Mit Bestrahlungsgeräten ist es möglich, im häuslichen Umfeld von Pflegebedürftigen eine therapeutisch wirksame Lichtstrahlung auf die Haut zu bringen. Die Anwendung erfolgt hier durch den Versicherten selbst oder durch Angehörige. Bestrahlungsgeräte verordnen Ärzte beispielsweise bei einer vorliegenden Schuppenflechte oder Ekzemen.[1]
Wir verraten Ihnen heute, wann Ihr pflegebedürftiger Angehöriger von einem Bestrahlungsgerät profitiert und wer für die Kosten des Hilfsmittels aufkommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bestrahlungsgeräte gibt es auch für den häuslichen Einsatz.
- Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes führt ausschließlich Lichtkämme auf.
- Ein Lichtkamm kann bei Hauterkrankungen wie Schuppenflechte oder Neurodermitis angewendet werden.
- Die Krankenkasse trägt die Kosten für das Bestrahlungsgerät, sofern eine entsprechende Diagnose und eine ärztliche Verordnung vorliegen.
- Bei der Anwendung des Bestrahlungsgerätes ist es wichtig, sich an die Angaben des Arztes zu halten.
- Pflegebedürftige Menschen benötigen oft Unterstützung beim Bestrahlen der Haut.
Was sind Bestrahlungsgeräte?
Bei Bestrahlungsgeräten denken viele Menschen an Behandlungsverfahren im Rahmen einer Krebstherapie. Die Bestrahlungsgeräte, die in der Produktgruppe „06-Bestrahlungsgeräte“ im GKV-Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sind, besitzen jedoch eine andere Aufgabe. Sie dienen zur häuslichen UV-Therapie, auch Lichttherapie genannt. Bei der Lichttherapie erfolgt eine Bestrahlung erkrankter Hautstellen mit ultraviolettem Licht (UV-Licht). Die Strahlen hemmen die Entzündungsprozesse, die in der Haut ablaufen, und beeinflussen die Zellteilung positiv.[1] In der besagten Produktgruppe sind Bestrahlungsgeräte genannt, die sich für die häusliche UV-Therapie eignen.
Funktionsweise der Bestrahlungsgeräte
Um die Wirkungsweise der Lichttherapie zu verstehen, ist zunächst etwas Wissen rund um das Thema Strahlung wichtig. Bei der optischen Strahlung erstreckt sich der Wellenlängenbereich von 200 nm bis ca. 1mm. Hier gibt es eine weitere Untergliederung. Die ultraviolette Strahlung besitzt einen Wellenlängenbereich von 200-400 nm. Sichtbares Licht und Infrarotstrahlung weisen deutlich höhere Wellenlängenbereiche auf. Bleiben wir bei der Ultraviolettstrahlung.
Die ultraviolette Strahlung wird in folgende drei Bereiche eingeteilt:
- UV-A – hier liegt der Wellenlängenbereich von ca. 400 nm bis 315 nm
- UV-B – dabei erstreckt sich der Wellenlängenbereich von etwa 315 nm bis 280 nm
- UV-C – hier liegt der Wellenlängenbereich unterhalb von 280 nm
Sowohl die UV-A als auch die UV-B-Strahlen werden therapeutisch eingesetzt, UV-C-Strahlen sind im Hilfsmittelbereich nicht vorgesehen. Die Kenntnis rund um den Wellenlängenbereich ist sehr wichtig, denn dieser bestimmt, wie tief die Strahlung in die Haut eindringt. Die meisten ultravioletten Strahlen werden allerdings von den oberen Hautschichten aufgenommen. Das ist wünschenswert, denn dort können sie die vorgesehenen Effekte entfalten.[2]
Gut zu wissen!
Der behandelnde Mediziner wählt ein geeignetes Bestrahlungsgerät für seine Patienten aus. Er informiert Betroffene auch darüber, wie lange und wie intensiv sie in dem Licht „baden“ sollen.
Welche Bestrahlungsgeräte gibt es im Hilfsmittelverzeichnis?
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes sind ausschließlich Bestrahlungsgeräte für die Haut aufgeführt. Ganz konkret geht es hier um sogenannte Lichtkämme.
