dem Hilfsmittelverzeichnis eine eigene Produktgruppe, die Produktgruppe 34 „Haarersatz“.

Folgende Produkte finden Sie in der Produktgruppe 34:

  1. Haarersatz, konfektioniert
  2. Haarersatz, individuell gefertigt

Gut zu wissen!

Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst insgesamt 54 Produktgruppen – ab Produktgruppe 50 finden Sie pflegespezifische Hilfsmittel.

1. Haarersatz, konfektioniert

Als erstes stoßen Sie im Hilfsmittelverzeichnis auf konfektionierte Perücken. Dabei handelt es sich um Hilfsmittel, die serienmäßig hergestellt werden, also nicht nach Aufmaß.

Hier unterscheidet das Hilfsmittelverzeichnis folgendermaßen:

  • Konfektionierter Haarersatz aus Kunsthaar als Vollperücke: Hier ist entweder hitzeempfindliche Basis-Kunstfaser oder hitzebeständige Kunstfaser verarbeitet. Der Haarersatz ist in verschiedenen Farben und Frisuren erhältlich. Auch wenn es sich um eine serienmäßige Anfertigung handelt, ist eine individuelle Anpassung der Größe und Form möglich. Das gelingt beispielsweise mit einer Anpassung an die Größe des Kopfes oder durch einen Schnitt. Die Vollperücke kann ohne Befestigungsmaterialien aufgesetzt oder mit Klebestreifen fixiert werden.[1]
  • Konfektionierter Haarersatz aus Kunsthaar als Teilbereichsperücke: Die Teilbereichsperücke besteht ebenfalls aus hitzeempfindlicher oder hitzebeständiger Kunstfaser, deckt aber nur einen Teilbereich des Kopfes ab. Der lokale Haarverlust gibt die Form des Hilfsmittels vor. Besonders praktisch ist, dass sich die Teilbereichsperücken individuell einschneiden lassen. Auch hier ist eine individuelle Anpassung der Form und Größe möglich. Eine Teilbereichsperücke kann unter anderem mittels Hülsentechnik oder Verklebung permanent befestigt werden, allerdings muss es sich dabei um ein Hilfsmittel aus hitzebeständigen Fasern handeln. Eine vorübergehende Befestigung erfolgt mit Spangen oder Klammern.2
  • Konfektionierter Haarersatz aus Echthaar als Vollperücke: Diese Ausführung ähnelt dem konfektionierten Haarersatz aus Kunsthaar. Hier ist ebenfalls eine individuelle Anpassung möglich. Ein entscheidender Unterschied ist jedoch die Materialwahl – diese Vollperücke besteht aus menschlichem Echthaar.2
  • Konfektionierter Haarersatz aus Echthaar als Teilbereichsperücke: Das Hilfsmittel erfüllt die gleichen Voraussetzungen wie eine Teilbereichsperücke aus Kunsthaar. Hier kaschiert allerdings eine Perücke aus Echthaar bestehend den lokalen Haarverlust.2

2. Haarersatz, individuell gefertigt

Manchmal verhindert die Kopfform die Versorgung mit einer konfektionierten Perücke. In dem Fall müssen Sie aber nicht auf einen Haarersatz verzichten. Individuell gefertigte Perücken nehmen Rücksicht auf die Besonderheiten und werden passgenau für die Träger gefertigt.

  • Individuell gefertigter Haarersatz aus Kunsthaar als Vollperücke: Eine Schablone (Abdruck) hilft dabei, eine Vollperücke mit Blick auf die Größe und Form individuell herzustellen – hilfreich ist außerdem die Möglichkeit, die Perücke einzuschneiden und zu kürzen. Für die Anfertigung der Schablone muss zuvor ein Folienabdruck oder Gipsabdruck erfolgen. Auf der Schablone werden dann die individuellen Maße eingezeichnet. Die Hersteller fertigen die Perücke anschließend nach Maß – dazu gehört auch, die Vollperücke mit den Kunsthaaren bzw. Kunstfasern in der ausgewählten Farbe zu beknüpfen. Die maßgeschneiderten Vollperücken können mit oder ohne Befestigung getragen werden – für eine permanente Befestigung eignen sich beispielsweise Klebestreifen.2
  • Individuell gefertigter Haarersatz aus Kunsthaar als Teilbereichsperücke: Für die Herstellung einer Teilbereichsperücke wird ebenso eine Schablone mittels Folienabdruck oder Gipsabdruck angefertigt. Zu dem Produktionsprozess gehört auch die Anbringung von Kunstfasern bzw. Kunsthaaren – eine Individualisierung ist bereits in diesem Verarbeitungsschritt durch die Farbe der Fasern möglich.2
  • Individuell gefertigter Haarersatz aus Echthaar als Vollperücke: Um die Vollperücke herzustellen, erfolgt im ersten Schritt eine Anfertigung einer Schablone, beispielsweise mithilfe eines Folienabdrucks oder Gipsabdrucks. Der Abdruck ist deshalb so wichtig, weil er die Form vorgibt – hier kann unter Umständen auch die Haardichte eingezeichnet werden. Da es sich hierbei um einen individuell gefertigten Haarersatz handelt, werden im Herstellungsprozess die individuellen Maße des Versicherten berücksichtigt. In einem Verarbeitungsschritt beknüpfen Hersteller die Vollperücke mit den zuvor ausgewählten Echthaaren in der gewünschten Farbe. Eine Befestigung am Kopf gelingt auch hier beispielsweise mittels Klebestreifen.2
  • Individuell gefertigter Haarersatz aus Echthaar als Teilbereichsperücke: Was es als Vollperücke gibt, existiert auch als Teilbereichsperücke. In diesem Fall handelt es sich um eine Teilbereichsperücke, bestückt mit Echthaar in einer passenden Farbe. Die Teilbereichsperücke kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein lokal begrenzter Haarausfall, vorübergehend oder dauerhaft, besteht. Die Herstellung erfolgt auch hier unter Anfertigung einer Schablone.

Gut zu wissen!

Echthaar ist immer dann empfehlenswert, wenn Kunsthaar zu allergischen Reaktionen auf der Kopfhaut führt.2

Wer benötigt Haarersatz?

Haarersatz richtet sich an alle Versicherten, bei denen es durch den Haarverlust zu einer entstellenden Wirkung und damit zu einem Krankheitswert kommt. Das trifft im besonderen Maße auf Frauen, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse muss ein Rezept vorliegen. Damit Mediziner dieses ausstellen, ist eine entsprechende Indikation notwendig. Diese zeigt an, wann eine medizinische Behandlung angemessen erscheint.

Laut GKV-Hilfsmittelverzeichnis kann die Versorgung mit einem Haarersatz erfolgen, bei:

  • Chemotherapie/Strahlenbehandlung
  • zeitlich begrenzter oder unbefristeter Medikamenteneinnahme
  • Operationen
  • Infekten
  • entzündlichen Erkrankungen
  • Stoffwechselerkrankungen
  • psychischen Erkrankungen, entweder mit oder durch Haarverlust
  • Kopf-Deformitäten, die entstellend wirken
  • Unfallfolgen

Ob ein Haarersatz in Ihrem Fall sinnvoll ist und welcher für die Versorgung infrage kommt, entscheidet Ihr behandelnder Mediziner.

Haarersatz: Kosten und Kostenübernahme

Die Kosten für den Haarersatz variieren stark. Hier kommt es unter anderem auf die Länge der Perücke, das Material und die Anfertigung an. So ist eine individuell angefertigte Echthaarperücke deutlich teurer als eine Standardperücke aus Kunsthaar. Zum Vergleich: Eine Kunsthaarperücke kann etwa 600 Euro kosten, eine individuelle Maßanfertigung mit Echthaar hingegen 2000 Euro und mehr. Der Leistungserbringer informiert Sie vor der Anfertigung natürlich über alle anfallenden Kosten und kann Ihnen eine Auswahl an günstigen Modellen vorstellen. Da der Haarersatz jedoch im GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist, kann Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Perücke übernehmen. Bringen Sie eine hinreichende medizinische Begründung mit, müssen Sie in dem Fall nur die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % zahlen – das sind maximal zehn Euro pro Hilfsmittel.

Gut zu wissen!

Prüfen Sie im Zusammenhang mit der Antragstellung unbedingt, ob Sie sich gegebenenfalls von der Zuzahlungspflicht befreien lassen können. Das geht dann, wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt überschritten haben. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze übrigens bei 1%.

Voraussetzungen für die Übernahme von Haarersatz

Mediziner können einen Haarersatz in Form einer Vollperücke oder Teilperücke dann verschreiben, wenn ein zeitlich begrenzter oder unbegrenzter massiver Haarverlust besteht, der die Teilhabe an der Gesellschaft gefährdet oder einen Krankheitswert besitzt. Eine ärztliche Verordnung ist eine Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme des Haarersatzes. Mit Überprüfung der Voraussetzungen stellt die Krankenkasse eine leistungsgerechte Versorgung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sicher. Sie selbst müssen nicht überprüfen, inwieweit Sie die Voraussetzungen erfüllen – das geschieht automatisch im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, damit die Krankenkasse die Kosten für einen Haarersatz übernehmen kann:

  • Sie besitzen eine Krankenversicherung
  • Ihr behandelnder Mediziner stellt eine entsprechende Diagnose und hält die Versorgung mit einem Haarersatz für eine sinnvolle Maßnahme.
  • Der Arzt stellt eine Verordnung für das Hilfsmittel aus.

So beantragen Sie einen Haarersatz

Sie möchten einen Haarersatz beantragen? Die Krankenkasse ist hier der richtige Ansprechpartner. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Versicherer an den Kosten für eine Perücke beteiligen.