Lichtkämme zur Bestrahlung der (Kopf-) Haut
Ein UV-Lichtkamm ist ein besonders cleveres Bestrahlungsgerät. Es wurde entwickelt, um die Ultraviolettstrahlung auf die Kopfhaut zu bringen. Das ist nämlich nicht so einfach wie an anderen Körperstellen, da hier die Haare ein direktes Bestrahlen verhindern können. Die Lichtkämme kommen auf der behaarten Kopfhaut zum Einsatz – hier nutzen Anwender den entsprechenden Kammaufsatz. Ohne Aufsatz bietet sich das Bestrahlungsgerät für schwer zugängliche Körperstellen an – die Achselhöhlen oder der Nacken sind nur wenige Beispiele. Wenn Sie sich einen Lichtkamm anschauen, stellen Sie schnell fest, dass das Gerät seinen Namen zu Recht verdient hat. Das Teil, dass Sie in der Hand halten, erinnert optisch an einen Kamm. Dazu gehört in der Regel ein separates Netzteil. Das Handgeräteteil beinhaltet das erforderliche Leuchtmittel und den Reflektor, der abnehmbare Kammaufsatz ist meist aus Acrylglas. Der Lichtkamm kann UV-A-Strahlen oder UV-B-Strahlen in unterschiedlichen Spektren erzeugen.[1]
Warum gibt es nur so wenig Bestrahlungsgeräte im Hilfsmittelverzeichnis?
Mit dem Blick auf andere Hilfsmittelkategorien erscheint die Kategorie „06-Bestrahlungsgeräte“ recht spärlich bestückt. Tatsächlich sind hier momentan gerade einmal fünf Bestrahlungsgeräte aufgeführt. Der GKV-Spitzenverband ist für die Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses zuständig.[1] Die hier aufgezeigten Hilfsmittel müssen ganz bestimmte Kriterien erfüllen. Die Lichtkämme als besondere Bestrahlungsgeräte eignen sich für den Hausgebrauch und können selbst betrieben werden – diese und weitere Faktoren machen sie zu einem nützlichen Hilfsmittel. Für die Lichttherapie eignen sich natürlich auch andere Bestrahlungsgeräte wie UV-Ganzkörper-Phototherapiegeräte. Wenn der Mediziner feststellt, dass eine spezielle Kabine mit Leuchtstoffröhren oder bestimmte Teilbestrahlungsgeräte zur Behandlung erforderlich sind, müssen sich Betroffene in der Regel mehrmals pro Woche in einer hautärztlichen Praxis oder im Krankenhaus vorstellen.2 Diese Geräte sind aufgrund ihrer Größe und der anzupassenden Strahlendosis nicht für den Hausgebrauch vorgesehen.
Bestrahlungsgeräte: so wenden Sie das Hilfsmittel an
Auch wenn der Lichtkamm ein recht einfach konzipiertes Hilfsmittel darstellt, gibt es einiges, was Sie bei der Anwendung beachten sollten. Durch die kammähnlichen Fortsätze gelangt die UV-Strahlung nach und nach auf die gescheitelten Haare. Für einen wünschenswerten Effekt ist es wichtig, dass die Haut eine gleichmäßige Strahlendosis abbekommt – der Kamm muss also gleichmäßig durch das Haar befördert werden. Achtung: Wenn Sie den Kammaufsatz auf Anraten des Mediziners entfernen, beachten Sie bitte, dass das Gerät nun eine höhere Strahlungsleistung auf die Haut bringt.1 Verringern Sie daher unbedingt die Strahlungszeiten. Sind Sie unsicher, in welchem Ausmaß Sie die Strahlungszeiten begrenzen müssen, fragen Sie am besten bei dem behandelnden Arzt nach.
Wer erhält ein Bestrahlungsgerät auf Rezept?
Der behandelnde Mediziner kann ein Bestrahlungsgerät verordnen. Dafür muss eine entsprechende Diagnose vorliegen, die den Einsatz des Hilfsmittels rechtfertigt. Lichtkämme kommen bei bestimmten Hauterkrankungen zum Einsatz.[1]
Dazu zählen:
- Neurodermitis
- Akne
- Schuppenflechte
- Weißfleckenkrankheit
- Sonnenallergie
Der Lichtkamm eignet sich grundsätzlich zur Teilkörperbestrahlung, zur Behandlung der Kopfhaut oder zur Therapie von schwer zugänglichen Körperstellen. Vielleicht lesen Sie im Zusammenhang mit dem Hilfsmittel auch von der sogenannten PUVA-Behandlung.6 Dabei handelt es sich um eine besonders effektive Form der Lichttherapie. Bei Menschen mit beispielsweise Schuppenflechte oder Neurodermitis wird die Haut zunächst mit einem Lichtsensibilisator, einem Naturstoff, behandelt und anschließend bestrahlt.[2]
Bestrahlungsgeräte: Kostenübernahme und Eigenanteil
Die Bestrahlungsgeräte, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt sind, sind grundsätzlich übernahmefähig. Das bedeutet für Versicherte, dass die Krankenkassen die Kosten für das Hilfsmittel übernehmen. Hier gibt es jedoch zwei Voraussetzungen. Zum einen muss eine Diagnose vorliegen, die das Hilfsmittel erforderlich macht – nur dann kann eine Verordnung erfolgen. Zum anderen müssen Betroffene die ärztliche Verordnung vorweisen können. Ist beides gegeben, kann ein Leistungserbringer, beispielsweise ein Sanitätshaus, das Hilfsmittel nach Zusage der Kostenübernahme herausgeben. Bei Hilfsmitteln kommt ein Eigenanteil auf Sie zu. Dieser beträgt mindestens 5 Euro, allerdings höchstens 10 Euro.[1]
In drei Schritten zum Bestrahlungsgerät
Sie haben beispielsweise Schuppenflechte und denken, ein Lichtkamm stellt ein geeignetes Hilfsmittel für Sie da? An dieser Stelle erläutern wir Ihnen, wie Sie das Gerät auf Kosten der Krankenkasse beziehen können.
- Vereinbaren Sie einen Arzttermin: Mediziner sind über Hilfsmittel aufgeklärt und wissen, wann sie zum Einsatz kommen können. Möchten Sie die Hilfsmittelversorgung selbst anstoßen, vereinbaren Sie am besten zunächst einen Arzttermin. Sprechen Sie den Mediziner auf den Lichtkamm an und erkundigen Sie sich, ob das Hilfsmittel bei Ihnen Sinn macht. Ist der Arzt der Ansicht, dass das Bestrahlungsgerät die Therapie unterstützen kann, stellt dieser eine Verordnung aus.
- Rufen Sie die Krankenkasse an: Bei der Krankenkasse können Sie sich über Hilfsmittelversorger informieren, mit denen diese kooperiert. Auf Wunsch händigt der Versicherer Ihnen eine Liste mit Hilfsmittellieferanten aus.
- Kontaktieren Sie den Leistungserbringer: Am besten gehen Sie bei dem Hilfsmittelversorger vorbei und legen die ärztliche Verordnung vor. Die jeweiligen Mitarbeiter klären Sie über das Hilfsmittel auf – meist sind die Leistungserbringer auch bei der Regelung der Kostenübernahme behilflich. Übrigens: Die gesetzliche Zuzahlung erbringen Sie direkt bei dem Hilfsmittelversorger.[2]
Gut zu wissen!
Das Hilfsmittel geht normalerweise in Ihren Besitz über – Sie müssen den Lichtkamm dann also nicht zurückgeben.
3 Tipps zur Anwendung von Bestrahlungsgeräten
Bestrahlungsgeräte, die für das häusliche Umfeld konzipiert sind, lassen sich einfach anwenden. Besitzt Ihr Angehöriger jedoch einen Pflegegrad, ist er womöglich auf Ihre Hilfe angewiesen. Wir verraten Ihnen nun einige Tipps, mit denen die Anwendung von Bestrahlungsgeräten im Pflegefall sicher gelingt.
- Halten Sie sich an die ärztlichen Anordnungen: Der Lichtkamm ist dafür da, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. Dafür bringt er therapeutisch wirksame Strahlen auf die Haut. Auch wenn sich die Bestrahlungsgeräte zur Selbstanwendung eignen, gibt es einiges, worauf Sie Acht geben sollten. Verlängern oder verkürzen Sie beispielsweise nicht die vom Arzt angegebene Bestrahlungsdauer. Auch die Bestrahlungsintensität sollte stets nach ärztlicher Anweisung erfolgen. Bitte beachten Sie: Überdosierungen können eine vorzeitige Hautalterung oder Hautrötungen begünstigen.1 Besonders praktisch ist, dass Sie mit der Auslieferung des Hilfsmittels ein Patiententagebuch bekommen. Hier lassen sich Bestrahlungsparameter und Therapiehinweise notieren.9
- Helfen Sie Ihrem Angehörigen, falls nötig: Den Lichtkamm zu halten und ihn gleichmäßig durch das Haar zu befördern, ist für einen Menschen mit einem Pflegegrad nicht immer einfach. Schließlich sind dafür Koordinationsfähigkeit und ein gewisses Maß an Kraft erforderlich. Überprüfen Sie gemeinsam, ob und inwieweit Ihr Familienmitglied Unterstützung benötigt. Abgesehen von der Handhabung ist auch entscheidend, dass der Betroffene die Bestrahlungszeiten richtig einhält. Hier überprüfen Sie am besten, ob Ihre Anwesenheit nötig ist.
- Vermeiden Sie Stürze: Um Stolperfallen zu vermeiden, ziehen Sie das Netzteil des Gerätes nach der Verwendung aus der Steckdose und verstauen das Hilfsmittel sicher. Das ist gerade in beengten Räumlichkeiten wichtig.