  1. Schritt – Erhalten Sie eine ärztliche Verordnung: Bereits im Krankenhaus werden Sie durch das Ärzteteam ausführlich beraten, was Ihre Versorgungssituation und die Behandlungsoptionen angeht. Im weiteren Verlauf kann Ihnen eine Arztpraxis ein Rezept bzw. ärztliche Verordnung für eine Teilbereichsperücke oder Vollperücke ausstellen.[1] Bewahren Sie die Verordnung gut auf, später müssen Sie diese nämlich beim Leistungserbringer abgeben.
  2. Schritt – Lassen Sie sich beim Leistungserbringer beraten: Bei der Auswahl eines passenden Haarersatzes gibt es vieles zu beachten. Eine eingehende Beratung erhalten Sie bei einem Leistungserbringer, beispielsweise einem Haarstudio oder Perückenmacher. Hier können Sie beispielsweise besprechen, welche Eigenschaften das ausgewählte Material hat und wie die Perücke befestigt wird. Eine eingehende Einweisung erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt. Übrigens: Für eine reibungslose Abrechnung mit der Krankenkasse sollten Sie einen Leistungserbringer wählen, der mit dem Versicherer kooperiert. Welche das sind, erfahren Sie direkt bei der Krankenkasse.
  3. Nehmen Sie das Hilfsmittel in Empfang: Der Leistungserbringer nimmt Ihnen viel Arbeit ab. Er hilft nicht nur bei der Auswahl des richtigen Hilfsmittels und der Anpassung, sondern leitet auch alle Unterlagen zur Genehmigung an die Krankenkasse weiter.3 Sobald er eine Bestätigung der Krankenkasse erhält, kann das Hilfsmittel ausgehändigt bzw. angefertigt werden. Fachkundiges Personal gibt Ihnen zum Abschluss eine Einweisung – dabei erfahren Sie beispielsweise, wie Sie die Perücke richtig pflegen.

Gut zu wissen!

Die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro leisten Sie direkt an den Hilfsmittelanbieter.

Haarersatz: 3 wertvolle Tipps für die Anwendung und Pflege

Wie Sie mit dem Haarersatz umgehen, hat einen entscheidenden Einfluss auf die Haltbarkeit des Hilfsmittels. An dieser Stelle möchten wir Ihnen deshalb einige Tipps rund um die Anwendung und Pflege der Perücke geben.

  1. Finden Sie das für Sie richtige Befestigungssystem: Damit die Perücke gut hält, und Sie in allen Lebenslagen begleitet, ist die richtige Befestigungstechnik wichtig. Welche das in Ihrem Fall ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielen beispielsweise Ihre Vorlieben eine Rolle. Eine vorübergehende Befestigung kann mithilfe von Clips erfolgen. Für eine permanente Befestigung können Klebestreifen, eine vollflächige Verklebung oder eine Hülsentechnik sinnvoll sein – der Hilfsmittelanbieter berät Sie dazu gerne.
  2. Gewöhnen Sie sich an das Tragen: Eine Perücke kann bei Trägern zunächst ganz unterschiedliche Gefühle hervorrufen. Einige Menschen haben das Gefühl, dass sich die Perücke irgendwie falsch anfühlt und dass alle Mitmenschen erkennen, dass es sich nicht um das eigene Haar handelt. Andere Personen fühlen sich direkt wohl mit dem Haarersatz. Geben Sie sich die nötige Zeit, die Sie benötigen, um sich an den Haarersatz zu gewöhnen. Üben Sie das Auf- und Absetzen nicht erst vor einem für Sie wichtigen Termin, sondern beschäftigen Sie sich schon vorher mit dem Handling. Manchmal tun sich Menschen mit einem Pflegegrad aufgrund einer beeinträchtigten Feinmotorik schwer, die Perücke aufzusetzen – Pflegende Angehörige können hier behilflich sein.
  3. Beachten Sie wichtige Pflegetipps: Eine Kunsthaarperücke hält etwa sechs Monate, ein Haarersatz aus Echthaar hingegen 12-15 Monate. Ein guter Umgang und Pflege sind hier vorausgesetzt.3 Ein bis zweimal die Woche können Sie die Perücke mit speziellem Shampoo waschen. Für eine schonende Trocknung empfiehlt sich das Lufttrocknen. Außerdem sollten Sie Ihre Perücke täglich kämen – hier ist eine Extensionsbürste oder ein Gabelkamm ratsam. Normales Haarspray sollten Sie nicht verwenden, stattdessen können Sie zu speziell für Zweithaar vorgesehenes Haarspray greifen. Wenn Sie unsicher sind, welche Produkte sich für den Haarersatz eignen, fragen Sie am besten bei dem Hilfsmittelversorger nach.

FAQ: häufige Fragen zum Haarersatz